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An
1. Österreichische Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Verfassungsgerichtshof
6. Verwaltungsgerichtshof
7. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
8. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
9. Bundesministerium für Finanzen
10. Bundesministerium für Gesundheit
11. Bundesministerium für Inneres
12. Bundesministerium für Justiz
13. Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
14. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
15. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
16. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
17. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
18. Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Sektion II – Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
19. Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL
20. Büro von Herrn Staatssekretär SCHIEDER
21. Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
22. Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER
23. Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
24. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
25. Datenschutzrat
26. Rat für Forschung und Technologieentwicklung
27. alle Mitglieder des Umweltsenates lt. Verteiler
28. österreichischen Statistikrat
29. Bundesanstalt „Statistik Österreich“
30. Präsidium der Finanzprokuratur
31. Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG
32. Ämter der Landesregierungen
33. Verbindungsstelle der Bundesländer
34. die unabhängigen Verwaltungssenate
35. Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
36. Österreichischen Gemeindebund
37. Österreichischen Städtebund
38. Wirtschaftskammer Österreich
39. Bundesarbeitskammer
40. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
41. Österreichischen Landarbeiterkammertag
42. Österreichische Patentanwaltskammer
43. Österreichische Ärztekammer
44. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
45. Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
46. rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
47. rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
48. rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
49. rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
50. rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
51. Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
52. Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
53. Institut für Österreichisches und Europäisches öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
54. Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
55. Institut für Europarecht der Universität Wien
56. Institut für Europarecht der Universität Graz
57. Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
58. Institut für Europarecht der Universität Salzburg
59. Institut für Europarecht der Universität Linz
60. Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
61. Österreichische Rektorenkonferenz
62. Österreichische Institut für Rechtspolitik
63. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
64. Österreichische Juristenkommission
65. Österreichische Normungsinstitut
66. Vereinigung der Österreichischen Industrie
67. den Österreichischen Gewerkschaftsbund
68. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
69. Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
70. Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
71. Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
72. Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
73. Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
74. Österreichischen Fischereiverband
75. Arbeitsgemeinschaft Österr. Verkehrsflughäfen
76. Autobahn- und Schnellstraßen Finanzierungs AG – ASFiNAG
77. Naturfreunde
78. Österreichischen Alpenverein
79. Umweltdachverband
80. WWF-Österreich
81. Global 2000
82. Kuratorium Rettet den Wald
83. Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik
84. Greenpeace Österreich
85. Umweltberatung Österreich
86. Umweltanwaltschaft Burgenland
87. Naturschutzbeirat für Kärnten
88. Umweltanwaltschaft NÖ
89. Umweltanwaltschaft OÖ
90. Umweltanwaltschaft Salzburg
91. Umweltanwaltschaft Steiermark
92. Umweltanwaltschaft Tirol
93. Umweltanwaltschaft Wien
94. Landschaftsschutzanwaltschaft Vorarlberg
95. Österreichisches Ökologieinstitut
96. Ökobüro
97. Mitglieder des Umweltrates
98. alle Mitglieder des UVP-Arbeitskreises
99. Bundesdenkmalamt
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt im Hinblick auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission den Entwurf einer Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) samt Vorblatt, Erläuterungen, Textgegenüberstellung und der Änderungen der Anhänge 1 und 2 im Überarbeitungsmodus sowie zur Verlängerung des bis Ende 2009 befristet eingerichteten Umweltsenates einen Entwurf zur Änderung des B-VG und des Umweltsenatsgesetzes zur Begutachtung und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
27. März 2009
an die e-mail-Adresse Abteilung51@lebensministerium.at.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.
Der Entwurf ist während der Stellungnahmefrist auf der Homepage des BMLFUW, http://recht.lebensministerium.at/article/archive/12317, abrufbar.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Abschließend wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
DI Günter Liebel