Vorblatt

Problem:

Zulassungen zu Diplom- und Bachelorstudien können auch während der Nachfrist zur allgemeinen Zulassungsfrist eingereicht werden, dies führt zu Planungsunsicherheit insbesondere der verplichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Ziel/Inhalt /Problemlösung:

Studienwerberinnen und Studienwerber für Diplom- oder Bachelorstudien, für die keine besonderen Aufnahme- oder Zulassungsverfahren bestehen, müssen bis zum 5. September bzw. 5. Februar die Zulassung zum Studium beantragen, nur in Ausnahmefällen soll für diese Studien eine Zulassung auch nach dem 5. September bzw. 5. Februar möglich sein.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Planungssicherheit für die Universitäten.

– Finanzielle Auswirkungen:

Da die Abläufe schon derzeit durchgeführt werden, sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

         Keine.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen:

                Keine.

                – Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

                Keine.

– Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

         Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.