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lt. Verteiler |
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BMF - Abteilung VI/1 |
GZ. BMF-010000/0040-VI/1/2010 |
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Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 17. November 2010. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken bestehen.
Es wird ersucht, Stellungnahmen in elektronischer Form ausschließlich an die Internetadresse e-Recht@bmf.gv.at zu richten. Weiters wird ersucht, die schriftlichen Stellungnahmen auch an die Präsidentin des Nationalrates in elektronischer Form an die Internetadresse des Parlaments begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln.
Auf Grund der engen terminlichen Vorgaben können Stellungnahmen, die nach dem 17. November einlagen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird den Ämtern der Landesregierung, der Verbindungsstelle der Bundesländer, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund mit diesem Anschreiben gleichzeitig im Sinne des Art. 1 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsulationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I 35/1999 übermittelt. Die Stellungnahmefrist im Sinne des Art. 1 Abs. 4 dieser Vereinbarung endet abweichend von der allgemeinen Begutachtungsfrist vier Wochen nach Zustellung dieses Entwurfs.
Anlage
27. Oktober 2010
Für den Bundesminister:
Dr. Edeltraud Lachmayer
(elektronisch gefertigt)