Vorblatt

Problem:

Die Entwicklungsländer sind von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise besonders schwer betroffen. Der Executive Board des Internationalen Währungsfonds (IMF) hat daher am 23. Juli 2009 eine umfassende Reform der Kreditvergabe an die ärmsten Länder der Welt (LIC) verabschiedet, in deren Rahmen die bisherige Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF-ESF) in den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) übergeführt werden soll. Die Umsetzung dieser Reform erfordert unter anderem eine Mobilisierung von Ressourcen im Gesamtausmaß von 13,8 Mrd. Sonderziehungsrechten (SDR) oder 19,5 Mrd. USD bis zum Jahr 2014. Davon sollen innerhalb der kommenden zwei Jahre 5,3 Mrd. SDR (8 Mrd. USD) aufgebracht werden.

Ziel:

Der Managing Director des IMF hat die Gouverneure der Mitgliedsländer des IMF um eine Unterstützungsleistung zur Finanzierung der Reform gebeten. Österreich soll einen Beitrag von 3,9 Mio. SDR (5,9 Mio. USD) für die Subventionskonten des neuen PRGT leisten.

Alternativen:

Für Österreich als kleine offene Volkswirtschaft mit einem starken Exportsektor ist eine funktionierende Weltwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Wenn Österreich im Einklang mit vergleichbaren kleinen Industrieländern vorgehen will, gibt es für die Beteiligung an den Kosten der Reform keine Alternative.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

– Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Überweisung des Anteils der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) von 3,9 Mio. SDR (5,9 Mio. USD) kommt es zu einer entsprechenden Minderung des geschäftlichen Ergebnisses der OeNB und einer dieser Summe entsprechenden geringeren Gewinnabfuhr an den Bund. Der Maastricht-Saldo wird im selben Ausmaß verschlechtert. Andererseits wird dadurch die Entwicklungshilfe (ODA) des Bundes erhöht.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Geringe positive Wirkung über direkte und indirekte Exporte in Entwicklungsländer.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.

– Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.

– Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der gegenständliche Gesetzentwurf weist einen Zusammenhang mit Art. 123 und 124 VAEU auf, in dem die Finanzierung des Staates durch die Notenbanken verboten wird. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist explizit die Finanzierung von Verpflichtungen des öffentlichen Sektors gegenüber dem IMF laut Verordnung (EG) Nr. 3603/93, Art. 7, die ausführt, in welchen Fällen kein Verstoß gegen Art. 123 und 125 (1) VAEU vorliegt. Somit steht der vorliegende Gesetzentwurf im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit der Entscheidung des Executive Board des IMF über die Reform der Kreditvergabe an die LIC wird die bisherige PRGF-ESF in den PRGT übergeführt. Der PRGT umfasst eine Reihe neuer und finanziell besser ausgestatteter Kreditlinien, die mehr auf die Erfordernisse der Entwicklungsländer abgestimmt sind.

Nach Schätzungen des IMF werden für die Finanzierung der Reform 19,5 Mrd. USD benötigt. Davon entfallen auf die neuen Kreditlinien 11,3 Mrd. SDR (17 Mrd. USD). Für die Zinssubventionen bzw. die Subventionskonten für die Österreich um einen Beitrag gebeten wurde, werden Kosten im Umfang von 2,5 Mrd. SDR (4,7 Mrd. USD) erwartet. Bei Berücksichtigung der gegebenen Ressourcen sind für die Kreditlinien zusätzlich 9 Mrd. SDR (14 Mrd. USD) und für die Subventionen zusätzlich 1,5 Mrd. SDR (2,8 Mrd. USD) zu mobilisieren.

Werden von den Kosten von 1,5 Mrd. SDR für die Subventionskonten die erwarteten Erträge aus den Goldverkäufen des IMF (0,5-0,6 Mrd. SDR), die Transfers vom PRGF-ESF Reservekonto (0,62 Mrd. SDR) und die verzögert eingehenden Rückzahlungen aus den PRGF-ESF Krediten für die letzten drei Jahre (0,15-0,2 Mrd. SDR) abgezogen, dann ergibt sich ein Bedarf an zusätzlichen bilateralen Beiträgen von 0,2 bis 0,4 Mrd. SDR. Auf der Basis des vorsichtiger geschätzten Betrags von 0,4 Mrd. SDR und des österreichischen Quotenanteils an der Gesamtquote der Geberländer ergibt sich der österreichische Beitrag von 3,9 Mio. SDR (derzeit 5,9 USD) für die Subventionskonten.

Die Mittel aus den Subventionskonten dienen dazu, Darlehen aus dem PRGT, deren Mittel der IMF seinerseits zu Marktkonditionen aufgenommen hat, zu einem stark konzessionären Zinssatz (derzeit 0,5 % pro Jahr) vergeben zu können. Das Subventionskonto dient also zur Finanzierung der Zinsdifferenz.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B‑VG („äußere Angelegenheiten“).

Besonderer Teil

Zu § 1 Abs. 1:

Der Beitrag der OeNB dient der Auffüllung von Subventionskonten des IMF. Bei dem Beitrag handelt es sich rechtlich wie wirtschaftlich um eine Schenkung, sodass der OeNB diesbezüglich keinerlei Rückforderungsansprüche gegenüber dem IWF oder sonstigen Dritten zustehen.

Zu § 1 Abs. 2:

Eine gesetzliche Ermächtigung der OeNB ist vor dem Hintergrund des § 41 NBG erforderlich, der es dem Bund untersagt, die Mittel der Oesterreichischen Nationalbank, auch nur mittelbar, für seine Zwecke in Anspruch nehmen, ohne dass er den Gegenwert in Gold oder Devisen leistet (vgl. insb. die Erl. zu BGBl. I 118/2000; 104 BlgNR XXI GP).