Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes
Auf Grund der § 11 des Bausparkassengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, wird verordnet:
Die Verordnung zur Durchführung des Bausparkassengesetzes, BGBl. Nr. 880/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 355/2009, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird der Betrag „180 000 Euro“ durch den Betrag „300 000 Euro“ ersetzt.
Erläuterungen
Zu § 1 Abs. 1:
Die Anhebung erfolgt auf Grund gestiegener Immobilienpreise.