An

1.        Österreichische Präsidentschaftskanzlei

2.        Parlamentsdirektion

3.        Rechnungshof

4.        Volksanwaltschaft

5.        Verfassungsgerichtshof

6.        Verwaltungsgerichtshof

7.        Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

8.        Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

9.        Bundesministerium für Finanzen

10.      Bundesministerium für Gesundheit

11.      Bundesministerium für Inneres

12.      Bundesministerium für Justiz

13.      Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

14.      Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

15.      Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

16.      Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

17.      Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

18.      Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Sektion II – Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

19.      Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL

20.      Büro von Herrn Staatssekretär SCHIEDER

21.      Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

22.      Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER

23.      Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

24.      Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

25.      Datenschutzrat

26.      Rat für Forschung und Technologieentwicklung

27.      alle Mitglieder des Umweltsenates lt. Verteiler

28.      österreichischen Statistikrat

29.      Bundesanstalt „Statistik Österreich“

30.      Präsidium der Finanzprokuratur

31.      Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG

32.      Ämter der Landesregierungen

33.      Verbindungsstelle der Bundesländer

34.      die unabhängigen Verwaltungssenate

35.      Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

36.      Österreichischen Gemeindebund

37.      Österreichischen Städtebund

38.      Wirtschaftskammer Österreich

39.      Bundesarbeitskammer

40.      Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

41.      Österreichischen Landarbeiterkammertag

42.      Österreichische Patentanwaltskammer

43.      Österreichische Ärztekammer

44.      Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

45.      Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

46.      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

47.      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

48.      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

49.      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

50.      rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

51.      Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

52.      Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

53.      Institut für Österreichisches und Europäisches öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

54.      Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

55.      Institut für Europarecht der Universität Wien

56.      Institut für Europarecht der Universität Graz

57.      Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

58.      Institut für Europarecht der Universität Salzburg

59.      Institut für Europarecht der Universität Linz

60.      Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

61.      Österreichische Rektorenkonferenz

62.      Österreichische Institut für Rechtspolitik

63.      Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

64.      Österreichische Juristenkommission

65.      Österreichische Normungsinstitut

66.      Vereinigung der Österreichischen Industrie

67.      den Österreichischen Gewerkschaftsbund

68.      Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

69.      Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

70.      Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

71.      Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

72.      Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

73.      Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

74.      Österreichischen Fischereiverband

75.      Arbeitsgemeinschaft Österr. Verkehrsflughäfen

76.      Autobahn- und Schnellstraßen Finanzierungs AG – ASFiNAG

77.      Naturfreunde

78.      Österreichischen Alpenverein

79.      Umweltdachverband

80.      WWF-Österreich

81.      Global 2000

82.      Kuratorium Rettet den Wald

83.      Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik

84.      Greenpeace Österreich

85.      Umweltberatung Österreich

86.      Umweltanwaltschaft Burgenland

87.      Naturschutzbeirat für Kärnten

88.      Umweltanwaltschaft NÖ

89.      Umweltanwaltschaft OÖ

90.      Umweltanwaltschaft Salzburg

91.      Umweltanwaltschaft Steiermark

92.      Umweltanwaltschaft Tirol

93.      Umweltanwaltschaft Wien

94.      Landschaftsschutzanwaltschaft Vorarlberg

95.      Österreichisches Ökologieinstitut

96.      Ökobüro

97.      Mitglieder des Umweltrates

98.      alle Mitglieder des UVP-Arbeitskreises

99.      Bundesdenkmalamt

 

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt im Hinblick auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission den Entwurf einer Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) samt Vorblatt, Erläuterungen, Textgegenüberstellung und der Änderungen der Anhänge 1 und 2 im Überarbeitungsmodus sowie zur Verlängerung des bis Ende 2009 befristet eingerichteten Umweltsenates einen Entwurf zur Änderung des B-VG und des Umweltsenatsgesetzes zur Begutachtung und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

27. März 2009

an die e-mail-Adresse Abteilung51@lebensministerium.at.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.

 

Der Entwurf ist während der Stellungnahmefrist auf der Homepage des BMLFUW, http://recht.lebensministerium.at/article/archive/12317, abrufbar.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

 

 

Abschließend wird ersucht,

·       die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at 

·       und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Bundesminister:

DI Günter Liebel