Erläuterungen

Zu den Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen gemäß § 14a BHG:

Die Maßnahmen in der VO, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden“ enthalten eine geänderte Informationsverpflichtung für Unternehmen. Es wird durch diese zu einer Entlastung von rund 14 Mio. Euro kommen.

Für die geänderte Informationsverpflichtung „Vereinfachung durch elektronische Rechnungslegung an den Bund“ in § 2 der VO, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, wird mit rund 2 Mio. Fällen pro Jahr in der Gruppierung „Unternehmen, die Rechnungen an den Bund elektronisch über FinanzOnline übermitteln“ gerechnet.

Durch diese Informationsverpflichtung wird insgesamt eine Entlastung von rund 11,1 Mio. Euro an Verwaltungskosten erreicht. Über FinanzOnline an den Bund übermittelte elektronische Rechnungen sind als Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG 1994 anzusehen. Damit entfällt für die Unternehmen der Aufwand für den Ausdruck, Kuvertierung, Porto und die herkömmliche Versendung.

 

Zu Z 1 bis 3:

Mit der Änderung der Verordnung BGBl II Nr. 583/2003 (elektronischen Rechnung) wird einer Weiterentwicklung im IT-Bereich (FinanzOnline) entsprochen. Über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte elektronische Rechnungen sind ebenfalls als auf elektronischem Weg bereitgestellte Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG 1994 anzusehen. Das gilt ab 1. Jänner 2011 auch für über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnungen. Das Unternehmensserviceportal beruht auf dem Unternehmensserviceportalgesetz – USPG, BGBl. I Nr. 52/2009.

 


Anlage 1: Darstellung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 iVm der VO, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden

Art der Änderung

Novelle

Ressort

BMF

Berechnungs­datum

4. März 2010

Anzahl geänderter/neuer
Informations­verpflichtungen

1

ENTLASTUNG GESAMT (gerundet)

14.000.000

 

IVP 1 - VEREINFACHUNG DURCH ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG AN DEN BUND

Art

geänderte IVP

Kurzbeschreibung

Über FinanzOnline an den Bund übermittelte elektronische Rechnungen sind als Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG 1194 anzusehen. Damit entfällt für das Unternehmen die herkömmliche Versendung, der Aufwand für den Ausdruck, Kuvertierung und Porto.

Ursprung:

NAT

Fundstelle

§ 2 der VO, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden

ENTLASTUNG (gerundet)

14.000.000

 

 

BERECHNUNG LAUT SKM-METHODE FÜR INFORMATIONSVERPFLICHTUNG 1

Unternehmen, die Rechnungen an den Bund  elektronisch über FinanzOnline übermitteln

Fallzahl

2.000.000

Quellenangabe

BMF Schätzung

 

Verwaltungstätigkeit 1

elektronische Übermittlung von Rechnungen

Zeitaufwand

Reduktion

Stunden

 

Minuten

10

Gehaltsgruppe

Bürokräfte und kfm. Angestellte

Stundensatz

36,00

Externe Kosten pro
Jahr

-1,00

 

 

Gesamtkosten pro
Unternehmen pro Jahr

-7,00

Verwaltungskosten

-14.000.000,00

Sowieso-Kosten (%)

0

VERWALTUNGSLASTEN

-14.000.000,00