Gz BKA-350.400/0007-I/4/2009

Abteilungsmail mrd@bka.gv.at

bearbeiter Herr Mag Stephan LEITNER

Pers. E-mail stephan.leitner@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/2345

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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

An

 

die Österreichische Präsidentschaftskanzlei

die Parlamentsdirektion

den Rechnungshof

die Volksanwaltschaft

den Verfassungsgerichtshof

den Verwaltungsgerichtshof

alle Bundesministerien

das Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL

das Büro von Frau Bundesministerin HEINISCH-HOSEK

das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER

das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER

alle Sektionen des Bundeskanzleramtes

alle Ämter der Landesregierungen

die Verbindungsstelle der Bundesländer

den Österreichischen Städtebund

den Österreichischen Gemeindebund

 

 

 

Betrifft: § 49s BezG; Verwaltungsvereinfachung

               Begutachtung

 

 

 

Das Bundeskanzleramt-Ministerratsdienst übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bezügegesetz geändert wird, samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung und ersucht, dazu bis zum

 

30. September 2009

 

per Email an die Abteilung Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt (mrd@bka.gv.at sowie stephan.leitner@bka.gv.at) Stellung zu nehmen. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme eingehen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen bestehen. Leermeldung ist nicht erforderlich.

 

Überdies werden die begutachtenden Stellen ersucht, ihre allfälligen Stellungnahmen dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse

 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

zu übermitteln.

 

Die Begutachtung gilt auch als Einladung zur Stellungnahme gemäß Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999.

 

24. August 2009

Für den Bundeskanzler:

MATZKA

 

 

 

Elektronisch gefertigt