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des Nationalrates |
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Finanzprokuratur Präs. Dr. Wolfgang Peschorn |
GZ. |
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Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz (ProkG), BGBl I Nr. 110/2008 geändert wird |
Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 17. November 2010 übermittelt wurde.
Auf Grund der engen terminlichen Vorgaben können Stellungnahmen, die nach dem 17. November einlagen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form der Frau Präsidentin des Nationalrates zuzuleiten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird den Ämtern der Landesregierung, der Verbindungsstelle der Bundesländer, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund mit diesem Anschreiben gleichzeitig im Sinne des Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsulationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I 35/1999 übermittelt. Die Stellungnahmefrist im Sinne des Art. 1 Abs. 4 dieser Vereinbarung endet abweichend von der allgemeinen Begutachtungsfrist vier Wochen nach Zustellung dieses Entwurfs.
Anlage
Für den Bundesminister:
Dr. Wolfgang Peschorn
(elektronisch gefertigt)