Vorblatt

Problem

Das Unternehmensserviceportal beschränkt derzeit die Teilnehmer von Anwendungen auf Behörden und sonstige Institutionen.

Ziel

Als zentrale Internetplattform leistet das Unternehmensserviceportal einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der österreichischen Unternehmen im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“. Durch Single-Sign-On soll es als zentraler Zugang zu den für Unternehmen relevanten Anwendungen dienen und als E-Government-Querschnittanwendung etabliert werden. Ziel ist daher, möglichst viele für Unternehmen interessante Anwendungen einzubinden. Das schließt auch Anwendungen der Sozialversicherungsträger, der gesetzlichen Interessenvertretungen und Fördereinrichtungen ein.

Inhalt/Problemlösung

Mit gegenständlicher Anpassung werden die Teilnehmer konkretisiert und die Einbindung weiterer Anwendungen ermöglicht. Somit kann für Unternehmen ein möglichst attraktives und vielseitiges E-Government-Portal geschaffen werden.

Alternativen

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens

– Finanzielle Auswirkungen

Durch vorliegende Änderung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für nähere Ausführungen wird auf den Allgemeinen Teil der Erläuterungen verwiesen.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich

Durch das geplante Unternehmensserviceportal wird der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

Es sind keine Informationsverpflichtungen für Bürger/innen und für Unternehmen vorgesehen. Durch die Einbindung weiterer Teilnehmer wird erwartet, dass sich der in den ursprünglichen Erläuterungen zum Unternehmensserviceportalgesetz angeführte Effekt einer kurz- bis mittelfristigen Entlastung in der Höhe von 100 Mio. Euro bzw. der langfristigen Entlastung um 300 Mio. Euro verstärkt. Durch die Möglichkeit der Einbeziehung der gesetzlichen Interessenvertretungen und Sozialversicherungsträger  kann den Unternehmen ein verbessertes Service bereitgestellt werden.

– Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit

Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.

– Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht

Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Das Unternehmensserviceportal ist ein zentrales E-Government Internetserviceportal für Unternehmen, das sowohl für Transaktionen als auch zur Information genutzt werden soll. Seit 1.1.2010 ist USP.gv.at als Informationsplattform online und neben der Bereitstellung von Informationen wird der Transaktionsbereich schrittweise ausgebaut. Zahlreiche Meldeverpflichtungen und Bürokratiewege werden jedoch nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber etwa den gesetzlichen Interessenvertretungen und Sozialversicherungsträgern erbracht beziehungsweise werden zum Beispiel Förderanträge bei ausgegliederten Unternehmen eingebracht. Das Unternehmensserviceportal als Querschnittsmaßnahme der Bundesregierung soll mit gegenständlicher Anpassung als One-Stop-Shop mit Single-Sign-On auch in diesen Bereichen die Unternehmen entlasten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

In den Erläuterungen zum Unternehmensserviceportalgesetz wurde für die erste Ausbaustufe des Portals mit 7,9 bis 9,5 Mio. Euro kalkuliert. Durch das straffe Kostenmanagement werden die tatsächlichen Ausgaben – auch unter Berücksichtigung der Einbindung von Verfahren der Sozialversicherung am unteren Rand der geschätzten Spanne zu liegen kommen. Es entstehen daher über die bereits kalkulierten Ausgaben keine Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt. Die Kosten für die Einbindung werden im Rahmen der für das Unternehmensserviceportal budgetierten Mittel getragen werden. Anfallende Kosten auf Seiten der Teilnehmer sind von diesen selbst zu tragen.

 

Durch die im Internet übliche Umsetzung des Änderungsmodus der Nutzungsbedingungen wird eine für Unternehmen und Verwaltung aufwendige Änderungsprozedur (Unterschrift) vermieden.

 

Besonderer Teil

Zu § 3 Abs. 1

Die Bundesministerin für Finanzen/der Bundesminister für Finanzen hat nähere Bedingungen für die Nutzung des Unternehmensserviceportals durch Teilnehmer und Benutzerinnen und Benutzer zu erlassen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden im Internet auf USP.gv.at einen Monat vor deren Inkrafttreten kundgemacht. Diese Änderungen werden für die einzelnen Teilnehmer und deren Benutzerinnen und Benutzer durch Weiterverwendung des Unternehmensserviceportals nach dem Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen wirksam.

Zu § 3 Abs. 3a

Die Möglichkeit zur Mitwirkung am Unternehmensserviceportal soll auch für Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 und 2 bestehen, wobei diese im Gegensatz zu den Bundesministerien nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind. Mit diesen externen Partnern werden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Mitwirkung am Unternehmensserviceportal im jeweiligen Wirkungsbereich vereinbart wird.

Zu § 4 Abs. 1

Das Unternehmensserviceportal ist sowohl für die Anwendungen von Behörden als auch für jene der in § 5 Abs. 2 Z 1 und 2 genannten Teilnehmer (gesetzliche Interessensvertretungen, Sozialversicherungsträger etc.) gesetzlicher Dienstleister gemäß § 4 Z 5 und § 10 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999.

Zu § 4 Abs. 2

In Abs. 2 wird klargestellt, dass das Unternehmensserviceportal die Authentifizierung und Identifikation für die in § 5 Abs. 2 Z 1 und 2 genannten Teilnehmer unentgeltlich erbringt, sofern diese gemäß § 3 Abs. 3a mitwirken. Diese Teilnehmer sind Behörden, gesetzliche Interessensvertretungen, Sozialversicherungsträger und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausschließlich im Eigentum von Bund, Länder und Gemeinden stehende juristische Personen, für im öffentlichen Interesse wahrgenommene Aufgaben (insbesondere für Zwecke des Förder- Beschaffungs- oder Auftragsvergabewesen). Somit authentifizierte und identifizierte Benutzerinnen/Benutzer können direkt von der Internetseite dieser Teilnehmer auf die Seite des Unternehmensserviceportals wechseln, ohne sich neuerlich authentifizieren oder identifizieren zu müssen beziehungsweise können vom Unternehmensserviceportal auf die jeweilige Seite wechseln oder vom Unternehmensserviceportal die jeweiligen Anwendungen aufrufen (single-sign-on).

Zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2

Neben einer übersichtlicheren Gliederung des § 5 werden die Teilnehmer des Unternehmensserviceportals konkretisiert. Es soll zudem prinzipiell die Möglichkeit vorgesehen werden, über das Unternehmensserviceportal auch Anwendungen von sonstigen Unternehmen aufrufen zu können; für das Anbieten derartiger Zusatzservices, deren Nutzen ausschließlich in der Wirtschaft liegt und die auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden können, gilt gemäß den Bestimmungen des § 49a Bundeshaushaltsgesetzes 1986 Entgeltlichkeit. Im Rahmen der ersten Ausbaustufe sind jedoch Anwendungen von Unternehmen für Unternehmen noch nicht geplant. Im Vordergrund steht die Kernaufgabe des Unternehmensserviceportals, die Kommunikation und Interaktion von Unternehmen zur öffentlichen Verwaltung zu erleichtern und damit Unternehmen zu entlasten.