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BUNDESKANZLERAMT .. VERFASSUNGSDIENST |
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Gz ● BKA-810.026/0005-V/3/2009 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbiter ● mag. alexander flendrovsky Pers. E-mail ● alexander.flendrovsky@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2836
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
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An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Vizekanzler DI PRÖLL
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das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt
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die Anwaltschaft für Gleichbehandlung
die Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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[1]alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
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1den Österreichischen Gemeindebund
1den Österreichischen Städtebund
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der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
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die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Zahnärztekammer
die Österreichische Apothekerkammer
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
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den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
die Österreichische Rektorenkonferenz
die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Normungsinstitut
die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht
das Österreichische Institut für Menschenrechte
die Österreichische Liga für Menschenrechte
die österreichische Sektion von amnesty international
das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
das österreichische Helsinki Komitee
den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Österreichische Bischofskonferenz
den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
* die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
die Vereinigung Österreichischer Richter
den Verband Österreichischer Zeitungen
den Österreichischen Seniorenrat
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Österreichischen Verband der Internet Service Provider
die ARGE Daten
den Österreichischen Familienbund
die Gesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes
den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie
das Österreichische Hebammengremium
das Forum Mobilkommunikation
den Auslandsösterreicher-Weltbund
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten geändert wird (DSG-Novelle 2008), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
17. Juni 2009
an die e‑mail-adresse v@bka.gv.at.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar ‑ bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu ‑ im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
20. Mai 2009
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt