Entwurf
Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:
1. § 22 Abs. 1 zweiter Satz lautet:
„Für Unterrichtstätigkeiten im Bereich der Lehreraus- und Lehrerfortbildung sowie für Unterrichtstätigkeiten an Bundesschulen darf auch eine Mitverwendung erfolgen.“
2. Dem § 123 wird folgender Abs. 62 angefügt:
„(62) § 22 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 tritt mit 1. September 2010 in Kraft.“