Entwurf

Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 22 Abs. 1 zweiter Satz lautet:

„Für Unterrichtstätigkeiten im Bereich der Lehreraus- und Lehrerfortbildung sowie für Unterrichtstätigkeiten an Bundesschulen darf auch eine Mitverwendung erfolgen.“

2. Dem § 123 wird folgender Abs. 62 angefügt:

„(62) § 22 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 tritt mit 1. September 2010 in Kraft.“