Anlage A

Zulassungskriterien für besonders Hochqualifizierte gemäß § 12

 

Kriterien

Punkte

Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten

maximal anrechenbare Punkte: 40

Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschul­studiums gemäß den Stufen 5A und 6 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED) 1997 mit vierjähriger Mindestdauer

 

 

20

Habilitation

40

Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt:

 

50 000 bis 60 000 Euro

60 000 bis 70 000 Euro

über 70 000 Euro

20

25

30

Forschungs- oder Innovationstätigkeit

(Patentanmeldungen, Publikationen)

20

Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft)

20

 

 

Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition)

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Jahr)

sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich

2

10

 

 

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 10

Deutsch- oder Englischkenntnisse auf

A1-Niveau

A2-Niveau

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

 

5

10

 

 

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 20

bis 35 Jahre

bis 40 Jahre

bis 45 Jahre

20

15

10

 

 

Studium in Österreich

maximal anrechenbare Punkte: 10

zweiter Studienabschnitt

5

erster und zweiter Studienabschnitt

10

 

 

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

100

erforderliche Mindestpunkteanzahl:

70