Organisationseinheit:

BMG - II (Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz)

Sachbearbeiter/in:

Mirna Ezzo, Sabine Ladits

E-Mail:

mirna.ezzo@bmg.gv.at, sabine.ladits@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4470, 4586

Fax:

Geschäftszahl:

BMG-90200/0035-II/2010

Datum:

28.10.2010

 

Ihr Zeichen:

gerhard.aigner@bmg.gv.at

 

 

 

 

 

BMG, BBG 2011; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundes-Tierseuchenfondsgesetzes erlassen und das Tierseuchengesetz geändert wird; Entwurf eines Bundesgesetzes über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrages (GESBG); Entwurf eines Bundesgesetzes, mit den die PharmMed Austria GmbH errichtet wird; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG, das BSVG, das B-KUVG und das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen geändert werden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt die im Betreff genannten Gesetzesentwürfe als Beiträge zum Budgetbegleitgesetz mit dem Ersuchen um Stellungnahme per email an die Adresse sabine.ladits@bmg.gv.at bzw schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens

 

17. November 2010.

 

Es ist beabsichtigt nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens diesen Entwurf im Rahmen der zusammenfassenden Regierungsvorlage des in Aussichtgenommenen Budgetbegleitgesetzes einzubringen.

 

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für Gesundheit davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die befassten Träger der Sozialversicherung werden ersucht, ihre Stellungnahme im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger abzugeben.

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden.

 

Diese Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinn des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und dem Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist nach dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr.  Gerhard Aigner

 

 

 

Beilage/n:      

 

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