BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

         ANGELEGENHEITEN

 

GZ: BMeiA-AT.2.07.41/0121-II.8b/2008                                                             SB: Leitgab

 

Übereinkommen über Streumunition;

Ratifikation; Begutachtung

 

 

Beilagen

 

 

An

 

die Österreichische Präsidentschaftskanzlei

  die Parlamentsdirektion

  den  Rechnungshof

  die Volksanwaltschaft

  den  Verfassungsgerichtshof

  den  Verwaltungsgerichtshof

  alle  Bundesministerien

  das  Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL

  das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER

  das  Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER

  das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

  das  Büro von Frau Staatssekretär MAREK

  alle  Sektionen des Bundeskanzleramtes (bei Aussendungen des VD selbst)

  alle  Abteilungen des Verfassungsdienstes (bei Aussendungen des VD selbst)

   die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt

  den  Datenschutzrat

  die Datenschutzkommission

  die Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt

  die  Anwaltschaft für Gleichbehandlung

  die  Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

  den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

  den  Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

  die Bundestheater-Holding GmbH

  den  Asylgerichtshof

  den  unabhängigen Umweltsenat

  den österreichischen Statistikrat

  die Bundesanstalt „Statistik Österreich“

  das  Präsidium der Finanzprokuratur

  die Österreichische Bundesforste AG

  die ÖBB-Holding AG

  die Österreichische Post AG

  die Telekom Austria AG

  die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich

  die   Bundes-Jugendvertretung

  die   Finanzmarktaufsicht

  den  Unabhängigen Finanzsenat

  das  Bundesvergabeamt

  die   Bundesbeschaffung GmbH

  die   Bundeswettbewerbsbehörde

  die   Kommunikationsbehörde Austria

  die   Telekom-Control-Kommission

  die   Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

  den  Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit

  die Österreichische Bundes-Sportorganisation

alle  Ämter der Landesregierungen

  die Verbindungsstelle der Bundesländer

  alle  unabhängigen Verwaltungssenate

   den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

den  Österreichischen Gemeindebund

den  Österreichischen Städtebund

  die Wirtschaftskammer Österreich

  die Bundesarbeitskammer

  die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

  den  Österreichischen Landarbeiterkammertag

  den  Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

  die Österreichische Notariatskammer

  die Österreichische Patentanwaltskammer

  die Österreichische Ärztekammer

  die Österreichische Zahnärztekammer

   die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

   die Österreichische Apothekerkammer

   die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

   die Kammer der Wirtschaftstreuhänder

   die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

   den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

   das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

   das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

   das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

   das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

   das Institut für Europarecht der Universität Wien

   das Institut für Europarecht der Universität Graz

   das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

   das Institut für Europarecht der Universität Salzburg

   das Institut für Europarecht der Universität Linz

   das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

   die Österreichische Rektorenkonferenz

   die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

   den Verband der Professoren Österreichs

   das Österreichische Institut für Rechtspolitik

   die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

   die Österreichische Juristenkommission

   das Österreichische Normungsinstitut

   die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

   das Österreichische Institut für Menschenrechte

   die Österreichische Liga für Menschenrechte

   die österreichische Sektion von amnesty international

   das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

   das österreichische Helsinki Komitee

   den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge

   den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

   die Österreichische Bischofskonferenz

   den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

   die Vereinigung der Österreichischen Industrie

   den Österreichischen Gewerkschaftsbund

   die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

   die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

   die Vereinigung Österreichischer Richter

   den Verein der österreichischen Verwaltungsrichter

   den Verband Österreichischer Zeitungen

   den Österreichischen Seniorenrat

   den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

   den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs

   den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub

   den Verkehrsclub Österreich

   das Kuratorium für Verkehrssicherheit

   den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

   den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

   den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

   das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

   den Fachverband Gas & Wärme

   die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser

   den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

   den Österreichischen Verband der Internet Service Provider

   den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

   den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

   den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie

   die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

   die ARGE Daten

   den Berufsverband österreichischer SozialpädagogInnen

   den Österreichischen Familienbund

   die Gesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes

   den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

   den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

   die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

   die Lebenshilfe Österreich

   die VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

   das Österreichische Hebammengremium

   den Österreichischen Fischereiverband

   das Forum Mobilkommunikation

   den Auslandsösterreicher-Weltbund

den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs

 

W i e n

 

 

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt beiliegend die Erläuterungen zur Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition. Das Übereinkommen wurde am 3. Dezember 2008 in Oslo von 94 Staaten, darunter Österreich, unterzeichnet.

 

Zur do. Information wird das Übereinkommen in englischer Originalfassung und die mit Deutschland und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung beigelegt.

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass ein gesonderter Akt bezüglich einer entsprechenden Novelle des Bundesgesetzes über das Verbot von Streumunition mit GZ: BMeiA-AT.8.15.02/0351-I.2/2008 parallel zur Begutachtung ausgesandt wurde.

 

Um allfällige Stellungnahme bis 15. Jänner 2009 wird gebeten.

 

 

Wien, am 19. Dezember 2008

MARSCHIK m.p.