125/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-186 der Beilagen)

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 3. November 2010 den gegenständlichen Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-186 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. April 2011 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hannes Fazekas die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Peter Pilz, Günter Kößl, Mag. Albert Steinhauser, Werner Neubauer, Mag. Alev Korun, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Leopold Mayerhofer, Rudolf Plessl und Werner Herbert sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-186 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion und des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei zur Kenntnis genommen (dagegen: die Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs, des Grünen Klubs und des Parlamentsklubs des BZÖ).

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten  mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B; dagegen: F) beschlossen.

Wien, 2011 04 13

                                  Erwin Hornek                                                                       Otto Pendl

                                     Schriftführer                                                                             Obmann