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Gz BKA-600.883/0035-V/8/2011● Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Dr Michael FRUHMANN Pers. E-mail ● michael.fruhmann@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-2922 Ihr Zeichen ● |
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die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
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alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
die Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt
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die Bundestheater-Holding GmbH
den Asylgerichtshof
den unabhängigen Umweltsenat
den österreichischen Statistikrat
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zu Handen Herrn Dr. SACHS
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die Bundesimmobilien GmbH
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die Telekom-Control-Kommission
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
alle Ämter der Landesregierungen
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den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
zu Handen Frau Dr. MILLE
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
alle Rechtsanwaltskammern
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
die Technische Universität
die Universität für Bodenkultur Wien
die Österreichische Universitätenkonferenz
den Verband der Professoren Österreichs
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Normungsinstitut
zu Handen Herrn Dr. ELLMER
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verein der österreichischen Verwaltungsrichter
den Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
das Generalsekretariat Österreichs Energie (vordem: Verband der Elektrizitätswerke Österreichs)
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
den Fachverband Gas & Wärme
die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser
den Österreichischen Verband der Internet Service Provider
den Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein
die Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)
die ARGE Daten
den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
den ANKÖ
zu Handen Herrn Dkfm. Dr JÖCHLINGER
die ASFINAG
die Wiener Zeitung
BG über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (BVergGVS); Aussendung zur Begutachtung
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den – gemäß Art. 14b Abs. 4 B‑VG unter Mitwirkung der Länder ausgearbeiteten – Entwurf für ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2011 – BVergGVS 2011) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
19. September 2011
(ho einlangend). Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst lädt überdies ausdrücklich alle sonstigen – auch nicht in der obigen Adressatenliste erwähnten – interessierten Kreise zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum oben angegebenen Datum ein.
Die Stellungnahmen sind auf elektronischem Weg unter Angabe der Geschäftszahl an die Adresse v@bka.gv.at zu übermitteln. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so geht das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Das Aussendungsschreiben, der Begutachtungstext und die diesbezüglichen Erläuterungen sind auch von der Web-Site des Bundeskanzleramtes unter der Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/vergaberecht (Rubrik Aussendungen/Begutachtungen) abrufbar.
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht, alle nachgeordneten Dienststellen und alle interessierten Unternehmen seitens ihrer jeweiligen (Interessen)Vertretungen bzw. Oberbehörden vom Begutachtungsentwurf und der Möglichkeit zur Stellungnahme zu informieren. Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht weiters, alle interessierten Gemeinden und Gemeindeverbände seitens ihrer jeweiligen Vertretungen bzw. seitens der Länder vom Begutachtungsentwurf und der Möglichkeit zur Stellungnahme zu informieren.
Es wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar – bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu – im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
11. Juli 2011
Für den Bundeskanzler:
HESSE
Elektronisch gefertigt