Entwurf

Stand: 23. September 2010

xxx. Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 161/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/1998, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 lit. a wird jeweils der Betrag „4 000 Mill. S“ durch den Betrag „290 700 000 Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 2 lit. b wird jeweils der Betrag „500 Mill. S“ durch den Betrag „36 500 000 Euro“ ersetzt.

3. In § 1 Abs. 2 lit. c wird die Wortfolge „Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie “ durch die Wortfolge „Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend“ ersetzt.

4. § 6 lautet:

§ 6. Das Entgelt für die Übernahme der Bürgschaft ist unter Anwendung der EU-beihilfenrechtlichen Vorschriften zu bemessen.“