Vorblatt

Problem:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Nach wie vor hohe Arbeitslosigkeitsraten von Menschen mit Behinderungen.

Zunehmende Kritik am besonderen Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte.

Notwendigkeit der Verbesserung der Stellung der Behindertenvertrauenspersonen.

Forderungen nach finanziellen Unterstützungsleistungen auch für behinderte Unternehmer.

Finanzierungssicherheit für das Förderungsinstrumentarium zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderung sind in mehreren Ressorts angesiedelt.

Missverhältnis zwischen den Kosten für die Überweisung des Reisekostenersatzes und der durchschnittlichen Höhe des Reisekostenersatzes.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Komplexität der Herstellung der Barrierefreiheit bei bestehenden Bauwerken und öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Ziele der Gesetzesinitiative:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Verstärkung des Anreizes, Menschen mit Behinderung in Arbeitsverhältnisse auf dem offenen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Verbesserung der Stellung der Behindertenvertrauenspersonen.

Schaffung von finanziellen Unterstützungen auch für behinderte Unternehmer.

Modifizierung des besonderen Bestandschutzes für begünstigte Behinderte.

Herstellung der Finanzierbarkeit des Förderungsinstrumentariums zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Neugestaltung der Mobilitätsförderungen.

Verwaltungsvereinfachung beim Reisekostenersatz.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Anpassung der Übergangsfristen für bestehende Bauwerke und öffentliche Verkehrsmittel an die Komplexität.

 

Inhalt:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Erhöhung der Ausgleichstaxe.

Schaffung eines Kollegialorganes als betriebliche Vertretung der begünstigten Behinderten in Anlehnung an den Jugendvertrauensrat im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Förderungen an behinderte Unternehmer.

Aussetzung des besonderen Kündigungsschutzes für begünstigte Behinderte für einen Zeitraum von drei Jahren

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Entfall der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe.

Neuregelung der Reisekostenabrechnung.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Verlängerung der Übergangsfristen für die Herstellung der Barrierefreiheit bei bestehenden Bauwerken  und öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Alternativen (Art. X1, X2, und X3):

Keine.

 

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich, Standardkosten­modell-Richtlinien:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung.

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Keine.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Keine.

 

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen und für Unternehmen:

Keine.

- Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe hat deren ökologischen Ansatz entgegen gewirkt; durch die Umgestaltung der Mobilitätsförderung für Menschen mit Behinderung wird den ökologischen Aspekten besser Rechnung getragen.

- Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

 

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Harmonie mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist gegeben.

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Harmonie mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist gegeben.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Harmonie mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union ist gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Behinderteneinstellungsgesetz (Art. X1)

Stärkung des Ausgleichstaxfonds; keine relevanten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Bundesbehindertengesetz (Art. X2)

Entlastungen in der UG 21 in Höhe von € 5 Mio. stehen Mindereinnahmen in Höhe von € 5 Mio. im Bereich der Einkommensteuer durch die Erhöhung des Mobilitätsfreibetrages gegenüber.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Art. X3)

Keine relevanten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens (Art. X1, X2 und X 3):

Keine.