Entwurf

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBl. Nr. 898/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 173/2004, wird wie folgt geändert:

1. Im § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Wirkung zum 1. Jänner 2010 und danach jährlich jeweils mit Wirkung zum 1. Jänner auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle tretenden Index die in der gemäß Abs. 2 zu erlassenden Gebührenordnung festgesetzten Gebühren mit Verordnung anzupassen. Dies hat durch Heranziehung des (auf eine Dezimalstelle berechneten) vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) für den Monat Juli des Jahres der Erlassung der Verordnung veröffentlichten Jahresdurchschnittes der Änderungsrate zu erfolgen. Die errechneten Beträge sind jeweils auf volle Cent zu runden.“

2. Im § 17 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 6 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“