Entwurf

Änderung der Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Aufgrund des Artikels 7 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2010, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996, wird wie folgt geändert:

Der Verordnung wird folgender § 9 einschließlich Überschrift angefügt:

Sperre in der Genehmigungsdatenbank

§ 9. Als weiterer Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wurde, ist bei der Lieferung von Fahrzeugen im Sinne des § 2 des Normverbrauchsabgabegesetzes, BGBl. Nr. 695/1991, durch den liefernden Unternehmer die Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG 1967 vorzunehmen.