Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Sammelanschrift laut Verteiler
per E-Mail
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Geschäftszahl: |
BMUKK-637/0150-III/2011 |
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SachbearbeiterIn: |
Mag. Christa Wohlkinger |
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Abteilung: |
III |
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E-Mail: |
christa.wohlkinger@bmukk.gv.at |
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Telefon/Fax: |
+43(1)/53120-2332/53120-812332 |
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Ihr Zeichen: |
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Privatschulgesetz geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Privatschulgesetz geändert werden, mit dem Ersuchen um Stellungnahme per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmukk.gv.at bzw. schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens
27. November 2011.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegenständlicher Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes elektronisch verfügbar ist (http://ris.bka.gv.at/) bzw. auf der Ressorthomepage abgerufen werden kann (http://www.bmukk.gv.at).
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden.
Gegenständlicher Entwurf wird den gegenbeteiligten Gebietskörperschaften unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, zur Stellungnahme bis längstens
27. November 2011
übermittelt.
Beilage
Wien, 25. Oktober 2011
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied
Elektronisch gefertigt
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