BUNDESKANZLERAMT .. VERFASSUNGSDIENST

 

 

Gz BKA-810.026/0005-V/3/2009

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbiter mag. alexander flendrovsky

Pers. E-mail alexander.flendrovsky@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2836



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   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

   das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

   das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

   das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

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   das Institut für Europarecht der Universität Wien

   das Institut für Europarecht der Universität Graz

   das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

   das Institut für Europarecht der Universität Salzburg

   das Institut für Europarecht der Universität Linz

   das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

   die Österreichische Rektorenkonferenz

   die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

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   die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

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   die Österreichische Liga für Menschenrechte

   die österreichische Sektion von amnesty international

   das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

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   den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

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   den Österreichischen Gewerkschaftsbund

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die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

   die Vereinigung Österreichischer Richter

   den Verband Österreichischer Zeitungen

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   den Österreichischen Verband der Internet Service Provider

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   den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

   das Österreichische Hebammengremium

   das Forum Mobilkommunikation

   den Auslandsösterreicher-Weltbund

  

  

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten geändert wird (DSG-Novelle 2008), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

17. Juni 2009

an die e‑mail-adresse v@bka.gv.at.

 

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar ‑ bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu ‑ im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

20. Mai 2009

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

Elektronisch gefertigt

 



[1] Zustellung (auch) per Post.