Vorblatt

Probleme:

Sowohl vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen als auch im Gefolge der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise und als Reaktion auf weltweite Klimaänderungen ist eine fortgesetzte Finanzierung von Entwicklungsvorhaben internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) notwendig. Zur Sicherstellung der dafür erforderlichen Mittel konnten im Jahr 2010 internationale Verhandlungen betreffend Kapitalerhöhungen (General Capital Increase – GCI, Special Capital Increase – SCI) und Wiederauffüllungen für die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Weltbank (IBRD), die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) inklusive des Fonds für Sondergeschäfte (FSO) und die Globale Umweltfazilität (GEF) erfolgreich abgeschlossen werden.

Ziel und Inhalt:

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung diese Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung

-     an der sechsten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB‑GCI VI) im Ausmaß von 19.501 Anteilen in Höhe von je 10.000 Rechnungseinheiten (RE = Sonderziehungsrechte, SZR);

-     an der zweiten allgemeinen Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD‑GCI 2) im Ausmaß von 22.832 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10 000 Euro;

-     an der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑GCI 2010) im Ausmaß von 3 081 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 100.000 US‑Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944;

-     an der selektiven Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑SCI 2010) im Ausmaß von 467 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 100.000 US‑Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944;

-     an der neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDB‑GCI 9) im Ausmaß von 9.318 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10.000 US‑Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959;

-     an der neunten Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO 9) im Ausmaß von 981 339 US‑Dollar;

-     an der fünften Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 5) im Ausmaß von 42 600 000 EUR

Die österreichischen Beiträge sollen durch Barzahlungen bzw. den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Barzahlungen und der Bundesschatzeinlösungen für den Zeitraum 2011 bis 2020 sind aus den Zahlungsplänen für die Kapitalerhöhungen bzw. Wiederauffüllungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich. Die Bedeckung der Mehrausgaben soll durch entsprechende Ansatzerhöhungen in den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen erfolgen. Die Beträge sind auf die österreichische Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Mit nennenswerten zusätzlichen Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft und Verwaltung ist durch die vorgesehenen Beteiligungen nicht zu rechnen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den im Gesetz genannten internationalen Finanzinstitutionen ist für österreichische Unternehmen bei der Bearbeitung der jeweiligen Märkte jedoch förderlich.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen und für Unternehmen:

Es sind keine Informationsverpflichtungen vorgesehen.

Auswirkungen in umweltpolitischer, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Die österreichische Beteiligung an der Finanzierung der Finanzinstitutionen unterstützt deren Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, erneuerbare Energie und Wasserversorgung in Entwicklungsländern.

Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Konsumentenpolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung (Armutsreduktion) ist das überragende Ziel aller genannter Finanzinstitutionen.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Die österreichische Beteiligung an den Kapitalerhöhungen/Mittelauffüllungen unterstützt unter anderem Bemühungen der Institutionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Entwicklungsländern.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) bietet die - effiziente - Möglichkeit alle Entwicklungsländer zu erreichen, die mit den entsprechenden Institutionen zusammenarbeiten.

Die gegenständlichen österreichischen Beteiligungen bezwecken, den IFIs Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch auch seinen Beitrag zur internationalen Solidarität.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für sonst in Einzelgesetzen zu normierende Kapitalerhöhungen (General Capital Increase – GCI, Special Capital Increase – SCI) bzw. Mittelaufstockungen für die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Weltbank (IBRD), die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) inklusive des Fonds für Sondergeschäfte (FSO) und die Globale Umweltfazilität (GEF) schaffen, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet.

Die Zusammenziehung verschiedener, aber gleichartiger Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag bezweckt die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und weiters eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes.

Bei den den einzelnen IFIs gegenüber abzugebenden Verpflichtungserklärungen handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, werden diese Erklärungen vom ressortmäßig zuständigen Bundesminister für Finanzen abzugeben sein.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU‑15 mindestens 0,7% des BNE an der Ode-Quote (Official Development Aid-Quote) bis 2015 zu erreichen. Außerdem sollen die Mittel aus EZA-Maßnahmen für afrikanische Länder gemäß internationalen Abmachungen deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die rasche und effektive Reaktion der Multilateralen Entwicklungsbanken auf die Finanz- und Wirtschaftskrise eine ausreichende Kapitalisierung der jeweiligen Institutionen notwendig geworden, um zu vermeiden, dass in einer Zeit fortgesetzter finanzieller Fragilität die Ausleihevolumina auf weit unter Vorkrisenniveau zurückgefahren werden müssen. Die gegenständlichen einzahlbaren Beitragsleistungen sind gemäß OECD-DAC zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und stellen eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung dieser Ziele dar.

Sechste allgemeine Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB‑GCI VI):

Die AfDB wurde 1964 zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes ihrer regionalen Mitglieder gegründet. Sie hat zur Zeit 53 afrikanische und 24 nicht afrikanische Mitglieder. Die Bank finanziert sich auf den Kapitalmärkten und gibt diese Mittel an ihre besser entwickelten Mitglieder zu Marktkonditionen weiter (zur Unterstützung der ärmeren Mitglieder wurde ein eigener Fonds, der Afrikanische Entwicklungsfonds - AfDF, errichtet). 13 besser entwickelte afrikanische Länder sind zur Zeit berechtigt Bankmittel zu erhalten, drei weitere sowohl Bank- als auch Fondsmittel. Bis Ende 2009 wurden von der AfDB kumulativ Operationen für 30,6 Mrd. SZR genehmigt, wobei Finanzen, Energie und Transport die gewichtigsten Sektoren darstellen.

Die Währung der AfDB lautet auf Rechnungseinheiten (RE), die mit Sonderziehungsrechten (SZR) gleichgesetzt sind.

Die letzte allgemeine Kapitalerhöhung (auf rd. 21,9 Mrd. RE/SZR) wurde 1998 genehmigt. Das Kapital der AfDB wird seither zu 60% von afrikanischen und zu 40% von nicht-afrikanischen Ländern gehalten.

Österreich ist der AfDB 1983 beigetreten und hält zum Jahresende 2009 einen Kapitalanteil von 0,445% (97.070.000 RE/SZR, davon 9.720.000 SZR einbezahlt, der Rest ist abrufbares Haftkapital).

Die fortgesetzten Entwicklungsanstrengungen afrikanischer Länder und entsprechende Mittelnachfrage bei der AfDB hätten in absehbarer Zeit eine Kapitalerhöhung der AfDB erforderlich gemacht. Bedingt jedoch durch die Auswirkungen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise auf afrikanische Länder (insbesondere erschwerter Zugang zu den Finanzmärkten und Rückgang der ausländischen Direktinvestitionen) sind derzeit Unterstützungen durch die AfDB von ganz besonderer Bedeutung. Hoher Nachholbedarf im Infrastrukturbereich, die Erholung des Privatsektors, fortgesetzte wirtschaftliche Integration und Reaktion auf Klimaänderung sorgen für hohe Nachfrage nach AfDB-Mitteln. Um die AfDB - unter Wahrung ihres guten Ratings auf den Finanzmärkten - zu angemessener finanzieller Unterstützung in die Lage zu versetzen, ist daher eine umgehende wesentliche Kapitalerhöhung erforderlich.

Diesbezügliche Verhandlungen der Aktionärsgemeinschaft wurden im Herbst 2009 begonnen und durch Annahme der entsprechenden Resolution am 27. Mai 2010 anlässlich der Jahrestagung erfolgreich abgeschlossen: Das genehmigte Kapital wird demnach um 43,74 Mrd. RE von dzt. rd. 23,95 Mrd. RE auf rd. 67,7 Mrd. RE erhöht. Letztgenannter Betrag repräsentiert das Gesamtkapital nach der Erhöhung um 200% plus rd. 2,1 Mrd. RE an temporären Kapitalerhöhungen durch zwei Aktionäre (zur Überbrückung bis zur Kapitalerhöhung) und Sonderkapitalerhöhungen anlässlich des Beitritts der Türkei und Luxemburgs.

Weiters wurde ein Reformpaket vereinbart, das unter anderem eine langfristige Strategie, ein robustes Risikomanagement, ein überarbeitetes Kosteneinbringungsmodell und umfassende Ergebnisdarstellung vorsieht.

Die Zeichnung und Zahlung der ersten Rate ist für spätestens Jänner 2012 vorgesehen.

Zweite allgemeine Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD‑GCI 2):

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde im Jahre 1991 zu dem Zweck errichtet, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern. Bis Ende 2009 hat die EBRD ihren Mitgliedern Finanzierungen in Höhe von 53 Mrd. Euro gewährt, wobei die Sektoren Finanzen, Unternehmen, Transport, Energie und Energieeffizienz die wichtigsten Sektoren darstellen.

Österreich ist Gründungsmitglied der EBRD. Das Abkommen über die Errichtung der EBRD ist für Österreich am 28. März 1991 in Kraft getreten. 1995 wurde das Kapital der EBRD in einer allgemeinen Kapitalerhöhung auf 20 Mrd. Euro verdoppelt (davon waren 19,724 Mrd. Euro gezeichnet), an der auch Österreich teilgenommen hat.

Der Kapitalanteil Österreich per 31. Dezember 2009 beträgt 456 Mio. Euro oder 2,28%, davon sind 120 Mio. Euro einbezahlt, der Rest ist abrufbares Haftkapital.

Im Zuge der Finanzkrise ist die Nachfrage nach Finanzierungen der EBRD stark angestiegen. Die EBRD hat daher ihre Ausleihungen auf 7,9 Mrd. Euro (2009) bzw. 9 Mrd. Euro (2010) erhöht. Um dieses Ausleihungsvolumen für die nächsten Jahre aufrechterhalten zu können bzw. noch wachsen zu lassen, ist zusätzliches Kapital erforderlich.

Im Rahmen der Überprüfung der Kapitalressourcen für die Periode 2011 bis 2015 hat die EBRD festgestellt, dass das zur Bekämpfung der Krisenfolgen erforderliche erhöhte Ausleihungsvolumen der Bank von jährlich 9 Mrd. Euro für 2010 bis 2012 und 8,5 Mrd. Euro für 2013 und 2015 eine Erhöhung des Kapitals um 50% notwendig macht.

Weiters wurde in der Prüfung festgehalten, dass am Ende der Überprüfungsperiode der Kapitalbedarf der EBRD neuerlich überprüft werden soll und wenn der zusätzliche Kapitalbedarf nicht mehr gegeben ist, die Kapitalerhöhung ganz oder teilweise zurückgeführt werden soll (Einlösung). Die Entscheidung über eine ganze oder teilweise Einlösung der abrufbaren Anteile wird der Gouverneursrat bei der Jahrestagung 2015 treffen. Ausgangspunkt bei dieser Entscheidung wird die Frage sein, ob 2015 ungenutztes Kapital vorhanden ist, wobei vereinbart wurde, dass ungenutztes Kapital dann vorliegt, wenn die operativen Vermögenswerte der Bank 87% oder höher als das Kapital, der Rücklagen und der Reserven sind (vereinbarte Formel). Nach der vereinbarten Formel soll die Anzahl der einzulösenden abrufbaren Anteile identifiziert werden, die sich auf das ungenutzte Kapital mit Bezug auf eine satzungsmäßige Kapitalverwendungsschwelle von 87% stützt. Wenn es kein ungenutztes abrufbares Kapital der vereinbarten Formel gibt, soll die Resolution festhalten, dass nach der Anwendung der vereinbarten Formel keine Anteile eingelöst werden. Wenn es nach der Anwendung der vereinbarten Formel ungenutztes abrufbares Kapital gibt, können die Anteile je nach Bewertung der Finanzlage der Bank und der vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen entweder voll oder teilweise eingelöst werden. Die Entscheidung des Gouverneursrates 2015 wird durch eine Mehrheit der Gesamtstimmrechte der abstimmenden Mitglieder getroffen.

Am 14. Mai 2010 nahm der Gouverneursrat der EBRD zwei Resolutionen an:

In der ersten Resolution wird das genehmigte Stammkapital der Bank um 100.000 eingezahlte Anteile erhöht, jeder Anteil hat einen Nennwert von 10.000 Euro. Jedes Mitglied erhält eine Anzahl von Anteilen proportional zu seinem bestehenden Anteilsbesitz. Die Zahlung der eingezahlten Anteile erfolgt aus den Rücklagen der Bank. Die Resolution wurde mit Annahme wirksam. Österreich werden - proportional zu seinen bestehenden Anteilsbesitz von 2,28% 2.303 Anteile zugeteilt.

In der zweiten Resolution wurde das genehmigte Stammkapital um 900.000 abrufbare Anteile erhöht, von denen jeder Anteil einen Nennwert von 10.000 Euro hat. Diese Resolution tritt zum 30. April 2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt vor dem 31. Dezember 2011, den das Direktorium bestimmen kann, in Kraft, wenn Zeichnungen von zumindest 450.000 abrufbaren Anteilen bei der Bank hinterlegt sind. Auf Österreich entfalllen 20.529 Anteile.

Allgemeine Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑GCI 2010) und selektive Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑SCI 2010):

Die im Jahre 1944 gegründete Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) hat die Aufgabe, das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Entwicklungs- und Schwellenländer durch Gewährung von Darlehen, Garantien und technischer Hilfe beizutragen. Die Zahl ihrer Mitglieder beträgt gegenwärtig 187.

Die IBRD finanziert sich auf den Kapitalmärkten und das generierte Einkommen wird für Entwicklungsaktivitäten und zur Stärkung ihrer finanziellen Kapazität verwendet. Aufgrund dessen wird es den Kunden der IBRD ermöglicht zu günstigen und besseren Konditionen Kredite zu erlangen. Bis Ende 2009 wurden von IBRD kumulativ Ausleihungen in Höhe von 479 Mrd. US‑Dollar genehmigt, wobei die wichtigsten Sektoren Infrastruktur und soziale Dienste darstellen.

Die Weltbank-Gruppe und andere Entwicklungsbanken wurde im Frühjahr 2009 von den Mitgliedern der G‑20 aufgefordert, ihrer Rolle nachzukommen die Armen zu schützen und den Weg für einen Aufschwung zu ebnen. Die Weltbank-Gruppe ist dieser Aufforderung mit beispielloser Schnelligkeit und bislang einmaligem Volumen nachgekommen. In den Fiskaljahren 2009 und 2010 wurden Rekordvolumina von jeweils rund 32,9 Mrd. US‑Dollar und 44,2 Mrd. US‑Dollar genehmigt. Diese rekordverdächtigen Volumina haben jedoch die zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel reduziert und die Kapazität der IBRD in Hinblick auf ihre Rolle im Wiederaufbauprozess stark eingeschränkt. Über die nächsten zwei Jahre wurde eine starke Nachfrage von Seiten der Bankkunden in Höhe von 55 bis 60 Mrd. US‑Dollar prognostiziert.

Die letzte Kapitalerhöhung der IBRD fand vor mehr als zwei Jahrzehnten im Jahr 1988 statt. Durch die geplante allgemeine und selektive Kapitalerhöhung erhöht sich das Kapital der IBRD auf 278,4 Mrd. US‑Dollar. Österreich ist seit 1948 Mitglied der Bank und hält zum 30. Juni 2010 einen Kapitalanteil von 0,70% (11.063 Anteile im Wert von 1.334,6 Mio. US‑Dollar, davon 80,7 Mio. US‑Dollar einbezahlt, der Rest ist abrufbares Haftkapital).

Zur Stärkung der Kapitalbasis der IBRD wird eine allgemeine Kapitalerhöhung im Ausmaß von 58,4 Mrd. US‑Dollar (6% einzuzahlendes Kapital und 94% abrufbares Haftkapital) umgesetzt werden. Dadurch soll IBRD in die Lage versetzt werden, bei der Kreditvergabe mittelfristig wieder ungefähr auf Vorkrisenniveau fortzufahren. Ohne eine Kapitalerhöhung müsste die Kreditvergabe mittelfristig drastisch reduziert werden, um eine signifikante Unterschreitung des Verhältnisses Eigenkapital zu Krediten (Equity/Loan Ratio), welches mit einer Untergrenze von 23% begrenzt ist, nicht zu riskieren.

Vor diesem Hintergrund kommt die IBRD auch der Aufforderung nach, die Teilnahme der Entwicklungs- und Schwellenländer in Entscheidungsprozessen zu stärken und dabei den internationalen Dialog und die Tätigkeit der Entwicklungsbanken in diesen Ländern zu fördern. Im Rahmen der Jahrestagung im Oktober 2009 wurde entschieden, die Stimmrechtsreform, die eine Verschiebung der Stimmrechte zu Gunsten der Entwicklungs- und Schwellenländer im Ausmaß von mindestens 3% vorsieht, mittels einer selektiven Kapitalerhöhung im Ausmaß von 27,8 Mrd. US‑Dollar (6% einzuzahlendes Kapital und 94% abrufbares Haftkapital) abzuschließen. Nachdem nicht alle Mitgliedstaaten an dieser selektiven Kapitalerhöhung teilnehmen werden, steigt der kumulative Anteil der Entwicklungs- und Schwellenländer an der IBRD von ca. 44% auf 47,19%. Österreich wurde die Partizipation an der selektiven Kapitalerhöhung als Anerkennung der historischen Beiträge Österreichs für die Internationale Development Association (IDA) ermöglicht. Aufgrund der Tatsache, dass Österreich nur marginal an der Stimmrechtsreform teilnehmen kann und unter der Voraussetzung, dass alle Länder die ihnen zustehenden Anteile zeichnen, wird sich der Stimmrechtsanteil als auch der Kapitalanteil Österreichs im Laufe der nächsten Jahre von ursprünglich jeweils 0,70% auf 0,63% der Stimmanteile und auf 0,64% der Kapitalanteile verringern. Diese Verringerung des Stimmrechtsanteils wurde in Bezug auf die Höhe der Anteile, die von Österreich im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 zu zeichnen sind, berücksichtigt.

Die Gouverneure der IBRD sollen bis März 2011 über die allgemeine und über die selektive Mittelerhöhung abstimmen.

Neunte allgemeine Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDB‑GCI 9) und neunte Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO 9):

Die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) wurde im Jahr 1959 gegründet und hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung ihrer zu den Entwicklungsländern zählenden Mitglieder durch Gewährung von Krediten und Leistung technischer Hilfe zu fördern.

Die IDB hat gegenwärtig 48 Mitglieder (28 regionale, nämlich 26 lateinamerikanische, die USA und Kanada und 20 Nicht-Regionale, 16 europäische Länder, Japan, die Republik Korea, die Volkrepublik China und Israel). Die IDB vergibt ihre Kredite aus dem Kapital zu marktähnlichen Bedingungen, da sie sich auf den Kapitalmärkten refinanziert. Die ärmsten regionalen Mitgliedsländer können überdies zu besonders weichen Bedingungen die Mittel des FSO in Anspruch nehmen, da diese Mittel durch voll einzahlbare Beiträge zur Verfügung stehen. Bis Ende 2009 hat die IDB ihren Mitgliedern Finanzierungen in Höhe von insgesamt 183 Mrd. US‑Dollar gewährt. Davon wurden rund 162,5 Mrd. US‑Dollar aus dem Kapital, rund 19 Mrd. US-Dollar aus dem FSO und der Rest aus anderen Fonds finanziert.

Die Bestände der IDB setzen sich aus dem Kapital und dem Fonds für Sondergeschäfte (FSO) zusammen. Das gesamte genehmigte Stammkapital der IDB beläuft sich zum 31. Dezember 2009 auf knapp 105 Mrd. US‑Dollar, wovon 4,4 Mrd. US‑Dollar eingezahltes und 100,6 Mrd. US‑Dollar Haftkapital darstellen. Dieses ist zur Gänze gezeichnet. Das gesamte genehmigte Kapital des FSO beläuft sich zum 31. Dezember 2009 auf rund 9,8 Mrd. US‑Dollar.

Österreich wurde im Jahr 1977 Mitglied der IDB und hält am Kapital zum Jahresende 2009 einen Anteil von 0,16% oder 13.312 Kapitalanteilen im Wert von rund 160,6 Mio. US‑Dollar. Davon sind wiederum 6,9 Mio. US‑Dollar oder 4,13 %einbezahlt. Zum FSO hat Österreich bisher Beiträge von insgesamt rund 20 Mio. US‑Dollar geleistet (oder 0,2%).

Um ihr Ausleihevolumen, das 2010 rund 10,3 Mrd. US‑Dollar bzw. 2009 rund 13,7 Mrd. US‑Dollar betrug, weiterhin aufrechterhalten zu können bzw. gegebenenfalls noch wachsen zu lassen, muss die IDB neue Mittel erhalten.

Aufgrund der rapiden Nachfrageerhöhung vor und nach der Finanzkrise sowie der langfristigen Entwicklungsbedürfnisse hinsichtlich des Klimawandels sowie bestehender sozialer und ökonomischer Ungleichheiten der Region, regten die Gouverneure auf der Jahrestagung 2009 eine Evaluierung der Kapitalbedürfnisse der IDB an. In der darauf folgenden Jahrestagung im März 2010 erzielten die Mitglieder der IDB eine prinzipielle Übereinkunft über eine neunte allgemeine Mittelerhöhung der IDB (Kapitalerhöhung um 70 Mrd. US‑Dollar, Aufstockung des FSO um 479 Mio. US‑Dollar).

Durch die Kapitalerhöhung wird es der IDB möglich sein, der durch die Finanzkrise ausgelösten erhöhten Nachfrage nachzukommen sowie die beabsichtigte Reformagenda, welche eine bessere und effizientere IDB ermöglichen soll, umzusetzen. Mit den neuen Mitteln ist es der IDB möglich, dem Trend des sich laufend verschlechternden Zugangs der lateinamerikanischen kreditnehmenden Mitgliedstaaten zu internationalen Kapitalmärkten und der Reduktion privater Geldströme antizyklisch gegenzusteuern. Durch diese Kapitalerhöhung wird sichergestellt, dass die kreditnehmenden Länder der IDB Zugriff auf ausreichende Finanzmittel haben.

Die entsprechenden Resolutionen wurden am 21. Juli 2010 von den Gouverneuren angenommen.

Das genehmigte Kapital wird demnach von derzeit 105 Mrd. US‑Dollar um 70 Mrd. US‑Dollar auf 175 Mrd. US‑Dollar erhöht. Der FSO wird um 479 Mio. US‑Dollar aufgestockt.

Die Zeichnung und Zahlung der ersten Rate ist für spätestens Oktober 2011 vorgesehen.

Fünfte Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 5)

Die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility - GEF) wurde 1991 eingerichtet, um Entwicklungs- und Transformationsländer bei der Bewältigung von sechs grundlegenden weltweiten Umweltproblemen zu unterstützen, nämlich:

-           Die weltweite Erwärmung der Atmosphäre, insbesondere die Auswirkungen von Treibhausgas-Emissionen auf das Weltklima, die auf den Einsatz fossiler Brennstoffe und die Abholzung von Kohlenstoff absorbierenden Wäldern zurückzuführen sind.

-           Die Verschmutzung internationaler Gewässer, die primär eine Folgeerscheinung der Anhäufung von Schadstoffen in Ozeanen und internationalen Flusssystemen und deren Verseuchung durch ausgelaufenes Öl ist.

-           Die Zerstörung der biologischen Vielfalt in Folge von negativen Veränderungen natürlicher Lebensräume und des Abbaus von Bodenschätzen.

-           Die Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht aufgrund von Emissionen von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKWs), Halogen-Kohlenwasserstoffen und anderen Gasen.

-           Die Reduzierung und Eliminierung persistenter organischer Schadstoffe inklusive Pestizide und industrielle Chemikalien, welche durch Produktion, Verwendung oder Entweichung entstehen.

-           Die Landverödung in ariden, semi-ariden und subtropischen Gebieten, die durch verschiedene Faktoren, insbesondere durch Klimaänderung und menschlicher Aktivitäten verursacht werden.

Die GEF ist eine administrative Dachorganisation, die über Mittel aus verschiedenen Fonds verfügt. Die wichtigste Rolle kommt dabei dem Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF-Treuhandfonds) zu, der von der IBRD (Weltbank) treuhändisch verwaltet wird. Die Hauptverantwortung für die Implementierung von GEF-Projekten obliegt drei Organisationen, nämlich der Weltbank, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme - UNDP) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme - UNEP). Daneben werden GEF-Projekte zunehmend auch von den so genannten Exekutierungsagenturen der GEF, eine davon ist die United Nations Industrial Development Organization – UNIDO sowie weiteren multilateralen Organisationen durchgeführt. Diese Institutionen werden nach dem Grundsatz des komparativen Vorteils und der Kosteneffizienz eingesetzt.

Alle Länder, die Mitglieder der betreffenden UN‑Konventionen sind und Zugang zur Weltbank/IDA Finanzierung haben und ein UNDP-Programm aufweisen, sind grundsätzlich dazu berechtigt, GEF-Mittel in Anspruch zu nehmen. Die Verteilung der Gelder auf diese Länder erfolgt nach dem neu eingeführten und auf Performance der Empfänger abgestellten Ressourcenzuteilungsprozess. Damit soll der effiziente Einsatz der GEF-Mittel gewährleistet werden. Zudem wird der Zugang zu GEF-Mitteln nur für solche Projekte gewährt, die nicht der lokalen, sondern der globalen Umwelt zu Gute kommen; GEF-Projekte müssen weiters innovativ sein und die Effektivität einer bestimmten Technologie bzw. eines bestimmten Verfahrens nachweisen können. Zum 31. Dezember 2009 wurden von der GEF kumulativ Operationen in Höhe von 8,8 Mrd. USD durchgeführt.

Zum 25. Mai 2010 hatte die GEF 182 Mitglieder. Österreich ist Gründungsmitglied der GEF und ist dem Übereinkommen zur Errichtung der GEF mit Wirkung vom 21. Juni 1994 beigetreten. Am 31. Dezember 2009 betrug der österreichische Anteil 1,43%.

Die Beratungen über die fünfte Wiederauffüllung der GEF fanden im Laufe von sechs Sitzungen zwischen März 2009 und Mai 2010 statt. Im Rahmen der GEF Assembly 2010 wurde die fünfte Wiederauffüllung in Höhe von 4,3 Mrd. US‑Dollar angenommen und mit Resolution Nr. 2010‑0182 vom 19. Juli 2010 beschlossen.

In den Empfehlungen für die Wiederauffüllung wird auf die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen globaler Umwelt und nachhaltiger Entwicklung verwiesen und eine stärkere Integration der globalen Umweltherausforderungen in die Entwicklungsarbeit der GEF-Agenturen vereinbart.

Die bereitstehenden Mittel sollen während der GEF‑5-Periode anteilsmäßig in etwa wie folgt für die einzelnen Umweltbereiche eingesetzt werden:

-           Klimaänderung:   33 %;

-           Biologische Vielfalt:   30 %;

-           Internationale Gewässer:   12 %;

-           Chemikalien:   10%

-           Landverödung:   10% und

-           Corporate Programm: 5%

Für die nachhaltige Waldbewirtschaftung werden 250 Mio. US‑Dollar zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

AfDB‑GCI VI

Für Österreich sind im Rahmen der sechsten Kapitalerhöhung der AfDB unter bzw. zur Haltung des Kapitalanteils von 0,446% zum Ende November 2009, dem Zeitpunkt der Erstellung der finanziellen Verhandlungsunterlagen, 19.501 neue Kapitalanteile zu je 10.000 RE vorgesehen (195.010.000 RE/SZR). Davon sind 6%, nämlich 1.170 Kapitalanteile (11.700.000 SZR) einzahlbar, der Rest (183.310.000 SZR) stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Den formalen Abläufen der Resolution zu Folge hat die Zeichnung bis voraussichtlich 24. Jänner 2011 zu erfolgen. Dabei wäre auch die erste Rate einzuzahlen, was aber auch bis ein Jahr nach dem genannten Zeichnungstermin (24. Jänner 2012) noch möglich ist. Wenn ein Mitglied aus legislativen Gründen nicht rechtzeitig zeichnen kann, gilt der Zahlungstermin für die erste Rate als spätester Termin auch für die Zeichnung. Die erste Rate ist bar zu leisten, die folgenden bar oder durch Erlag von umgehend einzulösenden unverzinslichen, nicht übertragbaren, bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen. Österreich wird von der möglichen Zahlungsweise durch Schatzscheinerlag absehen, da sich durch die umgehende Einlösung der Schatzscheine für Österreich kein Vorteil ergibt.

Die Einzahlungen erfolgen in konvertiblen Währungen und für alle Länder, die nicht selbst ausschließliche Kreditnehmer des AfDF sind, in acht gleichen und aufeinander folgenden Jahresraten; andere Länder dürfen in zwölf Jahresraten zahlen. Zur Umrechnung der einzahlbaren Kapitalanteile in konvertible Währungen gibt es drei Möglichkeiten: Jeweiliger 30tägiger Durchschnittskurs sieben Tage vor der Zahlung; Fixierung ein Jahr vorab, jedoch mit nachträglicher Korrektur; oder für die Länder, die in einer SZR‑ Währung zahlen, einmalige Festlegung des Wechselkurses durch Heranziehung des durchschnittlichen Kurses in den 30 Tagen endend sieben Tage vor Annahme der Resolution am 27. Mai 2010; woraus sich ein Kurs von 1 SZR = 1,15763 EUR ergibt.

Nach letztgenannter und Planungssicherheit ermöglichender Umrechnung würde sich die österreichische Zahlungsverpflichtung auf 13.544.271 EUR belaufen bzw. auf acht Jahresraten zu je 1.693.034 EUR.

Tabelle 1: Zahlungsplan AfDB‑GCI VI

 

einzuzahlende Kapitalanteile

Rate

Fälligkeit

Betrag in
Tausend SZR

Betrag in
Tausend EUR

1

2011

1.462,5

1.693,0

2

2012

1.462,5

1.693,0

3

2013

1.462,5

1.693,0

4

2014

1.462,5

1.693,0

5

2015

1.462,5

1.693,0

6

2016

1.462,5

1.693,0

7

2017

1.462,5

1.693,0

8

2018

1.462,5

1.693,0

 

Summe

11.700,0

13.544,3

EBRD‑GCI 2

Für Österreich sind im Rahmen der zweiten Kapitalerhöhung der EBRD 22.832 Kapitalanteile vorgesehen, die mit je 10.000 Euro bewertet werden. 20.529 Kapitalanteile sind zur Gänze abrufbare Kapitalanteile. 2.303 sind eingezahlte Kapitalanteile, die aus den Rücklagen der Bank übernommen werden und keine Kosten für die Mitglieder verursachen.

IBRD‑GCI 2010

Für Österreich sind im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der IBRD 3.081 Kapitalanteile vorgesehen. Die Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US‑Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 371.676.435 US‑Dollar umfasst. Davon sind lediglich 6%, das sind rund 22,3 Mio. US‑Dollar zu 0,6% in US-Dollar und zu 5,4% in nationaler Währung einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von rund 349,4 Mio. US‑Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Der in nationaler Währung zu leistende Beitrag wird anhand des Tageswechselkurses am tatsächlichen Überweisungstag oder unmittelbar vor dem Überweisungstag berechnet. Bei der allgemeinen Kapitalerhöhung wird eine frühzeitige Anteilszeichnung von der IBRD befürwortet, jedoch steht jedem Mitglied die zeitliche Planung der Anteilszeichnung innerhalb der vorgegebenen Fünf-Jahresperiode frei. Die Zahlung kann in bar oder durch Erlag von umgehend einzulösenden unverzinslichen, nicht übertragbaren, bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen erfolgen. Österreich wird von der möglichen Zahlungsweise durch Schatzscheinerlag absehen, da sich durch die umgehende Einlösung der Schatzscheine für Österreich kein Vorteil ergibt. Die österreichischen Zahlungen werden daher in fünf gleichen Jahresraten in den Jahren 2011 bis 2015 in bar erfolgen.

Unter Annahme eines pessimistischen Wechselkurses Euro : US‑Dollar (1 Euro = 1,1942 US‑Dollar vom 8. Juni 2010; Devisentiefstkurs der vergangenen zwölf Monate) belaufen sich die jährlichen Kosten für Österreich demnach auf 3,735 Mio. EUR. Diese Berechnung dient jedoch nur als Indikation, da die Umrechnung in EUR erst jeweils zum Kurs der einzelnen Fälligkeitstage erfolgt.

Tabelle 2: Zahlungsplan IBRD‑GCI 2010

 

in US‑Dollar einzuzahlender Anteil (0,6%)

in nationaler Währung einzuzahlender Anteil (5,4%)

 

 

Rate

Fälligkeit

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Gesamtsumme in Tausend US‑Dollar

Gesamtsumme in Tausend EUR

1

2011

446,012

4.014,105

4.460,117

3.734,816

2

2012

446,012

4.014,105

4.460,117

3.734,816

3

2013

446,012

4.014,105

4.460,117

3.734,816

4

2014

446,012

4.014,105

4.460,117

3.734,816

5

2015

446,012

4.014,105

4.460,117

3.734,816

 

Summe

2.230,060

20.070,525

22.300,585

18.674,080

IBRD‑SCI 2010

Für Österreich sind im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2010 der IBRD 467 Kapitalanteile vorgesehen. Diese Kapitalanteile werden gegenwärtig mit je 120.635 laufenden US‑Dollar bewertet, sodass die österreichische Zeichnung 56.336.545 US‑Dollar umfasst. Davon sind lediglich 6%, das sind rund 3,38 Mio. US‑Dollar zu 0,6% in US‑Dollar und zu 5,4% in nationaler Währung einzuzahlen. Der restliche Anteil in Höhe von rund 53 Mio. US‑Dollar stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Der in nationaler Währung zu leistende Beitrag wird anhand des Tageswechselkurses am tatsächlichen Überweisungstag oder unmittelbar vor dem Überweisungstag berechnet. Bei der selektiven Kapitalerhöhung wird eine frühzeitige Anteilszeichnung von der IBRD befürwortet, jedoch steht jedem Mitglied die zeitliche Planung der Anteilszeichnung innerhalb der vorgegebenen Vier-Jahresperiode frei. Die Zahlung kann in bar oder durch Erlag von umgehend einzulösenden unverzinslichen, nicht übertragbaren, bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen erfolgen. Österreich wird von der möglichen Zahlungsweise durch Schatzscheinerlag absehen, da sich durch die umgehende Einlösung der Schatzscheine für Österreich kein Vorteil ergibt. Die österreichischen Zahlungen werden daher in vier gleichen Jahresraten in den Jahren 2011 bis 2014 in bar erfolgen.

Unter Annahme eines pessimistischen Wechselkurses Euro : US‑Dollar (1 Euro = 1,1942 US‑Dollar vom 8. Juni 2010; Devisentiefstkurs der vergangenen zwölf Monate) belaufen sich die jährlichen Kosten für Österreich demnach auf 0,708 Mio. EUR. Diese Berechnung dient jedoch nur als Indikation, da die Umrechnung in EUR erst jeweils zum Kurs der einzelnen Fälligkeitstage erfolgt.

Tabelle 3: Zahlungsplan IBRD‑SCI 2010

 

in US‑Dollar einzuzahlender Anteil (0,6%)

in nationaler Währung einzuzahlender Anteil (5,4%)

 

 

Rate

Fälligkeit

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Gesamtsumme in Tausend US‑Dollar

Gesamtsumme in Tausend EUR

1

2011

84,505

760,543

845,048

707,627

2

2012

84,505

760,543

845,048

707,627

3

2013

84,505

760,543

845,048

707,627

4

2014

84,505

760,543

845,048

707,627

 

Summe

338,019

3.042,173

3.380,192

2.830,508

IDB‑GCI 9

Für Österreich sind im Rahmen der neunten Kapitalerhöhung der IDB 9.318 Kapitalanteile vorgesehen. Ein Kapitalanteil entspricht 10.000 US‑Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959. Da seit dem 1. April 1978 die Goldparität für Währungen abgeschafft ist und der Gouverneursrat der IDB in der Zwischenzeit auch keine Entscheidung über den Wertstandard des Bankkapitals getroffen hat, wird vorläufig ein Kapitalanteil mit 12.063,43238 laufenden US‑Dollar bewertet. Die für Österreich vorgesehenen 9.318 Kapitalanteile entsprechen daher 112.407.063 US‑Dollar. Davon sind 226 Kapitalanteile bzw. 2.726.336 US‑Dollar in fünf jährlichen Raten in den Jahren 2011 bis 2015 einzuzahlen. Der Rest stellt im Notfall abrufbares Haftkapital dar.

Die Zahlungen können in bar oder durch Erlag von umgehend einzulösenden unverzinslichen, nicht übertragbaren, bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen erfolgen. Österreich wird von der möglichen Zahlungsweise durch Schatzscheinerlag absehen, da sich durch die umgehende Einlösung der Schatzscheine für Österreich kein Vorteil ergibt.

Unter Annahme eines pessimistischen Wechselkurses Euro : US‑Dollar (1 Euro = 1,1942 US‑Dollar vom 8. Juni 2010; Devisentiefstkurs der vergangenen zwölf Monate) belaufen sich die jährlichen Kosten für Österreich demnach auf 0,455 Mio. EUR. Diese Berechnung dient jedoch nur als Indikation, da die Umrechnung in EUR erst jeweils zum Kurs der einzelnen Fälligkeitstage erfolgt.

Tabelle 4: Zahlungsplan IDB‑GCI 9

 

österreichischer Beitrag

Rate

Fälligkeit

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Betrag in
Tausend EUR

1

2011

542,854

454,575

2

2012

542,854

454,575

3

2013

542,854

454,575

4

2014

542,854

454,575

5

2015

554,918

464,678

 

Summe

2.726,336

2.282,981

FSO 9

Der österreichische Beitrag zum FSO beträgt 981.339 US‑Dollar im Falle einer Einmalzahlung bzw. 1.059.785 US‑Dollar bei Zahlung in fünf gleichen jährlichen Raten. Nachdem eine Einmalzahlung günstiger ist, erfolgt die Zahlung des österreichischen Beitrages zur Gänze im Jahr 2011.

Die Zahlung kann in bar oder durch Erlag eines umgehend einzulösenden unverzinslichen, nicht übertragbaren, bei Abruf fälligen Bundesschatzscheines erfolgen. Österreich wird von der möglichen Zahlungsweise durch Schatzscheinerlag absehen, da sich durch die umgehende Einlösung des Schatzscheines für Österreich kein Vorteil ergibt.

Unter Annahme eines pessimistischen Wechselkurses Euro : US‑Dollar (1 Euro = 1,1942 US‑Dollar vom 8. Juni 2010; Devisentiefstkurs der vergangenen zwölf Monate) belaufen sich die Kosten für Österreich demnach auf 0,822 Mio. EUR. Diese Berechnung dient jedoch nur als Indikation, da die Umrechnung in EUR erst jeweils zum Kurs der einzelnen Fälligkeitstage erfolgt.

Tabelle 5: Zahlungsplan FSO 9

 

einzuzahlende Kapitalanteile

Rate

Fälligkeit

Betrag in
Tausend US‑Dollar

Betrag in
Tausend EUR

1

2011

981,339

821,754

GEF 5

Für die GEF‑5-Periode (Geschäftsjahre 2010 bis 2014) werden voraussichtlich insgesamt knapp 2.832,69 Mio. SZR zur Verfügung stehen, wobei 2.311,29 Mio. SZR durch Geberbeiträge aufgebracht werden; Veranlagungsgewinne werden mit 73,13 Mio. SZR angesetzt und 448,27 Mio. SZR werden aus GEF‑4 übertragen.

Die fünfte Wiederauffüllung setzt sich aus Basisbeiträgen und zusätzlichen Beiträgen der Geber zusammen. Im Rahmen der Wiederauffüllungsverhandlungen wurde von österreichischer Seite - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - eine Gesamtbeitragsleistung in Höhe von 42,6 Mio. EUR zugesagt. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Geberländer, seinen Beitrag von GEF 4 erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung wird dem Beitrag für die Fast Start Initiative im Rahmen der Klimaverhandlungen angerechnet. Der österreichische Anteil an der fünften Wiederauffüllung der GEF beträgt 1,74 %.

Der österreichische Beitrag zur GEF wird zur Gänze durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in den Jahren 2011 bis 2013 geleistet werden. Die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2011 bis 2016 wie in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 6: Schatzscheineinlösungsplan GEF 5

Fälligkeit

in Prozent

in Tausend EUR

2011

17,74

6.895,000

2012

29,74

10.000,000

2013

15,38

7.725,000

2014

15,38

7.725,000

2015

13,56

4.955,000

2016

8,20

5.750,000

Gesamt

100,00

42.600,000

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zum Erlass dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.

Besonderer Teil

Zu §1 Ziffer 1:

Zur sechsten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB‑GCI VI):

Die für Österreich vorgesehenen insgesamt 19.501 Kapitalanteile entsprechen in etwa dem zuletzt gehaltenen Anteil von 0,445% und belaufen sich auf insgesamt 195.010.000 SZR; davon sind 11.700.000 SZR einzahlbar und 183.310.000 SZR im Notfall abrufbares Haftkapital. Diese Beteiligung ist eine der kleinsten verglichen mit anderen OECD Ländern.

Zu §1 Ziffer 2:

Zur zweiten allgemeinen Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD‑GCI 2):

Im Rahmen der Kapitalerhöhung der EBRD um 50% des Stammkapitals ist Österreich zur Zeichnung von zusätzlichen 22.832 Kapitalanteilen ermächtigt. Durch Zeichnung aller Anteile bleibt der österreichische Kapitalanteil von 2,28% unverändert.

Zu §1 Ziffer 3 und 4:

Zur allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑GCI 2010) und zur selektiven Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑SCI 2010):

Für Österreich sind 3.081 Kapitalanteile im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung und 467 Anteile im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung vorgesehen, was nicht dem bisherigen Anteil Österreichs entspricht, jedoch aufgrund der getroffenen Vereinbarung die Teilnahme von Entwicklungs- und Schwellenländer zu stärken, gerechtfertigt ist. Österreichs Stimmrechtsanteil verringert sich somit von ursprünglichen 0,70% auf 0,63%. Das Stimmrecht Österreichs wird in den Intervallen der Anteilszeichnung angepasst.

Die für Österreich vorgesehenen 3.081 bzw. 467 Kapitalanteile entsprechen rund 371,7 Mio. US‑Dollar bzw. 56,3 Mio. US‑Dollar. Davon sind 22,3 Mio. US‑Dollar bzw. 3,38 Mio. US‑Dollar einzuzahlen, der Rest ist abrufbares Haftkapital.

Zu §1 Ziffer 5:

Zur neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDB‑GCI 9):

Im Rahmen der neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der IDB um 70 Mrd. US‑Dollar ist Österreich zur Zeichnung von zusätzlichen 9.318 Kapitalanteilen ermächtigt. Durch Zeichnung aller Anteile bleibt der österreichische Kapitalanteil unverändert.

Die für Österreich vorgesehenen 9.318 Kapitalanteile entsprechen rund 112,4 Mio. US‑Dollar. Davon sind rund 2,726 Mio. US‑Dollar, oder 2,43% einzuzahlen, der Rest ist abrufbares Haftkapital.

Zu §2 Ziffer 1:

Zur neunten Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO 9):

Im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des FSO leistet Österreich einen Beitrag von 981.339 US‑Dollar.

Zu §2 Ziffer 2:

Zur fünften Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 5):

Im Rahmen der fünften Wiederauffüllung der GEF leistet Österreich einen Beitrag von 42.600.000 EUR bzw. 1,74%.