Wien, am 10.
März 2011 GZ:
BMLFUW-UW-1.2.2/0017-V/2/2010 Sachbearbeiter:
Steindl/Weinberger/Quint Durchwahl: 2339/2340/2331
An
die Parlamentsdirektion
die Volksanwaltschaft
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER
das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
den unabhängigen Umweltsenat
die Bundesanstalt „Statistik Österreich“
das Präsidium der Finanzprokuratur
die Österreichische Bundesforste AG
das Bundesvergabeamt
die Bundesbeschaffung GmbH
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Apothekerkammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
das Österreichische Normungsinstitut
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
das Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
den Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (ChemG-Novelle 2011);
Aussendung zur Begutachtung
In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den im Betreff zitierten Gesetzesentwurf samt Vorblatt, Erläuterungen und einer Textgegenüberstellung zur Begutachtung.
Die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes gilt gleichzeitig als Übermittlung iSd § 15a B‑VG Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einem künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.
Um Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/2 (martin.pixner@lebensministerium.at), bis längstens
10. Mai 2011
wird ersucht.
Weiters wird darum ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf samt Beilagen auch auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (www.umweltnet.at Bereich Chemie) zur Einsicht und zum Download zur Verfügung steht.
Sollte bis zu diesem Datum beim ho. Ressort keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird davon ausgegangen, dass seitens der jeweiligen Begutachtungsstelle keine Einwände zu dem gegenständlichen Entwurf bestehen.
Für den Bundesminister:
SC Liebel
Elektronisch gefertigt