Vorblatt

Problem:

Im Rahmen der Neugestaltung der privatrechtlichen Verträge über die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für den Bund gemäß Bundesbahngesetz, PrivbG im Zusammenhang mit dem ÖPNRV-G 1999 ist nach Zustimmung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Bestellung und Abwicklung dieser Leistungen durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH durchzuführen.

Ziel:

Erweiterung des kraft SCHIG festgelegten Aufgabenbereiches der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, damit den im Rahmen dieses Regelungsvorhabens vorgesehenen Aufgaben nachgekommen werden kann sowie die Sicherstellung, dass der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH die für die Erfüllung dieser (zusätzlichen) Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Inhalt:

Gesetzliche Verankerung, dass einerseits die Bestellung und Abwicklung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für den Bund gemäß Bundesbahngesetz, PrivbG im Zusammenhang mit dem ÖPNRV-G 1999 durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH ermöglicht wird andererseits die für die Erfüllung dieser (zusätzlichen) Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Alternativen:

Bestellung und Abwicklung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für den Bund durch eine andere Stelle, was aber aufgrund fehlender Ressourcen zur konkreten Aufgabenabwicklung zu erheblichen Mehrkosten führen würde (vgl. dazu auch Ausführungen Erläuterungen – Allgemeiner Teil).

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

– Finanzielle Auswirkungen:

         Dem Bund erwachsen im Hinblick auf die von der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH im Rahmen dieses Regelungsvorhabens wahrzunehmenden Aufgaben Ausgaben in der Höhe von zusätzlich rd. € 300.000 Euro/anno.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

         Das Regelungsvorhaben trägt dazu bei, die Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich zu begünstigen.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen:

         Keine.

– Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

         Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

         Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Im Zusammenhang mit der am 3. Dezember 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist eine Änderung des Bestellsystems der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei Schienenpersonen-verkehrsunternehmen vorgesehen. Dabei sollen die in den bisherigen privatrechtlichen Vereinbarungen über die Bestellung und Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenpersonenverkehr überwiegenden Tarifbestellungen auf Leistungsbestellungen umgestellt werden. Somit kann die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sichergestellt werden, die im Rahmen von Direktvergaben ein Verbot der Überkompensation der für die einzelnen Leistungen zu entrichtenden Abgeltungsbeträge vorsehen.

Für eine konkrete und transparente Berechnung der Abgeltungsbeträge ist eine nachvollziehbare Kostenstruktur der bestellten Leistungen und eine Überprüfung der Kostensätze erforderlich. Im Rahmen eines aufzubauenden Qualitätsmanagementsystems werden für die Leistungserbringung Qualitätsfaktoren definiert, die durch das betreffende Schienenpersonenverkehrsunternehmen zu erbringen sind und deren Einhaltung zu kontrollieren ist.

Da im Zusammenhang mit den im vorigen Absatz dargelegten Tätigkeiten teilweise bereits vorhandene Ressourcen der bundeseigenen Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH effizient genutzt werden können und zur konkreten Durchführung dieser Tätigkeiten ein unwirtschaftlicher Parallelaufbau einer anderen Stelle unterbleiben kann, ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sinnvoll, dass diese Tätigkeiten durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Dem Bund erwachsen im Hinblick auf die von der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH im Rahmen dieses Regelungsvorhabens wahrzunehmenden Aufgaben Ausgaben in der Höhe von zusätzlich rd. € 300.000 Euro/anno.

Besonderer Teil

Zu Z 1 (§ 3 Abs. 1 Z 9):

Durch diese Regelung wird der Aufgabenbereich der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH erweitert. Die detaillierte Ausgestaltung der durchzuführenden Aufgaben im Rahmen dieser Bestimmung wird in entsprechenden privatrechtlichen Vereinbarungen geregelt. Die konkrete Wahrnehmung dieser Aufgaben ist jedenfalls nur nach Einholung der Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie möglich.

Zu Z 2 (§ 5 Abs. 4):

Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH finanziell dahingehend auszustatten ist, dass sie ihren Verbindlichkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der unter § 3 Abs. 1 Z 9 genannten Aufgaben fristgemäß nachkommen kann.