|
Gz ● BKA-350.400/0007-I/4/2009 Abteilungsmail ● mrd@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stephan LEITNER Pers. E-mail ● stephan.leitner@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/2345 Ihr Zeichen ● |
|
|
|
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL
das Büro von Frau Bundesministerin HEINISCH-HOSEK
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
den Österreichischen Städtebund
den Österreichischen Gemeindebund
Betrifft: § 49s BezG; Verwaltungsvereinfachung
Begutachtung
Das Bundeskanzleramt-Ministerratsdienst übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bezügegesetz geändert wird, samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung und ersucht, dazu bis zum
30. September 2009
per Email an die Abteilung Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt (mrd@bka.gv.at sowie stephan.leitner@bka.gv.at) Stellung zu nehmen. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme eingehen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen bestehen. Leermeldung ist nicht erforderlich.
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
zu übermitteln.
Die Begutachtung gilt auch als Einladung zur Stellungnahme gemäß Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999.
24. August 2009
Für den Bundeskanzler:
MATZKA
Elektronisch gefertigt