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Abteilungsmail: V2@bka.gv.at Bearbeiter 1: Mag. Dr. Karl Irresberger Telefon: 01/53115/202249 E-mail: karl.irresberger@bka.gv.at Bearbeiter 2: MMag. Thomas Zavadil Telefon: 01/53115/204264 E-mail: thomas.zavadil@bka.gv.at Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
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GZ BKA-602.659/0001-V/2/2012 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Publizistikförderungsgesetz 1984 und das
Stellenbesetzungsgesetz geändert werden (BKA‑Beitrag zum
Stabilitätsgesetz 2012 – BKA‑StabG);
Versendung zur Begutachtung
An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler Dr. SPINDELEGGER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WALDNER
das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER
das Büro von Herrn Staatssekretär KURZ
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
den Datenschutzrat
die Datenschutzkommission
die Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt
den österreichischen Statistikrat
den Rat für Forschung und Technologieentwicklung
das Umweltbundesamt
die Bundesanstalt „Statistik Österreich“
die Bundesbeschaffung GmbH
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich
die Bundestheater-Holding GmbH
die ÖBB-Holding AG
die Österreichische Bundesforste AG
die Österreichische Post AG
die Telekom Austria AG
[1] alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
[2]den Österreichischen Gemeindebund
[3]den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Zahnärztekammer
die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
die Österreichische Apothekerkammer
den Verband Angestellter Apotheker
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Bischofskonferenz
den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes
den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
die ARGE Daten
das Dr. Karl Renner-Institut zH Dir. Mag. Karl Duffek
die Politische Akademie der ÖVP zH Dir. Dr. Dietmar Halper
das FPÖ-Bildungsinstitut zH Dr. Klaus Nittmann
die Grüne Bildungswerkstatt zH Herrn Dr. Andreas Novy
die BZÖ-Zukunftsakademie zH Herrn Gerold Sassmann
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines BKA‑Beitrags zum Stabilitätsgesetz 2012 und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
27. Februar 2012
an die e‑mail-Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at,
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
17. Februar 2012
Für den Bundeskanzler:
HESSE
Elektronisch gefertigt