FORMBLATT ZUR DARSTELLUNG VON |
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Rechtsvorschrift |
Bundesgesetz, mit dem eine Verschrottungs-/Umweltprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wir (VU-Prämiengesetz) |
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bisherige
Verwaltungslasten |
keine |
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erwartete
Verwaltungs- |
1.465 |
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Belastung in Tsd. Euro* |
1.465 |
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*Diese ergibt sich aus
der Differenz zwischen den bisherigen und den erwarteten Verwaltungslasten der
neuen/geänderten |
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Beschreibung der neu |
An die Auszahlung der
Verschrottungs-/Umweltprämie sind gewisse Voraussetzungen geknüpft,
für deren Einhaltung Fahrzeughändler Nachweispflichten
erfüllen müssen. Ebenso gilt es, die in § 4 Abs. 2 genannten Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen und nachzuweisen. Der Fahrzeughändler ist auch für den Überweisungsantrag über FinanzOnline und die dafür notwendigen Daten zuständig. Unter der Annahme, dass für 30.000 Personenkraftwagen eine Auszahlung stattfindet, und die Abwicklung pro Inanspruchnahme insgesamt etwa 1 ½ Stunden beträgt, ergeben sich Verwaltungslasten für Unternehmen in der Höhe von ca. 1.465.000 EUR. |
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Darstellung, aus
welchen |
Ziel sind die Belebung der Autobranche und gleichzeitig ein Ersetzen umweltschädlicher Fahrzeuge durch umweltfreundlichere. Die geforderten Nachweise sind notwendig, um Mißbrauch vorzubeugen. Die spezifischen Informationsverpflichtungen sind zudem zeitlich limitiert. |
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