BUNDESMINISTERIUM
FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
VÖLKERRECHTSBÜRO
A-1014 Wien, Minoritenplatz 8
Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW
e-mail: abti2@bmeia.gv.at
GZ: |
BMeiA-AT.8.15.02/0264-I.2/2010 |
Datum: |
27. Oktober |
Seiten: |
1 + 2 Beilagen |
An: |
Begutachtungsstellen |
Von: |
Ges. MMag. Schusterschitz |
SB: |
LS Mag. Russek |
DW: |
3397 |
BETREFF: Novellierung des Konsulargebührengesetzes (KGG) 2010 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011-2014; Begutachtungsverfahren
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt anbei den Entwurf einer KGG-Novelle samt Materialien zur Stellungnahme
bis Mittwoch, 17. November 2010, 12 Uhr.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Für den Bundesminister:
SCHUSTERSCHITZ m.p.