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Gz ● BKA-603.979/0001-V/4/2011 Sachbearbeiter: Dr. Michael R. Kogler Abteilungsmail ● v4@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/0 Ihr Zeichen ● |
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die Literar Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte, GesmbH
die LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH
die VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH
die VBK Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH
die VDFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg. GenmbH
die Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH
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den Österreichischen Skiverband
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das Institut für Kommunikationswissenschaften der Uni Salzburg
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die Grüne Bildungswerkstatt
das FPÖ Bildungsinstitut
die BZÖ Zukunftsakademie
Bundesverfassungsgesetz zur Transparenz von Medienkooperationen mit sowie der Vergabe von Förderungen und Werbeaufträgen an Medienunternehmen (BVG-Medienkooperation und Medienförderung – BVG-MedKF)
Versendung zur Begutachtung und zur Stellungnahme nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
In der Anlage übermittelt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst einen Entwurf zu oben genanntem Gesetzesvorhaben zur allgemeinen Begutachtung.
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht um allfällige Stellungnahmen bis zum
8. APRIL 2011 (einlangend)
an die Adresse v4@bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so geht das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und hierüber in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt und der Entwurf darüber hinaus auch auf der Webseite http://www.bka.gv.at/medien abgerufen werden kann.
Beilage
8. März 2011
Für den Bundeskanzler:
HESSE
Elektronisch gefertigt