Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Bundeskanzleramt

Verfassungsdienst

Ballhausplatz 2

1014 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-9.090/0009-KA/2010

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Oliver Henhapel

 

Abteilung:

KA

 

E-Mail:

oliver.henhapel@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-4200/53120-814200

 

Ihr Zeichen:

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Israelitengesetz 1890 geändert wird,

Einleitung des Begutachtungs- und Konsultationsverfahrens

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft stammt aus dem Jahr 1890 und spiegelt die Erfordernisse der damaligen Zeit wider. Die Regelungen waren damals sehr modern. Sie entsprechen weitgehend dem heutigen Verständnis von Religionsfreiheit. Trotzdem sind einige Bestimmungen aus rechtlichen oder faktischen Gründen überholt. Auf die dazu ergangene Fachliteratur darf hingewiesen werden. Die veralteten Bestimmungen haben teilweise ihre Ursache im bis 1938 bestehenden Finanzierungssystem (Kongruagesetzgebung) oder in Erfordernissen bei der Einführung des Gesetzes.

Nach nunmehr 120 Jahren ist die Schaffung eines modernen Gesetzes geboten. Es soll die aufgrund der historischen Veränderungen überholten Regelungen abschaffen, für die heutige Zeit Lehre und Rechtssprechung angepasste Begriffe verwenden, dem modernen Verständnis von kultusrechtlichen Regelungen Rechnung tragen und gleichzeitig auf die Religionsgesellschaft Bezug nehmende unterschiedliche Gesetze in einer Regelung zusammenfassen.

Sie werden eingeladen, dazu bis spätestens 3. Dezember 2010 Stellung zu nehmen.

 

Dieser Gesetzesentwurf wurde gleichzeitig unter Berufung auf die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, übermittelt.

 

 

 

Es wird ersucht, Stellungnahmen mittels elektronischer Post an „oliver.henhapel@bmukk.gv.at“ sowie an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden. Sollte bis zum oben angeführten Termin eine Stellungnahme nicht einlangen, darf angenommen werden, dass der Entwurf dieser Novelle keinen Anlass zu einer Äußerung gibt.

 

 

 

Wien, 15. Oktober 2010

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied

 

 

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