BUNDESMINISTERIUM
FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
GZ. BMeiA-AT.4.15.05/0033-IV.1/2009
Wien, am 24.09.2009
SB: DEISS
Tel.: 0 50 11 50 / 3886
Betreff: Konsulargebührengesetz Novelle 2009, Begutachtung
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beehrt sich, den Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird, samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
Mittwoch, 14. Oktober 2009
an die E-Mail Adresse AbtIV1@bmeia.gv.at .
Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den Entwurf kein Einwand besteht. Es wird um Verständnis für die kurze Fristsetzung ersucht, die aufgrund des beabsichtigten Inkrafttretens am 1.1.2010 zwecks Anpassung an bereits in Kraft getretene gesetzliche Bestimmungen des Gebührengesetzes erforderlich wird.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des
Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
zu übermitteln.
Für den Bundesminister:
DEISS m.p.
Beilagen