Anschrift

»lt. Verteiler

 

BMF - Abteilung »VI/1
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter/in:
» Dr. Edeltraud Lachmayer
Telefon +43 (1) 514 33
»506021
e-Mail »edeltraud.lachmayer@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-»010000/0040-VI/1/2010

 

 

 

Betreff:

»Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Instituten des Finanzmarktes (Stabilitätsabgabegesetz) sowie eine Flugabgabe (Flugabgabegesetz – FlugAbgG) eingeführt werden und mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 – BBG 2011 – 2014 – Teil Abgabenänderungsgesetz – AbgÄG)

 

Erledigungstext:

 

»Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf mit dem Er­suchen um allfällige Stellungnahme bis »17. November 2010. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken bestehen.

 

Es wird ersucht, Stellungnahmen in elektronischer Form ausschließlich an die Internetadresse e-Recht@bmf.gv.at zu richten. Weiters wird ersucht, die schriftlichen Stellungnahmen auch an die Präsidentin des Nationalrates in elektronischer Form an die Internetadresse des Parlaments begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.

Auf Grund der engen terminlichen Vorgaben können Stellungnahmen, die nach dem 17. November einlagen, nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf wird den Ämtern der Landesregierung, der Verbindungsstelle der Bundesländer, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund mit diesem Anschreiben gleichzeitig im Sinne des Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsulationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I 35/1999 übermittelt. Die Stellungnahmefrist im Sinne des Art. 1 Abs. 4 dieser Vereinbarung endet abweichend von der allgemeinen Begutachtungsfrist vier Wochen nach Zustellung dieses Entwurfs.

 

 

Anlage

27. Oktober 2010
Für den Bundesminister:
Dr. Edeltraud Lachmayer
(elektronisch gefertigt)