70/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Achten Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2008 und 2009 (III-122 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 25. März 2010 den gegenständlichen Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2008 und 2009 (III-122 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Konrad Steindl die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Johann Maier und Lutz Weinzinger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

 

Bei der Abstimmung wurde der Achte Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2008 und 2009 (III-122 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion und des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2010-05-12

                           Marianne Hagenhofer                                                Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann