Wien, am 17. September 2009
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957
und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden;
allgemeine Begutachtung
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie übermittelt in der Beilage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden, samt erläuternden Bemerkungen und Textgegenüberstellung, mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis
2. November 2009
an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung IV/SCH1, email-adresse: sch1@bmvit.gv.at.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine do. Stellungnahme eingelangt sein, darf angenommen werden, dass sich zum vorliegenden Gesetzesentwurf keine Bemerkungen ergeben.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaft, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidiums des Nationalrates im Wege elektronischer Post an die Adresse: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und hievon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Dr. Gerhard GÜRTLICH |
Dr. Alexander Funk Telefon: +43 (1) 711 62-652102 Telefax: +43 (1) 711 62-652199 email: alexander.funk@bmvit.gv.at |
elektronisch gefertigt
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