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Organisationseinheit: |
BMG - II/A/4 (Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten) |
Sachbearbeiter/in: |
Dr. Robert Semp |
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E-Mail: |
robert.semp@bmg.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4180 |
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Fax: |
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Geschäftszahl: |
BMG-92433/0004-II/A/4/2011 |
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Datum: |
03.11.2011 |
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Ihr Zeichen: |
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Entwurf eines Arzneibuchgesetzes 2012
Allgemeines Begutachtungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens
17. Jänner 2012.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an robert.semp@bmg.gv.at unter dem Begriff „Arzneibuchgesetz 2012“ zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen wird u.e. dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner
Beilage/n: Arzneibuchgesetz 2012/Text
Arzneibuchgesetz 2012/Erläuterungen
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