Abteilungsmail: V2@bka.gv.at

Bearbeiter 1: Mag. Dr. Karl Irresberger

Telefon: 01/53115/202249

E-mail: karl.irresberger@bka.gv.at

Bearbeiter 2: MMag. Thomas Zavadil

Telefon: 01/53115/204264

E-mail: thomas.zavadil@bka.gv.at

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

GZ BKA-602.659/0001-V/2/2012

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Stellenbesetzungsgesetz geändert werden (BKA‑Beitrag zum Stabilitätsgesetz 2012 – BKA‑StabG);
Versendung zur Begutachtung

 

An


die Österreichische Präsidentschaftskanzlei

die Parlamentsdirektion

den  Rechnungshof

die Volksanwaltschaft

den  Verfassungsgerichtshof

den  Verwaltungsgerichtshof

alle  Bundesministerien

das  Büro von Herrn Vizekanzler Dr. SPINDELEGGER

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WALDNER

das  Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER

das  Büro von Herrn Staatssekretär KURZ

alle  Sektionen des Bundeskanzleramtes

alle  Abteilungen des Verfassungsdienstes

den  Datenschutzrat

die Datenschutzkommission

die Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt

den österreichischen Statistikrat

den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

das  Umweltbundesamt

die Bundesanstalt „Statistik Österreich“

die   Bundesbeschaffung GmbH

die   Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich

die Bundestheater-Holding GmbH

die ÖBB-Holding AG

die Österreichische Bundesforste AG

die Österreichische Post AG

die Telekom Austria AG

[1] alle  Ämter der Landesregierungen

die Verbindungsstelle der Bundesländer

[2]den Österreichischen Gemeindebund

[3]den Österreichischen Städtebund

die Wirtschaftskammer Österreich

die Bundesarbeitskammer

die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

den  Österreichischen Landarbeiterkammertag

den  Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

die Österreichische Notariatskammer

die Österreichische Patentanwaltskammer

die Österreichische Ärztekammer

die Österreichische Zahnärztekammer

die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

die Österreichische Apothekerkammer

den  Verband Angestellter Apotheker

die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

die Kammer der Wirtschaftstreuhänder

die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

den  Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

das  Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

das  Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

das  Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

das  Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

die Österreichische Juristenkommission

das  Österreichische Institut für Rechtspolitik

die Österreichische Bischofskonferenz

den  Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

die Vereinigung der Österreichischen Industrie

den  Österreichischen Gewerkschaftsbund

die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

den  Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

den  Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

den  Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

den  Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

die ARGE Daten

das  Dr. Karl Renner-Institut zH Dir. Mag. Karl Duffek

die Politische Akademie der ÖVP zH Dir. Dr. Dietmar Halper

das  FPÖ-Bildungsinstitut zH Dr. Klaus Nittmann

die Grüne Bildungswerkstatt zH Herrn Dr. Andreas Novy

die BZÖ-Zukunftsakademie zH Herrn Gerold Sassmann


 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines BKA‑Beitrags zum Stabilitätsgesetz 2012 und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

27. Februar 2012

an die e‑mail-Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.                     Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Verein­ba­rung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar                     — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at,

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

17. Februar 2012

Für den Bundeskanzler:

HESSE

 

 

Elektronisch gefertigt



[1] Zustellung (auch) per Post.

[2] Zustellung (auch) per Post.

[3] Zustellung (auch) per Post.