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Mag.iur. Reinhard Seitz

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GZ: BMASK-433.001/0106-VI/AMR/7/2010

 

Wien, 09.12.2010

 

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird; Begutachtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsmarkt, übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, samt Anlagen und Erläuterungen.

Es wird ersucht, die Stellungnahme bis spätestens 28. Jänner 2011 per E-Mail an die Adresse vi7@bmask.gv.at zu übermitteln.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.

Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates per E-Mail an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übersenden.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Inneres zeitgleich den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden, zur Begutachtung ausgesandt hat. Dieser Entwurf enthält die korrespondierenden fremdenrechtlichen Regelungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

Der vorliegende Gesetzesentwurf samt Anlagen und Erläuterungen wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0175 und im Rechts­informationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.

 

Begutachtungsentwurf

samt Anlagen und Erläuterungen

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Mag.iur. Roland Sauer

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