Anlage zur Einschätzungsverordnung

 


Inhaltsverzeichnis----------------------------------------------------------------------- Seite

 

01 ---- Haut------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4

01.01-- Hauterkrankungen--------------------------------------------------------------------------------------- 4

02----- Muskel- Skelett- u. Bindegewebssystem, Haltungs- u. Bew.apparat---------- 9

02.01-- Wirbelsäule----------------------------------------------------------------------------------------------- 9

02.02-- Generalisierte Erkrankungen des Bewegungsapparates------------------------------------- 11

02.03-- Osteomyelis-------------------------------------------------------------------------------------------- 11

02.04-- Beckenschäden---------------------------------------------------------------------------------------- 12

02.05-- Untere Extremitäten----------------------------------------------------------------------------------- 12

02.06-- Obere Extremitäten----------------------------------------------------------------------------------- 16

02.07-- Schädel-------------------------------------------------------------------------------------------------- 20

03----- Psychische Schäden---------------------------------------------------------------------------- 21

03.01-- Kognitive Leistungsstörungen----------------------------------------------------------------------- 21

03.02-- Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.LJ-------------------------------------------- 22

03.03-- Demenzformen---------------------------------------------------------------------------------------- 23

03.04-- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen------------------------------------------------------- 24

03.05-- Neurotische Belastaungsreaktionen, somatoforme Störungen und
posttraumatische Belastungsstörung PTSD (post traumatic stress disorder)----- 26 / 29

03.06-- Affektive Störungen------------------------------------------------------------------------------------ 30

03 07-- Schizophrene Störungen----------------------------------------------------------------------------- 31

03.08-- Suchterkrankungen------------------------------------------------------------------------------------ 32

04----- Nervensystem-------------------------------------------------------------------------------------- 34

04.01-- Cerebrale Lähmungen-------------------------------------------------------------------------------- 34

04.02-- Bulbärparalyse----------------------------------------------------------------------------------------- 34

04.03-- Spinlae Lähmungen – Querschnittsyndrom----------------------------------------------------- 35

04.04-- Lähmungen der Hirnnerven-------------------------------------------------------------------------- 35

04.05-- Lähmungen der peripheren Nerven---------------------------------------------------------------- 36

04.06-- Polyneropathien und Polyneurotiden-------------------------------------------------------------- 37

04.07-- Neuromuskuläre Erkrankungen--------------------------------------------------------------------- 37

04.08-- Demyelinisierende Erkrankungen------------------------------------------------------------------ 38

04.09-- Extrapyramidale Erkrankungen--------------------------------------------------------------------- 38

04.10-- Epilepsie------------------------------------------------------------------------------------------------- 40

04.11-- Chronisches Schmerzsyndrom-------------------------------------------------------------------- 40

05----- Herz und Kreislauf-------------------------------------------------------------------------------- 42

05.01-- Hypertonie----------------------------------------------------------------------------------------------- 42

05.02-- Herzmuskelerkrankungen (systolische oder diastolische Dysfunktion-------------------- 42

05.03-- Arterielles Gefäßsystem------------------------------------------------------------------------------ 43

05.04-- Niere------------------------------------------------------------------------------------------------------ 43

05.05-- Koronare Herzkrankheit------------------------------------------------------------------------------ 44

05.06-- Vitien – Stenosen-------------------------------------------------------------------------------------- 45

05.07-- Herzklappeninsuffizienz------------------------------------------------------------------------------ 47

05.08-- Venöses und lymphatisches System------------------------------------------------------------- 48

06----- Atmungssystem------------------------------------------------------------------------------------ 50

06.01-- Defekte nach Brüchen oder operativen Eingriffen am Brustkorb---------------------------- 50

06.02-- Folgezustände nach operativen Eingriffen an der Lunge------------------------------------- 51

06.03-- Bronchiektasien---------------------------------------------------------------------------------------- 51

06.04-- Asthma bronchiale bei Kindern u. Jungendlichen bis zum vollendeten 18. LJ----------- 52

06.05-- Asthma bronchiale ab dem vollendeten 18. Lebensjahr--------------------------------------- 53

06.06-- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)-------------------------------------------- 54

06.07-- Interstitielle Lungenerkrankung, Alveolitis und Fibrosen--------------------------------------- 55

06.08-- Primär pulmonale Hypertension-------------------------------------------------------------------- 56

06.09-- Lungentuberkulose------------------------------------------------------------------------------------ 57

06.10-- Cystische Fibrose------------------------------------------------------------------------------------- 58

06.11-- Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (Osas)----------------------------------------------------- 59

07----- Verdauungssystem------------------------------------------------------------------------------- 60

07.01-- Mundhöle------------------------------------------------------------------------------------------------ 60

07.02-- Zähne, Kiefer und Gaumen-------------------------------------------------------------------------- 61

07.03-- Speiseröhre--------------------------------------------------------------------------------------------- 62

07.04-- Magen und Darm-------------------------------------------------------------------------------------- 62

07.05-- Leber----------------------------------------------------------------------------------------------------- 65

07.06-- Gallenblase und Gallengänge----------------------------------------------------------------------- 66

07.07-- Bauchspeicheldrüse---------------------------------------------------------------------------------- 66

07.08-- Hernien--------------------------------------------------------------------------------------------------- 67

08----- Urogenitalsystem---------------------------------------------------------------------------------- 68

08.01-- Ableitende Harnwege und Nieren------------------------------------------------------------------- 68

08.02-- Männliche Geschlechtsorgane---------------------------------------------------------------------- 69

08.03-- Weibliche Geschlechtsorgane---------------------------------------------------------------------- 70

09----- Endokrines System------------------------------------------------------------------------------- 71

09.01-- Schilddrüsenerkrankungen-------------------------------------------------------------------------- 71

09.02-- Diabetes mellitus-------------------------------------------------------------------------------------- 71

09.03-- Phenylketonurie---------------------------------------------------------------------------------------- 72

09.04-- Kleinwuchs---------------------------------------------------------------------------------------------- 72

09.05-- Hypophysenerkrankungen (siehe 13)------------------------------------------------------------- 73

09.06-- Morbus Cushing --------------------------------------------------------------------------------------- 73

09.07-- Diabetes insipidus------------------------------------------------------------------------------------- 73

10----- Blut, blutbildende Organe und das Immunsystem---------------------------------- 74

10.01-- Anämie--------------------------------------------------------------------------------------------------- 74

10.02-- Polyglobulie--------------------------------------------------------------------------------------------- 74

10.03-- Leukopenien, Leukämien----------------------------------------------------------------------------- 74

10.04-- Maligne Erkrankungen der Lymphknoten--------------------------------------------------------- 75

10.05-- Plasmozytom------------------------------------------------------------------------------------------- 76

10.06-- Blutgerinnungsstörungen---------------------------------------------------------------------------- 76

10.07-- Milzverlust----------------------------------------------------------------------------------------------- 77

10.08-- Immunddefekte----------------------------------------------------------------------------------------- 77

11----- Augen und Augenanhangsgebilde-------------------------------------------------------- 78

11.01-- Augenlider, Tränenwege und Augenmuskel----------------------------------------------------- 78

11.02-- Sehstörungen------------------------------------------------------------------------------------------- 79

12----- Ohren und Gleichgewichtsorgane--------------------------------------------------------- 81

12.01-- Ohrmuschel, Mittelohr-------------------------------------------------------------------------------- 81

12.02-- Hörorgan------------------------------------------------------------------------------------------------- 82

12.03-- Gleichgewichtsorgan---------------------------------------------------------------------------------- 87

12.04-- Nase------------------------------------------------------------------------------------------------------ 87

12.05-- Kehlkopf und Halstrachea---------------------------------------------------------------------------- 88

13----- Malignome-------------------------------------------------------------------------------------------- 89

 

 


01  Haut

Relevant sind Art, Ausdehnung, Lokalisation (funktionelle Beeinträchtigung an exponierten Stellen wie an Händen, Fußsohlen, Füßen, entstellende Wirkung im Gesicht), Rezidivquote, Rezidivneigung, Chronizität, Begleiterscheinungen (Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlungen.

Bei chronischer Verlaufsform mit stark schwankendem Leidensverlauf ist ein durchschnittlicher Grad der Behinderung anzusetzen, wobei Beeinträchtigungen mit einer Mindestdauer von 6 Monaten Voraussetzung für die Zuerkennung einer Behinderung darstellen. Außergewöhnliche psychoreaktive Belastungen sind zusätzlich zu berücksichtigen und nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (Verdünnung, Verhärtung, Narbenzüge), Lokalisation und Auswirkung bzw. Einwirkung auf ihre Umgebung zu funktionellen Beeinträchtigungen führen. Operationsnarben, bland verheilt und ohne Funktionsstörung sind nicht einzuschätzen.

Bei flächenhaften Narben (z.B. nach Verbrennungen, Verätzungen) muss auch die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese funktionellen Einschränkungen bestimmen die Höhe des Grades der Behinderung.

Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Dies gilt besonders bei der Entstellung des Gesichtes.

 

01.01     Entzündliche, exanthematische, toxische, allergische, infektiöse, immunologische bzw. autoimmunologische, nicht entzündliche Erkrankungen und gutartige Neubildungen der Haut, sichtbarer Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde;
Narben, Fehlbildungen und Pigmentstörungen.

01.01.01

Leichte Formen

10 %

Weitgehend begrenzt, bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend, therapeutisch gut beherrschbar

Toxisches und allergisches Kontaktekzem geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) geringe auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend

Akne leichten bis mittleren Grades

 

01.01.02

Mittelschwere, ausgedehnte Formen

20 – 40 %

Bei länger dauerndem Bestehen; weitgehend begrenzt, mit funktionellen Beeinträchtigungen, trotz adäquater Therapie protrahierter Verlauf, Rezidive

20 – 30 %
Atopisches Ekzem
(Neurodermitis, endogenes Ekzem) bei länger dauerndem Bestehen

Rosazea, Rhinophym stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung

Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen

40 %
Atopisches Ekzem
(Neurodermitis, endogenes Ekzem) mit generalisierenden Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall

01.01.03

Schwere, andauernd ausgedehnte Formen

50 – 80 %

Mit starken funktionellen Beeinträchtigungen; mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit, Lokalisation an exponierten Stellen, Entstellung

50 %
Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem mit klinischer oder vergleichbarer intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr

Akne schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axillären, inguinalen und nuchealen Abszessen (Acne triade) und bei zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade)

Psoriasis bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen)

50 – 80%
Blasenbildende Hautkrankheiten
(Pemphigus, Pemphigoide bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall, in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher

Ichtoyosis schwere Form, mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts

 

Scoring Atopic Dermatitis SCORAD, Dermatology 1993; 186: 23-31 und 1997; 195:10-19: Enthält die Dimension Fläche, Intensität und subjektive Symptomatik in einer mathematisch ermittelten Gewichtung. Ist valide und leicht anwendbar.

Fläche und subjektive Symptome tragen zu 20 % und Intensitätsmerkmale zu 80 % des Scores bei. Die ermittelten Werte liegen zwischen 0 und 103 Punkten.

Scorad (0-103) = Fläche (1-100)/5 + Intensität (0-18) x 7/2 + subjektive Symptome (0-20)

Der objektive Scorad enthält nur Fläche (bis 20 Punkte) und Intensität (bis 63 Punkte) also maximal 83 Punkte.

Leichte atopische Dermatitis: objektiver Scorad unter 15 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen

Mittlere atopische Dermatitis: objektiver Scorad zwischen 15 und 40 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen

Schwere atopische Dermatitis: objektiver Scorad über 40 bei 2 Messungen im Abstand von 2 Wochen

Zusätzliche funktionelle Störungen können um weitere 10 Punkte erhöhen (z.B. Perleche, Hand- Fußfissuren, genitale Beteiligung)

 


Die Einschätzung maligner Tumore erfolgt nach Kapitel 13. Nachfolgend sind einschätzungsrelevante Aspekte bei Hauterkrankungen ausgeführt.

 

1. Malignes Melanom

Für die Einschätzung im Allgemeinen relevante Kriterien:

§         Kenntnis des histologischen Befunds

§         Kenntnis des Mikro- und/oder Makrobefalls von Metastasen in den regionären Lymphknoten

§         Angabe des tiefsten vertikalen Tumordurchmessers (wenn vorhanden)

§         Kenntnis des klinischen Stadiums (Resttumor, Tumor, Lymphknoten)

§         Kenntnis allfälliger laufender Therapien

Für die Einschätzung im Allgemeinen nicht relevant:

§         Leveleinteilung nach Clark (differenziert die Hautdicke verschiedener Körperpartien nicht)

§         klinische Kriterien (wie Lentigo maligna, superficial spreading melanoma,
primär knotiges Melanom, akral lentiginöses Melanom, Schleimhautmelanom,
Melanom des Auges)

§         dermatoskopische Kriterien

§         andere histologische Kriterien

§         serologische Befunde etc.

Malignes Melanom mit speziellen Lokalisationen:

Genital:

äußeres Genitale Beurteilung wie Haut (vertikaler Durchmesser)
inneres Genitale immer mindestens GdB 50 %

Rectal:

da ein inneres Organ, je nach Funktionseinschränkungen,
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50 %

Aderhautmelanom:
horizontaler Durchmesser bis maximal 6 mm und/oder vertikaler Durchmesser bis maximal 3 mm, sehr gute Prognose daher GdB unter 50 %, falls keine Funktionseinschränkungen und keine weiteren therapeutischen Maßnahmen;

sonst mindestens GdB 50 %

Sinunasales Melanom:
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50 %

Melanommetastasen bei unbekanntem Primärtumor:
sehr schlechte Prognose daher immer mindestens GdB 50 %

Kein Grad der Behinderung:
Melanomvorläufer, Frühstadien des Malignen Melanoms (dysplastische Naevuszellnaevi, Melanoma in situ, Riesenzellnaevi, B-K mole Syndrom)


Klassifikation: nach AJCC (American Joint Committee on Cancer)

Stadium I:  GdB 10 – 20 %
(nach 2 Jahren leben noch fast 100%, nach 5 Jahren 90%)

Stadium II:  GdB 50 %
ab tiefstem vertikalem Durchmesser von 2 mm, (oder 1 mm exulzeriert) entsprechend dem klinischen Stadium IIA – ab diesem Stadium auch Indikation einer Interferontherapie. Nachuntersuchung in 2 Jahren (nach 2 Jahren leben noch 85 %)

Stadium III:  GdB von 50 %
Nachuntersuchung in 5 Jahren, (nach 2 Jahren leben noch 70 %)

Stadium IV:  GdB 50 – 100 %
je nach Ausdehnung von Tumor und Metastasen bzw. Lymphknotenbefall
(nach 2 Jahren leben noch 20%)

 

Klinisches Stadium nach AJCC

0

Tis N0 M0

MM in situ

IA

T1a N0 M0

MM ≤ 1,0 mm ohne Ulzeration

IB

T1b N0 M0
T2a N0 M0

MM ≤ 1,0 mm mit Ulzeration
MM 1,01 - 2,0 mm ohne Ulzeration

IIA

T2b N0 M0
T3a N0 M0

MM 1,01 - 2,0 mm mit Ulzeration

MM 2,01 - 4,0 mm ohne Ulzeration

IIB

T3b N0 M0

T4a N0 M0

MM 2,01 - 4,0 mm mit Ulzeration

MM > 4,0 mm ohne Ulzeration

IIC

T4b N0 M0

MM > 4,0 mm mit Ulzeration

IIIA

T1-4a N1a M0

MM jeglicher Tumordicke mit Mikrometastase in einem Lymphknoten

IIIB

T1-4a N1b M0
T1-4a N2a M0

MM jeglicher Tumordicke mit Makrometastase in einem Lymphknoten oder Mikrometastasen in 2-3 Lymphknoten

III C

jedes T N2b, N2c M0

jedes T N3 M0

MM jeglicher Tumordicke mit Makrometastasen in 2-3 Lymphknoten oder in-transit Metastasen;
MM jeglicher  Tumordicke mit 4 oder mehr Lymphknotenmetastasen

IV

jedes T jedes N jedes M

MM jeglicher Tumordicke mit Fernmetastasen
(M1: Haut und Lymphknoten, M2: Lunge, M3: viszerale Metastasen, erhöhte LDH)

 


2. Andere Hauttumore

Basalzellkarzinom (früher: „Basaliom“):

grundsätzlich unter 50 % wegen guter Prognose nach Funktionseinschränkungen und kosmetische Beeinträchtigungen einzuschätzen.

Plattenepithelkarzinom:

grundsätzlich unter 50 % bei hochdifferenzierten Tumoren
(10 Jahresüberlebensrate 97 %)

bei entdifferenzierten Tumoren mit Hautmetastasen oder Lymphknotenbefall GdB 50 % gerechtfertigt

Merkelzellkarzinome:

schlechte Prognose daher immer GdB mindestens 50 %

Kutane T-Zell Lymphome:

Pagetoide Retikulose, Mycosis fungoides (limitiertes Patch/Plaque Stadium), pagetoide Mycosis fungoides, lymphomatoide Papulose, primär kutanes anaplastisches T-Zell Lymphom: je nach Ausdehnung und Funktionseinschränkung wie primär nicht entzündliche Hauterkrankungen einschätzen, GdB jedoch unter 50 %

Generalisiertes Patch/Plaque Stadium und Tumorstadien von Mycosis fungoides, Sezary-Syndrom: je nach Funktionseinschränkungen und Ausdehnung GdB mindestens 50 %

Kutane B-Zell Lymphome:

Primär kutanes Marginal-Zonen Lymphom, primäres kutanes Follikelzentrums-Lymphom: grundsätzlich GdB 10 – 20 %

Primär kutanes großzelliges B-Zell Lymphom „leg type“: GdB mindestens 50 %

Dermatofibrosarcoma protuberans:

nur Lokalrezidivrisiko daher nur lokale Auswirkungen einzuschätzen


 


02  Muskel - Skelett - und Bindegewebssystem
Haltungs- und Bewegungsapparat

 

Allgemeine einschätzungsrelevante Kriterien:

Beweglichkeit (Neutral-0-Methode) und Belastbarkeit - den allgemeinen Kriterien der Gelenksfunktionen, der Funktionen der Muskel, Sehen, Bänder und Gelenkskapsel sind gegenüber den alleinigen Messungen des Bewegungsradius eine stärkere Gewichtung zu geben.

Entzündungsaktivität (Schmerzen, Schwellung).

Bei radiologischen Befunden ist die Korrelation mit der klinischen Symptomatik für die Einschätzung relevant.

Ausmaß der beteiligten Gelenke, Körperregionen.

Mitbeteiligung von Organsystemen.

Therapieaufwand (Berücksichtigung von Medikamentennebenwirkungen).

 

 

02.01     Wirbelsäule

02.01.01

Funktionseinschränkungen geringen Grades

10 – 20 %

Akute Episoden selten (2-3 Mal im Jahr) und kurzdauernd (Tage)

Mäßige radiologische Veränderungen

Im Intervall nur geringe Einschränkungen im Alltag und Berufsleben

Keine Dauerbehandlung erforderlich
Beispiel: funktionelle Beschwerden wie Blockierungen, Muskelhartspann, Myogelosen bei Muskeldysbalancen

 

02.01.02

Funktionseinschränkungen mittleren Grades

30 – 40 %

Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd

maßgebliche radiologische Veränderungen

andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika

Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik)

30 %:
Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, maßgebliche radiologische Veränderungen

andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika

Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung, pseudoradikuläre Symptomatik

40 %:
Rezidivierend und anhaltend, Dauerschmerzen eventuell episodische Verschlechterungen, maßgebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen, korrelieren mit der klinischen Symptomatik; Dauerschmerzen mit erhöhtem therapeutischen Aufwand

maßgebliche Einschränkungen in Beruf und Alltag

Beispiel: Bandscheibenvorfall mit Wurzelkompressions- oder Wurzelreizzeichen, Sensibilitätsstörungen, Reflexabschwächung, positives Laseque-Zeichen, jedoch ohne maßgebliche motorische Ausfälle

02.01.03

Funktionseinschränkungen fortgeschrittenen Grades

50 %

Maßgebliche radiologische und/oder morphologische Veränderungen,
korrelieren mit der klinischen Symptomatik

Dauerschmerzen mit erhöhtem therapeutischen Aufwand

Maßgebliche Einschränkungen in Beruf und Alltag
Beispiel: Bandscheibenvorfall mit maßgeblichen motorischen Ausfällen (Fußheberschwäche)



02.01.04

Funktionseinschränkungen
höheren Grades bis Versteifung

60 – 80 %

Chronischer Dauerschmerz mit episodischen Verschlechterungen

Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend

Therapieresistente Instabilitätssymptomatik bei fortgeschrittenen Stadien eines Wirbelgleitens, Spinalkanalstenose mit Claudicatio spinalis (kurze Wegstrecke),
schwere Skoliose mit erforderlicher Miederversorgung oder OP-Indikation

Postlaminektomie-Syndrom mit chronischem Dauerschmerz

Zusätzliche Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz,
Opioide als Dauertherapie

Indikationen für invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS)
und Schmerzpumpen, Periduralkatheter

Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen

Versteifung über mindestens mehrer Segmente

 


02.02     Generalisierte Erkrankungen des Bewegungsapparates

Entzündlich rheumatische Systemerkrankungen:

Primär chronische Polyarthritis, Bechterew-Krankheit, Kollagenosen (systemischer Lupus erythematodes. progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis, Dermatomyositis), Vaskulitiden (Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis, Polymyalgia rheumatica), Fibromyalgiesyndrom.

Degenerative rheumatische Erkrankungen:

Polyarthrosen, wenn das Gesamtbild der Behinderung gegenüber der einzelnen Gelenksfunktionseinschränkung im Vordergrund steht, beispielsweise wenn mehrer Gelenke betroffen sind und die Gesamtmobilitätseinschränkung, Gesamtbewegungseinschränkung, Gesamtfunktionseinschränkung eingeschätzt wird.

Systemische Erkrankungen der Muskulatur
(Muskeldystrophien, Myopathien, Myasthenie):

Falls sie mit Lähmungserscheinungen einhergehen, sind sie entsprechend den funktionellen Defiziten nach Abschnitt 04. „Neuromuskuläre Erkrankungen“ im Kapitel „Nervensystem“ zu beurteilen.

02.02.01

Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades

10 – 20 %

leichte Beschwerden mit geringer Bewegungs- und Belastungseinschränkung

02.02.02

Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades

30 – 40 %

Mäßige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls,
geringe Krankheitsaktivität

02.02.03

Mit funktionellen Auswirkungen
fortgeschrittenen Grades

50 – 70%

50 %:
dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Notwendigkeit einer über mindestens 6 Monate andauernden Therapie

70 %:
dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden mit maßgeblichen Einschränkungen in Beruf und Alltag, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität, Gehbehinderung

02.02.04

Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades

80 – 100 %

Irreversible Funktionseinbußen mehrerer großer Gelenke mit entsprechender Mobilitätseinschränkung, hochgradige Progredienz

 

 

02.03     Osteomyelitis

02.03.01

Ruhende Osteomyelitis

10 %

Inaktivität über mindestens 5 Jahre

02.03.02

Chronische Osteomyelitis geringen Grades

20 %

Röntgenologisch nachweisbar, eng begrenzt

Ohne Fistelbildung und ohne sichere Zeichen von Aktivität

02.03.03

Chronische Osteomyelitis mittleren Grades

30 – 40 %

Geringe Fistelbildung oder sichere Aktivitätszeichen

02.03.04

Chronische Osteomyelitis schweren Grades

50 – 80 %

Starke Fisteleiterung mit Hautveränderungen, Infiltration der Weichteile

Erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden

 

02.04     Beckenschäden

Neurologische, gynäkologische und urologische Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hüftgelenksveränderungen sind ggf. extra zu berücksichtigen

02.04.01

Mit funktionellen Auswirkungen geringen Grades

10 %

Stabiler Beckenring

Degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke

02.04.02

Mit funktionellen Auswirkungen mittleren Grades

20 %

Instabiler Beckenring einschließlich Sekundärarthrose

02.04.03

Mit funktionellen Auswirkungen schweren Grades und Deformierung

30 – 40 %

Schwere funktionelle Auswirkungen, Deformierung

 

 

02.05     Untere Extremitäten

Beinverkürzung

02.05.01

Beinverkürzung unter 3 cm

10 %

02.05.02

Beinverkürzung über 3 cm bis 8 cm

20 – 40 %

02.05.03

Beinverkürzung über 8 cm

50 %

 

Oberschenkelpseudoarthrose

02.05.04

Oberschenkelpseudoarthrose straff

50 %

02.05.05

Oberschenkelpseudoarthrose schlaff

70 %

 

02.05.06

Fascienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel

10 %

 

Hüftgelenke

02.05.07

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 – 20 %

Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit

 

02.05.08

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 – 40 %

Streckung/Beugung bis zu 0-10-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit

02.05.09

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

30 %

Streckung/Beugung bis zu 0-30-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)

02.05.10

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

50 %

Streckung/Beugung bis zu 0-30-90°
mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)

02.05.11

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

50 – 60 %

Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung
(Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung)

02.05.12

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

60 – 100 %

Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung
(Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung)

Bei Versorgung mit Endoprothesen wird der Einschätzungswert um eine Stufe (10 %) erhöht

02.05.13

Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation
für die Dauer der vollständigen Immobilisierung

100 %

02.05.14

Hüftdysplasie, angeborene Hüftluxation
bis zum Abschluss der (Spreiz)behandlung

50 %

02.05.15

Aseptische Hüftkopfnekrose

50 -70 %

Während der notwendigen Entlastung und je nach Ausmaß der notwendigen Entlastung

Danach Einstufung nach Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke
Beispiel: Perthes-Krankheit

02.05.16

Hüftgelenksresektion

50 – 80 %

02.05.17

Schnappende Hüfte

10 %

 

Kniegelenk

Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Meniskusläsionen.

Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt.

Bei Versorgung mit Endoprothesen (einseitig oder beidseitig) wird der Einschätzungswert um eine Stufe (10 %) erhöht.

02.05.18

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 – 20 %

Streckung/Beugung bis 0-0-90°

 

02.05.19

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 – 30 %

Streckung/Beugung bis 0-0-90°

02.05.20

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

30 %

Streckung/Beugung 0-10-90°

02.05.21

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

40 %

Streckung/Beugung 0-10-90°

02.05.22

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

40 %

Streckung/Beugung 0-30-90°

02.05.23

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

50 %

Streckung/Beugung 0-30-90°

02.05.24

Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert

10 – 20 %

Kniegelenksinstabilität muskulär kompensiert einseitig: 10 %, beidseitig: 20 %

02.05.25

Kniegelenksinstabilität unvollständig kompensiert

20 – 30 %

Kniegelenksinstabilität unvollständig kompensiert,
Gangunsicherheit
einseitig: 20 %, beidseitig: 30 %

02.05.26

Kniegelenksinstabilität nicht kompensierbar

40 %

Versorgung mit Stützapparat ist notwendig

02.05.27

Habituelle Kniescheibenverrenkung selten 

10 %

Habituelle Kniescheibenverrenkung bei seltener Ausrenkung, im Abstand
von einem Jahr oder länger

02.05.28

Habituelle Kniescheibenverrenkung häufig

20 %

 

Schienbeinpseudoarthrose

02.05.29

Schienbeinpseudoarthrose straff

20 – 40 %

02.05.30

Schienbeinpseudoarthrose schlaff

50 %

02.05.31

Wadenbeinteilverlust, Wadenbeinpseudoarthrose

10 %

 

Sprunggelenk

Funktionseinschränkung bis Versteifung der Sprunggelenke je nach Funktion und Stellung – günstige oder ungünstige Stellung.

02.05.32

Funktionseinschränkung bis Versteifung einseitig

10 – 40 %

02.05.33

Funktionseinschränkung geringen
bis mittleren Grades beidseitig

30 – 40 %

02.05.34

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

50 – 60 %

 

Fußdeformitäten nicht kompensiert

Fußdeformitäten und Restzustand nach operativer Sanierung je nach Funktionsstörung.

Kompensierbare Fehlstellungen, beispielsweise durch Schuheinlagen und nicht über das zivilisatorische Ausmaß hinausgehende Fehlstellungen, sind nicht im Sinne einer Behinderung einzuschätzen (Senk-Spreiz-Hohlfuß).

02.05.35

Je nach Funktionseinschränkung einseitig

10 – 40 %

02.05.36

Beidseitig mit Funktionseinschränkungen
geringen bis mittleren Grades

30 – 40%

02.05.37

Beidseitig mit Funktionseinschränkungen
schweren Grades

50 – 60 %

 

Zehengelenke

Ungünstige Stellung, beispielsweise Plantarflexion im Grundgelenk über 10°.

02.05.38

Versteifung der Zehengelenke eines Fußes
in günstiger Stellung

10 %

02.05.39

Versteifung der Zehengelenke eines Fußes
in ungünstiger Stellung

20 %

 

Narben an der Fußsohle oder Ferse.

02.05.40

Narben mit größeren Substanzverlusten
mit geringer Funktionsbehinderung

10 %

02.05.41

Narben mit größeren Substanzverlusten
mit ausgeprägten Funktionsbehinderung

20 – 30 %

 

Einseitiger Teilverlust, einseitiger Verlust

02.05.42

Amputation im Oberschenkelbereich bei
genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

70 %

02.05.43

Amputation im Oberschenkelbereich bei
ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

80 %


02.05.44

Amputation im Unterschenkelbereich bei
genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

50 %

Gute Stumpfverhältnisse

Auch schlaffe Pseudoarthrose mit Belastungsverbot des Beines für die Zeit
der Notwendigkeit einer Entlastung

 

02.05.45

Amputation im Unterschenkelbereich bei
ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

60 %

Schlechte Stumpfverhältnisse wie Ulcus oder Ekzem

Extremer Kurzstumpf

Sehr langer Unterschenkelstumpf

02.05.46

Teilverlust im Fußbereich bei
genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes

30 – 40 %

Verlust der Großzehe mit Mittelfußknochen entspricht einem Teilverlust eines
Fußes und ist mit 30 % einzuschätzen

Teilverlust eines Fußes je nach Stumpf- und Fußfehlstellung

Verlust der Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens entspricht Teilverlust eines Fußes und ist mit 30 % einzuschätzen

02.05.47

Teilverlust im Fußbereich bei
ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes, ausgeprägter Fehlstellung

50 %

02.05.48

Verlust von bis zu vier Zehen

10 %

Verlust einer Großzehe: 10 %

Verlust der Zehen II bis V oder I bis III: 10 %

01.05.49

Verlust aller Zehen

20 %

 

Beidseitige Teilverluste, beidseitiger Verlust

02.05.50

Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich

100 %

02.05.51

Verlust eines Beins im Oberschenkelbereich und
des anderen Beins im Unterschenkelbereich

100 %

02.05.52

Verlust beider Beine im Unterschenkelbereich

100 %

02.05.53

Teilverlust beider Füße

50 – 70 %

02.05.54

Verlust aller Zehen

30 %

 

 

02.06     Obere Extremitäten

Schultergelenk, Schultergürtel

Instabilität (habituelle Luxation) ist entsprechend dem Ausmaß der Funktionseinschränkungen und der Häufigkeit einzuschätzen.

02.06.01

Funktionseinschränkung geringen Grades einseitig

10 %

Abduktion und Elevation zwischen 90° und 120° eingeschränkt
und Einschränkung der Außenrotation

 

02.06.02

Funktionseinschränkung geringen Grades beidseitig

20 %

Abduktion und Elevation bis maximal 120°
mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.03

Funktionseinschränkung mittleren Grades einseitig

20 %

Abduktion und Elevation bis maximal 90°
mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.04

Funktionseinschränkung mittleren Grades beidseitig

30 %

Abduktion und Elevation bis maximal 90°
mit entsprechender Einschränkung der Außen- und Innenrotation

02.06.05

Funktionseinschränkung schweren Grades einseitig

40 %

02.06.06

Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig

50 %

 

Schlüsselbeinpseudoarthrose

02.06.07

Schlüsselbeinpseudoarthrose straff

10 %

02.06.08

Schlüsselbeinpseudoarthrose schlaff

20 %

 

Oberarmpseudoarthrose

02.06.09

Oberarmpseudoarthrose straff

10 %

02.06.10

Oberarmpseudoarthrose schlaff

20 %

 

Ellenbogengelenk

02.06.11

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk
geringen Grades einseitig

20 %

Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit

02.06.12

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk
 geringen Grades beidseitig

30 %

Streckung/Beugung zwischen 30° und 120° bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit

02.06.13

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk
mittleren Grades einseitig

30 %

Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung,
einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit

Schlottergelenk

Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°

 

02.06.14

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk
 mittleren Grades beidseitig

40 %

Mittelgradige Einschränkung insbesondere der Beugung,
einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit

Schlottergelenk

Versteifung in günstiger Stellung zwischen 80° und 150°

02.06.15

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades einseitig

50 %

Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°

02.06.16

Funktionseinschränkung im Ellenbogengelenk schweren Grades beidseitig

50 – 60 %

Versteifung in ungünstiger Stellung, in Streckstellung oder unter 80°

 

Unterarmpseudoarthrose

02.06.17

Unterarmpseudoarthrose straff

20 %

02.06.18

Unterarmpseudoarthrose schlaff

40 %

02.06.19

Pseudoarthrose der Elle oder Speiche

10 – 20 %

 

Handgelenk

Lunatum-Malazie während der notwendigen Ruhigstellung: 30 %.

Versteifung im Handgelenk: 30 %.

Brüche oder Luxationen von Handwurzelknochen oder Mittelhandknochen - Einschätzung nach Funktionsbeeinträchtigung: 10 – 30 %.

02.06.20

Funktionseinschränkung im Handgelenk
geringen Grades einseitig

10 %

02.06.21

Funktionseinschränkung im Handgelenk
geringen Grades beidseitig

20 %

02.06.22

Funktionseinschränkung im Handgelenk
mittleren Grades einseitig

20 %

02.06.23

Funktionseinschränkung im Handgelenk
mittleren Grades beidseitig

30 %

02.06.24

Funktionseinschränkung im Handgelenk
schweren Grades einseitig

30 %

02.06.25

Funktionseinschränkung im Handgelenk
schweren Grades beidseitig

40 %

 


Funktionsbehinderung einzelner Finger

Versteifung eines Daumengelenkes in günstiger Stellung: 10 %.

Versteifung beider Daumengelenke in günstiger Stellung: 20 %.

Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung: 10 %.

02.06.26

Funktionseinschränkung einzelner Finger

10 – 30 %

 

Verlust eines Fingers

Verlust eines Daumenendgliedes oder mindestens 4 bis 5 Fingerendgliedern: 10% Der Verlust einzelner Fingerendgliedern außer Daumen gehen mit keiner funktionellen Einschränkung einher und sind daher nicht als Behinderung einzuschätzen.

02.06.27

Verlust von Zeige-, Mittel-, Ring- oder Kleinfinger

10 %

02.06.28

Verlust eines Daumens

30 %

 

Verlust von zwei Fingern

02.06.29

Verlust mit Einschluss des Daumens

30 %

02.06.30

Verlust beider Daumen

50 %

02.06.31

Verlust der Finger II und III oder II und IV

30 %

02.06.32

sonst

20 %

 

Verlust von drei Fingern

02.06.33

Verlust mit Einschluss des Daumens

50 %

02.06.34

Verlust der Finger II und III und IV

40 %

02.06.35

sonst

30 %

 

Verlust von vier Fingern

02.06.36

Verlust mit Einschluss des Daumens

50 %

02.06.37

sonst

40 %

 

Verlust von

02.06.38

Alle fünf Finger einer Hand

50 %

02.06.39

Verlust von 8 Fingern

80 %

02.06.40

Verlust von 9 Fingern

90 %

02.06.41

Verlust von 10 Fingern

100 %

 


Verlust oder Teilverlust einseitig

02.06.42

Verlust eines Armes im Schultergelenk
oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf

80 %

02.06.43

Verlust eines Armes im Oberarmbereich
oder im Ellenbogengelenk

70 %

02.06.44

Verlust eines Armes im Unterarmbereich

50 %

02.06.45

Verlust eines Armes im Unterarmbereich
mit einer Stumpflänge bis 7 cm

60 %

02.06.46

Verlust einer Hand

50 %

 

Verlust oder Teilverlust beidseitig

02.06.47

Verlust beider Arme oder beider Hände

100 %

02.06.48

Verlust eines Armes und eines Beins

100 %

 

 

02.07     Schädel

02.07.01

Schädeldefekt mit geringer Deformierung

Defekt im Gesichtsschädel
mit leichterer kosmetischer Auswirkung

10 – 40 %

02.07.02

Schädeldefekte mit ausgeprägter Deformierung

Defekte im Gesichtsschädel
deutlicher bis schwerer Entstellung

50 – 100 %

 


 


03  Psychische Störungen

03.01     Kognitive Leistungsstörungen

Die Beurteilung der kognitiven Leistungsbreite erfolgt unabhängig der Ursachen (angeborene Minderbegabungen, posttraumatische Leistungsminderung, genetisch, entzündlich oder toxisch bedingt) abhängig vom Ausmaß der Einschränkungen.

Der Intelligenzquotient wird mit standardisierten Testverfahren ermittelt und fließt bei der Feststellung des Schweregrades als eines der Kriterien in die Beurteilung mit ein.

Sprach – und Artikulationsstörungen bis hin zur Aphasie sind zu berücksichtigen.

Zumutbare medizinische Behandlungsmöglichkeiten fließen in die Einschätzung ein.

03.01.01

Teilleistungsschwächen geringen Grades

10 – 20 %

Ohne wesentliche Beeinträchtigungen im Alltagsleben oder der beruflichen Tätigkeit
 bzw. schulischen Leistungen

Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung leichten Ausmaßes

03.01.02

Intelligenzminderung mit geringen
bis mäßigen sozialen Anpassungsstörungen

30 – 40 %

Anamnestisch leichte Anpassungsstörung, eventuell mehrmaliger Verlust der
Arbeitsstelle/Lehrstelle wegen „Langsamkeit“

Abbruch der Berufsschule wegen mangelndem Erfolg, oftmals auch Sonderschulbesuch
mit anschließendem Hauptschulabschluss oder Hauptschulbesuch ohne Abschlusszeugnis

Unabhängigkeit in der Selbstversorgung, im Alltagsleben

IQ um 85

03.01.03

Intelligenzminderung
mit maßgeblichen Anpassungsstörungen

50 – 70 %

50 %:
Anamnestisch Sonderschulabgänger, Probleme im Berufsleben und bei der Alltagsbewältigung

Berufsausbildung, falls begonnen, wegen mangelndem Erfolg abgebrochen, Hilfsarbeiterjobs, wiederholt Arbeitsverluste

Vollständige Unabhängigkeit eher selten

IQ um 75/70

70 %: (Entspricht einer mittelgradigen Intelligenzminderung nach ICD 10)

Anamnestisch fast immer Schwerstbehindertenlehrplan, oft in Beschäftigungstherapie oder betreuten Arbeitsformen

Alleine leben nur eingeschränkt möglich, deutliche Probleme bei der Alltagsbewältigung, Eigenversorgung nur unter Aufsicht, Anleitung, Hilfe durch externe Betreuer/Angehörige notwendig

IQ unter 60

 

03.01.04

Schwere Intelligenzminderung

80 – 100 %

Anamnestisch kaum bildungsfähig, fallweise „Achtjährigen Volksschule“
 mit zahlreichen Klassenwiederholungen, deutliche Alltagsprobleme

Bei älteren Menschen deutliche Alltagsprobleme, Alleinleben nicht möglich,
betreute Wohnformen, häufig Sachwalterschaft, Pflegegeldbezug

Kommunikation höhergradig eingeschränkt

 

 

03.02     Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Erfasst werden umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, schulische Fertigkeiten, motorische Funktionen sowie kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen und wesentliche Komorbiditäten wie emotionale Störungen, Störungen des Sozialverhaltens, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätsstörung).

03.02.01

Entwicklungsstörung leichten Grades

10 – 40-%

10 – 20 %:
ohne wesentliche soziale Beeinträchtigung,
(Familie, Schule, Beziehung zu Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie & Schule)

kein sonderpädagogischer Bedarf

30 – 40 %:
Leichte bis mäßige soziale Beeinträchtigung in ein bis zwei Bereichen (MAS-Bereiche),
 beispielsweise Schulausbildung und alltägliche Tätigkeiten, Freizeitaktivitäten

Sonderpädagogischer Förderbedarf in Teilbereichen

03.02.02

Entwicklungsstörung mittleren Grades

50 – 70 %

Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung in 1 bis 2 Bereichen

Globaler sonderpädagogischer Förderbedarf, Sonderbeschulung

Kombinierte Störung der schulischen Fertigkeiten

Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung z.B. Asperger Syndrom

50 %:  alleinige kognitive Beeinträchtigung

70 %:  Zusätzliche motorische Defizite wie z.B. Dyspraxie

03.02.03

Entwicklungsstörung schweren Grades

80 – 100 %

Schwere und durchgängige soziale Beeinträchtigung, Kommunikationsunfähigkeit,
z.B. Landau-Keffner-Syndrom

Tiefgreifende Entwicklungsstörung wie z.B. Autismus, Rett-Syndrom,
desintegrative Störung, Heller-Syndrom

 


03.03     Demenzformen

Umfasst sind alle Demenzformen unterschiedlicher Genese und Ausprägung (genetisch, toxisch oder vasculär bedingt). Beispielhaft angeführt werden Alzheimer, Demenz, Vasculäre Demenz, Demenzen bei Lewy-Body-Disease und Morbus Parkinson, frontotemporale Demenzen, Korsakowdemenz, Creutzfeld Jakob Erkrankung.

03.03.01

Dementielle Defizite leichter Ausprägung

10 – 40 %

30 – 40 %:
Diagnose muss verifiziert sein
(Gedächtnisambulanz, Memoryklinik, FA für Psychiatrie und/oder Neurologie)

Neugedächtnisstörung, leichte Schwierigkeiten im Lösen komplexer Aufgaben, im psychopathologischen Status stabil

Haushaltsführung (Kochen) möglich

Soziale Kompetenz nicht eingeschränkt

Geringfügige Einschränkungen in der beruflichen Leistung

MMSE über 23 Punkte, Schneller Uhren-Dreier unter 6 Punkte, Zeitangaben falsch
(die Tests dienen als unterstützende Methode)

03.03.02

Dementielle Defizite mittelgradiger Ausprägung

50 – 70 %

50 %:
 Das Ordnen und Problem lösen ist offensichtlich beeinträchtigt, Termine werden vergessen, verwechselt, die Ausdrucksfähigkeit ist beeinträchtigt

psychopathologisch auffällig (Gedankenductus inkohärent, Konfabulationstendenz)

Persönlichkeitsveränderung fällt auf

Haushaltsführung alleine nicht möglich
(Kontoführung, Haushaltsgeräte nicht immer sicher bedienbar)

Soziale Kompetenz nimmt ab, das Tagesgeschehen wird nicht genau verfolgt, Ausübung der Hobbys wird eingeschränkt, Freundeskreis reduziert

Im Berufsleben einfache gleichbleibende Tätigkeiten können noch ausgeübt werden,
fallweise Anleitung/Aufsicht notwendig

MMSE über 19 Punkte, Uhren Test – Ziffern falsch platziert (die Tests dienen als unterstützende Methode)

70 %:
Persönlichkeitsveränderungen treten in den Vordergrund
(BPSD – Behavioral and Psychotic Symptoms or Dementia)

Schwere und durchgängige soziale Beeinträchtigung
(Körperhygiene, Selbst- und Fremdgefährdung)

Im Berufsleben einfache gleichbleibende Tätigkeiten mit wiederholter regelmäßiger Anleitung
und grober Aufsicht während des gesamten Tagesprofils

MMSE über 15 Punkte, Uhren Test deutliche Entstellung der Ziffernreihe (die Tests dienen als unterstützende Methode)

 

03.03.03

Dementielle Defizite schwerer Ausprägung

80 – 100 %

Psychopathologisch hoch auffällig

Bedarf ständiger Aufsicht und Betreuung

Aktuell stationärer Aufenthalt oder Aufnahme innerhalb der nächsten 6 Monate absehbar

Bettlägerigkeit

 

 

03.04     Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Erfasst werden spezifische Persönlichkeitsstörungen beginnend in der Kindheit.

Borderline-Störungen bei Kindern und Jugendlichen.

Andauernde Persönlichkeitversänderungen im Erwachsenenalter.

Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle unter Berücksichtigung der Komorbidität (Angststörungen, affektive Störungen, disruptive Störungen wie Gewalt, Kriminalität und Suizidalität).

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18 Lebensjahr Nachuntersuchungen, dann eher Dauerzustand da letztendlich Progredienz besteht.

03.04.01

Persönlichkeit- Verhaltensstörung
mit geringer sozialer Beeinträchtigung

10 – 40-%

10 – 20 %:
Mäßige Einschränkung der sozialen Fähigkeiten mit vorübergehenden oder geringen Schwierigkeiten in nur ein oder zwei sozialen Bereichen, das kann auch in ein oder zwei Bereichen gutes bis herausragendes soziales Funktionsniveau bedeuten

Achse 6 MAS 1-2

30 – 40 %:
Leichte bis mäßige andauernde Beeinträchtigung in ein oder zwei sozialen Bereichen
(teilweiser sozialer Rückzug, mäßig gehemmte soziale Aktivität im schulischen oder beruflichen Alltag, in Erlebnisfähigkeit und Gestaltungsfähigkeit oder emotionaler Ansprechbarkeit)

Schwierigkeiten in Freundschaftsbeziehungen und innerfamiliären Beziehungen

Gehemmte soziale Aktivität/Interesse, wenig effektive soziale Bindungen

Eingeschränkter sonderpädagogischer Förderbedarf

Dissoziale Probleme verursachen nur geringen Schaden, mit/ohne Therapiekonzept

Achse 6 MAS 3

 

03.04.02

Persönlichkeits- Verhaltensstörung
mit maßgeblichen sozialen Beeinträchtigungen

50 – 70 %

Deutliche Symptomausprägung der Störung

Ernsthafte und durchgängige Beeinträchtigung der meisten sozialen Bereiche
(Familie, Gleichaltrige, Erwachsene außerhalb der Familie, Schule/Beruf, Freizeitaktivitäten)

Borderline Störung:
Speziell beeinträchtigte Schulleistung/Schulverweigerung, da die Beziehung zu Gleichaltrigen massiv mit der Störung interferiert, Selbstverletzungen mit/ohne Suizidalität, Impulsivität mit Weglaufen, Prostitution

Beeinträchtigung der normalen Entwicklung, sonderpädagogischer Förderbedarf

Leicht bis mittelgradiger Schaden für andere durch körperliche Gewalt, Vandalismus, Diebstahl

Adäquate Therapiekonzepte

Achse 6 MAS 5-6

03.04.03

Persönlichkeits- Verhaltensstörung mit
schweren/schwersten sozialen Beeinträchtigungen

80 – 100 %

Schwere durchgängige soziale Beeinträchtigung oder Unfähigkeit der Selbstversorgung, strenge Beaufsichtigung um Gefahrensituation für sich selbst oder andere zu verhüten

Schwere Beeinträchtigung in allen Bereichen der Kommunikation

Achse 6 MAS 7-8

 

 

MAS multiaxiale Diagnostik

Achse 6 beschreibt Zurechtkommen im Alltag:

-          wie harmonisch die Beziehung mit Eltern, Geschwistern, Lehrern und anderen Erwachsenen aufrechterhalten werden kann

-          sich in alters- und sozial angemessener Weise sauber und in Ordnung zu halten

-          Hilfe im Haushalt zu leisten

-          ohne Probleme das Haus zu verlassen und mit schulischen Anforderungen zu Recht zu kommen

-          tragfähige Beziehungen zu Gleichaltrigen herzustellen

-          gemeinsame Aktivitäten und in beruflichen Arbeitssituationen zu Recht zu kommen

 

9 Stufen der Ausprägung:

0

Herausragende
soziale Funktion

Gute soziale Funktion in allen sozialen Bereichen, gute zwischenmenschliche Beziehungen mit Familie, Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie, kann sich in allen üblichen sozialen Situationen effektiv auseinandersetzen und verfügt über ein gutes Spektrum an Freizeitaktivität und Interessen.

1

Mäßige
soziale Funktion

Insgesamt mäßige soziale Funktion, aber mit vorübergehenden oder geringen Schwierigkeiten in nur ein oder zwei Bereichen (das Funktionsniveau kann – aber muss nicht – in ein oder zwei Bereichen hervorragend sein)

 

2

Leichte soziale
Beeinträchtigung

Adäquates Funktionsniveau in den meisten Bereichen aber leichte Schwierigkeiten in mindestens ein oder zwei Bereichen (z.B. Schwierigkeiten mit Freundschaften, gehemmte soziale Aktivitäten/Interesse, Schwierigkeiten innerfamiliär, wenig effektive soziale Coping-Mechanismen oder Schwierigkeiten in den Beziehungen zu Erwachsenen außerhalb der Familie)

3

Mäßig soziale
Beeinträchtigung

Mäßige andauernde Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen

4

Soziale
Beeinträchtigung

Ernsthafte Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen wie erheblicher Mangel an Freunden, Unfähigkeit mit neuen sozialen Situationen zurecht zu kommen oder Schulbesuch nicht mehr möglich

5

Ernsthafte und
durchgängige soziale
Beeinträchtigung

Ernsthafte Beeinträchtigung in den meisten Bereichen

6

Funktionsunfähigkeit in den meisten
Bereichen

Benötigt ständige Aufsicht oder Betreuung zur basalen Alltagsbewältigung, ist nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen

7

Schwere
durchgängige soziale Beeinträchtigung

Manchmal unfähig für eine minimale Körperhygiene zu sorgen oder braucht zeitweise strenge Beaufsichtigung wegen Eigen- oder Fremdgefährdung, schwere Beeinträchtigung der Kommunikation

8

Tiefe und
durchgängige soziale Beeinträchtigung

Ständige Unfähigkeit für die eigene Körperhygiene zu sorgen oder ständige Eigen- oder Fremdgefährdung, völliges Fehlen der Kommunikation

9

Nicht zutreffend/nicht einschätzbar

 

 

 

03.05     Neurotische Belastungsreaktionen, somatoforme Störungen und posttraumatische Belastungsstörung PTSD
(post traumatic stress disorder)

Umfasst sind alle neurotischen Belastungsstörungen, somatoforme Störungen, Verhaltensstörungen und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit.

An erworbenen Funktionseinschränkungen soll die posttraumatische Belastungsstörung herausgestrichen werden.

Zur Einschätzung sind folgende Faktoren zu erfassen:

1. Personenbezogene Faktoren:

Stimmungsveränderungen, Angstsymptome einschließlich emotionaler Störungen des Kindesalters (Trennungsängste, Geschwisterrivalität), geändertes Erleben, Stimmungslabilität, Insuffizienzgedanken, Existenzängste, Entfremdungsgefühl, Zwänge, Affektstörungen, hyperkinetische Störungen, Störungen der Triebhemmung, Antriebsstörungen, Störungen der Kritikfähigkeit, Kognitive Symptomatik, Psychomotorische Störungen, Suizidalität, Störungen der sozialen Funktionen (Mutismus, Bindungsstörungen, Hospitalismus), Ticstörungen und sonstige Verhaltens- und emotionale Störungen von Kindern (Enuresis, Enkopresis).


2. Körperfunktionen und Körperstruktur:

Vegetative Symptome (Schlafstörungen, Fatigùesyndrom, Biorhythmusstörungen uäm), Somatisierung (vorwiegend psychosomatisch erklärbare Schmerzsyndrome, Obstipation, Mundtrockenheit, Globusgefühl, Paniksymptomatik, Angstsymptomatik mit vegetativen Reaktionen, Bewegungsapparat, Kopfschmerz, Hautreaktionen, Atemstörungen, gastrointestinale und andere Symptome).

3. Aktivitäten und Teilhabe an der Gesellschaft:

Veränderungen der interpersonellen Beziehungsmuster, innerfamiliäre/soziale Konflikte, phobische Symptomatik, Zwänge, familiäre/berufliche /soziale Desintegration, Störung der Teilnahme am öffentlich/kulturellen Leben, allgemeine Störungen im Sozialverhalten.

 

03.05.01

Störungen leichten Grades

10 – 40 %

10 %:
einzelne Symptome aus 1 bis 3 treten auf

Leichte affektive oder somatische Symptomatik, soziale Integration ist gegeben

Psychotherapeutische Maßnahmen wie autogenes Training und Selbsthilfegruppen
wurden versucht

Ärztliche Hilfe wegen depressiver Symptome

20 %:
intermittierende oder schon dauerhafte affektive oder somatische Störungen traten auf

Es besteht passagere episodenhafte Verschlechterung der Symptomatik saisonal
oder durch äußere Belastungen

Soziale Integration ist gegeben

Medikamentöse Therapie phasenweise, psychotherapeutische Hilfe, Entspannungstechniken

Ärztliche Hilfe und vorübergehend medikamentöse Behandlung

30 – 40 %:
Neben affektiven und somatischen Symptomen auch kognitive Störungen,
Konzentrations- und Gedächtnisstörungen

Soziale Störungen

Fachärztliche psychotherapeutische Hilfe wurde ambulant in Anspruch genommen

Medikamentöse Behandlung für mindestens 1 Jahr

 

03.05.02

Störungen mittleren Grades

50 -70 %

50 %:
Mehrfache Symptome aus 1 bis 3

Affektive, somatische und kognitive Störungen sowie ernsthafte Beeinträchtigung
der meisten sozialen Bereiche

Einschränkungen der schulischen/beruflichen Leistungsfähigkeit

Ärztliche Behandlung führt zu intermittierender Stabilisierung, wiederholter Leistungsknick,
zunehmende Chronifizierung, zeitweise praesuicidale Verschlechterung

Beginnende soziale Desintegration

Fachärztliche und medikamentöse Therapie, stationäre Aufnahme an psychiatrischen Abteilungen

Psychotherapie von über einem Jahr wurde absolviert

70 %:
Therapieresistente Stimmungsveränderung, somatische und kognitive Symptome, krisenhafte Verschlechterungen mit passagerer wahnhafter Symptomatik

Therapieresistente Zwänge/Ängste

Dauerhafte berufliche Integration ist gestört, Krankenstände

Soziale/familiäre Desintegration mögliche Suizidgedanken/-versuche

Wiederholte stationäre Aufnahmen an Fachabteilungen

Dauerhafte psychopharmakologische Kombinationstherapie und Psychotherapie

Erhebliche berufliche Einschränkungen

 


03.05.03

Störungen schweren Grades

80 – 100 %

80 %:
die Funktionskreise 1 bis 3 sind mehrfach gestört

Therapieresistente affektive, somatische und kognitive Symptomatik

Berufliche Integration ist nicht mehr möglich

Suizidversuche sind möglich

Wiederholte stationäre Aufnahmen, höherdosierte psychopharmakologische Kombinationstherapien und Psychotherapie

90-100 %:
Therapieresistente Symptomatik, hinzu kommen soziale Isolation,
Kombination mit anderen psychiatrischen Erkrankungen wie Sucht, Phobien, Psychosomatosen

Anhaltend schwere depressive Symptomatik mit Störung der Stimmung, des Antriebs,
der Kognition, des Sozialverhaltens, psychotische Exacerberation

Familiäre und soziale Isolation

Therapeutische soziale Konzepte unerlässlich

 

 


03.05.04  bis  03.05.06

Posttraumatische Belastungsstörung PTSD
(post traumatic stress disorder)

Neben dem Vorliegen eines traumatisierenden Ereignisses (sogenanntes A-Kriterium) müssen Symptome aus drei anderen Kategorien vorliegen:

-       Intrusion (unvermeidliche belastende Erinnerungen)

-       Vermeidung

-       Übererregung

Symptome: Albträume, Schlafstörungen, Flashbacks (intrusive Symptome) Teilamnesie, Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen, Depressionen, dissoziative Störungen, Persönlichkeitsveränderungen, Bindungsstörungen, Interessensverlust, Emotionslosigkeit, Suchtverhalten.

Vermeidungsverhalten (z.B. Berührungen, aber vor allem auch von Gedanken und Gefühlen, Menschen, Orten, Situationen und Gegenständen)

Aggressive Verhaltensmuster, selbstverletzendes Verhalten, Angstzustände und Panikattacken bei Konfrontation oder Kontakt mit Menschen, Gegenständen, Orten oder in Situationen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem auslösenden Ereignis (Ereignissen) stehen oder auch nur eine gewisse Ähnlichkeit zu diesem aufweisen.

Im Unterschied zur akuten Belastungsreaktion (Dauer der Symptome bis zu einem Monat) spricht man von PTBS ab einer Dauer von einem Monat.

Ab einer Dauer von 3 Monaten ist von einer Chronifizierung der PTBS auszugehen.

 

03.05.04

Leichten Grades

30 – 40 %

Aufzeichnungen vorhanden. In laufender Therapie, medikamentös gestützt

Sozial und beruflich voll integriert

Psychopathologisch stabil

03.05.05

Mittleren Grades

50 – 70 %

50 %:
Trotz Therapie: Intrusionen, Hyperarousal, psychisch instabil, regelmäßige Psychotherapie

Im sozialen Leben beeinträchtigt

Häufigere Ausfällen im Beruf, Krankenstände (stationärer Aufenthalt im letzten Jahr), arbeitsfähig

70 %:
Kurz zurückliegendes Ereignis oder chronisches Zustandsbild bei jahrelanger nicht erfolgreicher Therapie mit mehreren Wechseln, mehrere stationäre Aufenthalte

Psychopathologisch starr

Höherdosierte Medikation, zeitweise präsuizidal

Im Berufsleben einfache gleichbleibende Tätigkeiten mit wiederholter regelmäßiger Anleitung
und grober Aufsicht während des gesamten Tagesprofils

03.05.06

Schweren Grades

80 – 100 %

100 %: Stationäre Aufnahme, absehbare Arbeitsunfähigkeit in nächsten Monaten

Schwere affektive Persönlichkeitsveränderungen

 

03.06     Affektive Störungen

Manische, depressive und bipolare Störungen

03.06.01

Depressive Störung – Dysthymie - leichten Grades

Manische Störung – Hypomanie - leichten Grades

10 – 40 %

Gutes Ansprechen auf Medikation, fachärztliche Behandlung, eventuell Psychotherapie

Berufsfähigkeit und soziale Integration sind noch erhalten,
in den Phasen Krankenstände von relativ kurzer Dauer

Depression: erfasst werden mindestens 3 Kriterien von:
Stimmung, Interessenverlust, Freudlosigkeit, Antriebsminderung, Biorhythmusstörung

Körperliche Symptome möglich

Keine psychotischen Symptome

Phasen mindestens 2 Wochen andauernd

Manie: erfasst werden mindestens 3 Kriterien von:
gesteigerte Geselligkeit, gesteigerte Libido, vermindertes Schlafbedürfnis,
Reizbarkeit und Selbstüberschätzung

Phasen mindestens 2 Wochen andauernd

20 %:
unter Medikation stabil, soziale Integration, keine psychotherapeutische Intervention erforderlich

30 %
unter Medikation stabil, fallweise beginnende soziale Rückzugstendenz, aber noch integriert; eventuell stationärer Aufenthalt in den letzten 2 Jahren

40 %
mehrere Medikamentenumstellungen, trotzdem nicht stabil,
mäßige soziale Beeinträchtigung vorwiegend geändertes Freizeitverhalten

03.06.02

Depressive Störungen mittleren Grades

Manische Störung mittleren Grades

50 – 70 %

50%:
Depression: erfasst werden 2 bis 3 der Leitsymptome wie bei leichter Depression
jedoch besonderer Schweregrad der Symptome mit Somatisierung

Berufliche Tätigkeit und soziale Kontakte schwer aufrecht zu erhalten,
längere Krankenstände zu erwarten

Mindestens 1 stationärer Aufenthalt an einer Fachabteilung

Ständige fachärztliche Behandlung, eventuelle begleitende Psychotherapie

Keine vollständige Remission trotz adäquater Therapie

Manie: keine psychotischen Symptome, Symptome wie bei leichter manischer Störung nur verstärkt, Schlafbedürfnis deutlich vermindert, übliche soziale Hemmungen gehen verloren,
starke Ablenkbarkeit, Größenideen, maßloser Optimismus

Während der Phasen berufliche und soziale Funktionsfähigkeit vollständig unterbrochen

70%:
Im Berufsleben einfache gleichbleibende Tätigkeiten mit wiederholter regelmäßiger
Anleitung und grober Aufsicht während des gesamten Tagesprofils

 

03.06.03

Depressive Störungen schweren Grades

Manische Störung scheren Grades

80 – 100 %

Mit und ohne psychotische Symptome, mindestens vier Symptome wie bei leichter manischer
oder depressiver Störung über mehr als 2 Wochen anhaltend

Bei psychotischer Symptomatik Wahnideen, Halluzinationen, Stupor und Suizidhandlungen möglich bzw. Größenideen, anhaltende körperliche Aktivität und Erregung, Aggression, Verwahrlosung

Soziale und häusliche Aktivitäten massiv eingeschränkt, Berufsunfähigkeit

Mehrfache stationäre Aufenthalte an Fachabteilungen

 

 

03.07     Schizophrene Störungen

Schizophrenie, schizoide Persönlichkeitsstörung, schizoaffektive Erkrankungen, akut psychotische Zustandsbilder

03.07.01

Leichte Verlaufsform

10 – 40 %

10 – 20 %:
psychopathologisch stabil, keine laufende Medikation,
nach akut psychotischem Zustandsbild in der Anamnese (z.B. drogeninduzierte Psychose)

30 %:
psychopathologisch stabil, unter laufender Medikation und fachärztlicher Betreuung,
Residualzustand (im Status geringe Auffälligkeiten) keine stationären Aufenthalte im letzten Jahr

Im sozialen und beruflichen Leben voll integriert

40 %:
psychopathologisch instabil (Gedanken, formales Denken, Wahninhalt und Negativsymptomatik)

Medikamentös mehrere Umstellungen notwendig

Mäßige soziale Beeinträchtigung, beruflich integriert, Krankenstände annähernd im Normbereich

03.07.02

Mittelschwere Verlaufsform

50 – 70 %

50 % :
 Mehrere mindestens 2 stationäre Aufenthalte in den letzten 1,5 Jahren,
psychotische Symptome im Status, affektive Begleiterkrankungen möglich

Soziale und berufliche Probleme infolge verminderter Belastbarkeit

60 %:
durchgängig geringe Belastbarkeit beim Wohnen, in der Partnerschaft,
ernsthafte soziale Isolation, Abstieg, Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit

Krankenstände im letzten Jahr über 4 Wochen

70 %:
langjährige Anamnese, hochdosierte Neuroleptikatherapie,
augenscheinliche Nebenwirkungen (parkinsonähnlich)

Mehrere erfolglose stationäre Aufnahmen und Neueinstellungen

Affektive Zusatzerkrankungen, eventuell Schwierigkeiten mit dem Gesetz

Kognitiv höhergradig beeinträchtigt (Orientierung, Merkfähigkeit)

Betreuung notwendig

Schwere und durchgängig soziale Beeinträchtigung (Körperhygiene, Eigen- und Fremdgefährdung)

 



03.07.03.

Schwere Verlaufsform

80 – 100 %

80 %:
Beträchtliche Betreuung notwendig
(Sozialarbeiter, betreutes Wohnen, Pflegegeld, Sachwalterschaft)

Trotz Ausschöpfung aller Therapiereserven psychotische Episoden

100 %:
Psychopathologisch hoch auffällig (psychotisch, dement, stationäre Unterbringung)

Cerebraler Abbau einer hochgradigen Demenz entsprechend

Ständige Aufsicht und Betreuung, aktuell stationäre Aufnahme
oder absehbar innerhalb der nächsten 6 Monate

 

 

03.08     Suchterkrankungen

Substanzabhängige und nicht substanzabhängige Suchterkrankungen, Essstörungen

Einstufung ausgehend vom chronischen Alkoholabusus

Bei Substitutionstherapie erfolgt die Einstufung abhängig von den toxischen Organschäden und der sozialen Anpassungsstörung

Abhängigkeit – Kriterien:

Starker Wunsch zu konsumieren, Kontrollverlust

Substanzgebrauch um Entzugssymptome zu mildern

Körperliche Entzugssymptome, Nachweis einer Toleranz

Eingeengtes Verhaltensmuster beim Konsum

Fortschreitende Vernachlässigung anderer (Freizeit-)Interessen

Anhaltender Konsum trotz Nachweis eindeutig schädlicher Folgen

 

03.08.01

Suchterkrankung mit leichten körperlichen
und psychischen Veränderungen

10 – 40 %

10 % – 20 %:
Abhängigkeit liegt vor, 1 - 2 von 8 Kriterien sind erfüllt
(Fach)ärztliche Therapie und Medikation fallweise, beruflich und sozial integriert

30 %:
Abhängigkeit liegt vor, 3 – 4 von 8 Kriterien sind erfüllt
Fachärztliche Therapie und Medikation, beruflich und sozial integriert

40 %:
Wie bei 30% aber ein stationärer Entzug innerhalb der letzten 2 Jahre
Schulden, Probleme im sozialen Umfeld, mäßige soziale Beeinträchtigung
Kontrolliertes Suchtverhalten (gut coupiert im Alltag)

Substitutionstherapie

 

03.08.02

Suchterkrankung mit fortgeschrittenen körperlichen und psychischen Veränderungen

50 – 70 %

50 %:
Abhängigkeit aller Kriterien erfüllt

Mehrere nachgewiesene stationäre Entzugsversuche (auch erfolglose), regelmäßige fachärztliche Betreuung, (Anonyme Alkoholiker, Weißer Ring, etc)

Körperlich abgebaut, affektive Begleiterkrankungen

Suchtverhalten öfters unkontrolliert (Durchbrüche)

Arbeitsfähig, Krankenstände zu erwarten,

Soziale Probleme (Wohnung, Partnerschaft, soziale Isolation, beginnender Abstieg)

70 %:
langjährige Anamnese von Substanzenmissbrauch, mehrere erfolglose Entzugsversuche,
Suchtverhalten unkontrolliert, affektive Zusatzerkrankungen,
Organschäden (Mallory Weiss, Korsakow, Wernicke uäm)

Beschaffungskriminalität

Nicht arbeitsfähig, Betreuung notwendig (Sozialarbeit, betreutes Wohnen, Pflegegeld)

Schwere und durchgängige Beeinträchtigung (Körperhygiene, Eigen- und Fremdgefährdung)

03.08.03

Suchterkrankung mit hochgradigen körperlichen
und psychischen Veränderungen

80 – 100 %

100 %:
Psychopathologisch hoch auffällig, (psychotisch, dement, stationäre Unterbringung),
cerebraler Abbau einer hochgradigen Demenz entsprechend

Bedarf ständige Aufsicht und Betreuung wegen Eigen- und Fremdgefährdung

 


 


04  Nervensystem

04.01     Cerebrale Lähmungen

Umfasst sind alle Symptomvarianten wie etwa spastische Parese, infantile Cerebralparese, dyskinetische Parese, ataktische Parese, Monoparesen, Diparesen mit der Sonderform der Hemiparesen, Mischformen.

Folgeerscheinungen nach Schlaganfall – die motorischen Ausfälle, die kognitiven Defizite im Rahmen eines organischen Psychosyndroms und die Sprachstörungen sind in der gewählten Positionsnummer enthalten.

Für die Beurteilung des Schweregrades sind die funktionellen Defizite entscheidend. Zu prüfen sind Fingerfertigkeit, Koordination, Feinmotorik, Gebrauchsfähigkeit und Kraftminderung der Hände und Arme, die Beeinträchtigung der unteren Extremitäten, Geh- und Stehvermögen, das Gangbild und die Gesamtbewegungseinschränkung.

 

04.01.01

Leichten Grades

10 – 40 %

10 – 20 %:
Feinmotorische Störung und Schwäche einzelner Bewegungen an den distalen Extremitäten

30 – 40 %:
Ausfall einzelner Muskelgruppen

04.01.02

Mittleren Grades

50 – 70 %

50 – 60 %:
Ausfall mehrerer Muskelgruppen, Gehbehinderung, Einbeinstand nicht möglich

70 %:
 Hilfsmittel für die Fortbewegung unerlässlich

04.01.03

Schweren Grades

80 – 100 %

80 – 90 %
Ausgeprägte Ausfälle mit eingeschränkter Feinmotorik und Kraft,
deutliche Gehbehinderung, technisches Hilfsmittel (Rollator) erforderlich

100 %:    Auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen

 

 

04.02     Bulbärparalyse

04.02.01

Leichten Grades

20 – 40 %

04.02.02

Mittleren Grades

50 – 60 %

04.02.03

Schweren Grades

70 %

 

 


04.03     Spinale Lähmungen – Querschittsyndrom

04.03.01

Leichten Grades

20 – 40 %

Feinmotrische Störungen, Schwäche in einzelnen Muskelgruppen

04.03.02

Mittleren Grades

50 – 70 %

50 %:
Gehbehinderung alleine durch die paretische Muskelbeteiligung verursacht,
Einbeinstand erschwert

60 %:
Lähmungen an den oberen Extremitäten entsprechen in den Auswirkungen einer Ulnaris-Medianuslähmung, höhergradige Lähmung der Hüftbeugemuskulatur,
alternierendes Stiegensteigen nicht möglich, Gehhilfe (1 Stock)

70 %:
Lähmungen an der oberen Extremität entsprechen einer unteren Plexuslähmung, Lähmung der unteren Extremität entsprechen einer Paraparese, ständige Gehhilfen (2 Stöcke)

04.03.03

Schweren Grades

80 – 100 %

80 %:
Lähmungen an der oberen Extremität entsprechen einer oberen Plexuslähmung,
Benützung eines Rollators  ist notwendig

90 %:     Transfer ist möglich

100 %:   Transfer ist mit Hilfe möglich

 

 

04.04     Lähmungen der Hirnnerven

Die Augenmuskellähmungen sind unter 11.01. erfasst

04.04.01

Nervus olfactorius

10 – 20 %

Oberer Wert bei Anosmie

Kontrolle in 1 Jahr, da in 2/3 der traumatischen Fälle Rückbildung zu erwarten ist

04.04.02

Nervus trigeminus

10 – 20 %

Oberer Wert bei motorischer Auswirkung auf den Kauakt (Unterkiefer weicht ab)

04.04.03

Nervus facialis

10 – 40 %

20 %:  verminderter Tränenfluss, Stirnrunzeln sichtbar reduziert, Agnesie

30 %:  Augenschluss vermindert

40 %:  alle 3 Äste betroffen, starke kosmetische Beeinträchtigung

04.04.04

Nervus glossopharyngeus

10 – 20 %

Oberer Wert bei Schluckstörung und beidseitigen Ausfällen

04.04.05

Nervus vagus

10 – 20 %

Oberer Wert bei Schluckstörung und beidseitigen Ausfällen

 

04.04.06

Nervus accessorius

10 – 30 %

Oberer Wert bei deutlich eingeschränkter Kopfdrehbewegung

Nachuntersuchung in 1½ – 2 Jahren (traumatisch bedingt)

04.04.07

Nervus hypoglossus

10 – 30 %

10 %:  bei Zungenabweichung

30 %:  bei undeutliche Sprache

04.04.08

Nervus thoracicus longus

10 – 20 %

Oberer Wert – vollständige Lähmung Scapula alata

 

 

04.05     Lähmungen der peripheren Nerven

Es wurde auf die Version Gegenarm und Gebrauchsarm verzichtet, da die Erfahrungen zeigen, dass es relativ rasch zu einer Adaptierung kommt.

Bei den angeführten Einschätzungswerten drückt der untere Wert jeweils die Schwäche aus und der obere Wert die vollständige Lähmung aus.

04.05.01

Plexus brachialis

70 – 80 %

Untere bzw. obere Plexuslähmung

04.05.02

Nervus axillaris

20 – 30 %

Leitfunktion ist die Elevation, Arm zum Mund führen, essen

04.05.03

Nervus musculocutaneus

20 – 40 %

Leitfunktion ist Ellenbogenbeugung, Supination

04.05.04

Nervus radialis

10 – 40 %

Leitfunktion Handgelenks-Fingerstreckung

04.05.05

Nervus ulnaris

10 – 40 %

Leitfunktion ist die Opposition des Kleinfingers

04.05.06

Nervus medianus

10 – 40 %

Leitfunktion sind Fingerbeugung I bis III, Abduktion und Opposition des Daumens,
Spitzengriff, Schreiben

04.05.07

Lähmung zweier Armnerven

70 %

04.05.08

Lähmung aller 3 Armnerven

80 %

04.05.09

Teillähmung des Nervus femoralis leichteren Grades

20 – 40 %

Oberer Wert bei fortgeschrittener Schwäche, jedoch alternierendes Stiegen steigen noch möglich

04.05.10

Teillähmung des Nervus femoralis schweren Grades

50 – 70%

Oberer Wert entspricht der vollständigen Lähmung

 

04.05.11

Teillähmung Ischiadicus leichteren Grades

20 – 40 %

Oberer Wert bei deutlichem Kraftverlust der Hüftstreckung und Kniebeugung,
relativ sicheres hinkendes Gangbild

04.05.12

Teillähmung Ischiadicus schweren Grades

50 – 70 %

Oberer Wert entspricht der vollständigen Lähmung

04.05.13

Teillähmung bis Ausfall des Nervus peronaeus

10 – 40 %

10 %:   Kraftdefizit bei der Untersuchung

20 %:   Fußhebung beeinträchtigt keine Stürze

30 %:   Fußhebung deutlich beeinträchtigt, Stürze objektivierbar

40 %:   Fallfuß – Peronaeusschiene

04.05.14

Teillähmung bis Ausfall des Nervus tibialis

10 – 40 %

10 – 20 %:
Kraftdefizit objektivierbar, Gangablauf etwas beeinträchtigt, Zehenspitzengang erschwert

30 %:   Gangablauf sichtbar beeinträchtigt, Zehenspitzengang unmöglich

 

 

04.06     Polyneuropathien und Polyneuritiden

Umfasst sind sämtliche Erscheinungsformen von heriditär idiopathischen Erkrankungen, Defizite im Rahmen infektiöser oder toxischer Schädigungen.

Akute und postinfektiöse Polyneuritiden ( zB Guillain-Barré Syndrom)

Die Einstufung orientiert sich an den jeweiligen Ausfallserscheinungen.

04.06.01

Sensibel und motorische Ausfälle leichten Grades

10 – 40 %

04.06.02

Sensible und motorische Ausfälle mittleren Grades

50 – 70 %

04.06.03

Sensible und motorische Ausfälle schweren grades

80 – 100 %

 

 

04.07     Neuromuskuläre Erkrankungen

Zu beurteilen sind die Ausprägung der muskulären Schwäche, sensible Störungen, Grundmuster des Krankheitsbildes, Prognose.

Bei gesicherter Diagnose genetischer Dystrophien mit Progredienzneigung ist immer eine Einschätzung von mehr als 50 % vorzunehmen. Gesicherte Diagnosen nach z.B. genetischen Untersuchungen sind jedoch grundsätzlich erst bei bestehenden Funktionseinschränkungen einschätzungswürdig.

04.07.01

Mit Funktionseinschränkungen leichten Grades

10 – 40 %

04.07.02

Mit Funktionseinschränkungen mittleren Grades

50 – 70 %

04.07.03

Mit Funktionseinschränkungen schweren Grades

80 – 100 %

 


04.08     Demyelinisierende Erkrankungen

04.08.01

Mit Funktionseinschränkungen leichten Grades

20 – 40 %

20 %:
es liegen eindeutige MS Kriterien vor, keine anhaltende klinische Symptomatik
(EDSS Expanded disability status scale der WHO)

30 %:
leichte Sensibilitätsstörungen, minimale feinmotorische Defizite,
leichtes Harnverhalten, verstärkter Harndrang

40 %:
Monoparese, leichte ataktische Gangstörung, leichter Tremor, leichte Ataxie,
Hirnstammbefunde (Nystagmus), Doppelbilder bei extremer Blickrichtung

04.08.02

Mit Funktionseinschränkungen mittleren Grades

50 – 70 %

50 %:
Paraparese , Monoparese , Rumpf- und Extremitätenataxie, Dysarthrie, Schluckstörungen,
Augenmuskelparese, Doppelbilder, ausgeprägter Stuhl/Harndrang, fallweise Inkontinenz,
mäßige kognitive Leistungseinschränkungen, erforderliche immunsuppressive oder immunmodulierende Langzeittherapie im Intervall

70 %:
mäßige Tetraparese, intermittierende Inkontinenz (Dauerkatheter) störende Ataxie im Alltag, deutliche kognitive Leistungseinschränkung, Wesensveränderung

04.08.03

Mit Funktionseinschränkungen schweren Grades

80 – 100 %

80 %:
ausgeprägte Paraparese, Hilfsmittel erforderlich (Rollator), Blasenlähmung
Rumpfataxie, Ataxie der oberen Extremitäten stark störend im Alltag

90 %:   Transfer Bett Rollstuhl nur mit Hilfe

100 %:   Rollstuhlpflicht, schwere Demenz, Amaurose, Sprech- und Schluckstörungen

 

 

04.09     Extrapyramidale Erkrankungen

Bei der Einschätzung sind die kognitiven Funktionen, motorische Ausfälle und Alltagsaktivitäten zu berücksichtigen

 

United Parkinson Disease Rating

04.09.01

Psychomotorische Einschränkungen leichten Grades

20 – 40 %

Leichte Vergesslichkeit, sprachlich leicht beeinträchtigt, seltenes Verschlucken, verlangsamte Handschrift, leichter Tremor, Schwierigkeiten beim Gehen, minimale Veränderungen der Mimik, leichter Ruhetremor, leichte Rigidität, Handbewegungen, Pro- und Supination der Hände und Agilität der Beine leicht verlangsamt, Gang und Aufstehen verlangsamt, minimale Bradykinese

 

04.09.02

Psychomotorische Einschränkungen mittleren Grades

50 – 60 %

Mäßige Vergesslichkeit, Halluzinationen bei erhaltener Einsicht, anhaltende Depressionen, zunehmendes Desinteresse an Aktivitäten, Beeinträchtigung der Sprache, erhöhte Speichelsekretion, Verschlucken, Handschrift verkleinert, gelegentliche Stürze, eindeutige Hypomimie, mäßige Rigidität, frühzeitiges Ermüden, verzögerter Start der Haltungsreaktionen, Brady-Hypokinese, gelegentliche Dyskinesie, klinische Fluktuation und off-Perioden

04.09.03

Psychomotorische Einschränkungen
schweren Grades

70 – 100 %

Deutliche bis schwere Gedächtnisstörung, gelegentliche Desorientierung bis hin zur Reduktion auf die eigene Person, anhaltende Depression mit Desinteresse an Alltagsaktivitäten, persistierende Halluzinationen, Sprache beeinträchtigt bis unverständlich, Handschrift unzureichend oder völlig unleserlich, tägliche Stürze, schwere Gehstörung bis hin zur Gehunfähigkeit, Schmerzen, Mimik ausgeprägt vermindert bis hin zur Starre, Vorgebeugte Haltung, Bewegungsarmut, Dyskinesie, Fluktuation mit off Phänomenen

 

Torticollis spasticus

04.09.04

Leichte bis mittelschwere Verlausform

50 – 60 %

Rotation gering bis 20°, leichtgradiger Lateralcollis, leichte Abwärtsbewegung des Kinns

Dauer unter 25 % der Zeit, kann Neutralstellung ohne Trick bis 60 Sekunden halten

Geringe Gesichtfeldausfälle

04.09.05

Schwere Verlaufsform

70 – 80 %

Rotation mäßig bis 60°, Latero- und Anterocollis mäßig bis 35°

Dauer etwa 50 % der Zeit, Neutralisierung nur begrenz möglich, Neutralstellung kann nur
30 Sekunden gehalten werden, zunehmend Gesichtsfeldeinschränkung

04.09.06

Schwerste Verlaufsform

90 – 100 %

Schwere Rotation bis 90°, Antero-Kinn am Thorax und schwerer Lateralcollis über 35°

Dauer ständig, schwere konstante Schulterhebung, Kopf kann nicht über die abnorme Stellung hinaus bewegt werden, Kopf kann nur wenige Sekunden in Normalstellung gehalten werden, konstante Gesichtsfeldeinschränkung

Cave: Heterogene Krankheitsbilder unterschiedlicher anderer Genese ist nach der sonstigen Ursache einzuschätzen
Beispiele: akuter Schiefhals bei Blockierung; Knöcherne Fehlbildungen; Okulärer Schiefhals; posttraumatische Luxation/Subluxation von Intervertebralgelenken; Innohrstörungen/Gleichgewichtsstörungen; atlantoaxiale Rotationsluxation.

 

 


04.10     Epilepsie

04.10.01

Leichte Formen mit sehr seltenen Anfällen

20 – 40 %

20 %:   nach 3 Jahren Anfallsfreiheit unter antikonvulsiver Therapie

30-40 %:
sehr seltene generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit einem
Intervall von mehr als einem Jahr

kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals jährlich mit einem Intervall von Monaten

04.10.02

Mittelschwere Formen mit seltenen
bis mäßig gehäuften Anfällen

50 – 80 %

50 %: seltene Anfälle
Generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mehrmals jährlich mit einem Intervall von Monaten

kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem Intervall von Wochen

80 %:   mittelmäßig gehäuft Anfälle

Generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem
Intervall von Wochen

Kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals monatlich mit einem Intervall von Tagen

bei Kindern: zusätzlich mittelgradige Retardierung, sonderpädagogischer Förderbedarf

04.10.03

Schwere Form mit häufigen Anfällen

90 – 100 %

90 %: häufige Anfälle

Generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mehrmals wöchentlich

Kleine und einfache fokale Anfälle mehrmals täglich

bei Kindern: kombiniert mit höhergradiger mentaler Retardierung

 

 

04.11     Chronisches Schmerzsyndrom

Hier sind Kopfschmerzen, Schmerzen seitens des Stütz- und Bewegunsapparates und Neuralgien und Neuropathien enthalten.

04.11.01

Leichte Verlausform

10 – 20 %

10 %:
Analgetika der WHO Stufe 1 oder Intervallprophylaxe (z.B. Antiemetica, Betablocker)

Triptane reichen zur Schmerzcoupierung aus

Physikalische Therapien mit längerem Erfolg

Invasive Verfahren wurden durchgeführt,

20 %:
Nicht opioidhaltige oder schwach opioidhaltige Analgetica, Intervallprophylaxe

Triptane reichen zur Schmerzcoupierung nicht immer aus (fachärztlicher Bericht muss vorliegen)

Schmerzattacken an weniger als 10 Tagen pro Monat

 

04.11.02

Mittelschwere Verlaufsform

30 – 40 %

30 %:
Opioidhaltige Analgetika und/oder Polypharmazie seit mehr als 1 Jahr mit meist
ausreichender vollständiger Schmerzcoupierung, Therapiereserve vorhanden

Schmerzattacken an mehr als 15 Tagen pro Monat

Depressive Begleitreaktionen fassbar

Stationäre und/oder ambulante Aufenthalte nachzuweisen

40 %:
Opioidhaltige Analgetika und/oder Polypharmazie seit mehr als 1 Jahr
ohne ausreichender vollständiger Schmerzcoupierung

Schmerzattacken fast täglich

Depressive Begleitreaktionen fassbar, Nachweis neurologischer Defizite z.B. Brachialgie

Mehrer stationäre und/oder ambulante Aufenthalte mit deutlichem Intervall

04.11.03

Schwere Verlaufsform

50 %

Opioidhaltige Analgetica und/oder Polypharmazie seit mehr als 2 Jahre
ohne ausreichender vollständiger Schmerzcoupierung

Schmerzattacken täglich

Depressionen mit stationärer Behandlung

Mehrer stationäre und/oder ambulante Aufenthalte

Alle Reserven (operativ und konservativ) ausgeschöpft

 


 


05  Herz und Kreislauf

05.01     Hypertonie

Liegt eine schwerere (über mäßig hinausgehende) Hypertonie vor, stehen die Folgeerkrankungen weit im Vordergrund. Es sind folglich diese Funktionseinschränkungen einzuschätzen.

Die ursächliche Hypertonie ist bei dieser Einschätzung dann mit umfasst.

05.01.01

Leichte Hypertonie

10 %

Therapie erfolgt mit einem Antihypertensivum, eventuell in Kombination mit einem Diuretikum um den Zielwertes unter 135/85 zu erreichen

Oder erhöhter Blutdruck, jedoch bisher keine medikamentöse Behandlung

05.0102

Mäßige Hypertonie

20 %

Höher dosierte Kombinationsbehandlung sind zur Erreichung eines
Zielwertes unter 140/90 notwendig, aber keine evidenten Folgeschäden

 

 

05.02     Herzmuskelerkrankungen
(systolische oder diastolische Dysfunktion)

05.02.01

Herzmuskelerkrankung leichter Ausprägung

30 – 40 %

30 %: Reduzierte Linksventrikelfunktion im Ultraschall, ohne wesentliche Beschwerden

oftmals Zufallsbefunde, keine Entwässerungstherapie notwendig

40 %: Deutliche Belastungsdyspnoe (Stiegensteigen über zwei Stockwerke)

Notwendigkeit einer ACE-Hemmer - oder Beta-Blocker Therapie

Leistungsfähigkeit einschränkende Nebenwirkungen (Hypotonie und orthostatischer Schwindel)

Noch keine Notwendigkeit täglicher Entwässerung

05.02.02

Herzmuskelerkrankung fortgeschrittener Ausprägung

50 – 60 %

50 %: Körperliche Leistung erheblich eingeschränkt, Entwässerung oder erhebliche Herzrhythmusstörungen (chronisches Vorhofflimmern – Antikoagulation)

60 %: Entwässerung und höhergradige Rhythmusstörungen mit klinischer Symptomatik
(Palpationen, Schwindelzustände) oder AICD

05.02.03

Herzmuskelerkrankung schwerer Ausprägung

70 -100 %

70 %:      Dyspnoe bei geringer bis geringster körperlicher Belastung (kochen, anziehen)

100 %:   Ruhedyspnoe, medizinische Therapiemöglichkeiten sind ausgeschöpft

 


05.03     Arterielles Gefäßsystem

05.03.01

Funktionseinschränkungen leichten Grades

10 %

Arterielle Verschlusskrankheit I, Pulse schwach, Hautzustand normal, Muskelkraft gut

05.03.02

Funktionseinschränkungen mittleren Grades

20 – 40 %

20 %:
Arterielle Verschlusskrankheit II a, glaubhaft Einschränkung bei weiteren Gehstrecken,
Bergaufgehen, mit Lasten, auch beidseits, guter Zustand nach Operation (I, II a)

40 %:
Arterielle Verschlusskrankheit II b mit Therapieoption (Dehnung, Gefäßoperation)

Aortenaneurysma ohne baldige Operationsindikation

05.03.03

Funktionseinschränkungen fortgeschrittenen Grades

50 – 70 %

50 %:
Arterielle Verschlusskrankheit II b trotz Intervention oder OP

Aortenaneurysma mit baldiger Operationsindikation (1 Jahr)

70 %:
Arterielle Verschlusskrankheit II b ohne Therapieoption
(durch entsprechende Spitalsbefunde dokumentiert)

05.03.04

Funktionseinschränkungen schweren Grades

80 %

Deutliche Hautschäden, Ulcera, therapierefrektäre Fälle

Erkrankungen mit raschem Fortschreiten und schlechten Therapieoptionen

 

 

05.04     Niere

05.04.01

Funktionseinschränkungen leichten Grades

10 – 40 %

10 %:
Mikrohämaturie oder Proteinurie, auch mit gesicherter Glomerulonephritis,
jedoch ohne Hypertonie, Kreatinin im Normalbereich

Kein nephrotisches Syndrom, kein Diuretikabedarf

Häufig Zufallsbefund (Musterung, Schwangerschaft, Gesundenuntersuchung)

20 %:   einfache Hypertonie, 1 Antihypertensivum (auch mit Kombinationspräparaten)

30 %:   schwere Hypertonie, beginnende Anämie noch ohne zwingende Behandlungsindikation

40 %:   höhergradige Hypertonie oder Kreatinin über 2 mg/dl

05.04.02

Funktionseinschränkungen mit relevanter
Exkretionsstörung, beginnende Sekundärfolgen

50 %

Höhergradige Hypertonie, Kreatinin über 2 mg/dl

Oder nephrotisches Syndrom

Oder therapiebedürftige Anämie, gesicherte Osteopathie

 

05.04.03

Fortgeschrittene Funktionseinschränkungen
und Sekundärfolgen

60 – 80 %

05.04.04

Hämodialyse, Peritonealdialyse

60 – 80 %

60 %:
schwere Hypertonie
(RR über Zielwert trotz adäquater hochdosierter Antihypertensiva-Kombinations-Therapie)

70 %:   mit Immunsuppression

80 %:  schweres Krankheitsbild, Nierentransplantation nicht möglich

05.04.05

Nierentransplantation

50 – 80 %

50 %:
Komplikationsfreier Verlauf nach Nierentransplantation.
Die Notwendigkeit dauernder Immunsupression ist miterfasst

 

 

05.05     Koronare Herzkrankheit

05.05.01

Keine signifikante Herzkranzgefäßverengung
bei klinischer Symptomatik

10 – 20 %

Angina pectoris-Beschwerden, ungestörtes Alltags- und Berufsleben,
keine signifikante Gefäßverengung nachzuweisen

05.05.02

Keine bis geringe Einschränkung der Herzleistung

Signifikanter Herzkranzgefässverengung (Intervention)

Abgelaufener Myocardinfarkt

30 – 40 %

30 %:
Linksventrikelfunktion gut erhalten (maximal NYHA II)

erfolgreiche Gefäßaufdehnung / Stent-Implantation oder Bypass-Operation

40 %:
erhaltener Linksventrikelfunktion (maximal NYHA II) bei abgelaufenem Myocardinfarkt

Überwiegend normale Lebensführung, Leistungsfähigkeit geringfügig eingeschränkt.

05.05.03

Einschränkung der Herzleistung mäßigen Grades

abgelaufener Myocardinfarkt
bei resistenter Herzkranzgefässverengung

50 – 70 %

Mäßig bis mittelgradige Einschränkung der Linksventrikelfunktion (maximal NYHA III)

Klinisch bereits Zeichen der Herzinsuffizienz (EF < 50%)

Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Alltagsleben deutlich eingeschränkt

 

05.05.04

Einschränkung der Herzleistung
mittleren bis höheren Grades

Abgelaufener Myocardinfarkt

80 – 100 %

Klinisch schwerwiegende Herzinsuffizienzzeichen (NYHA IV)

Dekompensation bei geringster körperlicher Belastung bzw. in Ruhe

Alltagsleben erheblich erschwert

Berufstätigkeit nicht mehr möglich

 

 

05.06     Vitien – Stenosen

Erfolgreich operierte Vitien sind mit 30 % einzustufen. Andernfalls richtet sich die Einschätzung nach der cardipulmonalen Funktionseinschränkung und ist nach den entsprechenden Positionen unter 05.02 einzuschätzen.

 

Aortenklappenstenose

05.06.01

Leichten Grades

10 – 20 %

Abhängig von der Klappenöffnungsfläche und dem maximalen Gradienten

Die Klappenöffnungsfläche muss definitionsgemäß größer als 1 cm² und der
maximale Druckgradient kleiner als 40 mm Hg sein

Klinik: Normaler Herzspitzenstoß, eher „Zufallsbefund“, unauffälliges EKG, diskrete Zeichen der Linksventrikelhypertrophie, normale Belastbarkeit im Alltag und Beruf

bei Kindern: uneingeschränkter Schulbesuch möglich

05.06.02

Mittleren Grades

30 – 40 %

Die Klappenöffnungsfläche soll zwischen 0,75 cm² und 1 cm² und
der maximale Druckgradient zwischen 30 und 50 mm Hg sein

Klinik: präcordiales Schwirren, Geräuschmaximum mesosystolisch

Im EKG finden sich stets Zeichen der Linksventrikelhypertrophie,

Leichte Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit

Normaler Alltag und Beruf noch möglich (mittelschwerer körperlicher Belastung)

Patient jährlich in Kontrolle bei Spezialisten

bei Kindern: Schulbesuch möglich, Turnunterricht eingeschränkt

 

05.06.03

Hohen Grades

50 – 80 %

Die Klappenöffnungsfläche soll kleiner als 0,75 cm² und
der maximale Druckgradient größer als 60 mm Hg sein

50 –60 %:
Klinik: paradoxe Spaltung des 2. Herztones, spätsystolisches Maximum, Pulsus parvus et tardus, auffallend ist eine niedrige Blutdruckamplitude, im EKG findet sich eine Linksventrikelhypertrophie und Linksschädigung, jedoch geringe klinische Symptomatik

70 -%-80 %:
Klinik: Auftreten massiver klinischer Symptome wie Schwindel und Synkopen bei nur mehr geringer körperlicher Belastbarkeit und kurzfristiger Operationsindikation, Angina pectoris, Lungenstauung und Rechtsherzinsuffizienz

Alltagsaktivität kaum bewältigbar

05.06.04

Erfolgreich operiertes Vitium

30 %

 

Mitralklappenstenose

05.06.05

Leichten Grades

10 – 20 %

Entscheiden ist die Mitralklappenöffnungszeit, Mitralklappenöffnungsfläche 2-3 cm²

Klinik: unauffälliges EKG, keine Facies mitralis, normale Belastbarkeit, keine Dyspnoe,
keine Herzinsuffizienzzeichen, sehr selten Palpitationen

Normaler Alltag und Beruf

bei Kindern: uneingeschränkter Schulbesuch, Teilnahme am Turnunterricht möglich

05.06.06

Mittleren Grades

30 – 40 %

Mitralklappenöffnungsfläche 1-2 cm²

Klinik: normale bis leicht eingeschränkte Belastbarkeit, zunehmende Dyspnoe,
beginnende Herzinsuffizienzzeichen, Palpitationen, keine Facies mitralis

Im EKG kann sich ein „P-sinistroatriale“ finden

05.06.07

Hohen Grades

50 – 80 %

Mitralklappenöffnungsfläche < 1 cm²

50 –60 %:
Klinik: deutlich eingeschränkte Belastbarkeit mit Dyspnoe

Palpitationen, Hämoptoe (typisch für höhergrad. Mitralstenosen) und paukender erster HT

Typische Facies mitralis, kurzfristige Operationsindikation

70 –80  %:
Klinik: Alltagsleben hochgradig eingeschränkt, Dyspnoe bei geringer körperlicher Belastung

Im EKG Vorhofflimmern, p-sinistroatrialer Steiltyp, Rechtsherzüberlastung

05.06.08

Erfolgreich operiertes Vitium

30 %

 

 


05.07     Herzklappenisuffizienz

Erfolgreich operierte Vitien sind mit 30 % einzustufen. Andernfalls richtet sich die Einschätzung nach der cardipulmonalen Funktionseinschränkung und ist nach den entsprechenden Positionen unter 05.02 einzuschätzen.

 

Aortenklappenisuffizienz

05.07.01

Leichten Grades

10 – 20 %

Graduierungseinteilung nach Geschwindigkeit des diastolischen Rückflusses

Geschwindigkeit kleiner 2,5m/s.

Klinik: normale Belastbarkeit, keine oder gering Dyspnoe bei Belastung

Keine Angina pectoris, keine Herzinsuffizienzzeichen, unauffälliger Pulsstatus

Beruf und Alltag uneingeschränkt möglich

bei Kindern: Teilnahme am Schul - und Turnunterricht möglich

05.07.02

Mittleren Grades

30 – 40 %

Geschwindigkeit zwischen 2,5 und 4m/s

Klinik: deutlicher Echobefund jedoch hämodynamisch nicht wesentlich wirksam, bei auffallend geringer klinischen Symptomatik, da (noch) keine Herzinsuffizienzzeichen, aber Vergrößerung der Blutdruckamplitude, weiters Pulsus celer et altus

Nur gering eingeschränkte Belastbarkeit

Kurzfristige Echo-Kontrollen, finden des optimalen OP-Zeitpunktes

05.07.03

Hohen Grades

50 – 80 %

Geschwindigkeit größer als 4m/s²

50 –60 %:
Klinik: Musset-Zeichen

Die Belastbarkeit ist stark eingeschränkt, starke Dyspnoe, Angina pectoris,
deutliche Zeichen der Herzinsuffizienz

Diastolische Blutdruck liegt häufig bei 50-60 mm Hg, dringende OP-Indikation

70 –80 %:
Alltagsleben hochgradig eingeschränkt, Belastung wird vermieden

Beruf erschwert bis nicht möglich

05.07.04

Erfolgreich operiertes Vitium

30 %

 

Mitralklappeninsuffizienz

05.07.05

Leichten Grades

10 – 20 %

Klinik: normale Belastbarkeit, keine Dyspnoe, keine Angina pectoris, keine Herzinsuffizienzzeichen

Meist zeigt sich ein unauffälliges EKG („P-sinistroatriale“ oder Vorhofflimmern selten)

Normaler Alltag und Beruf uneingeschränkt

bei Kindern: Schul-  und Turnunterricht uneingeschränkt

 

05.07.06

Mittleren Grades

30 – 40 %

Klinik: normale bis leicht eingeschränkte Belastbarkeit, keine Angina pectoris, selten beginnende Herzinsuffizienzzeichen, lateralisierter, hebender Herzspitzenstoß, Pulsus celer et altus

Im EKG findet sich ein „P-sinistroatriale“, Linkstyp und
gelegentlich beginnende Linksventrikelhypertrophiezeichen

Alltag und Beruf leicht eingeschränkt

bei Kindern: Schul- und Turnunterricht eingeschränkt möglich

05.07.07

Hohen Grades

50 – 80 %

Klinik: hochgradig reduzierte Belastbarkeit, Angina pectoris, deutliche Herzinsuffizienzzeichen, massive Dyspnoe, nächtlicher Husten, anamnestisch Lungenödem

Im EKG in 75% Vorfhofflimmern, „P-sinistroartriale“,
 Links- und Rechtsventrikelhypertrophiezeichen.

Alltagsleben hochgradig eingeschränkt, Beruf kaum bis nicht möglich

bei Kindern:  Turnverbot

05.07.08

Erfolgreich operiertes Vitium

30 %

 

 

05.08     Venöses und lymphatisches System:

Anamnestische Pulmonalembolie ist anhand der Lungenfunktion (Abschnitt 06) einzuschätzen.

Lymphödem nach Operationen (z.B. Mammacarcinom, Entfernung inguinaler Lymphknoten etwa wegen fortgeschrittenen Melanoms) ist im Rahmen der Grundkrankheit einzuschätzen und wirkt als erhöhender Faktor innerhalb des Rahmensatzes.   Besenreiser begründen keinen GdB

05.08.01

Funktionseinschränkung leichten bis mittleren Grades

10 – 40 %

10 %:
Sichtbare Varizen ohne sonstige Schäden - C2

20 %:
ausgeprägte Schwellungsneigung, Stützstrümpfe erforderlich - C3

Lymphödem ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit

30 %:
postthrombotisches Syndrom, Stützstrümpfe erforderlich - C4

40 %:
narbig abgeheilte Ulcera, Stauungsekzem, keine offenen Stellen - C5 Antikoagulation,

Lymphödem mit geringer Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit


 

05.08.02

Funktionseinschränkung fortgeschrittenen Grades

50 – 70 %

50 %:
Stauungsekzem, Dauerantikoagulation (Antikoagulation für 1 Jahr nach einmaliger Thrombose ist keine Dauerantikoagulation) - C4, Chronizität

Lymphödem mit deutlicher Beeinträchtigung der Gelenksbeweglichkeit (z.B. erheblich reduzierte Greiffunktion)

60 %:  wie bei 50 % plus Ulcera - C6

70 %:  wie 60 %,
aber große Ulcera, trotz therapeutisch adäquater Behandlung mehr als 1 Jahr bestehend - C6

05.08.03

Funktionseinschränkung schweren Grades

80 %

Wundkomplikationen mit jahrelangem Verlauf trotz adäquater Therapiebemühungen - C6

Lymphödem stärkster Ausprägung, Elephantiasis

 

 

C= CEAP-Klassifikation

Clinical Signs, Etiological Classification, Anatomic Distribution, Pathophysiologic Dysfunction

C0: keine sichtbaren oder tastbaren Zeichen einer Venenerkrankung

C1:
Besenreiser, retikuläre Varizen

C2: Varizen

C3: Ödem

C4:
Stauungsdermatose (Pigmentierung, Induration, Ekzem)

C5:
wie C4 mit abgeheiltem Ulkus

C6:
wie C4 mit aktivem Ulkus

Ep:
primär (unbestimmte Ursache)

Es:
sekundär (mit bekannter Ursache z.B. postthrombotisch, posttraumatisch, anderer)

Ek: kongenital

AS:
Defekt im superifzialen Venensystem

AD:
Defekt im tiefen (deep) Venensystem

AP:
Defekt der Perforantes

PR: Reflux

PO: Obliteration

PRO:
Reflux und Obliteration


 


06  Atmungssystem

06.01     Defekte nach Brüchen
oder operativen Eingriffen am Brustkorb

Erfasst werden Missbildungen, Folgen nach Brüchen oder operativen Eingriffen an den Rippen, dem Brustbein, Schlüsselbein und Schulterblatt.

Fehlstellungen oder Funktionseinschränkungen im Bereich der Brustwirbelsäule sind nach Abschnitt 2 einzuschätzen.

Einhergehende Brustkorbschmerzen sind in der Gesamteinschätzung inkludiert.

06.01.01

Abgeheilt mit leichten Defekten und
ohne wesentliche Lungenfunktionseinschränkung

10 – 20 %

Die Einschätzung erfolgt abhängig von Größe, Ausdehnung und Lokalisation

06.01.02

Abgeheilt mit sehr ausgedehnten Defekten

30 – 40 %

Abgeheilte Zustände nach Serienrippenbrüchen
mit ausgedehnter Defektheilung und/oder kleinen Rippenfellschwielen

Schwere Trichterbrustbildung, Defekte nach operativen Eingriffen (Thoracoplastik-Operationen)

Ausgedehnte Defekte der knöchernen Brustwand

Angeborene Missbildungen mit schwerer, auffälliger, offensichtlicher
und auch entstellender Wirkung

06.01.03

Ausgedehnte Defekte
mit schweren Lungenfunktionsstörungen

50 – 80 %

Serienrippenbrüche mit Bruch von mindestens 5-6 Rippen und Rippenfellverschwartung, Komplikationen nach Brüchen, konsekutive Rippenfelleiterung mit Schwartenbildung, Zustand nach Atemversagen und Beatmung, Dekortikationsoperation, auch Deformierungen der Wirbelsäule mit eingeschränkter Atemfunktion (ausgeprägte Skoliose/Kyphoskoliose; Morbus Bechterew mit pulmonaler Funktionsstörung)

Je nach lungenfunktioneller Einschränkung, Ausdehnung der Rippenfellschwarte und Ausmaß des bleibenden knöchernen Defektes

Zustand nach Thoracoplastik-Operationen oder anderen Eingriffen bei Lungentuberkulose mit Defekten der knöchernen Brustwand sind nach 06.09 einzuschätzen.

 

 


06.02     Folgezustände nach operativen Eingriffen an der Lunge

06.02.01

Folgezuständen nach geringfügigen Eingriffen ohne oder mit geringen Lungenfunktionseinschränkung

10 – 20 %

Weitgehend folgenlose Zustände nach Probeexstirpationen, kleinen Cystenresektionen und anderen minimal-invasiven thoracoskopischen Eingriffen ohne Rippenresektion und ohne oder nur geringer pulmonaler Funktionsstörung bei gutartiger Grunderkrankung

06.02.02

Leichte bis mittelgradige Funktionseinschränkungen sowie Schwielenbildung; Segmentresektion

30 – 40 %

Ausgedehnte diagnostische wie therapeutische Klemmenresektionen
auch mit Rippenteilresektionen, sowie Schwielenbildung

Folgenlos abgeheilter Zustand nach Lobektomie bei gutartiger Grunderkrankung
oder rezidivfreiem Verlauf ohne weitere klinische Folgeerscheinungen

Mit leicht- bis mäßiggradiger pulmonaler Funktionsstörung

Mit komplikationsloser Resektion mit 1-2 Rippen (40%)

06.02.03

Höhergradige Funktionseinschränkungen
nach Lobektomie und Bilobektomie

50 – 70 %

Ausgedehnte Vernarbungen

Resektion mehrerer Rippen, je nach Art und Prognose der Grunderkrankung funktioneller Einschränkung und Folgeerkrankung wie pulmonaler Hypertension

06.02.04

Funktionseinschränkung
nach Lobektomie, Pneumektomie

80 – 100 %

Je nach Grunderkrankung postoperativen Komplikationen, funktioneller Einschränkung und klinischem Zustandsbild sowie Folgeerkrankungen wie Cor pulmonale

 

 

06.03     Bronchiektasien

Die Einschätzung orientiert sich am Schweregrad und der Chronizität des Auswurfes, der Häufigkeit und Dauer akuter bronchitischer Infekte.

06.03.01

Leichte Verlaufsformen

10 – 20 %

Lediglich radiologisch nachweisbar, ein- oder beidseitig, geringer Auswurf ohne broncho-pulmonale Komplikationen und ohne Einschränkung der Atemfunktion

Normales Alltags- und Berufsleben sind möglich

Schulbesuch erfolgt ungestört

06.03.02

Mittelschwere bis schwere Verlaufsformen

30 – 40 %

Ein- oder beidseitige mäßige Auswurfmengen, lediglich fallweise auftretende Komplikation
wie akute bronchitische Infekte oder Pneumonien und geringgradige Atemfunktionsstörung

Normale Lebensführung, normale Berufstätigkeit sind noch möglich

Weitgehend ungestörter Schulbesuch

 

06.03.03

Schwere Verlaufsformen

50 – 80 %

50 – 70 %:
Häufige broncho-pulmonale Komplikationen, wiederkehrende Spitalsaufenthalte,
 reichlich Auswurf, ausgeprägte Lungenfunktionsstörung

Schulbesuch, Berufs- u. Alltagsleben deutlich eingeschränkt

Relevant ist das Ausmaß der Lungenfunktionsstörung,
der Allgemeinzustand und Folgeerkrankung (Rechtsherzüberlastung)

80 %:
Defizite sind bedingt durch die Folgerkrankungen wie Emphysem und Rechtsherzbelastung derart schwer, dass leichte Belastungen in Beruf- und Alltagsleben kaum mehr möglich sind

Gehäufte Fehlstunden in der Schule, kaum altersangepasste Schulerfolge möglich

 

 

06.04     Asthma bronchiale bei Kindern und Jugendlichen
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqualität und der Lungenfunktion.

06.04.01

Zeitweilig leichtes Asthma

10 – 20 %

Durchschnittlich weniger als 6x im Jahr, meist nur bei Infekt oder Allergenkontakt,
lange symptomfreie Intervalle

Normaler Schulbesuch, Freizeit nicht eingeschränkt,
Therapie nur nach Bedarf oder vor Sport notwendig, allergische Beschwerden gut behandelbar

Im Intervall unauffällig, nur bei Anfällen bis zur mittelgradigen Obstruktionen,
klinischer Befund meist unauffällig, außer bei (seltenen) Anfällen

06.04.02

Leichtes Asthma

30 – 40%

Exacerbation mehrmals im Jahr aber seltener als 1x im Monat,
im Durchschnitt maximal 2x pro Monat, nachts Atemnot

Im Durchschnitt 2x pro Woche Spray notwendig

Allgemeinzustand nicht dauernd beeinträchtigt, typisch episodenhafter Verlauf

30 %:
Keine Dauertherapie, normaler Schulbesuch, Therapie vor Sport (Turnen),
normale Freizeitgestaltung

40 %:
Stabil unter Dauertherapie oder kumulativer Bedarfsmedikation, Lungenfunktion nur bei Infekten, Allergenkontakt mit messbarer Obstruktion, klinisch pathologischer Befund,
im Intervall ohne pathologische Befunde

 

06.04.03

Anhaltend mittelschweres Asthma

50 – 70 %

Mehr als 1-2 x pro Woche tagsüber und/oder mehr als 2x monatlich nachts Atemnotzustände

Allgemeinzustand ständig bis mittelschwer beeinträchtigt, häufige Infekte, medikamentöse Dauertherapie, familiäre Disposition, Allergieneigung, gleichzeitig Neurodermitis

Freizeit bereits merkbar eingeschränkt, Sport nur mit Dauertherapie möglich.
Häufige Turnbefreiung, häufig auch Spitalsbesuche oder stationäre Therapie nötig

70 %:

Mittel- bis höhergradig eingeschränkte Lungenfunktion

Klinisch oft eindeutiger Bronchospasmus

Ständige fachärztliche Betreuung notwendig

Umfangreiche/ständige Therapie erforderlich

06.04.04

Anhaltend schweres Asthma

80 – 100 %

Fast täglich und in den meisten Nächten Atemnotzustände

Allgemeinzustand deutlich eingeschränkt, kann an verschiedenen Aktivitäten nur sehr beschränkt teilnehmen

Medikamentöse Dauertherapie meist mit mehreren Medikamenten

Lungenfunktion dauernd stark eingeschränkt, Begleiterkrankung wie Mucoviscidose, Bronchiektasein, Gedeihstörungen, häufige schwere Atemwegsinfekte mit Spitalsaufenthalten, klinisch nahezu immer spastisch

Auffallende Behinderungen in der Freizeit

Viele Fehlstunden in der Schule

 

 

06.05     Asthma bronchiale ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Die Einschätzung orientiert sich an der Häufigkeit der Asthmaanfälle, der Lebensqualität und der Lungenfunktion.

06.05.01

Zeitweilig leichtes Asthma

10 – 20 %

1-2 x pro Monat tagsüber bis maximal 2x pro Monat nachts leichte Atembeschwerden,
Therapie nach Bedarf

Normales Berufsleben, sportliche Betätigung ist kaum eingeschränkt, Therapie nur bei Bedarf

Keine Einschränkung im Alltagsleben, alle Aktivitäten sind möglich

Unauffällige bis gelegentlich leicht eingeschränkte Lungenfunktion

Klinisch außer bei Anfällen, unauffällig

06.05.02

Leichtes Asthma

30 – 40 %

Bis 2x wöchentlich aber nicht täglich und/oder nachts 1-2x pro Monat Atemnotanfälle

Aktivitäten mäßig eingeschränkt, normale Arbeitsfähigkeit (außer bei Exacerbationen),
Sport und Freizeit weitgehend ungestört

Dauertherapie kann notwendig Sein

Gering bis mäßig eingeschränkt (FEV1/FVC mindestens 70%)

Klinisch unauffällig oder leicht spastisch

 

06.05.03

Anhaltend mittelschweres Asthma

50 – 70 %

Öfters als 2 x wöchentlich und/oder einmal pro Woche auch nachts Atemnotanfall

Die Beschwerden mehrere Tage anhaltend, Dauertherapie,
gelegentlich Infusionen oder stationäre Behandlung, ständige fachärztliche Betreuung

Arbeitsfähigkeit für leichtere Arbeiten

Klinischen deutlich spastisch

Lungenfunktion eingeschränkt (ständig), mittelgradig (50% FEV1/FVC)

06.05.04

Anhaltend schweres Asthma

80 – 100 %

andauernde deutlich bis massiv eingeschränkte Atemfunktion

keine Intervalle, in COPD übergehend, dauernder Bronchospasmus

Die Aktivitäten stark eingeschränkt, Arbeitsunfähigkeit,
Freizeitaktivitäten oder Sport kaum (nicht mehr) möglich

Häufige ambulante Infusionsbehandlungen,
stationäre Aufenthalte wiederkehrend notwendig, umfangreiche Asthmatherapie

Lungenfunktion dauernd stark eingeschränkt FEV1/FVC<50%, Emphysem, Cor pulmonale,
pulmonale Hypertension, Sauerstofftherapie, Übergang in COPD Stadium III-IV

 

 

06.06     Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

06.06.01

Leichte Form – COPD I

10 – 20 %

Fehlende bis leichte Behinderung der Ventilation (FEV1/FVC>80%)

mit oder ohne Husten mit Auswurf
(Betroffene sind sich häufig nicht bewusst, dass ihre Lungenfunktion grenzwertig normal ist)

Atemnot bei starker Belastung möglich, stets uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit,
oft keine subjektive Atemnot im Alltag und Beruf

06.06.02

Moderate Form – COPD II

30 – 40 %

Verschlechterung der Ventilation (FEV1/FVC 50% – 80%) und Fortschreiten der Symptome,
Kurzatmigkeit bei mäßigen körperlichen Anstrengungen

Objektivierbare Einschränkung der Lungenfunktion mäßigen bis mittleren Grades,
Arbeitsfähigkeit mäßig bis mittelgradig eingeschränkt,
Leistungsfähigkeit im Beruf und Freizeit spürbar subjektiv vermindert

Gelegentlich stationäre Behandlung

06.06.03

Schwere Form – COPD III

50 – 70 %

Fortschreitende Ventilationsstörung (FEV1/FVC <50% aber >30%

Gesteigerte Kurzatmigkeit und wiederholte Exazerbationen

Lebensqualität stark beeinflusst, sehr eingeschränkte Arbeitsfähigkeit
(leichte Arbeit bis hin zur dauerhaften I-Pension)

Oft Infusionstherapie oder stationäre Behandlung

Höhergradige Funktionseinschränkung der Lungenfunktion, deutliches Emphysem

 

06.06.04

Sehr schwere Form – COPD IV

80 – 100 %

Schwerste Ventilationsstörung (FEV1/FVC <30%)

Schwere chronische respiratorische Insuffizienz

Lebensqualität hochgradig eingeschränkt

Exacerbationen können lebensbedrohlich sein

Inkludiert alle Folgezustände wie Kachexie, Cor pulmonale, Sauerstofftherapie,
Polyglobulie, Emphysem (sekundäre pulmonale Hypertension)

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Häufige stationäre Behandlungen (Exacerbationen)

Immer in fachärztlicher Dauerbehandlung

 

 

06.07     Interstitielle Lungenerkrankung, Alveolitis und Fibrosen

Lungengerüsterkrankungen, Alveolitis und Lungenfibrosen ungeachtet der Genese. Liegen andere Grundkrankheiten mit Beteiligung des Lungengerüstes wie zB Malignome, kreislaufbedingte interstitielle Lungenerkrankungen, Folgezustände nach Tuberkulsoe CPOD, Emphysem vor, erfolgt die Einstufung des Schwerregrades der funktionellen Einschätzung gemäß den Positionen und Rahmensätzen der Grundkrankheit.

Beurteilungskriterien sind Art und Umfang im Allgemeinen und die resultierenden allgemeinen und speziellen funktionellen Einschränkungen des Berufs- und Alltagslebens bzw. des Schulbesuches.

Behandlungsmöglichkeiten, Prognose Therapie und Therapieauswirkungen sind zu berücksichtigen.

 

06.07.01

Leichte Form der interstitiellen Lungenerkrankung

10 – 40 %

Die Prognose der Erkrankung ist nach geltender Lehrmeinung günstig, verläuft im Wesentlichen stabil bis nur langsam progredient, akute Schübe treten in der Regel nicht auf

Die Therapien sind üblicherweise wenig belastend mit wenig ausgeprägten Nebenwirkungen,
Verlaufskontrollen mit gelegentlichen therapeutischen Adaptierungen sind die Norm

Eine Langzeit-Sauerstoff-Therapie ist nicht indiziert

Normales Berufs- und Alltagsleben ist weitgehend unbehindert möglich

Die Freizeitgestaltung nicht oder wenig eingeschränkt

Allgemein- und Ernährungszustand normal

Es liegt keine dauernde erhebliche Funktionseinschränkung vor.
Schulbesuch und Arbeitsfähigkeit – allenfalls nach eingeleiteter Therapie – möglich

Keine oder ganz geringe Sauerstoffdiffusionsstörung nachweisbar

 

06.07.02

Mittelgradige Form
der interstitiellen Lungenerkrankung

50 – 60 %

Die Erkrankung verläuft stabil bei ständig irreversibler mittelgradiger Funktionseinschränkung

Sauerstoff-Diffusionsstörung bei Belastung mit Abfall des Sauerstoffdruckes,
jedoch keine Indikation zur Langzeit-Sauerstoff-Therapie

Mittelgradige Einschränkung der Vitalkapazität

Atemnot bei Belastungen des Alltags, Sport,
Berufstätigkeit gerade noch für leichte Tätigkeiten möglich

Statisches Lungenvolumen maximal bis zur Hälfte niedriger als der Sollwert

Eine anhaltende Besserung kann nicht erwartet werden

Medikamentöse Dauertherapie, die u.U. auch mit Nebenwirkungen einher geht

Regelmäßige fachspezifische Kontrollen sind notwendig

06.07.03

Hochgradige Form
der interstitiellen Lungenerkrankung

70 – 100 %

Hochgradige Einschränkung der Atemfunktion mit Dyspnoe bei geringen Belastungen
oder in körperlicher Ruhe

Die statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktion sind 2/3 niedriger als der Sollwert

Es liegt eine ausgeprägte Sauerstoff-Diffusionsstörung mit Abfall des Sauerstoffdruckes
schon bei geringen Belastungen vor

Langzeit-Sauerstoff-Therpaie ist bereits etabliert oder indiziert

Im Lungenröntgen ausgedehnte interstitielle Verschattungsmuster

Das Leiden ist progredient, kann aber auch in fortgeschrittenem Stadium lange Zeit stabil bleiben

Langjährig chronische Krankheitsverläufe sind typisch

Regelmäßige fachspezifische Kontrollen sind notwendig

Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bedingt durch Atemnot und Sauerstofftherapie
nicht mehr zumutbar

Erhebliche Behinderung in der Alltagsbewältigung

 

 

06.08     Primär pulmonale Hypertension

Drucksteigerungen im Lungenkreislauf im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen sollten gemäß dem Schweregrad der Grundkrankheit (z.B. COPD, Lungenfibrose) eingeschätzt werden.

06.08.01

Stadium I

10 – 20 %

Keine Einschränkung der körperlichen Aktivität,
keine Symptome jedoch messbare Drucksteigerung im kleinen Kreislauf; häufig Zufallsbefund

06.08.02

Stadium II

30 – 40 %

Leichte Einschränkung der körperlichen Aktivität, in Ruhe Wohlbefinden, beginnende Symptome bei normaler täglichen Anstrengungen (Atemnot bei Belastung, Müdigkeit, Thoraxschmerz)

PAP – pulmonal arterieller Pressure – in Ruhe 50-70 mm Hg, mit Katheter
(milde primär pulmonale Hyertension)

 

06.08.03

Stadium III

50 – 70 %

Deutliche Einschränkung der körperlichen Aktivität, Symptome bei sehr leichte Tätigkeiten
(unterhalb des normalen täglichen Aktivitätsniveaus)

Medikamentöse Dauertherapie und laufende Kontrollen an einem Spezialzentrum

In Ruhe keine Beschwerden

06.08.04

Stadium IV

80 – 100 %

Manifeste Insuffizienz des rechten Herzens, Ruhedyspnoe

 

 

06.09     Lungentuberkulose

Alle pulmonalen Begleit- und Folgeerkrankungen einschließlich Operationsfolgen bis hin zu Teilresektionen sind in der Einschätzung berücksichtigt und nicht gesondert einzuschätzen.

06.09.01

Stationär oder regredient nicht ansteckende Erkrankung mit geringen bis mittelgradigen Lungenveränderungen

30 – 40 %

Laufende komplikationslose Therapie

Meist Arbeitsfähigkeit

06.09.02

Stationär oder regrediente Erkrankung
mit positivem Erregernachweis

50 – 70 %

Laufende, weitgehend komplikationslose Therapie, bei ausgedehnten ein- oder beidseitigen Lungenveränderungen, Schwartenbildungen und/oder Rippenfellerguss, je nach Ausdehnung, Komplikation und Verträglichkeit der Therapie, einschließlich Zustand nach operativer Behandlung

Arbeitsunfähigkeit besteht

06.09.03

Progrediente ansteckende Erkrankung
mit positivem Erregernachweis

80 – 100 %

Ausgedehnte ein- oder beidseitige Lungenveränderungen, Schwartenbildungen, und/oder Rippenfellerguss, unbehandelt oder mit schlechtem Ansprechen auf Therapie, massiven operativen Eingriffen, Arzneimittelresistenzen bzw. schwerwiegende Nebenwirkungen,
Unverträglichkeit der Behandlung

Je nach Ausdehnung, klinischem Zustand und zu erwartender Therapiedauer

Arbeitsunfähigkeit

06.09.04

Abgeheilte Lungentuberkulose mit
geringen Funktionseinschränkungen

10 – 20 %

Geringgradige narbige Veränderungen an einer oder beiden Lungen,
wie Spitzenschwielen oder fibröse, verkalkte Herdbildungen

Je nach Ausdehnung.

 

06.09.05

Leichte bis moderate restriktive Ventilationsstörungen bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

30 – 40 %

Gröbere zum Teil schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildungen

06.09.06

Mittelschwere restriktive Ventilationsstörungen
bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

50 – 70 %

Massive, auch schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildungen,
sekundäre Lungenblähungen mittleren Grades

Zustände nach operativen Behandlungen sind eingeschlossen

06.09.07

Hochgradige restriktive Ventilationsstörungen
bei klinisch abgeheilter Lungentuberkulose

80 – 100 %

Massive schrumpfende narbige Veränderungen und Schwartenbildung, ausgeprägte sekundäre Lungenblähungen, Zustände nach operativen Behandlungen, respiratorische Insuffizienz

Je nach Ausdehnung der Vernarbung, Ausmaß der pulmonalen Funktionsstörung,
sowie Folgeerscheinungen (Cor pulmonale, pulmonalarterielle Hypertension)

 

 

06.10     Cystische Fibrose

06.10.01

Leichte Form

30 – 40 %

Gesicherte Erkrankung ohne relevante Gedeihstörung ohne Einschränkung der Atemfunktion,
ohne wesentliche wiederkehrende Symptome oder Komplikationen

Normale Lebensführung (Schulbesuch, Ausbildung, Beruf) möglich

06.10.02

Mittelschwere Form

50 – 70 %

Mäßig häufig wiederkehrende bronchopulmonale und/oder intestinale Symptome,
gering- bis mittelgradige Einschränkungen der Lungenfunktion

Bronchiektasen, Sinusitiden, Asthma bronchiale oder beginnendes Emphysem

Normale Lebensführung im Alltag, Schulbesuch oder Berufstätigkeit sind stark erschwert

Wiederkehrend, jedoch nicht ständig Infekte mit Problemkeimen,
Patient findet sich oft in regelmäßige Behandlungen in einem Spezialzentrum

06.10.03

Schwere Form

80 – 100 %

Schwere Erkrankung mit bronchopulmonalen und intestinalen Symptomen, Gedeihstörung,
Malabsorption starke chronische obstruktive Bronchitis, häufige Infekte mit Problemkeimen,
ausgeprägte Bronchiektasen, Pneumothorax, Atelektasen,
Sinusitiden sowie Emphysembildung, mittel- bis höhergradige eingeschränkte Lungenfunktion bis zur respiratorischen Insuffizienz mit Cor pulmonale

Alltagsleben nur erschwert zu bewältigen

Häufige Krankenhausaufenthalte, aufwendige Behandlungen

Berufstätigkeit nicht möglich

Schulbesuch stark behindert

 

 


06.11     Obstruktives Schlafaponoe-Syndrom (Osas)

06.11.01

Leichte Form

10 %

Ohne Indikation zur nächtlichen Beatmung, jedoch relevante subjektive Beschwerden,
wie Tagesmüdigkeit oder Schlafstörungen

06.11.02

Mittelschwere Form

20 – 40 %

Mit Indikation zu nächtlicher Beatmungstherapie oder bereits erfolgreich eingeleiteter nächtlicher Beatmung mit / ohne nächtliche Sauerstoffzufuhr wegen zusätzlicher Entsättigung

06.11.03

Schwere Form

50 %

Es bestehen relevante Defizite, aber aus medizinischen Gründen (pulmonologisch, neurologisch, HNO) ist eine Behandlung nicht möglich (der medizinische Behandlungsausschlussgrund muss objektiviert sein und ist nach der jeweiligen Grundkrankheit einzuschätzen)

Wenn eine erfolgreiche Beatmungstherapie (Einstellung auf die nächtliche Maske) noch nicht erfolgt ist und/oder die Sauerstoffsättigung nicht erreicht wurde, ist eine zwingende Nachuntersuchung innerhalb von in 2 Jahren vorzusehen (meist laufende befristete I-Pension)


 


07  Verdauungssystem

07.01     Mundhöhle

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich die Einschätzung nach den verbleibenden Funktionsstörungen.

Entscheidend für die Einschätzung sind, Trink- und Essstörung, die Beeinträchtigung von Mimik und Lautbildung und die Gesichtsentstellung.

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.01.01

Lippendefekte, isolierte Lippenspalten

10 – 30 %

Abhängig vom ständigen Speichelfluss und der Größe des Defektes

Fistelbildungen sind entsprechend der funktionellen Beeinträchtigung
(Speichefluss, kosmetische Beeinträchtigung) einzuschätzen

07.01.02

Lippen-, Kieferspalten inkomplett

20 – 40 %

Abhängig vom Sprech- Kau- und Schluckvermögen und der kosmetischen Beeinträchtigung

07.01.03

Lippen-, Kieferspalten komplett

50 – 80 %

80 %:
Lippen- Kieferspalten bis zum Abschluss der Erstbehandlung
(in der Regel 1 Jahr nach der Operation)

50 %:   Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte (in der Regel 8. -12. Lebensjahr)

07.01.04

Lippen- Kiefer-, Gaumen- (Segel)spalte offen

90 – 100 %

Mitberücksichtigt ist die üblicherweise bestehende Hörbehinderung durch die Tubenfehlbelüftung und die gestörte Nasenatmung

Nach operativer Versorgung der Gaumenspalte und Abschluss der Erstbehandlung
(in der Regel 5. Lebensjahr) Einschätzung nach 07.01.03

Kieferspalten bis zum Verschluss der Kieferspalte  (in der Regel 8.-12. Lebensjahr)

07.01.05

Gaumen(segel)spalte komplett

90 – 100 %

Mitberücksichtig ist üblicherweise die bestehende Hörbehinderung durch die Tubenfehlbelüftung und gestörte Nasenatmung

Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr)

07.01.06

Submukös (verdeckte) Gaumenspalten

30 – 40 %

Die Einschätzung ist abhängig vom Ausmaß der Sprachstörung, mitberücksichtigt ist eine allfällig bestehende Hörbehinderung durch Tubenfehlbelüftung und gestörte Nasenatmung

Bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr)

 

07.01.07

Funktionseinschränkung der Speicheldrüsen

10 – 20 %

Abhängig von der Speichelsekretion (Mundtrockenheit bzw. vermehrter Speichelfluss)

07.01.08

Funktionsstörungen der Zunge

20 – 40 %

Einschätzung nach Schwere der Funktionsstörung durch Gewebsverlust,
narbige Fixierung oder Lähmung

Abhängig von der Artikulations- und Schlingstörung

 

 

07.02     Zähne, Kiefer und Gaumen

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.02.01

Chronisch entzündliche Veränderungen

10 – 20 %

Chronische Entzündungen des Zahnfleisches und Zahnhalteapparates und der Mundschleimhaut, je nach Ausdehnung und funktionelle Einschränkung

07.02.02

Defekte des Kiefers
und Funktionseinschränkung des Kiefergelenkes

10 – 40 %

10 –20 %:
ohne wesentlicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation

Ohne wesentliche Beeinträchtigung der Nasenatmung, keine Entstellung

30 – 40 %:
bei deutlicher bis erheblicher Beeinträchtigung der Artikulation und Kaufunktion

Mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen

07.02.03

Prothetisch nicht ausgleichbarer Zahnschaden

10 – 20 %

20 %:
bei Verlusten erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes und wenn ein Ausgleich durch
prothetische Versorgung nicht möglich ist

07.02.04

Ausgedehnte Gaumendefekte

30 – 40 %

Eingeschätzt werden die verbleibenden Defizite nach Abschluss der Behandlung
oder nicht behandelte Fehlbildungen

30 %:   ausgedehnte Defekte des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese

40 %:
ohne ausreichender Korrekturmöglichkeit mit Störung bei der Nahrungsaufnahme

Ernährungsstörungen sind gesondert nach Schweregrad
und Ausmaß der Malabsorption einzuschätzen

 

 


07.03     Speiseröhre

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.03.01

Traktionsdivertikel

10 %

07.03.02

Pulsionsdivertikel

10 – 40 %

je nach Behinderung der Nahrungsaufnahme und Auswirkungen auf den Ernährungszustand

07.03.03

Motilitätsstörungen mit leichten bis deutlicher
Behinderung der Nahrungsaufnahme

10 – 40 %

Eingeschätzt werden Ösophagospasmus und Achalasie, angeborene oder posttraumatische
Veränderungen beispielsweise nach Laugenverletzungen, peptische Strikturen

10 – 20 %:   ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme

30 – 40 %:   bei Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

07.03.04

Motilitätsstörungen mit erheblicher Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

50 – 70 %

Erheblich herabgesetzter Ernährungszustand und häufige Aspiration

07.03.05

Gastroösophagealer Reflux

10 – 40%

Einteilung nach Savary und Miller:

10 %: 
Stadium I – isolierte Schleimhauterosion
Ia: oberflächliche Erosion – roter Fleck
Ib: tiefe Erosion mit fibrinoider Nekrose (roter Fleck und weißliches Zentrum)

20 – 30 %:
Stadium II – longitudinal konfluierende Erosionen entlang der Schleimhautfalten

40 %:
Stadium III – zirkulär konfluierende Erosionen im gesamten terminalen Speiseröhrenbereich

Stadium IV – Ulzerationen mit entzündlichen Veränderungen,
irreversibles Narbenstadium ohne entzündliche Veränderungen

 

 

07.04     Magen und Darm

07.04.01

Chronisch rezidivierende Magen- und
Zwölffingerdarmgeschwüre

10 – 40 %

10 – 20 %:
chronisch, rezidivierend und Intervallbeschwerden (Rezidive in Abständen von 2-3 Jahren)

30 – 40 %:
mit häufigen Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Allgemeinzustandes

Mit erheblichen Komplikationen und andauernd erheblicher Beeinträchtigung des
Ernährungs- und Kräftezustandes

 

07.04.02

Teilentfernung des Magens

10 – 40 %

10 – 20 %:
Teilresektionen des Magens, Gastroenterostomien mit guter Funktion aber anhaltenden Beschwerden, z.B. Dumping-Syndrom

30 – 40 %:
rezidivierende Ulcera, reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand

07.04.03

Totalentfernung des Magens

50 %

07.04.04

Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronische Schleimhautveränderungen

10 – 20 %

Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik)

Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen

Bei nachgewiesener Unverträglichkeit und erforderlicher Diäteinhaltung ohne Hinweis auf dauernde manifeste Schleimhautveränderungen; z.B. Zöliakie, alle Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Fruktose-, Lactoseintoleranz

07.04.05

Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen

30 – 40%

30 %:
häufige rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden,
häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

40 %:
häufige Durchfälle, mit nachweislich chronischen Schleimhautveränderungen, mittelschwere Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

07.04.06

Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen

50 – 60 %

Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes

07.04.07

Chronische Darmstörungen
mit schwersten Veränderungen

70 – 80 %

Schwerste Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, Sekundärkomplikationen wie Fisteln, postoperative Zustände mit Komplikationen, extraintestinale Komplikationen wie schwere Anämie, Arthritiden etc.

Ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwerste Beeinträchtigung des Ernährungszustandes, Malabsorption

 

07.04.08

Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes
leichten bis mittleren Grades

10 – 40 %

10 – 20 %:
Morbus Hirschsprung, neuronale Dysplasien,
ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörungen

30 – 40 %:   mit geringen Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.09

Angeborene Motiltitätsstörungen des Darmes
schweren bis schwersten Grades

50 – 70 %

70 %:   mit schweren Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.10

Kurzdarmsyndrom im Kindesalter

50 – 70 %

Mit ausgeprägten Gedeih- und Entwicklungsstörungen

07.04.11

Bauchfellverwachsungen
mit geringen bis erblichen Passagestörungen

10 – 40 %

10 – 20 %:   mit geringen Auswirkungen

30 – 40 %:   mit erheblichen Passagestörungen

07.04.12

Bauchfellverwachsungen
mit häufig rezidivierenden Komplikationen

50 %

Mit häufig rezidivierenden Ileuserscheinungen

07.04.13

Hämorrhoiden

10 – 20 %

Mit häufig rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen, Anämie

07.04.14

Mastdarmvorfall

10 %

07.04.15

Schließmuskelschwäche

10 – 40 %

30 – 40 %:   schon bei leichten Tätigkeiten unwillkürlicher Stuhlabgang, Einlagenversorgung

07.04.16

Schließmuskellähmung

50 – 80 %

ständige Windelversorgung

70 – 80%:   sekundäre Komplikationen wie Ulcera, Abszesse, sekundäre Entzündungen etc.

07.04.17

Mastdarmfistel

10 – 30 %

10 %:    ohne Komplikationen

20 – 30 %:   ständige Sekretion, lokale Entzündungen ect.

07.04.18

Colostomie

50 %

07.04.19

Illeostomie

70 %

 

 


07.05     Leber

Unter dem Begriff „chronische Hepatitis“ werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Die gutachterliche Beurteilung beruht auf dem klinischen Befund, den funktionsrelevanten Laborparameter, der Äthiologie und auf den histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (nach Grading) sowie auf dem Stadium der Fibrose.

Für die Virushepatitis B und C gilt bei fehlender Histologie primär das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufes.

Zusätzlich kann der ALAT/GPT Wert im Referenzbereich bei nachgewiesener Hepatitis B und C (Virus Replikation zur Einschätzung nach der chronischen Hepatitis) genutzt werden.

Interferontherapie: Auftretende allgemeine Nebenwirkungen erhöhen die funktionelle Einschätzung um 10%.

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.05.01

Chronische Hepatitis mit geringer
bis mäßiger klinisch entzündlicher Aktivität

10 – 40 %

10 %:
Alleinige (geringe) Virus Replikation – „gesunder“ Virusträger,
ALAT/GPT normal

20 %:
Geringe klinische Zeichen
ALAT/GPT bis zum dreifachen der oberen Grenze des Referenzwertes

30 – 40 %:
ausgeprägte klinische Zeichen, mäßige Virusreplikation, event. erforderliche antivirale Therapie;
ALAT/GPT vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzwertes

07.05.02

Chronische Hepatitis mit
stark klinisch entzündlichen Aktivitätszeichen

50 – 70 %

Ausgeprägte klinische Symptomatik, hohe Virusreplikation (chronisch aktive Hepatitits),
erforderliche antivirale Therapie, Therapienebenwirkungen sind mitberücksichtigt, dh. unter Therapie ist ein GdB von 50 % anzunehmen

50 %:    ALAT/GPT über dem sechsfachen der oberen Grenze des Referenzwertes

07.05.03

Fibrose, Fettleber

10 – 20 %

Ohne Komplikationen

07.05.04

Zirrhose inaktiv bis stärker aktiv, kompensiert

30 – 40 %

Abhängig von klinischer Symptomatik und Leberfunktionsparameter im Labor

Histologischer Befund

07.05.05

Zirrhose dekompensiert

50 – 100 %

50 %:
es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen
(Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

 

07.05.06

Teilresektion, kompensiert

20 – 40 %

Anhängig von der klinischen Symptomatik und Leberfunktionsparameter

07.05.07

Teilresektion, dekompensiert

50 – 100 %

50 %:   es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen
(Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

07.05.08

Funktionseinschränkung nach Transplantation

50 – 100 %

In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 %

Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Leberfunktion

 

 

07.06     Gallenblase und Gallengänge

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.06.01

Funktionelle Störungen der Gallenwege

10 – 20 %

Koliken in Abständen von Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren, häufige Koliken,
Entzündungen und Intervallbeschwerden

Verlust der Gallenblase mit Störung

07.06.02

Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit und metabolische Defekte
(Konjugationsstörungen)

10 – 40 %

Nach Funktionsstörungen, klinischer Symptomatik, Laborwerten und Beschwerden Koliken,
Juckreiz, Fettunverträglichkeit

Kompensierte Leberzirrhose

07.06.03

Intra- und extrahepatische Transportstörungen der Gallenflüssigkeit und metabolische Defekte (Konjugationsstörungen) mit dekompensierter Zirrhose

50 – 100 %

50 %:
Es muss mindestens ein Dekompensationszeichen vorliegen
(Ascites, portale Hypertension, Encephalopathie)

 

 

07.07     Bauchspeicheldrüse

Es werden in diesem Abschnitt die exkretorischen Funktionen beurteilt.

Ursächlich sind Entzündungen, gutartige Tumore, Folgezustände von Operationen. Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

07.07.01

Funktionseinschränkungen
leichten bis erheblichen Grades

10 – 40 %

Mit leicht bis erheblichen Beschwerden und
Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes

 

07.07.02

Funktionseinschränkungen schweren Grades

50 – 80 %

Mit starken Beschwerden, Fettstühle und
deutlich ausgeprägte Herabsetzung des Ernährungszustandes, allgemeiner Kräfteverfall

07.07.03

Funktionseinschränkungen
nach Pankreastransplantation

80 – 100 %

In den ersten 2 Jahren nach Transplantation 100 %

Danach abhängig vom klinischen Gesamtzustand und der Pankreasfunktion

 

 

07.08     Hernien

Es werden Leisten- und Schenkelbrüche, Narbenbrüche, Rectusdiastase, Bauchwandbrüche und Narbenbrüche je nach funktioneller Beeinträchtigung eingeschätzt.

07.08.01

Ein- oder beidseitig mit leichten
bis schweren Funktionseinschränkungen

10 – 40 %

10 %:    ein- oder beidseitig mit geringen Beschwerden, gut reponierbar

20 %:   ein- oder beidseitig mit erheblichen Beschwerden, nicht zur Gänze reponierbar

30 – 40 %:
mit ausgeprägten Komplikationen, rezidivierenden Ileuserscheinungen
oder erheblichen Komplikationen durch Organverlagerungen

07.08.02

Defekte mit schwersten Funktionseinschränkungen

50 %

Häufig rezidivierende Ileuserscheinungen, mehrfach operiert, ohne bleibendem Erfolg

 



08  Urogenitalsystem

08.01     Ableitende Harnwege und Nieren

Die Einschätzungen berücksichtigen lediglich anatomische Fehlbildungen, traumatische, postoperative, rekonstruktive oder entzündlich verursachte Fehlbildungen bis hin zum Organverlust. Liegen darüber hinaus primäre oder sekundäre Nierenfunktionsstörungen vor, sind diese zusätzlich nach 05.04 einzuschätzen.

08.01.01

Fehlbildung der Niere, des Nierenbeckens
und des Harnleiters

10 – 30 %

Abhängig von den Einschränkungen im gesamten ableitenden System, dem Nierenhohlsystem

Nierenhypoplasie, Beckenniere, Nierenhohlraumzysten, Nephroptose

10 – 20 %:   bei leichten bis mäßigen Symptomen

30 % :
bei ausgeprägten Symptomen, Beschwerden

Verlust oder anlagebedingtes Fehlen einer Niere
bei uneingeschränkter unktionsfähigkeit der anderen Niere

08.01.02

Fistelbildung
und künstliche Harnableitung nach Innen

10 – 40%

10 %:   Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre mit geringer Komplikation

20 – 40 %:
abhängig von Lokalisation und Symptomatik

Harnableitung in den Darm bei guter Adaption

08.01.03

Fistelbildung
und künstliche Harnableitung nach Außen

50 – 70 %

50 %:    Künstliche Harnableitung nach außen bei guter Versorgungsmöglichkeit

60 – 70 %:   Künstliche Harnableitung nach außen bei schlechter Versorgungsmöglichkeit,
Stenosen, Retraktion, Abdichtungsprobleme

08.01.04

Chronische Entzündung und Steinbildung

10 – 30 %

10 – 20%:
Wiederholte Entzündungen insbesondere Harnblasenentzündungen
ohne wesentliche Miktionsstörungen

Koliken im Abstand von mehreren Monaten, Beschwerdefreie Intervalle

30 %:
Wiederholte, länger anhaltende, häufigere Entzündungen mit relevanten Miktionsstörungen

Häufigere Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholte Harnwegsinfekte

08.01.05

Schwere chronische Entzündung, Schrumpfblase

50 – 70 %

Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen

 

08.01.06

Entleerungsstörung der Blase und der Harnröhre leichten bis mittleren Grades

10 – 40 %

10 – 20 %:   geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln

30 – 40 %:   erhebliche Restharnbildung, manuelle Entleerung notwendig, Blasenschrittmacher

08.01.07

Entleerungsstörung der Blase schweren Grades

50 – 70 %

50 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals ohne wesentliche Begleiterscheinungen

70 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals mit wesentlichen Begleiterscheinungen

 

 

08.02     Männliche Geschlechtsorgane

Prostatahypertrophien sind entsprechend der resultierenden Funktionseinschränkungen (Entleerungsstörung) einzuschätzen.

Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13. einzuschätzen.

Impotenz alleine bedingt keine Einschätzung. Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

08.02.01

Fehlbildungen des Penis

10 – 40 %

10 – 20 %:   Teilverlust und Verlust der Eichel, begrenzte Fehlbildung

30 – 40 %:   Ausgedehnte Fehlbildungen

08.02.02

Verlust des Penis

50 %

08.02.03

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust eines Hodens

10 %

08.02.04

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust beider Hoden bis zum vollendeten 65. LJ

30 %

08.02.05

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust beider Hoden nach dem vollendeten 65. LJ

10 %

 

 


08.03     Weibliche Geschlechtsorgane

Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.

08.03.01

Fehlbildungen, Teilresektionen,
Resektionen der Brust

10 – 40 %

Funktionseinschränkung in den Armgelenken sind nach Abschnitt 01,
Armschwellung (Lymphödem) nach Abschnitt 05 und psychiatrische Funktionseinschränkungen nach Abschnitt 03 einzuschätzen

10 – 20 %:   Segment- und Quadrantenresektion, je nach Ausmaß und kosmetischem Resultat

30 %:   Resektion mit plastischem Aufbau

40 %:   Resektion ohne plastischem Aufbau

08.03.02

Fehlbildung, Fehlen, Entfernung der Gebärmutter

10 %

08.03.03

Endometriose

10 – 30 %

Einschätzung entsprechend dem Ausmaß der Ausdehnung auf die Nachbarorgane und die Symptomatik

08.03.04

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust eines Ovars

10 %

08.03.05

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust beider Ovarien bis zum vollendeten 65. LJ

30 %

08.03.06

Fehlbildung, Funktionseinschränkung,
Verlust beider Ovarien nach dem 65. LJ

10 %

 

 


 


09  Endokrines System

Der Grad der Behinderung bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen an den einzelnen Organsystemen abhängig.

Sofern im Abschnitt 09 keine Einschätzung vorgesehen ist, sind die funktionellen Defizite unter den jeweiligen Abschnitten, bei gesicherter Diagnose ohne wesentliche funktionelle Defizite mit 10 % einzuschätzen.

Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich alleine noch keinen Grad der Behinderung.

Übergewicht (Adipositas) an sich bedingt keine Einschätzung. Ist das Übergewicht gravierend (BMI > 40) und mit funktionellen Einschränkungen verbunden, sind diese abhängig von den Einschränkungen unter den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen. Im Einzelfall können auch sehr hohe Funktionseinschränkungen (hoher Grad der Behinderung) vorliegen.

 

 

09.01     Schilddrüsenerkrankungen

Störungen sind in der Regel gut behandelbar und dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

09.01.01

Schilddrüsenerkrankungen
mit geringer Beeinträchtigung

10 – 20%

20 %:
Schilddrüsenerkrankungen mit geringer Allgemeinsymptomatik wie gelegentliche Tachycardie, vegetative Symptomatik

Bei schwerer Symptomatik ist nach den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen

 

 

09.02     Diabetes mellitus

Eine Unterscheidung in insulinpflichtigen und nicht insulinpflichtigen Diabetes mellitus ist wegen der unterschiedlichen Handhabung notwendig. Die Insulinapplikation beeinträchtigt den Tagesablauf (insbesondere im Erwerbsleben) mehr als eine rein orale Einstellung mit Antidiabetika.

09.02.01

Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus

10 – 30 %

10 %:    bei Kostbeschränkung ohne Medikation

20 – 30 %:   Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des HbA1c Wertes

 

09.02.02

Insulinpflichtiger Diabetes
bei stabiler Stoffwechsellage

30 – 40 %

30 %:   Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand

40 %:
Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem Allgemeinzustand

Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage

09.02.03

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50 %

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 %, da generell instabile Stoffwechsellage vorliegt und Neigung zu Blutzuckerentgleisungen oftmals rasch und ohne geringe Anzeichen auftreten

09.02.04

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
bei instabiler Stoffwechsellage

50 – 60 %

Bei mehrmaliger Insulinapplikation, schwer einstellbaren Blutzuckerwerten,
und schlechtem Allgemeinzustand

09.02.05

Diabetes mellitus mit häufigen Ketoacidosen und schweren häufigen Hypoglycämien oder ausgeprägten Spätkomplikationen

70 – 100 %

Einschätzung abhängig von der Schwere und Dauer der Komplikationen, Häufigkeit der Krankenhausaufenthalte und den sekundären Komplikationen

Sehbehinderungen sind gesondert einzuschätzen

 

 

09.03     Phenylketonurie:

09.03.01

Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

30 %

Vorliegende cerebrale Folgeerkrankungen (geistige Retardierung) sind nach Abschnitt 03 entsprechend den funktionellen Defiziten einzuschätzen

09.03.02

Phenylketonurie ohne manifeste Folgeerscheinungen nach dem vollendeten 18. LJ  bei erforderlicher Diät

10 %

 

 

09.04     Kleinwuchs

09.04.01

Proportionaler Kleinwuchs

30 – 40 %

Körpergröße zwischen 130 und 140 cm nach Abschluss des Längenwachstums

09.04.02

Dysproportionaler Kleinwuchs

50 – 60 %%

Abhängig von Körpergröße und Dysproportion bei Kleinwuchs unter 130 cm

 


09.05     Hypophysenerkrankungen

Malignome sind unter Kapitel 13 (Malignome) einzuschätzen.

Schwere Formen sind aufgrund der therapeutischen Möglichkeiten sehr selten. Sie haben Auswirkungen auf einzelne andere Organsysteme und sind dort zu berücksichtigen/einzuschätzen (z.B. Sehbehinderung, Doppelbilder).

 

09.06     Morbus Cushing

Die Auswirkungen zeigen sich in einzelnen anderen Organsysthemen und sind dort zu berücksichtigen/einzuschätzen – z.B. Diabetes mellitus, Muskelschwäche, Hypertonie.

 

 

09.07     Diabetes insipidus

09.07.01

Diabetes insipidus leichte Form

0 – 10 % %

Geringe Symptomatik, keine Medikation erforderlich, ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist erforderlich

09.07.02

Diabetes insipidus ausgeprägter Form

20 – 30 %

Medikation entsprechend der vorherrschenden Symptomatik erforderlich

Vorrangige Symptome sind trockene Haut, Schlafstörungen, Krämpfe uäm.

30 %: In der Adoleszenz wegen der erforderlichen Überwachung der Flüssigkeitsbilanz
und Gefahr von Exsikose

 


 


10  Blut, blutbildende Organe und das Immunsystem

10.01     Anämie

Symptomatische Anämien wie beispielsweise Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämie sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehend. Eine Einschätzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn über 6 Monate trotz adäquater Behandlung Defizite feststellbar sind.

Therapierefraktäre Anämien sind beispielsweise bestimmte hämolytische Anämieformen, Thalassämie, Erytrozytenenzymdefekte.

10.01.01

Therapierefraktäre Anämien
mit leichten bis mäßigen Auswirkungen

10 – 40 %

Leichte bis mäßige Symptome mit gelegentlichem Transfusionsbedarf

10.01.02

Therapierefraktäre Anämien
mit ausgeprägten bis schweren Auswirkungen

50 – 100 %

Schwere Symptome mit häufigem Transfusionsbedarf

 

 

10.02     Polyglobulie

10.02.01

Symptomatische Polyglobulie

10 %

Reaktive Formen

10.02.02

Polyzythämie mit mäßigen Auswirkungen

20 – 40 %

Behandlungsbedürftigkeit mit gutem Therapieerfolg und mit mäßigen Auswirkungen auf die Belastbarkeit und Allgemeinsymptome

10.02.03

Polyzythämie mit schweren Auswirkungen

50 – 100 %

Starke Vermehrung der Erythrozyten, starke Milzvergrößerung,
Blutungs- und/oder Thromboseneigung

 

 

10.03     Leukopenien, Leukämien

10.03.01

Leukopenien mit geringen bis mäßigen Auswirkungen

10 – 40 %

Leukopenien umfassen chronische Granulozytopenien

Die Höhe der Einschätzung ist abhängig vom Allgemeinzustand und der Infekthäufigkeit

10.03.02

Leukopenien mit schweren Auswirkungen

50 – 100 %

Bei regelmäßig wiederkehrenden schweren Infekte
und ausgeprägten schweren Einschränkungen des Allgemeinzustandes

10.03.03

Akute Leukämie bis zum Ende der Therapie

100 %

10.03.04

Akute Leukämie nach Abschluss der Therapie für 3 Jahre

50 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

10.03.05

Chronisch myeloische Leukämie

50 – 100 %

Abhängig von Allgemeinzustand, Krankheitssymptomen und Art der Therapie

100%:    bei Akzeleration, Blastenschub

 

 

10.04     Maligne Erkrankungen der Lymphknoten

Hodgkin Krankheit

10.04.01

Morbus Hodgkin bei laufender Therapie

60 – 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitsstadium, Krankheitssymptomen und Auswirkungen der Therapie

10.04.02

Morbus Hodgkin in Vollremission für 3 Jahre

50 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

 

Non Hodgkin Lymphome

10.04.03

Chronisch lymphatische Leukämie und andere niedrigmaligne Lymphome mit geringen Auswirkungen

30 – 40 %

Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit,
keine wesentliche Progredienz

10.04.04

Chronisch lymphatische Leukämie unter laufender Therapie

50 – 100 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen,
Auswirkungen der Therapie und Progredienz

10.04.05

Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome
bei laufender Therapie

100 %

10.04.06

Lokalisierte niedrigmaligne Lymphome
in Vollremission für 3 Jahre

50 – 70 %

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

10.04.07

Lokalisierte hochmaligne Lymphome
bei laufender Therapie

100 %

 

10.04.08

Lokalisierte hochmaligne Lymphome
in Vollremission für 3 Jahre

50 – 70 %

Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptome,
Auswirkungen der Therapie und Progredienz

Nach drei Jahren Einschätzung entsprechend den verbliebenen funktionellen Defiziten

 

 

10.05     Plasmozytom

10.05.01

Plasmozytom mit leichten bis mäßigen Auswirkungen

30 – 40 %

Keine wesentlichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, keine Therapiebedürftigkeit,
keine wesentliche Progredienz

10.05.02

Plasmozytom mit ausgeprägten
bis schweren Auswirkungen

50 – 100 %

Abhängig von Allgemeinzustand, Ausmaß der Skelettveränderungen,
Nierenschädigung und Schmerzen

 

 

10.06     Blutgerinnungsstörungen

Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit berücksichtigt.

10.06.01

Leichte bis mäßige Formen

10 – 40 %

Es kommt bei schweren Traumen zu einer erhöhten
und/oder verlängerten Blutung, Blutungsneigung;
Anticoagulantientherapie
ist in der Regel mit 10 % einzuschätzen

10.06.02

Schwere Formen

50 %

Dokumentierte Spontanblutungen oder Blutungen nach Bagatelltraumen

 

Hämophilie A,B, Willebrand-Syndrom

Einschränkungen der Gelenksfunktion sind gesondert zu berücksichtigen.

10.06.03

Leichte bis mäßige Formen

20 – 40 %

Abfall der Gerinnungsfaktoren VIII bzw. IX auf über 5 % der Norm

10.06.04

Mittelschwere bis schwere Formen

50 – 70 %

Bei mittelschwerer und schwerer Form liegt bei der Hämophilie ein Abfall der
Gerinnungsfaktoren VIII bzw. IX auf 5 % der Norm und darunter vor

Willebrand-Subtypen 3 und 2b sind als schwere Formen zu werten

 

 


10.07     Milzverlust

10.07.01

Leichte bis mäßige Formen

10 %

10.07.02

Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

20 %

 

 

10.08     Immundefekte

Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr

10.08.01

Leichte bis mäßige Formen

10 – 40 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen

10.08.02

Schwere Formen

50 %

Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte (mindestens 2 Mal jährlich) außergewöhnliche Infektionen atypische Pneumonien z.B. Pneumocystis carinii, Tuberkulose, Cytomegalievirus systemische Pilzinfektionen

 

Erworbenes Immunmangelsyndrom

Außergewöhnliche seelische Belastungen sind gesondert einzuschätzen.

10.08.03

Erworbene Defekt
mit leichter bis mäßiger Leistungseinschränkung

10 – 40 %

Lymphadenopathiesyndrom

Stadium A und B – asymptomatisch bis milde Symptome

10.08.04

Erworbene Defekte mit
schwerer Leistungseinschränkung

50 – 100 %

Stärkerer Leistungsbeeinträchtigung (bei AIDS-related complex) bis zum AIDS-Vollbild

Stadien C1 bis C3; C1: T-Helferzellen > 500; C2: 499-200; C3: TH< 200

 

 


 


11  Augen und Augenanhangsgebilde

11.01     Augenlider, Tränenwege und Augenmuskel

Sehstörungen beispielsweise durch Narben sind gesondert einschätzen. Bedingen sie eine wesentliche zusätzliche Beeinträchtigung führt dies zu einer Erhöhung.

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

11.01.01

Chronische Funktionseinschränkung der Augenlider und Bindehäute

10 – 20 %

Erfasst werden auch Augentränen, Teillähmungen der Augenlider, Narben

10 %:   bei geringer dauernder Beeinträchtigung

20 %:   bei höhergradiger dauernder Beeinträchtigung

11.01.02

Vollständige Lähmung des Augenlides

30 %

11.01.03

Funktionsstörung der Augenmuskulatur

10 – 30 %

10 – 20 %:
funktionelle Störungen - z.B. Doppelbilder

Einseitige Bildunterdrückung durch Gewöhnung und verschwinden der Doppelbilder

30 %:
Ausschluss eines Auges vom Sehakt bei uneingeschränktem Sehvermögen des anderen Auges

Liegt am funktionstüchtigen Auge eine Fehlsichtigkeit vor, ist diese entsprechend nach der passenden folgenden Position einzuschätzen

Die Beeinträchtigung des Blickfeldes des anderen Auges (Doppelbilder in nur einigen Blickbereichen bei sonst normalem biokularen Sehen) ergibt sich aus dem Schema von Haase und Steinhorst.

 


11.02     Sehstörungen

Für die Beurteilung des Sehvermögens ist die korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit optischem Sehausgleich) maßgeblich. Daneben sind zusätzlich auch Ausfälle des Gesichts- und des Blickfeldes zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung des Sehvermögens ist darauf zu achten, dass der morphologische Befund die Sehstörung erklärt. Grundlage für die Einschätzung der Sehschärfe bildet die GdB-Tabelle.

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen, Aderhautmelanom siehe Richtlinie Haut Kapitel 1.

 

11.02.01

Störung des zentralen Sehens
(Sehschärfe mit Korrektur)

nach Tabelle

 

Seh-schärfe

1 – 0,8

0,6 – 07

¾2/3

0,5

½

0,3

1/3

0,2

0,16

1/61/8

0,1

1/10

0,05

1/20

GdB
in %

1 – 0,8

 

0

0

10

10

20

20

20

30

30

0,6 – 0,7

¾2/3

0

10

20

20

30

30

30

40

40

0,5

1/2

10

20

30

30

30

40

40

40

40

0,3

1/3

10

20

30

40

40

50

50

50

60

0,2

 

20

30

30

40

50

50

60

60

70

0,16

1/61/8

20

30

40

50

50

60

70

70

80

0,1

1/10

20

30

40

50

60

70

70

80

80

0,05

1/20

30

40

40

50

60

70

80

90

90

GdB
in %

30

40

40

60

70

80

80

90

100

 

Bei Erkrankung des Auges (Glaukom, Netzhauterkrankungen) hängt der GdB vor allem vom Ausmaß der Sehbehinderung (Sehschärfe, Gesichtsfeld) ab. Darüber hinausgehende GdB-Werte kommen nur in Betracht, wenn zusätzlich über die Einschränkung des Sehvermögens hinausgehende Behinderungen vorliegen.

Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der GdB allein nach dem Sehvermögen.

Linsenverlust eins Auges und Korrektur durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse ist nach der Tabelle Sehschärfe ohne zusätzliche Anhebung des GdB einzuschätzen.

Ausfall des Farbsinns bedingt keine Einschätzung.

Einschränkung der Dunkeladaption (Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens bedingt keine Einschätzung.

Bei Kombinationen von Störungen des zentralen Sehens (Verminderung der Sehschärfe) und maßgeblichen Gesichtsfeldausfällen, kann wegen der ausgeprägten wechselseitigen Leidensbeeinflussung eine Addition des GdB der einzelnen Einschätzungen vorgenommen werden, wenn es in Hinblick auf das Gesamtbild der Behinderung gerechtfertigt erscheint.

Bei Sehstörungen mit ausgeprägtem Nystagmus (Horizontal-, Pendelnystagmus) ist bei der Prüfung der Sehschärfe nur der Visus der innerhalb einer Sekunde erreicht wird, für die Beurteilung heranzuziehen.

Bei ZNS-bedingten Sehstörungen, welche nicht den vorgegebenen Positionen zuzuordnen sind, sind in Hinblick auf das Gesamtbild der Sehbehinderung neuroophtalmologische Untersuchungsbefunde miteinzubeziehen und entsprechend der Behinderung mittels Analogposition einzuschätzen.

 

11.02.02

Erblindung oder Verlust eines Auges
bei komplikationsloser Prothetischer Versorgung

30 %

11.02.03

Verlust eines Auges ohne oder mit Prothetischer
Versorgung mit chronischen Komplikationen

40 %

 

Gesichtsfeldausfälle

11.02.04

Gesichtsfeldausfall obere Peripherie

10 %

11.02.05

Gesichtsfeldausfall untere Peripherie

10 – 20%

Dem Ausmaß entsprechend

11.02.06

Gesichtsfeldausfall eines oberen
oder eines unteren Quadranten

10 %

11.02.07

Ausfall einer oberen
oder einer nasalen Gesichtsfeldhälfte

10 %

11.02.08

Ausfall einer unteren
oder temporalen Gesichtsfeldhälfte

30 %

11.02.09

Einengung des Gesichtsfeldes
bei normaler Sehleistung des anderen Auges

10 – 30 %

10 %:   Einengung  30 – 50 Grad

20 %:   Einengung  20 – 30 Grad

30 %   Einengung unter  10 Grad

Keine Einschätzung bei parazentralen Ausfällen

 

11.02.10

Einengung oder parazentrale Ausfälle des Gesichtsfeldes beider Augen leichten bis mäßigen Grades

20 – 30 %

Einengung 50 – 30 Grad

Parzentrale Ausfälle von mindestens 1/3 des 50 Grad-Gesichtsfeldes

11.02.11

Einengung oder parazentrale Ausfälle des Gesichtsfeldes beider Augen schweren bis schwersten Grades

50 – 100 %

50 – 70 %:   Einengung 20 – 10 Grad

50 %:   parzentrale Ausfälle von mindestens 2/3 des 50 Grad Gesichtsfeldes

100 %: Einengung unter 10 Grad

11.02.12

Einengung des Gesichtsfeldes des einzigen Auges mässigen Grades

40 %

Einengung bis auf 50 Grad

Parazentral mindestens 1/3 des 50 Grad – Gesichtsfeldes

11.02.13

Einengung des Gesichtsfeldes des einzigen Auges schweren bis schwersten Grades

50 – 100 %

50 – 60 %:   Einengung 30 Grad

80 – 90 %:  Einengung bis auf 10 Grad

100 %:           Einengung unter 10 Grad

80 %:            parazentrale Ausfälle von mindestens 2/3 des 50 Grad Gesichtsfeldes

11.02.14

Homonyme Hemianopsie

50 %

11.02.15

Homonymer Ausfall eines oberen Quadranten

20 %

11.02.16

Homonymer Ausfall eines unteren Quadranten

30 %

11.02.17

Ausfall der unteren Hälfte beider Gesichtsfelder

80 %

11.02.18

Bitemporale Hemianopsie

40 %

 

 

 

 


12  Ohren und Gleichgewichtsorgane

12.01     Ohrmuschel, Mittelohr

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

12.01.01

Verlust der Ohrmuschel einseitig

10 %

12.01.02

Verlust der Ohrmuschel beidseits

30 %

12.01.03

Chronische Entzündungen - mesotympanal

10 – 20 %

Chronische Schleimhauteiterungen und sezernierende Radikalhöhle

Zusätzliche Symptome wie Einschränkung des Hörvermögens oder Gleichgewichtsstörungen
sind zusätzlich einzuschätzen

10 %:   einseitig andauernde Sekretion oder beidseitig zeitweise Sekretion

20 %:   andauernde beidseitige Sekretion

12.01.04

Chronische Entzündungen - Epitympanal

30 – 40 %

Knocheneiterungen, nicht saniertes Cholesteatom mit chronischer Sekretion

Vestibularsymptome sind gesondert einzuschätzen

30 %:   einseitig

40 %:   beidseitig

 

 

12.02     Hörorgan

12.02.01

Einschränkungen des Hörvermögens

nach Tabelle

Die Prüfung des Hörvermögens ist ohne Hörhilfe am besser hörenden Ohr durchzuführen.

Neben der groben Prüfung der Hörweite für Umgangsprache und der Einbeziehung vorliegender Audiogramme in die Beurteilung ist die Hörprüfung nach der orientierenden Tabelle für Allgemeinmediziner durchzuführen.

Bei der fachärztlichen Beurteilung ist der prozentuelle Hörverlust (beiliegenden Tabellen) aus den Ergebnissen des Tonschwellenaudiogramms bzw. Sprachaudiogramms für die Beurteilung heranzuziehen.

Hörbedingte Sprachstörungen erhöhten den Wert um 10 % und bei Stummheit um 20 %.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Abschluss der Sprachentwicklung) ist die Einschätzungstabelle für Kinder heranzuziehen. Damit werden die Sprachentwicklungsstörungen und Beeinträchtigungen der geistigen und sozialen Entwicklung miterfasst.
Kriterium ist das besser hörende Ohr.

Einschätzungsrichtlinie laut Österreichischer HNO - Gesellschaft:

 

1. – 5. LJ

6. – 10. LJ

11. – 14. LJ

Geringgradig

30 %

20 %

10 %

Mittelgradig

70 %

60 %

50 %

Hochgradig

90 %

90 %

80 %

An Taubheit grenzend

100 %

100 %

100 %

 

 


Ermittlung des GdB entsprechend dem Hörverlust in Prozent (beide Ohren)

 

Orientierende Tabelle für Allgemeinmediziner

Die Unterscheidung nach Schwerhörigkeit und Taubheit wird durch den Hörverlust im Frequenzbereich von 500 bis 2000 Hertz getroffen, da dieser für die Verständigung am bedeutendsten ist (Böhler-Kreitlow 1993 in Kremser 1996).

 

Grad der

Schwerhörigkeit

 

Hörverlust in %

 

Hörverlust in dB

Max. Entfernung für Verständnis von
Umgangssprache 
*

Leicht

10 – 40 %

Unter 30 dB

4 – 6 m

Mittel

40 – 60 %

30 – 60 dB

1 – 4 m

Schwer

60 – 80 %

60 – 80 dB

0,25 – 1 m

Gehörlos

80 – 100 %

Über 90 dB

**

*    ergänzt nach Plath (1968) zum leichteren Verständnis für Hörende

**   Bei einem derartigen Hörverlust kann eine Person weder die eigene Stimme hören, noch Sprache über das eigene Ohr verstehen. Die natürliche Sprachentwicklung fehlt weitgehend, nur wenige erreichen sprachliche Leistungen.

Liegt der Hörverlust unter 85 dB, so kann Sprache meist noch relativ gut erlernt werden, jedoch mit einer verzögerten Sprachentwicklung von ca. vier Jahren. Der Wortschatz ist reduziert, das Sprachverständnis entsprechend eingeschränkt und es finden sich auffällige Sprechfehler

 

Einschätzungstabellen zur fachärztlichen Begutachtung:

Ermittlung des prozentuellen Hörverlustes aus der sprachaudiometrischen Untersuchung – Tabelle A


Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve – Tabelle B


Frequenztabelle nach Rösner für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit – Tabelle C

 

12.02.02

Ohrgeräusche (Tinnitus) leichten bis mittleren Grades

10 – 40 %

10 %:   kompensiert und ohne nennenswerte psychische oder vegetative Begleiterscheinungen

20%:   dekompensiert mit erhebliche psychovegetativen Begleiterscheinungen

30 – 40 %:
mit wesentlichen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit ist ein zusätzliches psychiatrisches Sachverständigengutachten erforderlich

12.02.03

Ohrgeräusche (Tinnitus) schweren Grades

50 %

Mit schweren psychiatrischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten; ein zusätzliches psychiatrisches Sachverständigengutachten ist erforderlich

 

 


12.03     Gleichgewichtsorgan

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

12.03.01

Leichte bis mittelgradige Gleichgewichtsstörungen

10-40 %

Einschätzungsrelevant ist immer der klinische Befund. Normabweichungen in apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungen alleine ergeben keine Einschätzung

10 %:
beschwerdefrei, Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen wie Gehen, Bücken,
Aufrichten, Kopfdrehungen, bei leichten Arbeiten in wechselnder Körperhaltung

Leichte Unsicherheit, geringer Schwindel bei höheren Belastungen wie Heben von Lasten,
Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegung

Stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinung (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen wie Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit rascher Körperbewegung

Morbus Meniere mit ein bis zwei Anfällen pro Jahr

20 %:
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinung wie Schwanken, Stolpern,
Ausfallsschritt bei alltäglichen Belastungen

Stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinung bei höheren Belastungen

Leichte Abweichung bei den Geh- und Stehversuchen erst bei höherer Belastungsstufe

30 – 40 %:
stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinung mit Fallneigung bei alltäglichen Belastungen

Heftiger Schwindel mit vegetativen Erscheinungen (Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen

Deutliches Abweichen bei den Geh- und Stehversuchen bereits bei niedriger Belastungsstufe

Morbus Meniere häufigere Anfälle, je nach Schweregrad

12.03.02

Schwere Gleichgewichtsstörungen

50 – 70 %

50 %:
heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und anderen alltäglichen Belastungen

Morbus Menieren mehrmals monatlich schwere Anfälle

70 %:    Gehhilfe erforderlich

 

 

12.04     Nase

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

12.04.01

Fehlbildung oder Teilverlust der Nase

10 – 40 %

Abhängig von der funktionellen Störung und kosmetischen Beeinträchtigung bis Entstellung

12.04.02

Völliger Verlust der Nase

50 %

 

12.04.03

Verengung der Nasengänge

10 – 20 %

10 %:
ein- oder beidseitig bei leichter bis mäßiger Atembehinderung,
Polypenbildung geringeren Ausmaßes

20 %:    doppelseitig bei starker Atembehinderung, Polypenbildung geringeren Ausmaßes

12.04.04

Chronisch entzündliche Veränderungen der
Nasenhaupthöhle und der Nasennebenhöhlen

10 – 40 %

10 20 %:   ohne wesentliche Neben- oder Folgeerscheinungen

30 – 40 %:
ständig erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinung, rezidivierende und schwere
Polyposis, ein- oder beidseitig

12.04.05

Verlust der Riechvermögens und Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung

10 – 20 %

12.04.06

Völliger Verlust des Geschmackssinns

10 %

 

 

12.05     Kehlkopf und Halstrachea:

Malignome sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen.

Eingeschätzt werden Teilverluste und Totalverlust des Kehlkopfes.

Beeinträchtigung des Atemdurchflusses – resultierende Leistungsminderung.

Beeinträchtigung des Sprechvermögens – funktionell und organischer bedingt.

Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Beeinträchtigungen in Mundhöhle oder dem Rachen.

Stottern.

 

12.05.01

Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme leichten bis mittleren Grades

10 – 40 %

10 – 20 %:
Stimme noch normal rasche Ermüdbarkeit

Sprache verändert, noch gut verständlich

Mittelgradiges Stottern situationsabhängig

30 – 40 %:
Stridor bei körperlicher Anstrengung

Dauernde Heiserkeit bis Flüstersprache

Schwer verständliche Sprache

Mittelgradiges bis ausgeprägtes Stottern, situationsunabhängig, auffällige Mitbewegung,
Sprache noch verständlich

 

12.05.02

Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme schweren Grades

50 %

Reizloses Tracheostoma, Kanülenträger

Völlige Stimmlosigkeit

Unverständliche Sprache

Schweres Stottern mit auffälliger Mitbewegung und unverständliche Sprache

12.05.03

Funktionsbehinderung der Atmung und der Stimme schwersten Grades, Kanüle, Dauertrachealfistel

50 – 70 %

50 %:    komplikationsloser Kehlkopfverlust, gute Ersatzstimme

70 %:    Chronische Entzündungen, erhebliche Reizerscheinungen

Ersatzstimme kaum verständlich bis unverständlich

 

 

 

 

 

 


13  Malignome

Die Einschätzung des Grades der Behinderung richtet sich nach Lokalisation, Art und Ausdehnung, Therapie und Funktionseinschränkung.

Ausgenommen sind maligne Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems. Diese sind nach den dafür vorgesehenen Einschätzungskriterien unter Abschnitt 10 einzuschätzen.

Einschätzungsrichtlinien für Malignome der Haut siehe unter Kapitel 1.

 

13.01.01

Entfernte Malignome
ohne weiterführende Behandlungsnotwendigkeit

10 – 20 %

Wenn durch die kurative Primärtherapie das Malignom als beseitigt angesehen wird

Bei Tumoren und Zelltypen mit guter Prognose nach geltender Lehrmeinung, das Malignom durch einen kleinen Eingriff beseitigt ist und keine weitere Therapie erforderlich ist (Chemotherapie, Bestrahlung oder andere eingreifende Behandlungen).

Der Patient wird als geheilt entlassen

 

13.01.02

Entfernte Malignome mit abgeschlossener adjuvanter Behandlung nach Abschluss der Heilungsbewährung

10 – 40 %

5 Jahre nach Entfernung des Malignoms (Heilungsbewährung)

Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt der Entfernung des Tumors

-       bei operativer Entfernung der Zeitpunkt der Operation

-       bei anderen Therapieformen (Chemotherapie, Bestrahlung) nach Abschluss der Behandlung (Entfernung des Malignoms)

10 – 20 %:
bei komplikationslosem Verlauf und bei geringfügiger Funktionseinschränkung

30 – 40 %:
wenn maßgebliche Funktionseinschränkungen als Dauerzustand festgestellt werden

Besteht ein darüber hinausgehendes Defizit, so ist eine Einschätzung nach dem zutreffenden Organsystem entsprechend dem funktionellen Defizit (physisch oder psychisch) vorzunehmen

13.02.01

Entfernte Malignome mit weiterführender Behandlungsnotwendigkeit innerhalb der Heilungsbewährung je nach Funktionsstörung

50 – 100 %

Nach Entfernung eines Malignoms innerhalb der Heilungsbewährung (5 Jahre)

13.02.02

Operativ nicht entfernte Malignome
bei laufender Therapie je nach Funktionsstörung

50 – 100%

Wird ein Malignom aufgrund der Lokalisation, der Wachstumsrate oder anderer maßgeblicher Umstände

-             nicht operativ entfernt

-             und/oder adjuvant behandelt

-             und engmaschig kontrolliert

13.03.01

Nicht entfernbare Malignome

100 %

Kann ein Malignom wegen der Lokalisation, Ausdehnung Tumorwachstums oder anderer maßgeblicher Umstände nicht operativ entfernt oder auf andere Weise nicht zielführend adjuvant behandelt werden, ist auf Dauer eine Einschätzung mit 100% vorzunehmen