Anlage zur Einschätzungsverordnung
Inhaltsverzeichnis----------------------------------------------------------------------- Seite
01 ---- Haut------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4
01.01-- Hauterkrankungen--------------------------------------------------------------------------------------- 4
02----- Muskel- Skelett- u. Bindegewebssystem, Haltungs- u. Bew.apparat---------- 9
02.01-- Wirbelsäule----------------------------------------------------------------------------------------------- 9
02.02-- Generalisierte Erkrankungen des Bewegungsapparates------------------------------------- 11
02.03-- Osteomyelis-------------------------------------------------------------------------------------------- 11
02.04-- Beckenschäden---------------------------------------------------------------------------------------- 12
02.05-- Untere Extremitäten----------------------------------------------------------------------------------- 12
02.06-- Obere Extremitäten----------------------------------------------------------------------------------- 16
02.07-- Schädel-------------------------------------------------------------------------------------------------- 20
03----- Psychische Schäden---------------------------------------------------------------------------- 21
03.01-- Kognitive Leistungsstörungen----------------------------------------------------------------------- 21
03.02-- Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.LJ-------------------------------------------- 22
03.03-- Demenzformen---------------------------------------------------------------------------------------- 23
03.04-- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen------------------------------------------------------- 24
03.05-- Neurotische Belastaungsreaktionen,
somatoforme Störungen und
posttraumatische Belastungsstörung PTSD (post traumatic stress disorder)----- 26
/ 29
03.06-- Affektive Störungen------------------------------------------------------------------------------------ 30
03 07-- Schizophrene Störungen----------------------------------------------------------------------------- 31
03.08-- Suchterkrankungen------------------------------------------------------------------------------------ 32
04----- Nervensystem-------------------------------------------------------------------------------------- 34
04.01-- Cerebrale Lähmungen-------------------------------------------------------------------------------- 34
04.02-- Bulbärparalyse----------------------------------------------------------------------------------------- 34
04.03-- Spinlae Lähmungen – Querschnittsyndrom----------------------------------------------------- 35
04.04-- Lähmungen der Hirnnerven-------------------------------------------------------------------------- 35
04.05-- Lähmungen der peripheren Nerven---------------------------------------------------------------- 36
04.06-- Polyneropathien und Polyneurotiden-------------------------------------------------------------- 37
04.07-- Neuromuskuläre Erkrankungen--------------------------------------------------------------------- 37
04.08-- Demyelinisierende Erkrankungen------------------------------------------------------------------ 38
04.09-- Extrapyramidale Erkrankungen--------------------------------------------------------------------- 38
04.10-- Epilepsie------------------------------------------------------------------------------------------------- 40
04.11-- Chronisches Schmerzsyndrom-------------------------------------------------------------------- 40
05----- Herz und Kreislauf-------------------------------------------------------------------------------- 42
05.01-- Hypertonie----------------------------------------------------------------------------------------------- 42
05.02-- Herzmuskelerkrankungen (systolische oder diastolische Dysfunktion-------------------- 42
05.03-- Arterielles Gefäßsystem------------------------------------------------------------------------------ 43
05.04-- Niere------------------------------------------------------------------------------------------------------ 43
05.05-- Koronare Herzkrankheit------------------------------------------------------------------------------ 44
05.06-- Vitien – Stenosen-------------------------------------------------------------------------------------- 45
05.07-- Herzklappeninsuffizienz------------------------------------------------------------------------------ 47
05.08-- Venöses und lymphatisches System------------------------------------------------------------- 48
06----- Atmungssystem------------------------------------------------------------------------------------ 50
06.01-- Defekte nach Brüchen oder operativen Eingriffen am Brustkorb---------------------------- 50
06.02-- Folgezustände nach operativen Eingriffen an der Lunge------------------------------------- 51
06.03-- Bronchiektasien---------------------------------------------------------------------------------------- 51
06.04-- Asthma bronchiale bei Kindern u. Jungendlichen bis zum vollendeten 18. LJ----------- 52
06.05-- Asthma bronchiale ab dem vollendeten 18. Lebensjahr--------------------------------------- 53
06.06-- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)-------------------------------------------- 54
06.07-- Interstitielle Lungenerkrankung, Alveolitis und Fibrosen--------------------------------------- 55
06.08-- Primär pulmonale Hypertension-------------------------------------------------------------------- 56
06.09-- Lungentuberkulose------------------------------------------------------------------------------------ 57
06.10-- Cystische Fibrose------------------------------------------------------------------------------------- 58
06.11-- Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (Osas)----------------------------------------------------- 59
07----- Verdauungssystem------------------------------------------------------------------------------- 60
07.01-- Mundhöle------------------------------------------------------------------------------------------------ 60
07.02-- Zähne, Kiefer und Gaumen-------------------------------------------------------------------------- 61
07.03-- Speiseröhre--------------------------------------------------------------------------------------------- 62
07.04-- Magen und Darm-------------------------------------------------------------------------------------- 62
07.05-- Leber----------------------------------------------------------------------------------------------------- 65
07.06-- Gallenblase und Gallengänge----------------------------------------------------------------------- 66
07.07-- Bauchspeicheldrüse---------------------------------------------------------------------------------- 66
07.08-- Hernien--------------------------------------------------------------------------------------------------- 67
08----- Urogenitalsystem---------------------------------------------------------------------------------- 68
08.01-- Ableitende Harnwege und Nieren------------------------------------------------------------------- 68
08.02-- Männliche Geschlechtsorgane---------------------------------------------------------------------- 69
08.03-- Weibliche Geschlechtsorgane---------------------------------------------------------------------- 70
09----- Endokrines System------------------------------------------------------------------------------- 71
09.01-- Schilddrüsenerkrankungen-------------------------------------------------------------------------- 71
09.02-- Diabetes mellitus-------------------------------------------------------------------------------------- 71
09.03-- Phenylketonurie---------------------------------------------------------------------------------------- 72
09.04-- Kleinwuchs---------------------------------------------------------------------------------------------- 72
09.05-- Hypophysenerkrankungen (siehe 13)------------------------------------------------------------- 73
09.06-- Morbus Cushing --------------------------------------------------------------------------------------- 73
09.07-- Diabetes insipidus------------------------------------------------------------------------------------- 73
10----- Blut, blutbildende Organe und das Immunsystem---------------------------------- 74
10.01-- Anämie--------------------------------------------------------------------------------------------------- 74
10.02-- Polyglobulie--------------------------------------------------------------------------------------------- 74
10.03-- Leukopenien, Leukämien----------------------------------------------------------------------------- 74
10.04-- Maligne Erkrankungen der Lymphknoten--------------------------------------------------------- 75
10.05-- Plasmozytom------------------------------------------------------------------------------------------- 76
10.06-- Blutgerinnungsstörungen---------------------------------------------------------------------------- 76
10.07-- Milzverlust----------------------------------------------------------------------------------------------- 77
10.08-- Immunddefekte----------------------------------------------------------------------------------------- 77
11----- Augen und Augenanhangsgebilde-------------------------------------------------------- 78
11.01-- Augenlider, Tränenwege und Augenmuskel----------------------------------------------------- 78
11.02-- Sehstörungen------------------------------------------------------------------------------------------- 79
12----- Ohren und Gleichgewichtsorgane--------------------------------------------------------- 81
12.01-- Ohrmuschel, Mittelohr-------------------------------------------------------------------------------- 81
12.02-- Hörorgan------------------------------------------------------------------------------------------------- 82
12.03-- Gleichgewichtsorgan---------------------------------------------------------------------------------- 87
12.04-- Nase------------------------------------------------------------------------------------------------------ 87
12.05-- Kehlkopf und Halstrachea---------------------------------------------------------------------------- 88
13----- Malignome-------------------------------------------------------------------------------------------- 89
01 Haut
Relevant sind Art, Ausdehnung, Lokalisation (funktionelle Beeinträchtigung an exponierten Stellen wie an Händen, Fußsohlen, Füßen, entstellende Wirkung im Gesicht), Rezidivquote, Rezidivneigung, Chronizität, Begleiterscheinungen (Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlungen.
Bei chronischer Verlaufsform mit stark schwankendem Leidensverlauf ist ein durchschnittlicher Grad der Behinderung anzusetzen, wobei Beeinträchtigungen mit einer Mindestdauer von 6 Monaten Voraussetzung für die Zuerkennung einer Behinderung darstellen. Außergewöhnliche psychoreaktive Belastungen sind zusätzlich zu berücksichtigen und nach Abschnitt 03 einzuschätzen.
Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (Verdünnung, Verhärtung, Narbenzüge), Lokalisation und Auswirkung bzw. Einwirkung auf ihre Umgebung zu funktionellen Beeinträchtigungen führen. Operationsnarben, bland verheilt und ohne Funktionsstörung sind nicht einzuschätzen.
Bei flächenhaften Narben (z.B. nach Verbrennungen, Verätzungen) muss auch die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese funktionellen Einschränkungen bestimmen die Höhe des Grades der Behinderung.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Dies gilt besonders bei der Entstellung des Gesichtes.
01.01 Entzündliche, exanthematische, toxische, allergische,
infektiöse, immunologische bzw. autoimmunologische, nicht
entzündliche Erkrankungen und gutartige Neubildungen der Haut, sichtbarer
Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde;
Narben, Fehlbildungen und Pigmentstörungen.
01.01.01 |
Leichte Formen |
10 % |
Weitgehend begrenzt, bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend, therapeutisch gut beherrschbar Toxisches und allergisches Kontaktekzem geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) geringe auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend Akne leichten bis mittleren Grades |
01.01.02 |
Mittelschwere, ausgedehnte Formen |
20 – 40 % |
Bei länger dauerndem Bestehen; weitgehend begrenzt, mit funktionellen Beeinträchtigungen, trotz adäquater Therapie protrahierter Verlauf, Rezidive 20 – 30 % Rosazea, Rhinophym stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen 40 % |
||
01.01.03 |
Schwere, andauernd ausgedehnte Formen |
50 – 80 % |
Mit starken funktionellen Beeinträchtigungen; mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit, Lokalisation an exponierten Stellen, Entstellung 50 % Akne schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axillären, inguinalen und nuchealen Abszessen (Acne triade) und bei zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade) Psoriasis bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen) 50 – 80% Ichtoyosis schwere Form, mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts |
Scoring Atopic Dermatitis SCORAD, Dermatology 1993; 186: 23-31 und 1997; 195:10-19: Enthält die Dimension Fläche, Intensität und subjektive Symptomatik in einer mathematisch ermittelten Gewichtung. Ist valide und leicht anwendbar.
Fläche und subjektive Symptome tragen zu 20 % und Intensitätsmerkmale zu 80 % des Scores bei. Die ermittelten Werte liegen zwischen 0 und 103 Punkten.
Scorad (0-103) = Fläche (1-100)/5 + Intensität (0-18) x 7/2 + subjektive Symptome (0-20)
Der objektive Scorad enthält nur Fläche (bis 20 Punkte) und Intensität (bis 63 Punkte) also maximal 83 Punkte.
Leichte atopische Dermatitis: objektiver Scorad unter 15 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen
Mittlere atopische Dermatitis: objektiver Scorad zwischen 15 und 40 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen
Schwere atopische Dermatitis: objektiver Scorad über 40 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen
Zusätzliche funktionelle Störungen können um weitere 10 Punkte erhöhen (z.B. Perleche, Hand- Fußfissuren, genitale Beteiligung)
Die Einschätzung maligner Tumore erfolgt nach Kapitel 13. Nachfolgend sind einschätzungsrelevante Aspekte bei Hauterkrankungen ausgeführt.
1. Malignes Melanom
Für die Einschätzung im Allgemeinen relevante Kriterien:
§ Kenntnis des histologischen Befunds
§ Kenntnis des Mikro- und/oder Makrobefalls von Metastasen in den regionären Lymphknoten
§ Angabe des tiefsten vertikalen Tumordurchmessers (wenn vorhanden)
§ Kenntnis des klinischen Stadiums (Resttumor, Tumor, Lymphknoten)
§ Kenntnis allfälliger laufender Therapien
Für die Einschätzung im Allgemeinen nicht relevant:
§ Leveleinteilung nach Clark (differenziert die Hautdicke verschiedener Körperpartien nicht)
§
klinische Kriterien (wie Lentigo maligna,
superficial spreading melanoma,
primär knotiges Melanom, akral lentiginöses Melanom, Schleimhautmelanom,
Melanom des Auges)
§ dermatoskopische Kriterien
§ andere histologische Kriterien
§ serologische Befunde etc.
Malignes Melanom mit speziellen Lokalisationen:
Genital:
äußeres Genitale Beurteilung wie Haut
(vertikaler Durchmesser)
inneres Genitale immer mindestens GdB 50 %
Rectal:
da ein inneres Organ, je nach
Funktionseinschränkungen,
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50 %
Aderhautmelanom:
horizontaler Durchmesser bis maximal 6 mm und/oder vertikaler
Durchmesser bis maximal 3 mm, sehr gute Prognose daher GdB unter 50 %, falls
keine Funktionseinschränkungen und keine weiteren therapeutischen
Maßnahmen;
sonst mindestens GdB 50 %
Sinunasales Melanom:
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50
%
Melanommetastasen bei unbekanntem Primärtumor:
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50
%
Kein Grad der Behinderung:
Melanomvorläufer, Frühstadien des Malignen
Melanoms (dysplastische Naevuszellnaevi, Melanoma in situ, Riesenzellnaevi, B-K
mole Syndrom)
Klassifikation: nach AJCC (American Joint Committee on Cancer)
Stadium I: GdB 10 – 20 %
(nach 2 Jahren leben noch fast 100%, nach 5 Jahren 90%)
Stadium II: GdB 50 %
ab tiefstem vertikalem Durchmesser von 2 mm, (oder 1
mm exulzeriert) entsprechend dem klinischen Stadium IIA – ab diesem
Stadium auch Indikation einer Interferontherapie. Nachuntersuchung in 2 Jahren
(nach 2 Jahren leben noch 85 %)
Klinisches Stadium nach AJCC
0 |
Tis N0 M0 |
MM in situ |
IA |
T1a N0 M0 |
MM ≤ 1,0 mm ohne Ulzeration |
IB |
T1b N0 M0 |
MM ≤ 1,0 mm mit Ulzeration |
IIA |
T2b N0 M0 |
MM 1,01 - 2,0 mm mit Ulzeration MM 2,01 - 4,0 mm ohne Ulzeration |
IIB |
T3b N0 M0 T4a N0 M0 |
MM 2,01 - 4,0 mm mit Ulzeration MM > 4,0 mm ohne Ulzeration |
IIC |
T4b N0 M0 |
MM > 4,0 mm mit Ulzeration |
IIIA |
T1-4a N1a M0 |
MM jeglicher Tumordicke mit Mikrometastase in einem Lymphknoten |
IIIB |
T1-4a N1b M0 |
MM jeglicher Tumordicke mit Makrometastase in einem Lymphknoten oder Mikrometastasen in 2-3 Lymphknoten |
III C |
jedes T N2b, N2c M0 jedes T N3 M0 |
MM jeglicher Tumordicke mit Makrometastasen
in 2-3 Lymphknoten oder in-transit Metastasen; |
IV |
jedes T jedes N jedes M |
MM jeglicher Tumordicke mit Fernmetastasen |
2. Andere Hauttumore
Basalzellkarzinom (früher: „Basaliom“):
grundsätzlich unter 50 % wegen guter Prognose nach Funktionseinschränkungen und kosmetische Beeinträchtigungen einzuschätzen.
Plattenepithelkarzinom:
grundsätzlich unter 50 % bei hochdifferenzierten
Tumoren
(10 Jahresüberlebensrate 97 %)
bei entdifferenzierten Tumoren mit Hautmetastasen oder Lymphknotenbefall GdB 50 % gerechtfertigt
Merkelzellkarzinome:
schlechte Prognose daher immer GdB mindestens 50 %
Kutane T-Zell Lymphome:
Pagetoide Retikulose, Mycosis fungoides (limitiertes Patch/Plaque Stadium), pagetoide Mycosis fungoides, lymphomatoide Papulose, primär kutanes anaplastisches T-Zell Lymphom: je nach Ausdehnung und Funktionseinschränkung wie primär nicht entzündliche Hauterkrankungen einschätzen, GdB jedoch unter 50 %
Generalisiertes Patch/Plaque Stadium und Tumorstadien von Mycosis fungoides, Sezary-Syndrom: je nach Funktionseinschränkungen und Ausdehnung GdB mindestens 50 %
Kutane B-Zell Lymphome:
Primär kutanes Marginal-Zonen Lymphom, primäres kutanes Follikelzentrums-Lymphom: grundsätzlich GdB 10 – 20 %
Primär kutanes großzelliges B-Zell Lymphom „leg type“: GdB mindestens 50 %
Dermatofibrosarcoma protuberans:
nur Lokalrezidivrisiko daher nur lokale Auswirkungen einzuschätzen
02 Muskel - Skelett
- und Bindegewebssystem
Haltungs- und Bewegungsapparat
Allgemeine einschätzungsrelevante Kriterien:
Beweglichkeit (Neutral-0-Methode) und Belastbarkeit - den allgemeinen Kriterien der Gelenksfunktionen, der Funktionen der Muskel, Sehen, Bänder und Gelenkskapsel sind gegenüber den alleinigen Messungen des Bewegungsradius eine stärkere Gewichtung zu geben.
Entzündungsaktivität (Schmerzen, Schwellung).
Bei radiologischen Befunden ist die Korrelation mit der klinischen Symptomatik für die Einschätzung relevant.
Ausmaß der beteiligten Gelenke, Körperregionen.
Mitbeteiligung von Organsystemen.
Therapieaufwand (Berücksichtigung von Medikamentennebenwirkungen).
02.01 Wirbelsäule
02.01.01 |
Funktionseinschränkungen geringen Grades |
10 – 20 % |
Akute Episoden selten (2-3 Mal im Jahr) und kurzdauernd (Tage) Mäßige radiologische Veränderungen Im Intervall nur geringe Einschränkungen im Alltag und Berufsleben Keine Dauerbehandlung
erforderlich |
02.01.02 |
Funktionseinschränkungen mittleren Grades |
30 – 40 % |
Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd maßgebliche radiologische Veränderungen andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik) 30 %: andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung, pseudoradikuläre Symptomatik 40 %: maßgebliche Einschränkungen in Beruf und Alltag Beispiel: Bandscheibenvorfall mit Wurzelkompressions- oder Wurzelreizzeichen, Sensibilitätsstörungen, Reflexabschwächung, positives Laseque-Zeichen, jedoch ohne maßgebliche motorische Ausfälle |
||
02.01.03 |
Funktionseinschränkungen fortgeschrittenen Grades |
50 % |
Maßgebliche
radiologische und/oder morphologische Veränderungen, Dauerschmerzen mit erhöhtem therapeutischen Aufwand Maßgebliche Einschränkungen
in Beruf und Alltag |
||
02.01.04 |
Funktionseinschränkungen |
60 – 80 % |
Chronischer Dauerschmerz mit episodischen Verschlechterungen Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend Therapieresistente
Instabilitätssymptomatik bei fortgeschrittenen Stadien eines
Wirbelgleitens, Spinalkanalstenose mit Claudicatio spinalis (kurze
Wegstrecke), Postlaminektomie-Syndrom mit chronischem Dauerschmerz Zusätzliche
Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz, Indikationen für
invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS) Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen Versteifung über mindestens mehrer Segmente |
02.02 Generalisierte Erkrankungen des Bewegungsapparates
Entzündlich rheumatische Systemerkrankungen:
Primär chronische Polyarthritis, Bechterew-Krankheit, Kollagenosen (systemischer Lupus erythematodes. progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis, Dermatomyositis), Vaskulitiden (Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis, Polymyalgia rheumatica), Fibromyalgiesyndrom.
Degenerative rheumatische Erkrankungen:
Polyarthrosen, wenn das Gesamtbild der Behinderung gegenüber der einzelnen Gelenksfunktionseinschränkung im Vordergrund steht, beispielsweise wenn mehrer Gelenke betroffen sind und die Gesamtmobilitätseinschränkung, Gesamtbewegungseinschränkung, Gesamtfunktionseinschränkung eingeschätzt wird.
Systemische
Erkrankungen der Muskulatur
(Muskeldystrophien, Myopathien, Myasthenie):
Falls sie mit Lähmungserscheinungen einhergehen, sind sie entsprechend den funktionellen Defiziten nach Abschnitt 04. „Neuromuskuläre Erkrankungen“ im Kapitel „Nervensystem“ zu beurteilen.
02.02.01 |
Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades |
10 – 20 % |
leichte Beschwerden mit geringer Bewegungs- und Belastungseinschränkung |
||
02.02.02 |
Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades |
30 – 40 % |
Mäßige
Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls,
|
||
02.02.03 |
Mit funktionellen Auswirkungen |
50 – 70% |
50 %: 70 %: |
||
02.02.04 |
Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades |
80 – 100 % |
Irreversible Funktionseinbußen mehrerer großer Gelenke mit entsprechender Mobilitätseinschränkung, hochgradige Progredienz |
02.03 Osteomyelitis
02.03.01 |
Ruhende Osteomyelitis |
10 % |
Inaktivität über mindestens 5 Jahre |
||
02.03.02 |
Chronische Osteomyelitis geringen Grades |
20 % |
Röntgenologisch nachweisbar, eng begrenzt Ohne Fistelbildung und ohne sichere Zeichen von Aktivität |
||
02.03.03 |
Chronische Osteomyelitis mittleren Grades |
30 – 40 % |
Geringe Fistelbildung oder sichere Aktivitätszeichen |
||
02.03.04 |
Chronische Osteomyelitis schweren Grades |
50 – 80 % |
Starke Fisteleiterung mit Hautveränderungen, Infiltration der Weichteile Erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden |
02.04 Beckenschäden
Neurologische, gynäkologische und urologische Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hüftgelenksveränderungen sind ggf. extra zu berücksichtigen
02.04.01 |
Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades |
10 % |
Stabiler Beckenring Degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke |
||
02.04.02 |
Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades |
20 % |
Instabiler Beckenring einschließlich Sekundärarthrose |
||
02.04.03 |
Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades und Deformierung |
30 – 40 % |
Schwere funktionelle Auswirkungen, Deformierung |
02.05 Untere Extremitäten
Beinverkürzung
02.05.01 |
Beinverkürzung unter 3 cm |
10 % |
02.05.02 |
Beinverkürzung über 3 cm bis 8 cm |
20 – 40 % |
02.05.03 |
Beinverkürzung über 8 cm |
50 % |
Oberschenkelpseudoarthrose
02.05.04 |
Oberschenkelpseudoarthrose straff |
50 % |
02.05.05 |
Oberschenkelpseudoarthrose schlaff |
70 % |
02.05.06 |
Fascienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel |
10 % |
Hüftgelenke
02.05.07 |
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig |
10 – 20 % |
Streckung/Beugung
bis zu 0-10-90° |
02.05.08 |
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig |
20 – 40 % |
Streckung/Beugung
bis zu 0-10-90° |
||
02.05.09 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig |
30 % |
Streckung/Beugung
bis zu 0-30-90° |
||
02.05.10 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig |
50 % |
Streckung/Beugung
bis zu 0-30-90° |
||
02.05.11 |
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig |
50 – 60 % |
Entspricht einer
Versteifung in ungünstiger Stellung |
||
02.05.12 |
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig |
60 – 100 % |
Entspricht einer
Versteifung in ungünstiger Stellung Bei Versorgung mit Endoprothesen wird der Einschätzungswert um eine Stufe (10 %) erhöht |
||
02.05.13 |
Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation |
100 % |
02.05.14 |
Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation |
50 % |
02.05.15 |
Aseptische Hüftkopfnekrose |
50 -70 % |
Während der notwendigen Entlastung und je nach Ausmaß der notwendigen Entlastung Danach Einstufung nach Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke |
||
02.05.16 |
Hüftgelenksresektion |
50 – 80 % |
02.05.17 |
Schnappende Hüfte |
10 % |
Kniegelenk
Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Meniskusläsionen.
Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt.
Bei Versorgung mit Endoprothesen (einseitig oder beidseitig) wird der Einschätzungswert um eine Stufe (10 %) erhöht.
02.05.18 |
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig |
10 – 20 % |
Streckung/Beugung bis 0-0-90° |
02.05.19 |
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig |
20 – 30 % |
Streckung/Beugung bis 0-0-90° |
||
02.05.20 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig |
30 % |
Streckung/Beugung 0-10-90° |
||
02.05.21 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig |
40 % |
Streckung/Beugung 0-10-90° |
||
02.05.22 |
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig |
40 % |
Streckung/Beugung 0-30-90° |
||
02.05.23 |
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig |
50 % |
Streckung/Beugung 0-30-90° |
||
02.05.24 |
Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert |
10 – 20 % |
Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert einseitig: 10 %, beidseitig: 20 % |
||
02.05.25 |
Kniegelenksinstabilität unvollständig kompensiert |
20 – 30 % |
Kniegelenksinstabilität
unvollständig kompensiert,
|
||
02.05.26 |
Kniegelenksinstabilität nicht kompensierbar |
40 % |
Versorgung mit Stützapparat ist notwendig |
||
02.05.27 |
Habituelle Kniescheibenverrenkung selten |
10 % |
Habituelle
Kniescheibenverrenkung bei seltener Ausrenkung, im Abstand |
||
02.05.28 |
Habituelle Kniescheibenverrenkung häufig |
20 % |
Schienbeinpseudoarthrose
02.05.29 |
Schienbeinpseudoarthrose straff |
20 – 40 % |
02.05.30 |
Schienbeinpseudoarthrose schlaff |
50 % |
02.05.31 |
Wadenbeinteilverlust, Wadenbeinpseudoarthrose |
10 % |
Sprunggelenk
Funktionseinschränkung bis Versteifung der Sprunggelenke je nach Funktion und Stellung – günstige oder ungünstige Stellung.
02.05.32 |
Funktionseinschränkung bis Versteifung einseitig |
10 – 40 % |
02.05.33 |
Funktionseinschränkung geringen |
30 – 40 % |
02.05.34 |
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig |
50 – 60 % |
Fußdeformitäten nicht kompensiert
Fußdeformitäten und Restzustand nach operativer Sanierung je nach Funktionsstörung.
Kompensierbare Fehlstellungen, beispielsweise durch Schuheinlagen und nicht über das zivilisatorische Ausmaß hinausgehende Fehlstellungen, sind nicht im Sinne einer Behinderung einzuschätzen (Senk-Spreiz-Hohlfuß).
02.05.35 |
Je nach Funktionseinschränkung einseitig |
10 – 40 % |
02.05.36 |
Beidseitig mit Funktionseinschränkungen |
30 – 40% |
02.05.37 |
Beidseitig mit Funktionseinschränkungen |
50 – 60 % |
Zehengelenke
Ungünstige Stellung, beispielsweise Plantarflexion im Grundgelenk über 10°.
02.05.38 |
Versteifung der Zehengelenke eines Fußes |
10 % |
02.05.39 |
Versteifung der Zehengelenke eines Fußes |
20 % |
Narben an der Fußsohle oder Ferse.
02.05.40 |
Narben mit größeren Substanzverlusten |
10 % |
02.05.41 |
Narben mit größeren Substanzverlusten |
20 – 30 % |
Einseitiger Teilverlust, einseitiger Verlust
02.05.42 |
Amputation im Oberschenkelbereich bei |
70 % |
02.05.43 |
Amputation im Oberschenkelbereich bei |
80 % |
02.05.44 |
Amputation im Unterschenkelbereich bei |
50 % |
Gute Stumpfverhältnisse Auch
schlaffe Pseudoarthrose mit Belastungsverbot des Beines für die Zeit |
02.05.45 |
Amputation im Unterschenkelbereich bei |
60 % |
Schlechte Stumpfverhältnisse wie Ulcus oder Ekzem Extremer Kurzstumpf Sehr langer Unterschenkelstumpf |
||
02.05.46 |
Teilverlust im Fußbereich bei |
30 – 40 % |
Verlust
der Großzehe mit Mittelfußknochen entspricht einem Teilverlust
eines Teilverlust eines Fußes je nach Stumpf- und Fußfehlstellung Verlust der Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens entspricht Teilverlust eines Fußes und ist mit 30 % einzuschätzen |
||
02.05.47 |
Teilverlust im Fußbereich bei |
50 % |
02.05.48 |
Verlust von bis zu vier Zehen |
10 % |
Verlust einer Großzehe: 10 % Verlust der Zehen II bis V oder I bis III: 10 % |
||
01.05.49 |
Verlust aller Zehen |
20 % |
Beidseitige Teilverluste, beidseitiger Verlust
02.05.50 |
Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich |
100 % |
02.05.51 |
Verlust eines Beins im Oberschenkelbereich und |
100 % |
02.05.52 |
Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich |
100 % |
02.05.53 |
Teilverlust beider Füße |
50 – 70 % |
02.05.54 |
Verlust aller Zehen |
30 % |
02.06 Obere Extremitäten
Schultergelenk, Schultergürtel
Instabilität (habituelle Luxation) ist entsprechend dem Ausmaß der Funktionseinschränkungen und der Häufigkeit einzuschätzen.
02.06.01 |
Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig |
10 % |
Abduktion
und Elevation zwischen 90° und 120° eingeschränkt |
02.06.02 |
Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig |
20 % |
Abduktion
und Elevation bis maximal 120° |
||
02.06.03 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig |
20 % |
Abduktion
und Elevation bis maximal 90° |
||
02.06.04 |
Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig |
30 % |
Abduktion
und Elevation bis maximal 90° |
||
02.06.05 |
Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig |
40 % |
02.06.06 |
Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig |
50 % |
Schlüsselbeinpseudoarthrose
02.06.07 |
Schlüsselbeinpseudoarthrose straff |
10 % |
02.06.08 |
Schlüsselbeinpseudoarthrose schlaff |
20 % |
Oberarmpseudoarthrose
02.06.09 |
Oberarmpseudoarthrose straff |
10 % |
02.06.10 |
Oberarmpseudoarthrose schlaff |
20 % |
Ellenbogengelenk
02.06.11 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk |
20 % |
Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit |
||
02.06.12 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk |
30 % |
Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit |
||
02.06.13 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk |
30 % |
Mittelgradige
Einschränkung insbesondere der Beugung, Schlottergelenk Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150° |
02.06.14 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk |
40 % |
Mittelgradige
Einschränkung insbesondere der Beugung, Schlottergelenk Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150° |
||
02.06.15 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades einseitig |
50 % |
Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80° |
||
02.06.16 |
Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades beidseitig |
50 – 60 % |
Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80° |
Unterarmpseudoarthrose
02.06.17 |
Unterarmpseudoarthrose straff |
20 % |
02.06.18 |
Unterarmpseudoarthrose schlaff |
40 % |
02.06.19 |
Pseudoarthrose der Elle oder Speiche |
10 – 20 % |
Lunatum-Malazie während der notwendigen Ruhigstellung: 30 %.
Versteifung im Handgelenk: 30 %.
Brüche oder Luxationen von Handwurzelknochen oder Mittelhandknochen - Einschätzung nach Funktionsbeeinträchtigung: 10 – 30 %.
02.06.20 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
10 % |
02.06.21 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
20 % |
02.06.22 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
20 % |
02.06.23 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
30 % |
02.06.24 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
30 % |
02.06.25 |
Funktionseinschränkung im Handgelenk |
40 % |
Versteifung eines Daumengelenkes in günstiger Stellung: 10 %.
Versteifung beider Daumengelenke in günstiger Stellung: 20 %.
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung: 10 %.
02.06.26 |
Funktionseinschränkung einzelner Finger |
10 – 30 % |
Verlust eines Fingers
Verlust eines Daumenendgliedes oder mindestens 4 bis 5 Fingerendgliedern: 10% Der Verlust einzelner Fingerendgliedern außer Daumen gehen mit keiner funktionellen Einschränkung einher und sind daher nicht als Behinderung einzuschätzen.
02.06.27 |
Verlust von Zeige-, Mittel-, Ring- oder Kleinfinger |
10 % |
02.06.28 |
Verlust eines Daumens |
30 % |
Verlust von zwei Fingern
02.06.29 |
Verlust mit Einschluss des Daumens |
30 % |
02.06.30 |
Verlust beider Daumen |
50 % |
02.06.31 |
Verlust der Finger II und III oder II und IV |
30 % |
02.06.32 |
sonst |
20 % |
Verlust von drei Fingern
02.06.33 |
Verlust mit Einschluss des Daumens |
50 % |
02.06.34 |
Verlust der Finger II und III und IV |
40 % |
02.06.35 |
sonst |
30 % |
Verlust von vier Fingern
02.06.36 |
Verlust mit Einschluss des Daumens |
50 % |
02.06.37 |
sonst |
40 % |
Verlust von
02.06.38 |
Alle fünf Finger einer Hand |
50 % |
02.06.39 |
Verlust von 8 Fingern |
80 % |
02.06.40 |
Verlust von 9 Fingern |
90 % |
02.06.41 |
Verlust von 10 Fingern |
100 % |
Verlust oder Teilverlust einseitig
02.06.42 |
Verlust eines Armes im Schultergelenk |
80 % |
02.06.43 |
Verlust eines Armes im Oberarmbereich |
70 % |
02.06.44 |
Verlust eines Armes im Unterarmbereich |
50 % |
02.06.45 |
Verlust eines Armes im Unterarmbereich |
60 % |
02.06.46 |
Verlust einer Hand |
50 % |
Verlust oder Teilverlust beidseitig
02.06.47 |
Verlust beider Arme oder beider Hände |
100 % |
02.06.48 |
Verlust eines Armes und eines Beins |
100 % |
02.07 Schädel
02.07.01 |
Schädeldefekt mit geringer Deformierung Defekt im Gesichtsschädel |
10 – 40 % |
02.07.02 |
Schädeldefekte mit ausgeprägter Deformierung Defekte im Gesichtsschädel |
50 – 100 % |
03 Psychische Störungen
03.01 Kognitive Leistungsstörungen
Die Beurteilung der kognitiven Leistungsbreite erfolgt unabhängig der Ursachen (angeborene Minderbegabungen, posttraumatische Leistungsminderung, genetisch, entzündlich oder toxisch bedingt) abhängig vom Ausmaß der Einschränkungen.
Der Intelligenzquotient wird mit standardisierten Testverfahren ermittelt und fließt bei der Feststellung des Schweregrades als eines der Kriterien in die Beurteilung mit ein.
Sprach – und Artikulationsstörungen bis hin zur Aphasie sind zu berücksichtigen.
Zumutbare medizinische Behandlungsmöglichkeiten fließen in die Einschätzung ein.
03.01.01 |
Teilleistungsschwächen geringen Grades |
10 – 20 % |
Ohne
wesentliche Beeinträchtigungen im Alltagsleben oder der beruflichen
Tätigkeit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung leichten Ausmaßes |
||
03.01.02 |
Intelligenzminderung mit geringen |
30 – 40 % |
Anamnestisch
leichte Anpassungsstörung, eventuell mehrmaliger Verlust der Abbruch
der Berufsschule wegen mangelndem Erfolg, oftmals auch Sonderschulbesuch Unabhängigkeit in der Selbstversorgung, im Alltagsleben IQ um 85 |
||
03.01.03 |
Intelligenzminderung |
50 – 70 % |
50 %: Berufsausbildung, falls begonnen, wegen mangelndem Erfolg abgebrochen, Hilfsarbeiterjobs, wiederholt Arbeitsverluste Vollständige Unabhängigkeit eher selten IQ um 75/70 70 %: (Entspricht einer mittelgradigen Intelligenzminderung nach ICD 10) Anamnestisch fast immer Schwerstbehindertenlehrplan, oft in Beschäftigungstherapie oder betreuten Arbeitsformen Alleine leben nur eingeschränkt möglich, deutliche Probleme bei der Alltagsbewältigung, Eigenversorgung nur unter Aufsicht, Anleitung, Hilfe durch externe Betreuer/Angehörige notwendig IQ unter 60 |
03.01.04 |
Schwere Intelligenzminderung |
80 – 100 % |
Anamnestisch
kaum bildungsfähig, fallweise „Achtjährigen
Volksschule“ Bei
älteren Menschen deutliche Alltagsprobleme, Alleinleben nicht
möglich, Kommunikation höhergradig eingeschränkt |
03.02 Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Erfasst werden umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, schulische Fertigkeiten, motorische Funktionen sowie kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen und wesentliche Komorbiditäten wie emotionale Störungen, Störungen des Sozialverhaltens, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätsstörung).
03.02.01 |
Entwicklungsstörung leichten Grades |
10 – 40-% |
10 – 20 %: kein sonderpädagogischer Bedarf 30 – 40 %: Sonderpädagogischer Förderbedarf in Teilbereichen |
||
03.02.02 |
Entwicklungsstörung mittleren Grades |
50 – 70 % |
Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung in 1 bis 2 Bereichen Globaler sonderpädagogischer Förderbedarf, Sonderbeschulung Kombinierte Störung der schulischen Fertigkeiten Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung z.B. Asperger Syndrom 50 %: alleinige kognitive Beeinträchtigung 70 %: Zusätzliche motorische Defizite wie z.B. Dyspraxie |
||
03.02.03 |
Entwicklungsstörung schweren Grades |
80 – 100 % |
Schwere und
durchgängige soziale Beeinträchtigung,
Kommunikationsunfähigkeit, Tiefgreifende
Entwicklungsstörung wie z.B. Autismus, Rett-Syndrom, |
03.03 Demenzformen
Umfasst sind alle Demenzformen unterschiedlicher Genese und Ausprägung (genetisch, toxisch oder vasculär bedingt). Beispielhaft angeführt werden Alzheimer, Demenz, Vasculäre Demenz, Demenzen bei Lewy-Body-Disease und Morbus Parkinson, frontotemporale Demenzen, Korsakowdemenz, Creutzfeld Jakob Erkrankung.
03.03.01 |
Dementielle Defizite leichter Ausprägung |
10 – 40 % |
30 – 40 %: Neugedächtnisstörung, leichte Schwierigkeiten im Lösen komplexer Aufgaben, im psychopathologischen Status stabil Haushaltsführung (Kochen) möglich Soziale Kompetenz nicht eingeschränkt Geringfügige Einschränkungen in der beruflichen Leistung MMSE über 23
Punkte, Schneller Uhren-Dreier unter 6 Punkte, Zeitangaben falsch |
||
03.03.02 |
Dementielle Defizite mittelgradiger Ausprägung |
50 – 70 % |
50 %: psychopathologisch auffällig (Gedankenductus inkohärent, Konfabulationstendenz) Persönlichkeitsveränderung fällt auf Haushaltsführung
alleine nicht möglich Soziale Kompetenz nimmt ab, das Tagesgeschehen wird nicht genau verfolgt, Ausübung der Hobbys wird eingeschränkt, Freundeskreis reduziert Im Berufsleben einfache
gleichbleibende Tätigkeiten können noch ausgeübt werden, MMSE über 19 Punkte, Uhren Test – Ziffern falsch platziert (die Tests dienen als unterstützende Methode) 70 %: Schwere und
durchgängige soziale Beeinträchtigung Im Berufsleben einfache
gleichbleibende Tätigkeiten mit wiederholter regelmäßiger
Anleitung MMSE über 15 Punkte, Uhren Test deutliche Entstellung der Ziffernreihe (die Tests dienen als unterstützende Methode) |
03.03.03 |
Dementielle Defizite schwerer Ausprägung |
80 – 100 % |
Psychopathologisch hoch auffällig Bedarf ständiger Aufsicht und Betreuung Aktuell stationärer Aufenthalt oder Aufnahme innerhalb der nächsten 6 Monate absehbar Bettlägerigkeit |
03.04 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Erfasst werden spezifische Persönlichkeitsstörungen beginnend in der Kindheit.
Borderline-Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Andauernde Persönlichkeitversänderungen im Erwachsenenalter.
Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle unter Berücksichtigung der Komorbidität (Angststörungen, affektive Störungen, disruptive Störungen wie Gewalt, Kriminalität und Suizidalität).
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18 Lebensjahr Nachuntersuchungen, dann eher Dauerzustand da letztendlich Progredienz besteht.
03.04.01 |
Persönlichkeit- Verhaltensstörung |
10 – 40-% |
10 – 20 %: Achse 6 MAS 1-2 30 – 40 %: Schwierigkeiten in Freundschaftsbeziehungen und innerfamiliären Beziehungen Gehemmte soziale Aktivität/Interesse, wenig effektive soziale Bindungen Eingeschränkter sonderpädagogischer Förderbedarf Dissoziale Probleme verursachen nur geringen Schaden, mit/ohne Therapiekonzept Achse 6 MAS 3 |
03.04.02 |
Persönlichkeits- Verhaltensstörung |
50 – 70 % |
Deutliche Symptomausprägung der Störung Ernsthafte und
durchgängige Beeinträchtigung der meisten sozialen Bereiche Borderline Störung:
Beeinträchtigung der normalen Entwicklung, sonderpädagogischer Förderbedarf Leicht bis mittelgradiger Schaden für andere durch körperliche Gewalt, Vandalismus, Diebstahl Adäquate Therapiekonzepte Achse 6 MAS 5-6 |
||
03.04.03 |
Persönlichkeits- Verhaltensstörung mit |
80 – 100 % |
Schwere durchgängige soziale Beeinträchtigung oder Unfähigkeit der Selbstversorgung, strenge Beaufsichtigung um Gefahrensituation für sich selbst oder andere zu verhüten Schwere Beeinträchtigung in allen Bereichen der Kommunikation Achse 6 MAS 7-8 |
MAS multiaxiale Diagnostik
Achse 6 beschreibt Zurechtkommen im Alltag:
- wie harmonisch die Beziehung mit Eltern, Geschwistern, Lehrern und anderen Erwachsenen aufrechterhalten werden kann
- sich in alters- und sozial angemessener Weise sauber und in Ordnung zu halten
- Hilfe im Haushalt zu leisten
- ohne Probleme das Haus zu verlassen und mit schulischen Anforderungen zu Recht zu kommen
- tragfähige Beziehungen zu Gleichaltrigen herzustellen
- gemeinsame Aktivitäten und in beruflichen Arbeitssituationen zu Recht zu kommen
9 Stufen der Ausprägung:
0 |
Herausragende |
Gute soziale Funktion in allen sozialen Bereichen, gute zwischenmenschliche Beziehungen mit Familie, Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie, kann sich in allen üblichen sozialen Situationen effektiv auseinandersetzen und verfügt über ein gutes Spektrum an Freizeitaktivität und Interessen. |
1 |
Mäßige |
Insgesamt mäßige soziale Funktion, aber mit vorübergehenden oder geringen Schwierigkeiten in nur ein oder zwei Bereichen (das Funktionsniveau kann – aber muss nicht – in ein oder zwei Bereichen hervorragend sein) |
2 |
Leichte soziale |
Adäquates Funktionsniveau in den meisten Bereichen aber leichte Schwierigkeiten in mindestens ein oder zwei Bereichen (z.B. Schwierigkeiten mit Freundschaften, gehemmte soziale Aktivitäten/Interesse, Schwierigkeiten innerfamiliär, wenig effektive soziale Coping-Mechanismen oder Schwierigkeiten in den Beziehungen zu Erwachsenen außerhalb der Familie) |
|
3 |
Mäßig soziale |
Mäßige andauernde Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen |
|
4 |
Soziale |
Ernsthafte Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen wie erheblicher Mangel an Freunden, Unfähigkeit mit neuen sozialen Situationen zurecht zu kommen oder Schulbesuch nicht mehr möglich |
|
5 |
Ernsthafte und |
Ernsthafte Beeinträchtigung in den meisten Bereichen |
|
6 |
Funktionsunfähigkeit in den meisten |
Benötigt ständige Aufsicht oder Betreuung zur basalen Alltagsbewältigung, ist nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen |
|
7 |
Schwere |
Manchmal unfähig für eine minimale Körperhygiene zu sorgen oder braucht zeitweise strenge Beaufsichtigung wegen Eigen- oder Fremdgefährdung, schwere Beeinträchtigung der Kommunikation |
|
8 |
Tiefe und |
Ständige Unfähigkeit für die eigene Körperhygiene zu sorgen oder ständige Eigen- oder Fremdgefährdung, völliges Fehlen der Kommunikation |
|
9 |
Nicht zutreffend/nicht einschätzbar |
|
|
03.05 Neurotische
Belastungsreaktionen, somatoforme Störungen und posttraumatische
Belastungsstörung PTSD
(post traumatic stress disorder)
Umfasst sind alle neurotischen Belastungsstörungen, somatoforme Störungen, Verhaltensstörungen und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit.
An erworbenen Funktionseinschränkungen soll die posttraumatische Belastungsstörung herausgestrichen werden.
Zur Einschätzung sind folgende Faktoren zu erfassen:
1. Personenbezogene Faktoren:
Stimmungsveränderungen, Angstsymptome einschließlich emotionaler Störungen des Kindesalters (Trennungsängste, Geschwisterrivalität), geändertes Erleben, Stimmungslabilität, Insuffizienzgedanken, Existenzängste, Entfremdungsgefühl, Zwänge, Affektstörungen, hyperkinetische Störungen, Störungen der Triebhemmung, Antriebsstörungen, Störungen der Kritikfähigkeit, Kognitive Symptomatik, Psychomotorische Störungen, Suizidalität, Störungen der sozialen Funktionen (Mutismus, Bindungsstörungen, Hospitalismus), Ticstörungen und sonstige Verhaltens- und emotionale Störungen von Kindern (Enuresis, Enkopresis).
2. Körperfunktionen und Körperstruktur:
Vegetative Symptome (Schlafstörungen, Fatigùesyndrom, Biorhythmusstörungen uäm), Somatisierung (vorwiegend psychosomatisch erklärbare Schmerzsyndrome, Obstipation, Mundtrockenheit, Globusgefühl, Paniksymptomatik, Angstsymptomatik mit vegetativen Reaktionen, Bewegungsapparat, Kopfschmerz, Hautreaktionen, Atemstörungen, gastrointestinale und andere Symptome).
3. Aktivitäten und Teilhabe an der Gesellschaft:
Veränderungen der interpersonellen Beziehungsmuster, innerfamiliäre/soziale Konflikte, phobische Symptomatik, Zwänge, familiäre/berufliche /soziale Desintegration, Störung der Teilnahme am öffentlich/kulturellen Leben, allgemeine Störungen im Sozialverhalten.
03.05.01 |
Störungen leichten Grades |
10 – 40 % |
10 %: Leichte affektive oder somatische Symptomatik, soziale Integration ist gegeben Psychotherapeutische
Maßnahmen wie autogenes Training und Selbsthilfegruppen Ärztliche Hilfe wegen depressiver Symptome 20 %: Es besteht passagere
episodenhafte Verschlechterung der Symptomatik saisonal Soziale Integration ist gegeben Medikamentöse Therapie phasenweise, psychotherapeutische Hilfe, Entspannungstechniken Ärztliche Hilfe und vorübergehend medikamentöse Behandlung 30 – 40 %: Soziale Störungen Fachärztliche psychotherapeutische Hilfe wurde ambulant in Anspruch genommen Medikamentöse Behandlung für mindestens 1 Jahr |
03.05.02 |
Störungen mittleren Grades |
50 -70 % |
50 %: Affektive, somatische
und kognitive Störungen sowie ernsthafte Beeinträchtigung Einschränkungen der schulischen/beruflichen Leistungsfähigkeit Ärztliche
Behandlung führt zu intermittierender Stabilisierung, wiederholter Leistungsknick,
Beginnende soziale Desintegration Fachärztliche und medikamentöse Therapie, stationäre Aufnahme an psychiatrischen Abteilungen Psychotherapie von über einem Jahr wurde absolviert 70 %: Therapieresistente Zwänge/Ängste Dauerhafte berufliche Integration ist gestört, Krankenstände Soziale/familiäre Desintegration mögliche Suizidgedanken/-versuche Wiederholte stationäre Aufnahmen an Fachabteilungen Dauerhafte psychopharmakologische Kombinationstherapie und Psychotherapie Erhebliche berufliche Einschränkungen |
03.05.03 |
Störungen schweren Grades |
80 – 100 % |
80 %: Therapieresistente affektive, somatische und kognitive Symptomatik Berufliche Integration ist nicht mehr möglich Suizidversuche sind möglich Wiederholte stationäre Aufnahmen, höherdosierte psychopharmakologische Kombinationstherapien und Psychotherapie 90-100 %: Anhaltend schwere
depressive Symptomatik mit Störung der Stimmung, des Antriebs, Familiäre und soziale Isolation Therapeutische soziale Konzepte unerlässlich |
03.05.04 bis 03.05.06
Posttraumatische Belastungsstörung PTSD
(post traumatic stress disorder)
Neben dem Vorliegen eines traumatisierenden Ereignisses (sogenanntes A-Kriterium) müssen Symptome aus drei anderen Kategorien vorliegen:
- Intrusion (unvermeidliche belastende Erinnerungen)
- Vermeidung
- Übererregung
Symptome: Albträume, Schlafstörungen, Flashbacks (intrusive Symptome) Teilamnesie, Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen, Depressionen, dissoziative Störungen, Persönlichkeitsveränderungen, Bindungsstörungen, Interessensverlust, Emotionslosigkeit, Suchtverhalten.
Vermeidungsverhalten (z.B. Berührungen, aber vor allem auch von Gedanken und Gefühlen, Menschen, Orten, Situationen und Gegenständen)
Aggressive Verhaltensmuster, selbstverletzendes Verhalten, Angstzustände und Panikattacken bei Konfrontation oder Kontakt mit Menschen, Gegenständen, Orten oder in Situationen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem auslösenden Ereignis (Ereignissen) stehen oder auch nur eine gewisse Ähnlichkeit zu diesem aufweisen.
Im Unterschied zur akuten Belastungsreaktion (Dauer der Symptome bis zu einem Monat) spricht man von PTBS ab einer Dauer von einem Monat.
Ab einer Dauer von 3 Monaten ist von einer Chronifizierung der PTBS auszugehen.
03.05.04 |
Leichten Grades |
30 – 40 % |
Aufzeichnungen vorhanden. In laufender Therapie, medikamentös gestützt Sozial und beruflich voll integriert Psychopathologisch stabil |
||
03.05.05 |
Mittleren Grades |
50 – 70 % |
50 %: Im sozialen Leben beeinträchtigt Häufigere Ausfällen im Beruf, Krankenstände (stationärer Aufenthalt im letzten Jahr), arbeitsfähig 70 %: Psychopathologisch starr Höherdosierte Medikation, zeitweise präsuizidal Im Berufsleben einfache
gleichbleibende Tätigkeiten mit wiederholter regelmäßiger
Anleitung |
||
03.05.06 |
Schweren Grades |
80 – 100 % |
100 %: Stationäre Aufnahme, absehbare Arbeitsunfähigkeit in nächsten Monaten Schwere affektive Persönlichkeitsveränderungen |
03.06 Affektive Störungen
Manische, depressive und bipolare Störungen
03.06.01 |
Depressive Störung – Dysthymie - leichten Grades Manische Störung – Hypomanie - leichten Grades |
10 – 40 % |
Gutes Ansprechen auf Medikation, fachärztliche Behandlung, eventuell Psychotherapie Berufsfähigkeit und
soziale Integration sind noch erhalten, Depression: erfasst werden
mindestens 3 Kriterien von: Körperliche Symptome möglich Keine psychotischen Symptome Phasen mindestens 2 Wochen andauernd Manie: erfasst werden mindestens
3 Kriterien von: Phasen mindestens 2 Wochen andauernd 20 %: 30 % 40 % |
||
03.06.02 |
Depressive Störungen mittleren Grades Manische Störung mittleren Grades |
50 – 70 % |
50%: Berufliche
Tätigkeit und soziale Kontakte schwer aufrecht zu erhalten, Mindestens 1 stationärer Aufenthalt an einer Fachabteilung Ständige fachärztliche Behandlung, eventuelle begleitende Psychotherapie Keine vollständige Remission trotz adäquater Therapie Manie: keine psychotischen
Symptome, Symptome wie bei leichter manischer Störung nur verstärkt,
Schlafbedürfnis deutlich vermindert, übliche soziale Hemmungen
gehen verloren, Während der Phasen berufliche und soziale Funktionsfähigkeit vollständig unterbrochen 70%: |
03.06.03 |
Depressive Störungen schweren Grades Manische Störung scheren Grades |
80 – 100 % |
Mit und ohne
psychotische Symptome, mindestens vier Symptome wie bei leichter manischer Bei psychotischer Symptomatik Wahnideen, Halluzinationen, Stupor und Suizidhandlungen möglich bzw. Größenideen, anhaltende körperliche Aktivität und Erregung, Aggression, Verwahrlosung Soziale und häusliche Aktivitäten massiv eingeschränkt, Berufsunfähigkeit Mehrfache stationäre Aufenthalte an Fachabteilungen |
Schizophrenie, schizoide Persönlichkeitsstörung, schizoaffektive Erkrankungen, akut psychotische Zustandsbilder
03.07.01 |
Leichte Verlaufsform |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 %: Im sozialen und beruflichen Leben voll integriert 40 %: Medikamentös mehrere Umstellungen notwendig Mäßige soziale Beeinträchtigung, beruflich integriert, Krankenstände annähernd im Normbereich |
||
03.07.02 |
Mittelschwere Verlaufsform |
50 – 70 % |
50 % : Soziale und berufliche Probleme infolge verminderter Belastbarkeit 60 %: Krankenstände im letzten Jahr über 4 Wochen 70 %: Mehrere erfolglose stationäre Aufnahmen und Neueinstellungen Affektive Zusatzerkrankungen, eventuell Schwierigkeiten mit dem Gesetz Kognitiv höhergradig beeinträchtigt (Orientierung, Merkfähigkeit) Betreuung notwendig Schwere und durchgängig soziale Beeinträchtigung (Körperhygiene, Eigen- und Fremdgefährdung) |
03.07.03. |
Schwere Verlaufsform |
80 – 100 % |
80 %: Trotz Ausschöpfung aller Therapiereserven psychotische Episoden 100 %: Cerebraler Abbau einer hochgradigen Demenz entsprechend Ständige Aufsicht
und Betreuung, aktuell stationäre Aufnahme |
03.08 Suchterkrankungen
Substanzabhängige und nicht substanzabhängige Suchterkrankungen, Essstörungen
Einstufung ausgehend vom chronischen Alkoholabusus
Bei Substitutionstherapie erfolgt die Einstufung abhängig von den toxischen Organschäden und der sozialen Anpassungsstörung
Abhängigkeit – Kriterien:
Starker Wunsch zu konsumieren, Kontrollverlust
Substanzgebrauch um Entzugssymptome zu mildern
Körperliche Entzugssymptome, Nachweis einer Toleranz
Eingeengtes Verhaltensmuster beim Konsum
Fortschreitende Vernachlässigung anderer (Freizeit-)Interessen
Anhaltender Konsum trotz Nachweis eindeutig schädlicher Folgen
03.08.01 |
Suchterkrankung mit leichten körperlichen |
10 – 40 % |
10 % – 20 %: 30 %: 40 %: Substitutionstherapie |
03.08.02 |
Suchterkrankung mit fortgeschrittenen körperlichen und psychischen Veränderungen |
50 – 70 % |
50 %: Mehrere nachgewiesene stationäre Entzugsversuche (auch erfolglose), regelmäßige fachärztliche Betreuung, (Anonyme Alkoholiker, Weißer Ring, etc) Körperlich abgebaut, affektive Begleiterkrankungen Suchtverhalten öfters unkontrolliert (Durchbrüche) Arbeitsfähig, Krankenstände zu erwarten, Soziale Probleme (Wohnung, Partnerschaft, soziale Isolation, beginnender Abstieg) 70 %: Beschaffungskriminalität Nicht arbeitsfähig, Betreuung notwendig (Sozialarbeit, betreutes Wohnen, Pflegegeld) Schwere und durchgängige Beeinträchtigung (Körperhygiene, Eigen- und Fremdgefährdung) |
||
03.08.03 |
Suchterkrankung mit hochgradigen körperlichen |
80 – 100 % |
100 %: Bedarf ständige Aufsicht und Betreuung wegen Eigen- und Fremdgefährdung |
04 Nervensystem
04.01 Cerebrale Lähmungen
Umfasst sind alle Symptomvarianten wie etwa spastische Parese, infantile Cerebralparese, dyskinetische Parese, ataktische Parese, Monoparesen, Diparesen mit der Sonderform der Hemiparesen, Mischformen.
Folgeerscheinungen nach Schlaganfall – die motorischen Ausfälle, die kognitiven Defizite im Rahmen eines organischen Psychosyndroms und die Sprachstörungen sind in der gewählten Positionsnummer enthalten.
Für die Beurteilung des Schweregrades sind die funktionellen Defizite entscheidend. Zu prüfen sind Fingerfertigkeit, Koordination, Feinmotorik, Gebrauchsfähigkeit und Kraftminderung der Hände und Arme, die Beeinträchtigung der unteren Extremitäten, Geh- und Stehvermögen, das Gangbild und die Gesamtbewegungseinschränkung.
04.01.01 |
Leichten Grades |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 – 40 %: |
||
04.01.02 |
Mittleren Grades |
50 – 70 % |
50 – 60 %: 70 %: |
||
04.01.03 |
Schweren Grades |
80 – 100 % |
80 – 90 % 100 %: Auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen |
04.02 Bulbärparalyse
04.02.01 |
Leichten Grades |
20 – 40 % |
04.02.02 |
Mittleren Grades |
50 – 60 % |
04.02.03 |
Schweren Grades |
70 % |
04.03 Spinale Lähmungen – Querschittsyndrom
04.03.01 |
Leichten Grades |
20 – 40 % |
Feinmotrische Störungen, Schwäche in einzelnen Muskelgruppen |
||
04.03.02 |
Mittleren Grades |
50 – 70 % |
50 %: 60 %: 70 %: |
||
04.03.03 |
Schweren Grades |
80 – 100 % |
80 %: 90 %: Transfer ist möglich 100 %: Transfer ist mit Hilfe möglich |
04.04 Lähmungen der Hirnnerven
Die Augenmuskellähmungen sind unter 11.01. erfasst
04.04.01 |
Nervus olfactorius |
10 – 20 % |
Oberer Wert bei Anosmie Kontrolle in 1 Jahr, da in 2/3 der traumatischen Fälle Rückbildung zu erwarten ist |
||
04.04.02 |
Nervus trigeminus |
10 – 20 % |
Oberer Wert bei motorischer Auswirkung auf den Kauakt (Unterkiefer weicht ab) |
||
04.04.03 |
Nervus facialis |
10 – 40 % |
20 %: verminderter Tränenfluss, Stirnrunzeln sichtbar reduziert, Agnesie 30 %: Augenschluss vermindert 40 %: alle 3 Äste betroffen, starke kosmetische Beeinträchtigung |
||
04.04.04 |
Nervus glossopharyngeus |
10 – 20 % |
Oberer Wert bei Schluckstörung und beidseitigen Ausfällen |
||
04.04.05 |
Nervus vagus |
10 – 20 % |
Oberer Wert bei Schluckstörung und beidseitigen Ausfällen |
04.04.06 |
Nervus accessorius |
10 – 30 % |
Oberer Wert bei deutlich eingeschränkter Kopfdrehbewegung Nachuntersuchung in 1½ – 2 Jahren (traumatisch bedingt) |
||
04.04.07 |
Nervus hypoglossus |
10 – 30 % |
10 %: bei Zungenabweichung 30 %: bei undeutliche Sprache |
||
04.04.08 |
Nervus thoracicus longus |
10 – 20 % |
Oberer Wert – vollständige Lähmung Scapula alata |
04.05 Lähmungen der peripheren Nerven
Es wurde auf die Version Gegenarm und Gebrauchsarm verzichtet, da die Erfahrungen zeigen, dass es relativ rasch zu einer Adaptierung kommt.
Bei den angeführten Einschätzungswerten drückt der untere Wert jeweils die Schwäche aus und der obere Wert die vollständige Lähmung aus.
04.05.01 |
Plexus brachialis |
70 – 80 % |
Untere bzw. obere Plexuslähmung |
||
04.05.02 |
Nervus axillaris |
20 – 30 % |
Leitfunktion ist die Elevation, Arm zum Mund führen, essen |
||
04.05.03 |
Nervus musculocutaneus |
20 – 40 % |
Leitfunktion ist Ellenbogenbeugung, Supination |
||
04.05.04 |
Nervus radialis |
10 – 40 % |
Leitfunktion Handgelenks-Fingerstreckung |
||
04.05.05 |
Nervus ulnaris |
10 – 40 % |
Leitfunktion ist die Opposition des Kleinfingers |
||
04.05.06 |
Nervus medianus |
10 – 40 % |
Leitfunktion sind
Fingerbeugung I bis III, Abduktion und Opposition des Daumens, |
||
04.05.07 |
Lähmung zweier Armnerven |
70 % |
04.05.08 |
Lähmung aller 3 Armnerven |
80 % |
04.05.09 |
Teillähmung des Nervus femoralis leichteren Grades |
20 – 40 % |
Oberer Wert bei fortgeschrittener Schwäche, jedoch alternierendes Stiegen steigen noch möglich |
||
04.05.10 |
Teillähmung des Nervus femoralis schweren Grades |
50 – 70% |
Oberer Wert entspricht der vollständigen Lähmung |
04.05.11 |
Teillähmung Ischiadicus leichteren Grades |
20 – 40 % |
Oberer Wert bei
deutlichem Kraftverlust der Hüftstreckung und Kniebeugung, |
||
04.05.12 |
Teillähmung Ischiadicus schweren Grades |
50 – 70 % |
Oberer Wert entspricht der vollständigen Lähmung |
||
04.05.13 |
Teillähmung bis Ausfall des Nervus peronaeus |
10 – 40 % |
10 %: Kraftdefizit bei der Untersuchung 20 %: Fußhebung beeinträchtigt keine Stürze 30 %: Fußhebung deutlich beeinträchtigt, Stürze objektivierbar 40 %: Fallfuß – Peronaeusschiene |
||
04.05.14 |
Teillähmung bis Ausfall des Nervus tibialis |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 %: Gangablauf sichtbar beeinträchtigt, Zehenspitzengang unmöglich |
04.06 Polyneuropathien und Polyneuritiden
Umfasst sind sämtliche Erscheinungsformen von heriditär idiopathischen Erkrankungen, Defizite im Rahmen infektiöser oder toxischer Schädigungen.
Akute und postinfektiöse Polyneuritiden ( zB Guillain-Barré Syndrom)
Die Einstufung orientiert sich an den jeweiligen Ausfallserscheinungen.
04.06.01 |
Sensibel und motorische Ausfälle leichten Grades |
10 – 40 % |
04.06.02 |
Sensible und motorische Ausfälle mittleren Grades |
50 – 70 % |
04.06.03 |
Sensible und motorische Ausfälle schweren grades |
80 – 100 % |
04.07 Neuromuskuläre Erkrankungen
Zu beurteilen sind die Ausprägung der muskulären Schwäche, sensible Störungen, Grundmuster des Krankheitsbildes, Prognose.
Bei gesicherter Diagnose genetischer Dystrophien mit Progredienzneigung ist immer eine Einschätzung von mehr als 50 % vorzunehmen. Gesicherte Diagnosen nach z.B. genetischen Untersuchungen sind jedoch grundsätzlich erst bei bestehenden Funktionseinschränkungen einschätzungswürdig.
04.07.01 |
Mit Funktionseinschränkungen leichten Grades |
10 – 40 % |
04.07.02 |
Mit Funktionseinschränkungen mittleren Grades |
50 – 70 % |
04.07.03 |
Mit Funktionseinschränkungen schweren Grades |
80 – 100 % |
04.08 Demyelinisierende Erkrankungen
04.08.01 |
Mit Funktionseinschränkungen leichten Grades |
20 – 40 % |
20 %: 30 %: 40 %: |
||
04.08.02 |
Mit Funktionseinschränkungen mittleren Grades |
50 – 70 % |
50 %: 70 %: |
||
04.08.03 |
Mit Funktionseinschränkungen schweren Grades |
80 – 100 % |
80 %: 90 %: Transfer Bett Rollstuhl nur mit Hilfe 100 %: Rollstuhlpflicht, schwere Demenz, Amaurose, Sprech- und Schluckstörungen |
04.09 Extrapyramidale Erkrankungen
Bei der Einschätzung sind die kognitiven Funktionen, motorische Ausfälle und Alltagsaktivitäten zu berücksichtigen
United Parkinson Disease Rating
04.09.01 |
Psychomotorische Einschränkungen leichten Grades |
20 – 40 % |
Leichte Vergesslichkeit, sprachlich leicht beeinträchtigt, seltenes Verschlucken, verlangsamte Handschrift, leichter Tremor, Schwierigkeiten beim Gehen, minimale Veränderungen der Mimik, leichter Ruhetremor, leichte Rigidität, Handbewegungen, Pro- und Supination der Hände und Agilität der Beine leicht verlangsamt, Gang und Aufstehen verlangsamt, minimale Bradykinese |
04.09.02 |
Psychomotorische Einschränkungen mittleren Grades |
50 – 60 % |
Mäßige Vergesslichkeit, Halluzinationen bei erhaltener Einsicht, anhaltende Depressionen, zunehmendes Desinteresse an Aktivitäten, Beeinträchtigung der Sprache, erhöhte Speichelsekretion, Verschlucken, Handschrift verkleinert, gelegentliche Stürze, eindeutige Hypomimie, mäßige Rigidität, frühzeitiges Ermüden, verzögerter Start der Haltungsreaktionen, Brady-Hypokinese, gelegentliche Dyskinesie, klinische Fluktuation und off-Perioden |
||
04.09.03 |
Psychomotorische Einschränkungen |
70 – 100 % |
Deutliche bis schwere Gedächtnisstörung, gelegentliche Desorientierung bis hin zur Reduktion auf die eigene Person, anhaltende Depression mit Desinteresse an Alltagsaktivitäten, persistierende Halluzinationen, Sprache beeinträchtigt bis unverständlich, Handschrift unzureichend oder völlig unleserlich, tägliche Stürze, schwere Gehstörung bis hin zur Gehunfähigkeit, Schmerzen, Mimik ausgeprägt vermindert bis hin zur Starre, Vorgebeugte Haltung, Bewegungsarmut, Dyskinesie, Fluktuation mit off Phänomenen |
Torticollis spasticus
04.09.04 |
Leichte bis mittelschwere Verlausform |
50 – 60 % |
Rotation gering bis 20°, leichtgradiger Lateralcollis, leichte Abwärtsbewegung des Kinns Dauer unter 25 % der Zeit, kann Neutralstellung ohne Trick bis 60 Sekunden halten Geringe Gesichtfeldausfälle |
||
04.09.05 |
Schwere Verlaufsform |
70 – 80 % |
Rotation mäßig bis 60°, Latero- und Anterocollis mäßig bis 35° Dauer etwa 50 % der Zeit,
Neutralisierung nur begrenz möglich, Neutralstellung kann nur |
||
04.09.06 |
Schwerste Verlaufsform |
90 – 100 % |
Schwere Rotation bis 90°, Antero-Kinn am Thorax und schwerer Lateralcollis über 35° Dauer ständig, schwere konstante Schulterhebung, Kopf kann nicht über die abnorme Stellung hinaus bewegt werden, Kopf kann nur wenige Sekunden in Normalstellung gehalten werden, konstante Gesichtsfeldeinschränkung |
Cave: Heterogene
Krankheitsbilder unterschiedlicher anderer Genese ist nach der sonstigen
Ursache einzuschätzen
Beispiele: akuter Schiefhals bei Blockierung; Knöcherne Fehlbildungen;
Okulärer Schiefhals; posttraumatische Luxation/Subluxation von
Intervertebralgelenken; Innohrstörungen/Gleichgewichtsstörungen;
atlantoaxiale Rotationsluxation.
04.10 Epilepsie
04.10.01 |
Leichte Formen mit sehr seltenen Anfällen |
20 – 40 % |
20 %: nach 3 Jahren Anfallsfreiheit unter antikonvulsiver Therapie 30-40 %: kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals jährlich mit einem Intervall von Monaten |
||
04.10.02 |
Mittelschwere Formen mit seltenen |
50 – 80 % |
50 %: seltene Anfälle kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem Intervall von Wochen 80 %: mittelmäßig gehäuft Anfälle Generalisierte
große und komplex-fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem Kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem Intervall von Tagen bei Kindern: zusätzlich mittelgradige Retardierung, sonderpädagogischer Förderbedarf |
||
04.10.03 |
Schwere Form mit häufigen Anfällen |
90 – 100 % |
90 %: häufige Anfälle Generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mehrmals wöchentlich Kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals täglich bei Kindern: kombiniert mit höhergradiger mentaler Retardierung |
04.11 Chronisches Schmerzsyndrom
Hier sind Kopfschmerzen, Schmerzen seitens des Stütz- und Bewegunsapparates und Neuralgien und Neuropathien enthalten.
04.11.01 |
Leichte Verlausform |
10 – 20 % |
10 %: Triptane reichen zur Schmerzcoupierung aus Physikalische Therapien mit längerem Erfolg Invasive Verfahren wurden durchgeführt, 20 %: Triptane reichen zur Schmerzcoupierung nicht immer aus (fachärztlicher Bericht muss vorliegen) Schmerzattacken an weniger als 10 Tagen pro Monat |
04.11.02 |
Mittelschwere Verlaufsform |
30 – 40 % |
30 %: Schmerzattacken an mehr als 15 Tagen pro Monat Depressive Begleitreaktionen fassbar Stationäre und/oder ambulante Aufenthalte nachzuweisen 40 %: Schmerzattacken fast täglich Depressive Begleitreaktionen fassbar, Nachweis neurologischer Defizite z.B. Brachialgie Mehrer stationäre und/oder ambulante Aufenthalte mit deutlichem Intervall |
||
04.11.03 |
Schwere Verlaufsform |
50 % |
Opioidhaltige
Analgetica und/oder Polypharmazie seit mehr als 2 Jahre Schmerzattacken täglich Depressionen mit stationärer Behandlung Mehrer stationäre und/oder ambulante Aufenthalte Alle Reserven (operativ und konservativ) ausgeschöpft |
05 Herz und
Kreislauf
05.01 Hypertonie
Liegt eine schwerere (über mäßig hinausgehende) Hypertonie vor, stehen die Folgeerkrankungen weit im Vordergrund. Es sind folglich diese Funktionseinschränkungen einzuschätzen.
Die ursächliche Hypertonie ist bei dieser Einschätzung dann mit umfasst.
05.01.01 |
Leichte Hypertonie |
10 % |
Therapie erfolgt mit einem Antihypertensivum, eventuell in Kombination mit einem Diuretikum um den Zielwertes unter 135/85 zu erreichen Oder erhöhter Blutdruck, jedoch bisher keine medikamentöse Behandlung |
||
05.0102 |
Mäßige Hypertonie |
20 % |
Höher dosierte
Kombinationsbehandlung sind zur Erreichung eines |
05.02 Herzmuskelerkrankungen
(systolische oder diastolische Dysfunktion)
05.02.01 |
Herzmuskelerkrankung leichter Ausprägung |
30 – 40 % |
30 %: Reduzierte Linksventrikelfunktion im Ultraschall, ohne wesentliche Beschwerden oftmals Zufallsbefunde, keine Entwässerungstherapie notwendig 40 %: Deutliche Belastungsdyspnoe (Stiegensteigen über zwei Stockwerke) Notwendigkeit einer ACE-Hemmer - oder Beta-Blocker Therapie Leistungsfähigkeit einschränkende Nebenwirkungen (Hypotonie und orthostatischer Schwindel) Noch keine Notwendigkeit täglicher Entwässerung |
||
05.02.02 |
Herzmuskelerkrankung fortgeschrittener Ausprägung |
50 – 60 % |
50 %: Körperliche Leistung erheblich eingeschränkt, Entwässerung oder erhebliche Herzrhythmusstörungen (chronisches Vorhofflimmern – Antikoagulation) 60 %: Entwässerung und
höhergradige Rhythmusstörungen mit klinischer Symptomatik |
||
05.02.03 |
Herzmuskelerkrankung schwerer Ausprägung |
70 -100 % |
70 %: Dyspnoe bei geringer bis geringster körperlicher Belastung (kochen, anziehen) 100 %: Ruhedyspnoe, medizinische Therapiemöglichkeiten sind ausgeschöpft |
05.03 Arterielles Gefäßsystem
05.03.01 |
Funktionseinschränkungen leichten Grades |
10 % |
Arterielle Verschlusskrankheit I, Pulse schwach, Hautzustand normal, Muskelkraft gut |
||
05.03.02 |
Funktionseinschränkungen mittleren Grades |
20 – 40 % |
20 %: 40 %: Aortenaneurysma ohne baldige Operationsindikation |
||
05.03.03 |
Funktionseinschränkungen fortgeschrittenen Grades |
50 – 70 % |
50 %: Aortenaneurysma mit baldiger Operationsindikation (1 Jahr) 70 %: |
||
05.03.04 |
Funktionseinschränkungen schweren Grades |
80 % |
Deutliche Hautschäden, Ulcera, therapierefrektäre Fälle Erkrankungen mit raschem Fortschreiten und schlechten Therapieoptionen |
05.04 Niere
05.04.01 |
Funktionseinschränkungen leichten Grades |
10 – 40 % |
10 %: Kein nephrotisches Syndrom, kein Diuretikabedarf Häufig Zufallsbefund (Musterung, Schwangerschaft, Gesundenuntersuchung) 20 %: einfache Hypertonie, 1 Antihypertensivum (auch mit Kombinationspräparaten) 30 %: schwere Hypertonie, beginnende Anämie noch ohne zwingende Behandlungsindikation 40 %: höhergradige Hypertonie oder Kreatinin über 2 mg/dl |
||
05.04.02 |
Funktionseinschränkungen mit relevanter |
50 % |
Höhergradige Hypertonie, Kreatinin über 2 mg/dl Oder nephrotisches Syndrom Oder therapiebedürftige Anämie, gesicherte Osteopathie |
05.04.03 |
Fortgeschrittene Funktionseinschränkungen |
60 – 80 % |
05.04.04 |
Hämodialyse, Peritonealdialyse |
60 – 80 % |
60 %: 70 %: mit Immunsuppression 80 %: schweres Krankheitsbild, Nierentransplantation nicht möglich |
||
05.04.05 |
Nierentransplantation |
50 – 80 % |
50 %: |
05.05 Koronare Herzkrankheit
05.05.01 |
Keine signifikante Herzkranzgefäßverengung |
10 – 20 % |
Angina pectoris-Beschwerden,
ungestörtes Alltags- und Berufsleben, |
||
05.05.02 |
Keine bis geringe Einschränkung der Herzleistung Signifikanter Herzkranzgefässverengung (Intervention) Abgelaufener Myocardinfarkt |
30 – 40 % |
30 %: erfolgreiche Gefäßaufdehnung / Stent-Implantation oder Bypass-Operation 40 %: Überwiegend normale Lebensführung, Leistungsfähigkeit geringfügig eingeschränkt. |
||
05.05.03 |
Einschränkung der Herzleistung mäßigen Grades abgelaufener Myocardinfarkt |
50 – 70 % |
Mäßig bis mittelgradige Einschränkung der Linksventrikelfunktion (maximal NYHA III) Klinisch bereits Zeichen der Herzinsuffizienz (EF < 50%) Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Alltagsleben deutlich eingeschränkt |
05.05.04 |
Einschränkung der Herzleistung Abgelaufener Myocardinfarkt |
80 – 100 % |
Klinisch schwerwiegende Herzinsuffizienzzeichen (NYHA IV) Dekompensation bei geringster körperlicher Belastung bzw. in Ruhe Alltagsleben erheblich erschwert Berufstätigkeit nicht mehr möglich |
05.06 Vitien – Stenosen
Erfolgreich operierte Vitien sind mit 30 % einzustufen. Andernfalls richtet sich die Einschätzung nach der cardipulmonalen Funktionseinschränkung und ist nach den entsprechenden Positionen unter 05.02 einzuschätzen.
05.06.01 |
Leichten Grades |
10 – 20 % |
Abhängig von der Klappenöffnungsfläche und dem maximalen Gradienten Die
Klappenöffnungsfläche muss definitionsgemäß
größer als 1 cm² und der Klinik: Normaler Herzspitzenstoß, eher „Zufallsbefund“, unauffälliges EKG, diskrete Zeichen der Linksventrikelhypertrophie, normale Belastbarkeit im Alltag und Beruf bei Kindern: uneingeschränkter Schulbesuch möglich |
||
05.06.02 |
Mittleren Grades |
30 – 40 % |
Die
Klappenöffnungsfläche soll zwischen 0,75 cm² und 1 cm²
und Klinik: präcordiales Schwirren, Geräuschmaximum mesosystolisch Im EKG finden sich stets Zeichen der Linksventrikelhypertrophie, Leichte Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit Normaler Alltag und Beruf noch möglich (mittelschwerer körperlicher Belastung) Patient jährlich in Kontrolle bei Spezialisten bei Kindern: Schulbesuch möglich, Turnunterricht eingeschränkt |
05.06.03 |
Hohen Grades |
50 – 80 % |
Die
Klappenöffnungsfläche soll kleiner als 0,75 cm² und 50 –60 %: 70 -%-80 %: Alltagsaktivität kaum bewältigbar |
||
05.06.04 |
Erfolgreich operiertes Vitium |
30 % |
Mitralklappenstenose
05.06.05 |
Leichten Grades |
10 – 20 % |
Entscheiden ist die Mitralklappenöffnungszeit, Mitralklappenöffnungsfläche 2-3 cm² Klinik:
unauffälliges EKG, keine Facies mitralis, normale Belastbarkeit, keine
Dyspnoe, Normaler Alltag und Beruf bei Kindern: uneingeschränkter Schulbesuch, Teilnahme am Turnunterricht möglich |
||
05.06.06 |
Mittleren Grades |
30 – 40 % |
Mitralklappenöffnungsfläche 1-2 cm² Klinik: normale bis leicht
eingeschränkte Belastbarkeit, zunehmende Dyspnoe, Im EKG kann sich ein „P-sinistroatriale“ finden |
||
05.06.07 |
Hohen Grades |
50 – 80 % |
Mitralklappenöffnungsfläche < 1 cm² 50 –60 %: Palpitationen, Hämoptoe (typisch für höhergrad. Mitralstenosen) und paukender erster HT Typische Facies mitralis, kurzfristige Operationsindikation 70 –80 %: Im EKG Vorhofflimmern, p-sinistroatrialer Steiltyp, Rechtsherzüberlastung |
||
05.06.08 |
Erfolgreich operiertes Vitium |
30 % |
05.07 Herzklappenisuffizienz
Erfolgreich operierte Vitien sind mit 30 % einzustufen. Andernfalls richtet sich die Einschätzung nach der cardipulmonalen Funktionseinschränkung und ist nach den entsprechenden Positionen unter 05.02 einzuschätzen.
Aortenklappenisuffizienz
05.07.01 |
Leichten Grades |
10 – 20 % |
Graduierungseinteilung nach Geschwindigkeit des diastolischen Rückflusses Geschwindigkeit kleiner 2,5m/s. Klinik: normale Belastbarkeit, keine oder gering Dyspnoe bei Belastung Keine Angina pectoris, keine Herzinsuffizienzzeichen, unauffälliger Pulsstatus Beruf und Alltag uneingeschränkt möglich bei Kindern: Teilnahme am Schul - und Turnunterricht möglich |
||
05.07.02 |
Mittleren Grades |
30 – 40 % |
Geschwindigkeit zwischen 2,5 und 4m/s Klinik: deutlicher Echobefund jedoch hämodynamisch nicht wesentlich wirksam, bei auffallend geringer klinischen Symptomatik, da (noch) keine Herzinsuffizienzzeichen, aber Vergrößerung der Blutdruckamplitude, weiters Pulsus celer et altus Nur gering eingeschränkte Belastbarkeit Kurzfristige Echo-Kontrollen, finden des optimalen OP-Zeitpunktes |
||
05.07.03 |
Hohen Grades |
50 – 80 % |
Geschwindigkeit größer als 4m/s² 50 –60 %: Die Belastbarkeit ist
stark eingeschränkt, starke Dyspnoe, Angina pectoris, Diastolische Blutdruck liegt häufig bei 50-60 mm Hg, dringende OP-Indikation 70 –80 %: Beruf erschwert bis nicht möglich |
||
05.07.04 |
Erfolgreich operiertes Vitium |
30 % |
Mitralklappeninsuffizienz
05.07.05 |
Leichten Grades |
10 – 20 % |
Klinik: normale Belastbarkeit, keine Dyspnoe, keine Angina pectoris, keine Herzinsuffizienzzeichen Meist zeigt sich ein unauffälliges EKG („P-sinistroatriale“ oder Vorhofflimmern selten) Normaler Alltag und Beruf uneingeschränkt bei Kindern: Schul- und Turnunterricht uneingeschränkt |
05.07.06 |
Mittleren Grades |
30 – 40 % |
Klinik: normale bis leicht eingeschränkte Belastbarkeit, keine Angina pectoris, selten beginnende Herzinsuffizienzzeichen, lateralisierter, hebender Herzspitzenstoß, Pulsus celer et altus Im EKG findet sich ein
„P-sinistroatriale“, Linkstyp und Alltag und Beruf leicht eingeschränkt bei Kindern: Schul- und Turnunterricht eingeschränkt möglich |
||
05.07.07 |
Hohen Grades |
50 – 80 % |
Klinik: hochgradig reduzierte Belastbarkeit, Angina pectoris, deutliche Herzinsuffizienzzeichen, massive Dyspnoe, nächtlicher Husten, anamnestisch Lungenödem Im EKG in 75%
Vorfhofflimmern, „P-sinistroartriale“, Alltagsleben hochgradig eingeschränkt, Beruf kaum bis nicht möglich bei Kindern: Turnverbot |
||
05.07.08 |
Erfolgreich operiertes Vitium |
30 % |
05.08 Venöses und lymphatisches System:
Anamnestische Pulmonalembolie ist anhand der Lungenfunktion (Abschnitt 06) einzuschätzen.
Lymphödem nach Operationen (z.B. Mammacarcinom, Entfernung inguinaler Lymphknoten etwa wegen fortgeschrittenen Melanoms) ist im Rahmen der Grundkrankheit einzuschätzen und wirkt als erhöhender Faktor innerhalb des Rahmensatzes. Besenreiser begründen keinen GdB
05.08.01 |
Funktionseinschränkung leichten bis mittleren Grades |
10 – 40 % |
10 %: 20 %: Lymphödem ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit 30 %: 40 %: Lymphödem mit geringer Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit |
05.08.02 |
Funktionseinschränkung fortgeschrittenen Grades |
50 – 70 % |
50 %: Lymphödem mit deutlicher Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit (z.B. erheblich reduzierte Greiffunktion) 60 %: wie bei 50 % plus Ulcera - C6 70 %: wie 60 %, |
||
05.08.03 |
Funktionseinschränkung schweren Grades |
80 % |
Wundkomplikationen mit jahrelangem Verlauf trotz adäquater Therapiebemühungen - C6 Lymphödem stärkster Ausprägung, Elephantiasis |
C= CEAP-Klassifikation
Clinical Signs, Etiological Classification, Anatomic Distribution, Pathophysiologic Dysfunction |
|||
C0: keine sichtbaren oder tastbaren Zeichen einer Venenerkrankung C1: C2: Varizen C3: Ödem C4: C5: C6: |
Ep: Es: Ek: kongenital |
AS: AD: AP: |
PR: Reflux PO: Obliteration PRO: |
06 Atmungssystem
06.01 Defekte nach
Brüchen
oder operativen Eingriffen am Brustkorb
Erfasst werden Missbildungen, Folgen nach Brüchen oder operativen Eingriffen an den Rippen, dem Brustbein, Schlüsselbein und Schulterblatt.
Fehlstellungen oder Funktionseinschränkungen im Bereich der Brustwirbelsäule sind nach Abschnitt 2 einzuschätzen.
Einhergehende Brustkorbschmerzen sind in der Gesamteinschätzung inkludiert.
06.01.01 |
Abgeheilt mit leichten Defekten und |
10 – 20 % |
Die Einschätzung erfolgt abhängig von Größe, Ausdehnung und Lokalisation |
||
06.01.02 |
Abgeheilt mit sehr ausgedehnten Defekten |
30 – 40 % |
Abgeheilte Zustände
nach Serienrippenbrüchen Schwere Trichterbrustbildung, Defekte nach operativen Eingriffen (Thoracoplastik-Operationen) Ausgedehnte Defekte der knöchernen Brustwand Angeborene Missbildungen mit
schwerer, auffälliger, offensichtlicher |
||
06.01.03 |
Ausgedehnte Defekte |
50 – 80 % |
Serienrippenbrüche mit Bruch von mindestens 5-6 Rippen und Rippenfellverschwartung, Komplikationen nach Brüchen, konsekutive Rippenfelleiterung mit Schwartenbildung, Zustand nach Atemversagen und Beatmung, Dekortikationsoperation, auch Deformierungen der Wirbelsäule mit eingeschränkter Atemfunktion (ausgeprägte Skoliose/Kyphoskoliose; Morbus Bechterew mit pulmonaler Funktionsstörung) Je nach lungenfunktioneller Einschränkung, Ausdehnung der Rippenfellschwarte und Ausmaß des bleibenden knöchernen Defektes Zustand nach Thoracoplastik-Operationen oder anderen Eingriffen bei Lungentuberkulose mit Defekten der knöchernen Brustwand sind nach 06.09 einzuschätzen. |
06.02 Folgezustände nach operativen Eingriffen an der Lunge
06.02.01 |
Folgezuständen nach geringfügigen Eingriffen ohne oder mit geringen Lungenfunktionseinschränkung |
10 – 20 % |
Weitgehend folgenlose Zustände nach Probeexstirpationen, kleinen Cystenresektionen und anderen minimal-invasiven thoracoskopischen Eingriffen ohne Rippenresektion und ohne oder nur geringer pulmonaler Funktionsstörung bei gutartiger Grunderkrankung |
||
06.02.02 |
Leichte bis mittelgradige Funktionseinschränkungen sowie Schwielenbildung; Segmentresektion |
30 – 40 % |
Ausgedehnte
diagnostische wie therapeutische Klemmenresektionen Folgenlos abgeheilter
Zustand nach Lobektomie bei gutartiger Grunderkrankung Mit leicht- bis mäßiggradiger pulmonaler Funktionsstörung Mit komplikationsloser Resektion mit 1-2 Rippen (40%) |
||
06.02.03 |
Höhergradige Funktionseinschränkungen |
50 – 70 % |
Ausgedehnte Vernarbungen Resektion mehrerer Rippen, je nach Art und Prognose der Grunderkrankung funktioneller Einschränkung und Folgeerkrankung wie pulmonaler Hypertension |
||
06.02.04 |
Funktionseinschränkung |
80 – 100 % |
Je nach Grunderkrankung postoperativen Komplikationen, funktioneller Einschränkung und klinischem Zustandsbild sowie Folgeerkrankungen wie Cor pulmonale |
06.03 Bronchiektasien
Die Einschätzung orientiert sich am Schweregrad und der Chronizität des Auswurfes, der Häufigkeit und Dauer akuter bronchitischer Infekte.
06.03.01 |
Leichte Verlaufsformen |
10 – 20 % |
Lediglich radiologisch nachweisbar, ein- oder beidseitig, geringer Auswurf ohne broncho-pulmonale Komplikationen und ohne Einschränkung der Atemfunktion Normales Alltags- und Berufsleben sind möglich Schulbesuch erfolgt ungestört |
||
06.03.02 |
Mittelschwere bis schwere Verlaufsformen |
30 – 40 % |
Ein- oder beidseitige
mäßige Auswurfmengen, lediglich fallweise auftretende Komplikation
Normale Lebensführung, normale Berufstätigkeit sind noch möglich Weitgehend ungestörter Schulbesuch |
06.03.03 |
Schwere Verlaufsformen |
50 – 80 % |
50 – 70 %: Schulbesuch, Berufs- u. Alltagsleben deutlich eingeschränkt Relevant ist das Ausmaß
der Lungenfunktionsstörung, 80 %: Gehäufte Fehlstunden in der Schule, kaum altersangepasste Schulerfolge möglich |
06.04 Asthma bronchiale bei
Kindern und Jugendlichen
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqualität und der Lungenfunktion.
06.04.01 |
Zeitweilig leichtes Asthma |
10 – 20 % |
Durchschnittlich weniger als 6x
im Jahr, meist nur bei Infekt oder Allergenkontakt, Normaler Schulbesuch, Freizeit
nicht eingeschränkt, Im Intervall unauffällig,
nur bei Anfällen bis zur mittelgradigen Obstruktionen, |
||
06.04.02 |
Leichtes Asthma |
30 – 40% |
Exacerbation mehrmals im Jahr
aber seltener als 1x im Monat, Im Durchschnitt 2x pro Woche Spray notwendig Allgemeinzustand nicht dauernd beeinträchtigt, typisch episodenhafter Verlauf 30 %: 40 %: |
06.04.03 |
Anhaltend mittelschweres Asthma |
50 – 70 % |
Mehr als 1-2 x pro Woche tagsüber und/oder mehr als 2x monatlich nachts Atemnotzustände Allgemeinzustand ständig bis mittelschwer beeinträchtigt, häufige Infekte, medikamentöse Dauertherapie, familiäre Disposition, Allergieneigung, gleichzeitig Neurodermitis Freizeit bereits merkbar
eingeschränkt, Sport nur mit Dauertherapie möglich. 70 %: Mittel- bis höhergradig eingeschränkte Lungenfunktion Klinisch oft eindeutiger Bronchospasmus Ständige fachärztliche Betreuung notwendig Umfangreiche/ständige Therapie erforderlich |
||
06.04.04 |
Anhaltend schweres Asthma |
80 – 100 % |
Fast täglich und in den meisten Nächten Atemnotzustände Allgemeinzustand deutlich eingeschränkt, kann an verschiedenen Aktivitäten nur sehr beschränkt teilnehmen Medikamentöse Dauertherapie meist mit mehreren Medikamenten Lungenfunktion dauernd stark eingeschränkt, Begleiterkrankung wie Mucoviscidose, Bronchiektasein, Gedeihstörungen, häufige schwere Atemwegsinfekte mit Spitalsaufenthalten, klinisch nahezu immer spastisch Auffallende Behinderungen in der Freizeit Viele Fehlstunden in der Schule |
06.05 Asthma bronchiale ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqualität und der Lungenfunktion.
06.05.01 |
Zeitweilig leichtes Asthma |
10 – 20 % |
1-2 x pro Monat tagsüber
bis maximal 2x pro Monat nachts leichte Atembeschwerden, Normales Berufsleben, sportliche Betätigung ist kaum eingeschränkt, Therapie nur bei Bedarf Keine Einschränkung im Alltagsleben, alle Aktivitäten sind möglich Unauffällige bis gelegentlich leicht eingeschränkte Lungenfunktion Klinisch außer bei Anfällen, unauffällig |
||
06.05.02 |
Leichtes Asthma |
30 – 40 % |
Bis 2x wöchentlich aber nicht täglich und/oder nachts 1-2x pro Monat Atemnotanfälle Aktivitäten mäßig
eingeschränkt, normale Arbeitsfähigkeit (außer bei Exacerbationen),
Dauertherapie kann notwendig Sein Gering bis mäßig eingeschränkt (FEV1/FVC mindestens 70%) Klinisch unauffällig oder leicht spastisch |
06.05.03 |
Anhaltend mittelschweres Asthma |
50 – 70 % |
Öfters als 2 x wöchentlich und/oder einmal pro Woche auch nachts Atemnotanfall Die Beschwerden mehrere Tage
anhaltend, Dauertherapie, Arbeitsfähigkeit für leichtere Arbeiten Klinischen deutlich spastisch Lungenfunktion eingeschränkt (ständig), mittelgradig (50% FEV1/FVC) |
||
06.05.04 |
Anhaltend schweres Asthma |
80 – 100 % |
andauernde deutlich bis massiv eingeschränkte Atemfunktion keine Intervalle, in COPD übergehend, dauernder Bronchospasmus Die Aktivitäten stark
eingeschränkt, Arbeitsunfähigkeit, Häufige ambulante
Infusionsbehandlungen, Lungenfunktion dauernd stark
eingeschränkt FEV1/FVC<50%, Emphysem, Cor pulmonale, |
06.06 Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
06.06.01 |
Leichte Form – COPD I |
10 – 20 % |
Fehlende bis leichte Behinderung der Ventilation (FEV1/FVC>80%) mit oder ohne Husten mit Auswurf
Atemnot bei starker Belastung
möglich, stets uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit, |
||
06.06.02 |
Moderate Form – COPD II |
30 – 40 % |
Verschlechterung der Ventilation
(FEV1/FVC 50% – 80%) und Fortschreiten der Symptome, Objektivierbare
Einschränkung der Lungenfunktion mäßigen bis mittleren
Grades, Gelegentlich stationäre Behandlung |
||
06.06.03 |
Schwere Form – COPD III |
50 – 70 % |
Fortschreitende Ventilationsstörung (FEV1/FVC <50% aber >30% Gesteigerte Kurzatmigkeit und wiederholte Exazerbationen Lebensqualität stark
beeinflusst, sehr eingeschränkte Arbeitsfähigkeit Oft Infusionstherapie oder stationäre Behandlung Höhergradige Funktionseinschränkung der Lungenfunktion, deutliches Emphysem |
06.06.04 |
Sehr schwere Form – COPD IV |
80 – 100 % |
Schwerste Ventilationsstörung (FEV1/FVC <30%) Schwere chronische respiratorische Insuffizienz Lebensqualität hochgradig eingeschränkt Exacerbationen können lebensbedrohlich sein Inkludiert alle Folgezustände
wie Kachexie, Cor pulmonale, Sauerstofftherapie, Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Häufige stationäre Behandlungen (Exacerbationen) Immer in fachärztlicher Dauerbehandlung |
06.07 Interstitielle Lungenerkrankung, Alveolitis und Fibrosen
Lungengerüsterkrankungen, Alveolitis und Lungenfibrosen ungeachtet der Genese. Liegen andere Grundkrankheiten mit Beteiligung des Lungengerüstes wie zB Malignome, kreislaufbedingte interstitielle Lungenerkrankungen, Folgezustände nach Tuberkulsoe CPOD, Emphysem vor, erfolgt die Einstufung des Schwerregrades der funktionellen Einschätzung gemäß den Positionen und Rahmensätzen der Grundkrankheit.
Beurteilungskriterien sind Art und Umfang im Allgemeinen und die resultierenden allgemeinen und speziellen funktionellen Einschränkungen des Berufs- und Alltagslebens bzw. des Schulbesuches.
Behandlungsmöglichkeiten, Prognose Therapie und Therapieauswirkungen sind zu berücksichtigen.
06.07.01 |
Leichte Form der interstitiellen Lungenerkrankung |
10 – 40 % |
Die Prognose der Erkrankung ist nach geltender Lehrmeinung günstig, verläuft im Wesentlichen stabil bis nur langsam progredient, akute Schübe treten in der Regel nicht auf Die Therapien sind
üblicherweise wenig belastend mit wenig ausgeprägten
Nebenwirkungen, Eine Langzeit-Sauerstoff-Therapie ist nicht indiziert Normales Berufs- und Alltagsleben ist weitgehend unbehindert möglich Die Freizeitgestaltung nicht oder wenig eingeschränkt Allgemein- und Ernährungszustand normal Es liegt keine dauernde
erhebliche Funktionseinschränkung vor. Keine oder ganz geringe Sauerstoffdiffusionsstörung nachweisbar |
06.07.02 |
Mittelgradige Form |
50 – 60 % |
Die Erkrankung verläuft stabil bei ständig irreversibler mittelgradiger Funktionseinschränkung Sauerstoff-Diffusionsstörung
bei Belastung mit Abfall des Sauerstoffdruckes, Mittelgradige Einschränkung der Vitalkapazität Atemnot bei Belastungen des
Alltags, Sport, Statisches Lungenvolumen maximal bis zur Hälfte niedriger als der Sollwert Eine anhaltende Besserung kann nicht erwartet werden Medikamentöse Dauertherapie, die u.U. auch mit Nebenwirkungen einher geht Regelmäßige fachspezifische Kontrollen sind notwendig |
||
06.07.03 |
Hochgradige Form |
70 – 100 % |
Hochgradige Einschränkung
der Atemfunktion mit Dyspnoe bei geringen Belastungen Die statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktion sind 2/3 niedriger als der Sollwert Es liegt eine ausgeprägte
Sauerstoff-Diffusionsstörung mit Abfall des Sauerstoffdruckes Langzeit-Sauerstoff-Therpaie ist bereits etabliert oder indiziert Im Lungenröntgen ausgedehnte interstitielle Verschattungsmuster Das Leiden ist progredient, kann aber auch in fortgeschrittenem Stadium lange Zeit stabil bleiben Langjährig chronische Krankheitsverläufe sind typisch Regelmäßige fachspezifische Kontrollen sind notwendig Die Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel bedingt durch Atemnot und Sauerstofftherapie
Erhebliche Behinderung in der Alltagsbewältigung |
06.08 Primär pulmonale Hypertension
Drucksteigerungen im Lungenkreislauf im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen sollten gemäß dem Schweregrad der Grundkrankheit (z.B. COPD, Lungenfibrose) eingeschätzt werden.
06.08.01 |
Stadium I |
10 – 20 % |
Keine Einschränkung der
körperlichen Aktivität, |
||
06.08.02 |
Stadium II |
30 – 40 % |
Leichte Einschränkung der körperlichen Aktivität, in Ruhe Wohlbefinden, beginnende Symptome bei normaler täglichen Anstrengungen (Atemnot bei Belastung, Müdigkeit, Thoraxschmerz) PAP – pulmonal arterieller
Pressure – in Ruhe 50-70 mm Hg, mit Katheter |
06.08.03 |
Stadium III |
50 – 70 % |
Deutliche Einschränkung der
körperlichen Aktivität, Symptome bei sehr leichte Tätigkeiten Medikamentöse Dauertherapie und laufende Kontrollen an einem Spezialzentrum In Ruhe keine Beschwerden |
||
06.08.04 |
Stadium IV |
80 – 100 % |
Manifeste Insuffizienz des rechten Herzens, Ruhedyspnoe |
06.09 Lungentuberkulose
Alle pulmonalen Begleit- und Folgeerkrankungen einschließlich Operationsfolgen bis hin zu Teilresektionen sind in der Einschätzung berücksichtigt und nicht gesondert einzuschätzen.
06.09.01 |
Stationär oder regredient nicht ansteckende Erkrankung mit geringen bis mittelgradigen Lungenveränderungen |
30 – 40 % |
Laufende komplikationslose Therapie Meist Arbeitsfähigkeit |
||
06.09.02 |
Stationär oder regrediente Erkrankung |
50 – 70 % |
Laufende, weitgehend komplikationslose Therapie, bei ausgedehnten ein- oder beidseitigen Lungenveränderungen, Schwartenbildungen und/oder Rippenfellerguss, je nach Ausdehnung, Komplikation und Verträglichkeit der Therapie, einschließlich Zustand nach operativer Behandlung Arbeitsunfähigkeit besteht |
||
06.09.03 |
Progrediente ansteckende Erkrankung |
80 – 100 % |
Ausgedehnte ein- oder
beidseitige Lungenveränderungen, Schwartenbildungen, und/oder Rippenfellerguss,
unbehandelt oder mit schlechtem Ansprechen auf Therapie, massiven operativen
Eingriffen, Arzneimittelresistenzen bzw. schwerwiegende Nebenwirkungen, Je nach Ausdehnung, klinischem Zustand und zu erwartender Therapiedauer Arbeitsunfähigkeit |
||
06.09.04 |
Abgeheilte Lungentuberkulose mit |
10 – 20 % |
Geringgradige narbige
Veränderungen an einer oder beiden Lungen, Je nach Ausdehnung. |
06.09.05 |
Leichte bis moderate restriktive Ventilationsstörungen bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose |
30 – 40 % |
|
Gröbere zum Teil schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildungen |
|||
06.09.06 |
Mittelschwere restriktive Ventilationsstörungen |
50 – 70 % |
|
Massive, auch schrumpfende narbige
Veränderungen und Schwartenbildungen, Zustände nach operativen Behandlungen sind eingeschlossen |
|||
06.09.07 |
Hochgradige restriktive Ventilationsstörungen |
80 – 100 % |
|
Massive schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildung, ausgeprägte sekundäre Lungenblähungen, Zustände nach operativen Behandlungen, respiratorische Insuffizienz Je nach Ausdehnung der
Vernarbung, Ausmaß der pulmonalen Funktionsstörung, |
|||
06.10 Cystische Fibrose
06.10.01 |
Leichte Form |
30 – 40 % |
Gesicherte Erkrankung ohne
relevante Gedeihstörung ohne Einschränkung der Atemfunktion, Normale Lebensführung (Schulbesuch, Ausbildung, Beruf) möglich |
||
06.10.02 |
Mittelschwere Form |
50 – 70 % |
Mäßig
häufig wiederkehrende bronchopulmonale und/oder intestinale Symptome, Bronchiektasen, Sinusitiden, Asthma bronchiale oder beginnendes Emphysem Normale Lebensführung im Alltag, Schulbesuch oder Berufstätigkeit sind stark erschwert Wiederkehrend, jedoch nicht
ständig Infekte mit Problemkeimen, |
||
06.10.03 |
Schwere Form |
80 – 100 % |
Schwere Erkrankung mit
bronchopulmonalen und intestinalen Symptomen, Gedeihstörung, Alltagsleben nur erschwert zu bewältigen Häufige Krankenhausaufenthalte, aufwendige Behandlungen Berufstätigkeit nicht möglich Schulbesuch stark behindert |
06.11 Obstruktives Schlafaponoe-Syndrom (Osas)
06.11.01 |
Leichte Form |
10 % |
Ohne Indikation zur
nächtlichen Beatmung, jedoch relevante subjektive Beschwerden, |
||
06.11.02 |
Mittelschwere Form |
20 – 40 % |
Mit Indikation zu nächtlicher Beatmungstherapie oder bereits erfolgreich eingeleiteter nächtlicher Beatmung mit / ohne nächtliche Sauerstoffzufuhr wegen zusätzlicher Entsättigung |
||
06.11.03 |
Schwere Form |
50 % |
Es bestehen relevante Defizite, aber aus medizinischen Gründen (pulmonologisch, neurologisch, HNO) ist eine Behandlung nicht möglich (der medizinische Behandlungsausschlussgrund muss objektiviert sein und ist nach der jeweiligen Grundkrankheit einzuschätzen) Wenn eine erfolgreiche Beatmungstherapie (Einstellung auf die nächtliche Maske) noch nicht erfolgt ist und/oder die Sauerstoffsättigung nicht erreicht wurde, ist eine zwingende Nachuntersuchung innerhalb von in 2 Jahren vorzusehen (meist laufende befristete I-Pension) |
07 Verdauungssystem
07.01 Mundhöhle
Nach Abschluss der Behandlung richtet sich die Einschätzung nach den verbleibenden Funktionsstörungen.
Entscheidend für die Einschätzung sind, Trink- und Essstörung, die Beeinträchtigung von Mimik und Lautbildung und die Gesichtsentstellung.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.01.01 |
Lippendefekte, isolierte Lippenspalten |
10 – 30 % |
Abhängig vom ständigen Speichelfluss und der Größe des Defektes Fistelbildungen sind entsprechend der
funktionellen Beeinträchtigung |
||
07.01.02 |
Lippen-, Kieferspalten inkomplett |
20 – 40 % |
Abhängig vom Sprech- Kau- und Schluckvermögen und der kosmetischen Beeinträchtigung |
||
07.01.03 |
Lippen-, Kieferspalten komplett |
50 – 80 % |
80 %: 50 %: Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8. -12. Lebensjahr) |
||
07.01.04 |
Lippen- Kiefer-, Gaumen- (Segel)spalte offen |
90 – 100 % |
Mitberücksichtigt ist die üblicherweise bestehende Hörbehinderung durch die Tubenfehlbelüftung und die gestörte Nasenatmung Nach operativer Versorgung der
Gaumenspalte und Abschluss der Erstbehandlung Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8.-12. Lebensjahr) |
||
07.01.05 |
Gaumen(segel)spalte komplett |
90 – 100 % |
Mitberücksichtig ist üblicherweise die bestehende Hörbehinderung durch die Tubenfehlbelüftung und gestörte Nasenatmung Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) |
||
07.01.06 |
Submukös (verdeckte) Gaumenspalten |
30 – 40 % |
Die Einschätzung ist abhängig vom Ausmaß der Sprachstörung, mitberücksichtigt ist eine allfällig bestehende Hörbehinderung durch Tubenfehlbelüftung und gestörte Nasenatmung Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) |
07.01.07 |
Funktionseinschränkung der Speicheldrüsen |
10 – 20 % |
Abhängig von der Speichelsekretion (Mundtrockenheit bzw. vermehrter Speichelfluss) |
||
07.01.08 |
Funktionsstörungen der Zunge |
20 – 40 % |
Einschätzung nach Schwere der
Funktionsstörung durch Gewebsverlust, Abhängig von der Artikulations- und Schlingstörung |
07.02 Zähne, Kiefer und Gaumen
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.02.01 |
Chronisch entzündliche Veränderungen |
10 – 20 % |
Chronische Entzündungen des Zahnfleisches und Zahnhalteapparates und der Mundschleimhaut, je nach Ausdehnung und funktionelle Einschränkung |
||
07.02.02 |
Defekte des Kiefers |
10 – 40 % |
10 –20 %: Ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nasenatmung, keine Entstellung 30 – 40 %: Mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen |
||
07.02.03 |
Prothetisch nicht ausgleichbarer Zahnschaden |
10 – 20 % |
20 %: |
||
07.02.04 |
Ausgedehnte Gaumendefekte |
30 – 40 % |
Eingeschätzt werden die verbleibenden
Defizite nach Abschluss der Behandlung 30 %: ausgedehnte Defekte des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese 40 %: Ernährungsstörungen
sind gesondert nach Schweregrad |
07.03 Speiseröhre
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.03.01 |
Traktionsdivertikel |
10 % |
07.03.02 |
Pulsionsdivertikel |
10 – 40 % |
je nach Behinderung der Nahrungsaufnahme und Auswirkungen auf den Ernährungszustand |
||
07.03.03 |
Motilitätsstörungen mit leichten bis deutlicher |
10 – 40 % |
Eingeschätzt werden Ösophagospasmus und
Achalasie, angeborene oder posttraumatische 10 – 20 %: ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme 30 – 40 %: bei Beeinträchtigung des Ernährungszustandes |
||
07.03.04 |
Motilitätsstörungen mit erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungszustandes |
50 – 70 % |
Erheblich herabgesetzter Ernährungszustand und häufige Aspiration |
||
07.03.05 |
Gastroösophagealer Reflux |
10 – 40% |
Einteilung nach Savary und Miller: 10 %: 20 – 30 %: 40 %: Stadium IV – Ulzerationen mit
entzündlichen Veränderungen, |
07.04 Magen und Darm
07.04.01 |
Chronisch rezidivierende Magen- und |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 – 40 %: Mit erheblichen Komplikationen und
andauernd erheblicher Beeinträchtigung des |
07.04.02 |
Teilentfernung des Magens |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 – 40 %: |
||
07.04.03 |
Totalentfernung des Magens |
50 % |
07.04.04 |
Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronische Schleimhautveränderungen |
10 – 20 % |
Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik) Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen Bei nachgewiesener Unverträglichkeit und erforderlicher Diäteinhaltung ohne Hinweis auf dauernde manifeste Schleimhautveränderungen; z.B. Zöliakie, alle Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Fruktose-, Lactoseintoleranz |
||
07.04.05 |
Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen |
30 – 40% |
30 %: 40 %: |
||
07.04.06 |
Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen |
50 – 60 % |
Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes |
||
07.04.07 |
Chronische Darmstörungen |
70 – 80 % |
Schwerste Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, Sekundärkomplikationen wie Fisteln, postoperative Zustände mit Komplikationen, extraintestinale Komplikationen wie schwere Anämie, Arthritiden etc. Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwerste Beeinträchtigung des Ernährungszustandes, Malabsorption |
07.04.08 |
Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes |
10 – 40 % |
10 – 20 %: 30 – 40 %: mit geringen Gedeih- und Entwicklungsstörungen |
||
07.04.09 |
Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes |
50 – 70 % |
70 %: mit schweren Gedeih- und Entwicklungsstörungen |
||
07.04.10 |
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter |
50 – 70 % |
Mit ausgeprägten Gedeih- und Entwicklungsstörungen |
||
07.04.11 |
Bauchfellverwachsungen |
10 – 40 % |
10 – 20 %: mit geringen Auswirkungen 30 – 40 %: mit erheblichen Passagestörungen |
||
07.04.12 |
Bauchfellverwachsungen |
50 % |
Mit häufig rezidivierenden Ileuserscheinungen |
||
07.04.13 |
Hämorrhoiden |
10 – 20 % |
Mit häufig rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen, Anämie |
||
07.04.14 |
Mastdarmvorfall |
10 % |
07.04.15 |
Schließmuskelschwäche |
10 – 40 % |
30 – 40 %: schon bei leichten Tätigkeiten unwillkürlicher Stuhlabgang, Einlagenversorgung |
||
07.04.16 |
Schließmuskellähmung |
50 – 80 % |
ständige Windelversorgung 70 – 80%: sekundäre Komplikationen wie Ulcera, Abszesse, sekundäre Entzündungen etc. |
||
07.04.17 |
Mastdarmfistel |
10 – 30 % |
10 %: ohne Komplikationen 20 – 30 %: ständige Sekretion, lokale Entzündungen ect. |
||
07.04.18 |
Colostomie |
50 % |
07.04.19 |
Illeostomie |
70 % |
07.05 Leber
Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Die gutachterliche Beurteilung beruht auf dem klinischen Befund, den funktionsrelevanten Laborparameter, der Äthiologie und auf den histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (nach Grading) sowie auf dem Stadium der Fibrose.
Für die Virushepatitis B und C gilt bei fehlender Histologie primär das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufes.
Zusätzlich kann der ALAT/GPT Wert im Referenzbereich bei nachgewiesener Hepatitis B und C (Virus Replikation zur Einschätzung nach der chronischen Hepatitis) genutzt werden.
Interferontherapie: Auftretende allgemeine Nebenwirkungen erhöhen die funktionelle Einschätzung um 10%.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.05.01 |
Chronische Hepatitis mit geringer |
10 – 40 % |
10 %: 20 %: 30 – 40 %: |
||
07.05.02 |
Chronische Hepatitis mit |
50 – 70 % |
Ausgeprägte klinische Symptomatik, hohe
Virusreplikation (chronisch aktive Hepatitits), 50 %: ALAT/GPT über dem sechsfachen der oberen Grenze des Referenzwertes |
||
07.05.03 |
Fibrose, Fettleber |
10 – 20 % |
Ohne Komplikationen |
||
07.05.04 |
Zirrhose inaktiv bis stärker aktiv, kompensiert |
30 – 40 % |
Abhängig von klinischer Symptomatik und Leberfunktionsparameter im Labor Histologischer Befund |
||
07.05.05 |
Zirrhose dekompensiert |
50 – 100 % |
50 %: |
07.05.06 |
Teilresektion, kompensiert |
20 – 40 % |
Anhängig von der klinischen Symptomatik und Leberfunktionsparameter |
||
07.05.07 |
Teilresektion, dekompensiert |
50 – 100 % |
50 %: es muss mindestens ein
Dekompensationszeichen vorliegen |
||
07.05.08 |
Funktionseinschränkung nach Transplantation |
50 – 100 % |
In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Leberfunktion |
07.06 Gallenblase und Gallengänge
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.06.01 |
Funktionelle Störungen der Gallenwege |
10 – 20 % |
Koliken in Abständen von
Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren, häufige
Koliken, Verlust der Gallenblase mit Störung |
||
07.06.02 |
Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit
und metabolische Defekte |
10 – 40 % |
Nach
Funktionsstörungen, klinischer Symptomatik, Laborwerten und Beschwerden
Koliken, Kompensierte Leberzirrhose |
||
07.06.03 |
Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit und metabolische Defekte (Konjugationsstörungen) mit dekompensierter Zirrhose |
50 – 100 % |
50 %: |
07.07 Bauchspeicheldrüse
Es werden in diesem Abschnitt die exkretorischen Funktionen beurteilt.
Ursächlich sind Entzündungen, gutartige Tumore, Folgezustände von Operationen. Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
07.07.01 |
Funktionseinschränkungen |
10 – 40 % |
Mit leicht bis erheblichen
Beschwerden und |
07.07.02 |
Funktionseinschränkungen schweren Grades |
50 – 80 % |
Mit starken Beschwerden,
Fettstühle und |
||
07.07.03 |
Funktionseinschränkungen |
80 – 100 % |
In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 % Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Pankreasfunktion |
07.08 Hernien
Es werden Leisten- und Schenkelbrüche, Narbenbrüche, Rectusdiastase, Bauchwandbrüche und Narbenbrüche je nach funktioneller Beeinträchtigung eingeschätzt.
07.08.01 |
Ein- oder beidseitig mit leichten |
10 – 40 % |
10 %: ein- oder beidseitig mit geringen Beschwerden, gut reponierbar 20 %: ein- oder beidseitig mit erheblichen Beschwerden, nicht zur Gänze reponierbar 30 – 40 %: |
||
07.08.02 |
Defekte mit schwersten Funktionseinschränkungen |
50 % |
Häufig rezidivierende Ileuserscheinungen, mehrfach operiert, ohne bleibendem Erfolg |
08 Urogenitalsystem
08.01 Ableitende Harnwege und Nieren
Die Einschätzungen berücksichtigen lediglich anatomische Fehlbildungen, traumatische, postoperative, rekonstruktive oder entzündlich verursachte Fehlbildungen bis hin zum Organverlust. Liegen darüber hinaus primäre oder sekundäre Nierenfunktionsstörungen vor, sind diese zusätzlich nach 05.04 einzuschätzen.
08.01.01 |
Fehlbildung der Niere, des Nierenbeckens |
10 – 30 % |
Abhängig von den Einschränkungen im gesamten ableitenden System, dem Nierenhohlsystem Nierenhypoplasie, Beckenniere, Nierenhohlraumzysten, Nephroptose 10 – 20 %: bei leichten bis mäßigen Symptomen 30 % : Verlust oder anlagebedingtes Fehlen einer Niere |
||
08.01.02 |
Fistelbildung |
10 – 40% |
10 %: Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre mit geringer Komplikation 20 – 40 %: Harnableitung in den Darm bei guter Adaption |
||
08.01.03 |
Fistelbildung |
50 – 70 % |
50 %: Künstliche Harnableitung nach außen bei guter Versorgungsmöglichkeit 60 – 70 %: Künstliche
Harnableitung nach außen bei schlechter Versorgungsmöglichkeit, |
||
08.01.04 |
Chronische Entzündung und Steinbildung |
10 – 30 % |
10 – 20%: Koliken im Abstand von mehreren Monaten, Beschwerdefreie Intervalle 30 %: Häufigere Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholte Harnwegsinfekte |
||
08.01.05 |
Schwere chronische Entzündung, Schrumpfblase |
50 – 70 % |
Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen |
08.01.06 |
Entleerungsstörung der Blase und der Harnröhre leichten bis mittleren Grades |
10 – 40 % |
10 – 20 %: geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln 30 – 40 %: erhebliche Restharnbildung, manuelle Entleerung notwendig, Blasenschrittmacher |
||
08.01.07 |
Entleerungsstörung der Blase schweren Grades |
50 – 70 % |
50 %: 70 %: |
08.02 Männliche Geschlechtsorgane
Prostatahypertrophien sind entsprechend der resultierenden Funktionseinschränkungen (Entleerungsstörung) einzuschätzen.
Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13. einzuschätzen.
Impotenz alleine bedingt keine Einschätzung. Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.
08.02.01 |
Fehlbildungen des Penis |
10 – 40 % |
10 – 20 %: Teilverlust und Verlust der Eichel, begrenzte Fehlbildung 30 – 40 %: Ausgedehnte Fehlbildungen |
||
08.02.02 |
Verlust des Penis |
50 % |
08.02.03 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
10 % |
08.02.04 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
30 % |
08.02.05 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
10 % |
08.03 Weibliche Geschlechtsorgane
Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.
08.03.01 |
Fehlbildungen, Teilresektionen, |
10 – 40 % |
Funktionseinschränkung in den Armgelenken
sind nach Abschnitt 01, 10 – 20 %: Segment- und Quadrantenresektion, je nach Ausmaß und kosmetischem Resultat 30 %: Resektion mit plastischem Aufbau 40 %: Resektion ohne plastischem Aufbau |
||
08.03.02 |
Fehlbildung, Fehlen, Entfernung der Gebärmutter |
10 % |
08.03.03 |
Endometriose |
10 – 30 % |
Einschätzung entsprechend dem Ausmaß der Ausdehnung auf die Nachbarorgane und die Symptomatik |
||
08.03.04 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
10 % |
08.03.05 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
30 % |
08.03.06 |
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, |
10 % |
09 Endokrines System
Der Grad der Behinderung bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen an den einzelnen Organsystemen abhängig.
Sofern im Abschnitt 09 keine Einschätzung vorgesehen ist, sind die funktionellen Defizite unter den jeweiligen Abschnitten, bei gesicherter Diagnose ohne wesentliche funktionelle Defizite mit 10 % einzuschätzen.
Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich alleine noch keinen Grad der Behinderung.
Übergewicht (Adipositas) an sich bedingt keine Einschätzung. Ist das Übergewicht gravierend (BMI > 40) und mit funktionellen Einschränkungen verbunden, sind diese abhängig von den Einschränkungen unter den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen. Im Einzelfall können auch sehr hohe Funktionseinschränkungen (hoher Grad der Behinderung) vorliegen.
09.01 Schilddrüsenerkrankungen
Störungen sind in der Regel gut behandelbar und dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.
09.01.01 |
Schilddrüsenerkrankungen |
10 – 20% |
20 %: Bei schwerer Symptomatik ist nach den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen |
09.02 Diabetes mellitus
Eine Unterscheidung in insulinpflichtigen und nicht insulinpflichtigen Diabetes mellitus ist wegen der unterschiedlichen Handhabung notwendig. Die Insulinapplikation beeinträchtigt den Tagesablauf (insbesondere im Erwerbsleben) mehr als eine rein orale Einstellung mit Antidiabetika.
09.02.01 |
Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus |
10 – 30 % |
10 %: bei Kostbeschränkung ohne Medikation 20 – 30 %: Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des HbA1c Wertes |
09.02.02 |
Insulinpflichtiger Diabetes |
30 – 40 % |
30 %: Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand 40 %: Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage |
||
09.02.03 |
Insulinpflichtiger Diabetes mellitus |
50 % |
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 %, da generell instabile Stoffwechsellage vorliegt und Neigung zu Blutzuckerentgleisungen oftmals rasch und ohne geringe Anzeichen auftreten |
||
09.02.04 |
Insulinpflichtiger Diabetes mellitus |
50 – 60 % |
Bei mehrmaliger
Insulinapplikation, schwer einstellbaren Blutzuckerwerten, |
||
09.02.05 |
Diabetes mellitus mit häufigen Ketoacidosen und schweren häufigen Hypoglycämien oder ausgeprägten Spätkomplikationen |
70 – 100 % |
Einschätzung abhängig von der Schwere und Dauer der Komplikationen, Häufigkeit der Krankenhausaufenthalte und den sekundären Komplikationen Sehbehinderungen sind gesondert einzuschätzen |
09.03 Phenylketonurie:
09.03.01 |
Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
30 % |
Vorliegende cerebrale Folgeerkrankungen (geistige Retardierung) sind nach Abschnitt 03 entsprechend den funktionellen Defiziten einzuschätzen |
||
09.03.02 |
Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen nach dem vollendeten 18. LJ bei erforderlicher Diät |
10 % |
09.04 Kleinwuchs
09.04.01 |
Proportionaler Kleinwuchs |
30 – 40 % |
Körpergröße zwischen 130 und 140 cm nach Abschluss des Längenwachstums |
||
09.04.02 |
Dysproportionaler Kleinwuchs |
50 – 60 %% |
Abhängig von Körpergröße und Dysproportion bei Kleinwuchs unter 130 cm |
09.05 Hypophysenerkrankungen
Malignome sind unter Kapitel 13 (Malignome) einzuschätzen.
Schwere Formen sind aufgrund der therapeutischen Möglichkeiten sehr selten. Sie haben Auswirkungen auf einzelne andere Organsysteme und sind dort zu berücksichtigen/einzuschätzen (z.B. Sehbehinderung, Doppelbilder).
09.06 Morbus Cushing
Die Auswirkungen zeigen sich in einzelnen anderen Organsysthemen und sind dort zu berücksichtigen/einzuschätzen – z.B. Diabetes mellitus, Muskelschwäche, Hypertonie.
09.07 Diabetes insipidus
09.07.01 |
Diabetes insipidus leichte Form |
0 – 10 % % |
Geringe Symptomatik, keine Medikation erforderlich, ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist erforderlich |
||
09.07.02 |
Diabetes insipidus ausgeprägter Form |
20 – 30 % |
Medikation entsprechend der vorherrschenden Symptomatik erforderlich Vorrangige Symptome sind trockene Haut, Schlafstörungen, Krämpfe uäm. 30 %: In der Adoleszenz
wegen der erforderlichen Überwachung der Flüssigkeitsbilanz |
10 Blut,
blutbildende Organe und das Immunsystem
10.01 Anämie
Symptomatische Anämien wie beispielsweise Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämie sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehend. Eine Einschätzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn über 6 Monate trotz adäquater Behandlung Defizite feststellbar sind.
Therapierefraktäre Anämien sind beispielsweise bestimmte hämolytische Anämieformen, Thalassämie, Erytrozytenenzymdefekte.
10.01.01 |
Therapierefraktäre Anämien |
10 – 40 % |
Leichte bis mäßige Symptome mit gelegentlichem Transfusionsbedarf |
||
10.01.02 |
Therapierefraktäre Anämien |
50 – 100 % |
Schwere Symptome mit häufigem Transfusionsbedarf |
10.02 Polyglobulie
10.02.01 |
Symptomatische Polyglobulie |
10 % |
Reaktive Formen |
||
10.02.02 |
Polyzythämie mit mäßigen Auswirkungen |
20 – 40 % |
Behandlungsbedürftigkeit mit gutem Therapieerfolg und mit mäßigen Auswirkungen auf die Belastbarkeit und Allgemeinsymptome |
||
10.02.03 |
Polyzythämie mit schweren Auswirkungen |
50 – 100 % |
Starke Vermehrung der
Erythrozyten, starke Milzvergrößerung, |
10.03 Leukopenien, Leukämien
10.03.01 |
Leukopenien mit geringen bis mäßigen Auswirkungen |
10 – 40 % |
Leukopenien umfassen chronische Granulozytopenien Die Höhe der Einschätzung ist abhängig vom Allgemeinzustand und der Infekthäufigkeit |
||
10.03.02 |
Leukopenien mit schweren Auswirkungen |
50 – 100 % |
Bei
regelmäßig wiederkehrenden schweren Infekte |
||
10.03.03 |
Akute Leukämie bis zum Ende der Therapie |
100 % |
10.03.04 |
Akute Leukämie nach Abschluss der Therapie für 3 Jahre |
50 % |
Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten |
||
10.03.05 |
Chronisch myeloische Leukämie |
50 – 100 % |
Abhängig von Allgemeinzustand, Krankheitssymptomen und Art der Therapie 100%: bei Akzeleration, Blastenschub |
10.04 Maligne Erkrankungen der Lymphknoten
Hodgkin Krankheit
10.04.01 |
Morbus Hodgkin bei laufender Therapie |
60 – 100 % |
Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitsstadium, Krankheitssymptomen und Auswirkungen der Therapie |
||
10.04.02 |
Morbus Hodgkin in Vollremission für 3 Jahre |
50 % |
Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten |
Non Hodgkin Lymphome
10.04.03 |
Chronisch lymphatische Leukämie und andere niedrigmaligne Lymphome mit geringen Auswirkungen |
30 – 40 % |
Keine wesentlichen
Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, |
||
10.04.04 |
Chronisch lymphatische Leukämie unter laufender Therapie |
50 – 100 % |
Wahl des Rahmensatzes je nach
Krankheitssymptomen, |
||
10.04.05 |
Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome |
100 % |
10.04.06 |
Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome |
50 – 70 % |
Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten |
||
10.04.07 |
Lokalisierte hochmaligne Lymphome |
100 % |
10.04.08 |
Lokalisierte hochmaligne Lymphome |
50 – 70 % |
Wahl des Rahmensatzes je
nach Krankheitssymptome, Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten |
10.05 Plasmozytom
10.05.01 |
Plasmozytom mit leichten bis mäßigen Auswirkungen |
30 – 40 % |
Keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, keine Therapiebedürftigkeit, |
||
10.05.02 |
Plasmozytom mit ausgeprägten |
50 – 100 % |
Abhängig von
Allgemeinzustand, Ausmaß der Skelettveränderungen, |
10.06 Blutgerinnungsstörungen
Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit berücksichtigt.
10.06.01 |
Leichte bis mäßige Formen |
10 – 40 % |
Es kommt bei schweren
Traumen zu einer erhöhten |
||
10.06.02 |
Schwere Formen |
50 % |
Dokumentierte Spontanblutungen oder Blutungen nach Bagatelltraumen |
Hämophilie A,B, Willebrand-Syndrom
Einschränkungen der Gelenksfunktion sind gesondert zu berücksichtigen.
10.06.03 |
Leichte bis mäßige Formen |
20 – 40 % |
Abfall der Gerinnungsfaktoren VIII bzw. IX auf über 5 % der Norm |
||
10.06.04 |
Mittelschwere bis schwere Formen |
50 – 70 % |
Bei mittelschwerer und
schwerer Form liegt bei der Hämophilie ein Abfall der Willebrand-Subtypen 3 und 2b sind als schwere Formen zu werten |
10.07 Milzverlust
10.07.01 |
Leichte bis mäßige Formen |
10 % |
10.07.02 |
Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr |
20 % |
10.08 Immundefekte
Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr
10.08.01 |
Leichte bis mäßige Formen |
10 – 40 % |
Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen |
||
10.08.02 |
Schwere Formen |
50 % |
Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte (mindestens 2 Mal jährlich) außergewöhnliche Infektionen atypische Pneumonien z.B. Pneumocystis carinii, Tuberkulose, Cytomegalievirus systemische Pilzinfektionen |
Außergewöhnliche seelische Belastungen sind gesondert einzuschätzen.
10.08.03 |
Erworbene Defekt |
10 – 40 % |
Lymphadenopathiesyndrom Stadium A und B – asymptomatisch bis milde Symptome |
||
10.08.04 |
Erworbene Defekte mit |
50 – 100 % |
Stärkerer Leistungsbeeinträchtigung (bei AIDS-related complex) bis zum AIDS-Vollbild Stadien C1 bis C3; C1: T-Helferzellen > 500; C2: 499-200; C3: TH< 200 |
11 Augen und
Augenanhangsgebilde
11.01 Augenlider, Tränenwege und Augenmuskel
Sehstörungen beispielsweise durch Narben sind gesondert einschätzen. Bedingen sie eine wesentliche zusätzliche Beeinträchtigung führt dies zu einer Erhöhung.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
11.01.01 |
Chronische Funktionseinschränkung der Augenlider und Bindehäute |
10 – 20 % |
|
Erfasst werden auch Augentränen, Teillähmungen der Augenlider, Narben 10 %: bei geringer dauernder Beeinträchtigung 20 %: bei höhergradiger dauernder Beeinträchtigung |
|||
11.01.02 |
Vollständige Lähmung des Augenlides |
30 % |
|
11.01.03 |
Funktionsstörung der Augenmuskulatur |
10 – 30 % |
|
10 – 20 %: Einseitige Bildunterdrückung durch Gewöhnung und verschwinden der Doppelbilder 30 %: Liegt am funktionstüchtigen Auge eine Fehlsichtigkeit vor, ist diese entsprechend nach der passenden folgenden Position einzuschätzen Die Beeinträchtigung des Blickfeldes des anderen Auges (Doppelbilder in nur einigen Blickbereichen bei sonst normalem biokularen Sehen) ergibt sich aus dem Schema von Haase und Steinhorst. |
|||
11.02 Sehstörungen
Für die Beurteilung des Sehvermögens ist die korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit optischem Sehausgleich) maßgeblich. Daneben sind zusätzlich auch Ausfälle des Gesichts- und des Blickfeldes zu berücksichtigen.
Bei der Beurteilung des Sehvermögens ist darauf zu achten, dass der morphologische Befund die Sehstörung erklärt. Grundlage für die Einschätzung der Sehschärfe bildet die GdB-Tabelle.
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen, Aderhautmelanom siehe Richtlinie Haut Kapitel 1.
11.02.01 |
Störung des zentralen Sehens |
nach Tabelle |
Seh-schärfe |
1 – 0,8 |
0,6 – 07 ¾ – 2/3 |
0,5 ½ |
0,3 1/3 |
0,2 |
0,16 1/6 – 1/8 |
0,1 1/10 |
0,05 1/20 |
GdB |
1 – 0,8
|
0 |
0 |
10 |
10 |
20 |
20 |
20 |
30 |
30 |
0,6 – 0,7 ¾ – 2/3 |
0 |
10 |
20 |
20 |
30 |
30 |
30 |
40 |
40 |
0,5 1/2 |
10 |
20 |
30 |
30 |
30 |
40 |
40 |
40 |
40 |
0,3 1/3 |
10 |
20 |
30 |
40 |
40 |
50 |
50 |
50 |
60 |
0,2
|
20 |
30 |
30 |
40 |
50 |
50 |
60 |
60 |
70 |
0,16 1/6 – 1/8 |
20 |
30 |
40 |
50 |
50 |
60 |
70 |
70 |
80 |
0,1 1/10 |
20 |
30 |
40 |
50 |
60 |
70 |
70 |
80 |
80 |
0,05 1/20 |
30 |
40 |
40 |
50 |
60 |
70 |
80 |
90 |
90 |
GdB |
30 |
40 |
40 |
60 |
70 |
80 |
80 |
90 |
100 |
Bei Erkrankung des Auges (Glaukom, Netzhauterkrankungen) hängt der GdB vor allem vom Ausmaß der Sehbehinderung (Sehschärfe, Gesichtsfeld) ab. Darüber hinausgehende GdB-Werte kommen nur in Betracht, wenn zusätzlich über die Einschränkung des Sehvermögens hinausgehende Behinderungen vorliegen.
Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der GdB allein nach dem Sehvermögen.
Linsenverlust eins Auges und Korrektur durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse ist nach der Tabelle Sehschärfe ohne zusätzliche Anhebung des GdB einzuschätzen.
Ausfall des Farbsinns bedingt keine Einschätzung.
Einschränkung der Dunkeladaption (Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens bedingt keine Einschätzung.
Bei Kombinationen von Störungen des zentralen Sehens (Verminderung der Sehschärfe) und maßgeblichen Gesichtsfeldausfällen, kann wegen der ausgeprägten wechselseitigen Leidensbeeinflussung eine Addition des GdB der einzelnen Einschätzungen vorgenommen werden, wenn es in Hinblick auf das Gesamtbild der Behinderung gerechtfertigt erscheint.
Bei Sehstörungen mit ausgeprägtem Nystagmus (Horizontal-, Pendelnystagmus) ist bei der Prüfung der Sehschärfe nur der Visus der innerhalb einer Sekunde erreicht wird, für die Beurteilung heranzuziehen.
Bei ZNS-bedingten Sehstörungen, welche nicht den vorgegebenen Positionen zuzuordnen sind, sind in Hinblick auf das Gesamtbild der Sehbehinderung neuroophtalmologische Untersuchungsbefunde miteinzubeziehen und entsprechend der Behinderung mittels Analogposition einzuschätzen.
11.02.02 |
Erblindung oder Verlust eines Auges |
30 % |
11.02.03 |
Verlust eines Auges ohne oder mit Prothetischer |
40 % |
Gesichtsfeldausfälle
11.02.04 |
Gesichtsfeldausfall obere Peripherie |
10 % |
11.02.05 |
Gesichtsfeldausfall untere Peripherie |
10 – 20% |
Dem Ausmaß entsprechend |
||
11.02.06 |
Gesichtsfeldausfall eines oberen |
10 % |
11.02.07 |
Ausfall einer oberen |
10 % |
11.02.08 |
Ausfall einer unteren |
30 % |
11.02.09 |
Einengung des Gesichtsfeldes |
10 – 30 % |
10 %: Einengung 30 – 50 Grad 20 %: Einengung 20 – 30 Grad 30 % Einengung unter 10 Grad Keine Einschätzung bei parazentralen Ausfällen |
11.02.10 |
Einengung oder parazentrale Ausfälle des Gesichtsfeldes beider Augen leichten bis mäßigen Grades |
20 – 30 % |
Einengung 50 – 30 Grad Parzentrale Ausfälle von mindestens 1/3 des 50 Grad-Gesichtsfeldes |
||
11.02.11 |
Einengung oder parazentrale Ausfälle des Gesichtsfeldes beider Augen schweren bis schwersten Grades |
50 – 100 % |
50 – 70 %: Einengung 20 – 10 Grad 50 %: parzentrale Ausfälle von mindestens 2/3 des 50 Grad Gesichtsfeldes 100 %: Einengung unter 10 Grad |
||
11.02.12 |
Einengung des Gesichtsfeldes des einzigen Auges mässigen Grades |
40 % |
Einengung bis auf 50 Grad Parazentral mindestens 1/3 des 50 Grad – Gesichtsfeldes |
||
11.02.13 |
Einengung des Gesichtsfeldes des einzigen Auges schweren bis schwersten Grades |
50 – 100 % |
50 – 60 %: Einengung 30 Grad 80 – 90 %: Einengung bis auf 10 Grad 100 %: Einengung unter 10 Grad 80 %: parazentrale Ausfälle von mindestens 2/3 des 50 Grad Gesichtsfeldes |
||
11.02.14 |
Homonyme Hemianopsie |
50 % |
11.02.15 |
Homonymer Ausfall eines oberen Quadranten |
20 % |
11.02.16 |
Homonymer Ausfall eines unteren Quadranten |
30 % |
11.02.17 |
Ausfall der unteren Hälfte beider Gesichtsfelder |
80 % |
11.02.18 |
Bitemporale Hemianopsie |
40 % |
12 Ohren und
Gleichgewichtsorgane
12.01 Ohrmuschel, Mittelohr
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
12.01.01 |
Verlust der Ohrmuschel einseitig |
10 % |
12.01.02 |
Verlust der Ohrmuschel beidseits |
30 % |
12.01.03 |
Chronische Entzündungen - mesotympanal |
10 – 20 % |
Chronische Schleimhauteiterungen und sezernierende Radikalhöhle Zusätzliche
Symptome wie Einschränkung des Hörvermögens oder Gleichgewichtsstörungen
10 %: einseitig andauernde Sekretion oder beidseitig zeitweise Sekretion 20 %: andauernde beidseitige Sekretion |
||
12.01.04 |
Chronische Entzündungen - Epitympanal |
30 – 40 % |
Knocheneiterungen, nicht saniertes Cholesteatom mit chronischer Sekretion Vestibularsymptome sind gesondert einzuschätzen 30 %: einseitig 40 %: beidseitig |
12.02 Hörorgan
12.02.01 |
Einschränkungen des Hörvermögens |
nach Tabelle |
||||||||||||||||||||
Die Prüfung des Hörvermögens ist ohne Hörhilfe am besser hörenden Ohr durchzuführen. Neben der groben Prüfung der Hörweite für Umgangsprache und der Einbeziehung vorliegender Audiogramme in die Beurteilung ist die Hörprüfung nach der orientierenden Tabelle für Allgemeinmediziner durchzuführen. Bei der fachärztlichen Beurteilung ist der prozentuelle Hörverlust (beiliegenden Tabellen) aus den Ergebnissen des Tonschwellenaudiogramms bzw. Sprachaudiogramms für die Beurteilung heranzuziehen. Hörbedingte Sprachstörungen erhöhten den Wert um 10 % und bei Stummheit um 20 %. Bei Kindern und
Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Abschluss der
Sprachentwicklung) ist die Einschätzungstabelle für Kinder
heranzuziehen. Damit werden die Sprachentwicklungsstörungen und Beeinträchtigungen
der geistigen und sozialen Entwicklung miterfasst. Einschätzungsrichtlinie laut Österreichischer HNO - Gesellschaft:
|
Ermittlung des GdB entsprechend dem Hörverlust in Prozent (beide Ohren)
Orientierende Tabelle für Allgemeinmediziner
Die Unterscheidung nach Schwerhörigkeit und Taubheit wird durch den Hörverlust im Frequenzbereich von 500 bis 2000 Hertz getroffen, da dieser für die Verständigung am bedeutendsten ist (Böhler-Kreitlow 1993 in Kremser 1996).
Grad der Schwerhörigkeit |
Hörverlust in % |
Hörverlust in dB |
Max. Entfernung für
Verständnis von |
Leicht |
10 – 40 % |
Unter 30 dB |
4 – 6 m |
Mittel |
40 – 60 % |
30 – 60 dB |
1 – 4 m |
Schwer |
60 – 80 % |
60 – 80 dB |
0,25 – 1 m |
Gehörlos |
80 – 100 % |
Über 90 dB |
** |
* ergänzt nach Plath (1968) zum leichteren Verständnis für Hörende
** Bei einem derartigen Hörverlust kann eine Person weder die eigene Stimme hören, noch Sprache über das eigene Ohr verstehen. Die natürliche Sprachentwicklung fehlt weitgehend, nur wenige erreichen sprachliche Leistungen.
Liegt der Hörverlust unter 85 dB, so kann Sprache meist noch relativ gut erlernt werden, jedoch mit einer verzögerten Sprachentwicklung von ca. vier Jahren. Der Wortschatz ist reduziert, das Sprachverständnis entsprechend eingeschränkt und es finden sich auffällige Sprechfehler
Einschätzungstabellen zur fachärztlichen Begutachtung:
Ermittlung des prozentuellen Hörverlustes aus der sprachaudiometrischen Untersuchung – Tabelle A
Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve – Tabelle B
Frequenztabelle nach Rösner für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit – Tabelle C
12.02.02 |
Ohrgeräusche (Tinnitus) leichten bis mittleren Grades |
10 – 40 % |
10 %: kompensiert und ohne nennenswerte psychische oder vegetative Begleiterscheinungen 20%: dekompensiert mit erhebliche psychovegetativen Begleiterscheinungen 30 – 40 %: |
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12.02.03 |
Ohrgeräusche (Tinnitus) schweren Grades |
50 % |
Mit schweren psychiatrischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten; ein zusätzliches psychiatrisches Sachverständigengutachten ist erforderlich |
12.03 Gleichgewichtsorgan
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
12.03.01 |
Leichte bis mittelgradige Gleichgewichtsstörungen |
10-40 % |
Einschätzungsrelevant ist immer der klinische Befund. Normabweichungen in apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungen alleine ergeben keine Einschätzung 10 %: Leichte Unsicherheit,
geringer Schwindel bei höheren Belastungen wie Heben von Lasten, Stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinung (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen wie Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit rascher Körperbewegung Morbus Meniere mit ein bis zwei Anfällen pro Jahr 20 %: Stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinung bei höheren Belastungen Leichte Abweichung bei den Geh- und Stehversuchen erst bei höherer Belastungsstufe 30 – 40 %: Heftiger Schwindel mit vegetativen Erscheinungen (Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen Deutliches Abweichen bei den Geh- und Stehversuchen bereits bei niedriger Belastungsstufe Morbus Meniere häufigere Anfälle, je nach Schweregrad |
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12.03.02 |
Schwere Gleichgewichtsstörungen |
50 – 70 % |
50 %: Morbus Menieren mehrmals monatlich schwere Anfälle 70 %: Gehhilfe erforderlich |
12.04 Nase
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
12.04.01 |
Fehlbildung oder Teilverlust der Nase |
10 – 40 % |
Abhängig von der funktionellen Störung und kosmetischen Beeinträchtigung bis Entstellung |
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12.04.02 |
Völliger Verlust der Nase |
50 % |
12.04.03 |
Verengung der Nasengänge |
10 – 20 % |
10 %: 20 %: doppelseitig bei starker Atembehinderung, Polypenbildung geringeren Ausmaßes |
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12.04.04 |
Chronisch entzündliche Veränderungen der |
10 – 40 % |
10 20 %: ohne wesentliche Neben- oder Folgeerscheinungen 30 – 40 %: |
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12.04.05 |
Verlust der Riechvermögens und Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung |
10 – 20 % |
12.04.06 |
Völliger Verlust des Geschmackssinns |
10 % |
12.05 Kehlkopf und Halstrachea:
Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.
Eingeschätzt werden Teilverluste und Totalverlust des Kehlkopfes.
Beeinträchtigung des Atemdurchflusses – resultierende Leistungsminderung.
Beeinträchtigung des Sprechvermögens – funktionell und organischer bedingt.
Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Beeinträchtigungen in Mundhöhle oder dem Rachen.
Stottern.
12.05.01 |
Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme leichten bis mittleren Grades |
10 – 40 % |
10 – 20 %: Sprache verändert, noch gut verständlich Mittelgradiges Stottern situationsabhängig 30 – 40 %: Dauernde Heiserkeit bis Flüstersprache Schwer verständliche Sprache Mittelgradiges bis
ausgeprägtes Stottern, situationsunabhängig, auffällige Mitbewegung,
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12.05.02 |
Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme schweren Grades |
50 % |
Reizloses Tracheostoma, Kanülenträger Völlige Stimmlosigkeit Unverständliche Sprache Schweres Stottern mit auffälliger Mitbewegung und unverständliche Sprache |
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12.05.03 |
Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme schwersten Grades, Kanüle, Dauertrachealfistel |
50 – 70 % |
50 %: komplikationsloser Kehlkopfverlust, gute Ersatzstimme 70 %: Chronische Entzündungen, erhebliche Reizerscheinungen Ersatzstimme kaum verständlich bis unverständlich |
13 Malignome
Die Einschätzung des Grades der Behinderung richtet sich nach Lokalisation, Art und Ausdehnung, Therapie und Funktionseinschränkung.
Ausgenommen sind maligne Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems. Diese sind nach den dafür vorgesehenen Einschätzungskriterien unter Abschnitt 10 einzuschätzen.
Einschätzungsrichtlinien für Malignome der Haut siehe unter Kapitel 1.
13.01.01 |
Entfernte Malignome |
10 – 20 % |
Wenn durch die kurative Primärtherapie das Malignom als beseitigt angesehen wird Bei Tumoren und Zelltypen mit guter Prognose nach geltender Lehrmeinung, das Malignom durch einen kleinen Eingriff beseitigt ist und keine weitere Therapie erforderlich ist (Chemotherapie, Bestrahlung oder andere eingreifende Behandlungen). Der Patient wird als geheilt entlassen |
13.01.02 |
Entfernte Malignome mit abgeschlossener adjuvanter Behandlung nach Abschluss der Heilungsbewährung |
10 – 40 % |
5 Jahre nach Entfernung des Malignoms (Heilungsbewährung) Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt der Entfernung des Tumors - bei operativer Entfernung der Zeitpunkt der Operation - bei anderen Therapieformen (Chemotherapie, Bestrahlung) nach Abschluss der Behandlung (Entfernung des Malignoms) 10 – 20 %: 30 – 40 %: Besteht ein darüber hinausgehendes Defizit, so ist eine Einschätzung nach dem zutreffenden Organsystem entsprechend dem funktionellen Defizit (physisch oder psychisch) vorzunehmen |
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13.02.01 |
Entfernte Malignome mit weiterführender Behandlungsnotwendigkeit innerhalb der Heilungsbewährung je nach Funktionsstörung |
50 – 100 % |
Nach Entfernung eines Malignoms innerhalb der Heilungsbewährung (5 Jahre) |
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13.02.02 |
Operativ nicht entfernte Malignome |
50 – 100% |
Wird ein Malignom aufgrund der Lokalisation, der Wachstumsrate oder anderer maßgeblicher Umstände - nicht operativ entfernt - und/oder adjuvant behandelt - und engmaschig kontrolliert |
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13.03.01 |
Nicht entfernbare Malignome |
100 % |
Kann ein Malignom wegen der Lokalisation, Ausdehnung Tumorwachstums oder anderer maßgeblicher Umstände nicht operativ entfernt oder auf andere Weise nicht zielführend adjuvant behandelt werden, ist auf Dauer eine Einschätzung mit 100% vorzunehmen |