Gz BKA-600.883/0040-V/8/2011

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bearbeiter Herr Mag Dr Michael FRUHMANN

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BG, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (BVergG-Novelle 2011); Aussendung zur Begutachtung

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den – gemäß Art. 14b Abs. 4 B‑VG unter Mitwirkung der Länder ausgearbeiteten – Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (BVergG-Novelle 2011) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

 

23. September 2011

 

(ho einlangend). Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst lädt überdies ausdrücklich alle sonstigen – auch nicht in der obigen Adressatenliste erwähnten – interessierten Kreise zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum oben angegebenen Datum ein.

 

Im Zusammenhang mit der Begutachtung stellt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst zur Diskussion, ob gesetzliche Regelungen für den Fall vorgesehen werden sollen, dass der Auftraggeber in der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung eine längere als die gesetzlich vorgesehene Stillhaltefrist angegeben hat. Es wird um Rückmeldung ersucht, ob derartige Regelungen für notwendig erachtet werden, ob (und bejahenden Falls wie) eine Fristverletzung sanktioniert werden sollte sowie ferner ob (gegebenenfalls welche) flankierende Regelungen im Rechtsschutzbereich für notwendig erachtet werden.

 

Die Stellungnahmen sind auf elektronischem Weg unter Angabe der Geschäftszahl an die Adresse v@bka.gv.at zu übermitteln. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so geht das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Das Aussendungsschreiben, der Begutachtungstext, die diesbezüglichen Erläuterungen und die Textgegenüberstellung sind auch von der Web-Site des Bundeskanzleramtes unter der Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/vergaberecht (Rubrik Aussendungen/Begutachtungen) abrufbar.

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht, alle nachgeordneten Dienststellen und alle interessierten Unternehmen seitens ihrer jeweiligen (Interessen)Vertretungen bzw. Oberbehörden vom Begutachtungsentwurf und der Möglichkeit zur Stellungnahme zu informieren. Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht weiters, alle interessierten Gemeinden und Gemeindeverbände seitens ihrer jeweiligen Vertretungen bzw. seitens der Länder vom Begutachtungsentwurf und der Möglichkeit zur Stellungnahme zu informieren.

 

Es wird ersucht,

 

·        die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar – bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu – im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·        und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

 

 

19. Juli 2011

Für den Bundeskanzler:

HESSE

 

 

 

Elektronisch gefertigt