Vorblatt

Problem:

Die neuen Informations-und Kommunikationstechnologien finden sich sehr unterschiedlich in der öffentlichen Verwaltung wieder. Dabei könnten gerade E-Government-Instrumente die Effizienz der Verwaltung durch verbesserte Informationsbereitstellung und Prozessoptimierung erhöhen. Eine Expertengruppe stellte im Bereich E-Government folgende Probleme fest:

                1. fehlende Konsolidierung und Harmonisierung von IT-Infrastrukturen

                2. fehlende Optimierung von Prozessen bei Einführung von E-Government Anwendungen

                3. inhomogene bzw. divergierende Bürger- und Wirtschaftsorientierung

                4. fehlende interne Kontroll-und Berechtigungssysteme

Einsparungspotentiale aus gemeinsamer Beschaffung, Entwicklung, Wartung, Betrieb, Schulung, etc. werden im IT-Bereich nicht ausgeschöpft. Unterschiedliche IKT-Standards führen zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand bei der Beschaffung und beim Betrieb. Nur einheitliche IKT-Standards schaffen die Rahmenbedingungen für Effizienz bei Entwicklung und gemeinsamen Betrieb bei der Bundesrechenzentrum GmbH.

Es bestehen Parallelstrukturen (z.B. betreiben Ministerien parallele Netzwerkstrukturen oder es bestehen unterschiedliche Telefonsysteme) bei IKT-Lösungen und IT-Verfahren, system- und bereichsüber­greifende Lösungen sowie Kooperationen fehlen. Zahlreiche Eigenentwicklungen erhöhen die Ausgaben.

Prozesse sind nicht optimiert, wodurch Medienbrüche zwischen den Verwaltungseinheiten entstehen. E‑Government Anwendungen stehen vor der Herausforderung, sowohl Benutzerfreundlichkeit als auch einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

Die internen Kontroll-und Berechtigungssysteme sind nicht ausreichend entwickelt.

 

Ziele:

Durch den bundesweiten Einsatz zentraler standardisierter IKT-Lösungen und IT-Verfahren ist es möglich, die Verwaltung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Die Nutzung von Synergieeffekten gewährleistet  die Erreichung der vorgegebenen Sparziele.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

- Finanzielle Auswirkungen:

Die initialen Investitionskosten werden mit rund 25 Mio. Euro geschätzt. Diese entstehen durch Verordnungen auf Grund der Verordnungsermächtigungen des § 3. Es kommt zu einer dauerhaften Reduktion der Ausgaben des Bundes; das Einsparungspotential für die Jahre 2012-2016 beträgt insgesamt rund 148 Millionen Euro.

- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Es kommt  zu Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen  sowohl im Verwaltungsbereich als auch bei den Unternehmen; der Wirtschaftsstandort Österreich wird gestärkt.

-- Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen:

Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen bei den Unternehmen werden sich auf die Preisstruktur auswirken und damit die Wettbewerbssituation der Unternehmen stärken.

- Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Keine               

- Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine

- Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Die vorgesehenen Regelungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

- Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

-Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Erläuterungen

Allgemeines:

Im Verwaltungsreformprojekt „Bundesclient“ wurde als Ziel die Festlegung von verbindlichen und möglichst plattformunabhängigen Mindeststandards für IT-Arbeitsplätze (Hard- und Software) der österreichischen Bundesverwaltung definiert. Die Definition soll nun auf eine „Bundesclient Architektur“ ausgedehnt und schließlich von allen Bundesdienststellen genutzt werden. Die Bundesclient Architektur wird im Auftrag des BMF von der Bundesrechenzentrum GmbH den Bundesdienststellen angeboten. Die dadurch erzielbare Standardisierung der IT-Arbeitsplatzausstattung bei Bundesdienststellen soll auch die Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Querschnittsanwendungen in allen Bundesdienststellen effizienter unterstützen. Ferner sollen ausgewählte IT-Service-Prozesse ressortübergreifend vereinheitlicht werden, um bei Weiter­entwick­lung, Betrieb und Nutzung von Querschnittsanwendungen des Bundes den Aufwand für alle Bundesdienststellen zu reduzieren.

Hinsichtlich der Software-Ausstattung der IT-Arbeitsplätze wurden für die Erfüllung einzelner Services (z.B. E-Mail, Office, etc.) einheitliche Software-Pakete definiert. Querschnittsanwendungen des Bundes müssen in Hinblick auf die Berücksichtigung der Kompatibilität zu diesen definierten Standardpaketen entwickelt werden.

Dieses Reformprojekt und weitere Verwaltungsreformprojekte, die auf die Vereinheitlichung und Vereinfachung und damit auf eine Effizienzsteigerung der gesamten Bundesverwaltung abzielen, gründen auf einem Ministerratsbeschluss vom 15. September 2009.

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten (vgl. Art. 126b Abs.5 B-VG). Zur Vermeidung von aufwändigen und kostenintensiven Prozessen bei der Abwicklung von Rechnungen in Papierformat soll künftig auch an der Schnittstelle zur Wirtschaft auf elektronisch unterstützte Kommunikation umgestiegen werden. Die Rechnungslegung an sämtliche Bundesdienststellen hat in elektronisch verarbeitbaren Datenstrukturen zu erfolgen.

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu § 1:

Der bundesweiten Vereinheitlichung der IKT-Lösungen und IT-Verfahren dienen insbesondere die Nutzung von Bundeslizenzen  und eine gemeinsame Lizenzpolitik der Bundesdienststellen.

Zu § 2 Abs. 2:

Für die angeführten Bereiche Personalmanagement, Budgetmanagement und Haushaltsrecht und für  jene Bereiche, die mit diesen zusammenhängen, wurden in den jeweiligen Materiengesetzen bereits Regelungen für die dazugehörigen IKT-Standards getroffen. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind daher diese Bereiche nicht vom Regelungsgegenstand des IKTKonG umfasst. Die Materiengesetze sind leges speciales zum gegenständlichen IKTKonG.

 

Zu § 3:

Geht es um die Umsetzung rechtlicher Vorgaben wie insbesondere internationaler Abkommen (wie z.B. Schengener Abkommen) bzw. Vorgaben oder Vereinbarungen mit anderen Gebietskörperschaften ist das Einvernehmen mit der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister einzuholen.

Zu § 4:

Im § 4 werden die Zuständigkeiten für den Betrieb sowie die Beauftragung und Kostentragung für die Neuentwicklung, Weiterentwicklung und den Betrieb einheitlicher IKT-Lösungen und IT-Verfahren gem. §§ 2 und 3 geregelt.

Die Entwicklung, Weiterentwicklung und der Betrieb der im § 2 genannten IKT-Lösungen und IT-Verfahren mit Ausnahme des ELAK, der dualen Zustellung und elektronischer Signaturen wird von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen beauftragt. Weiterentwicklung und Betrieb für ELAK, duale Zustellung und elektronische Signaturen werden von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler beauftragt.

 

Zu § 5 Abs. 2:

Unter sonstige Berechtigte sind insbesondere berufsmäßige Parteienvertreter (z.B. Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) oder sonstige Dienstleister zu verstehen.

Zu § 5 Abs. 4:

Als Portale für die Einbringung einer e-Rechnung kommt insbesondere das Unternehmensserviceportal in Frage; in jedem Fall handelt es sich um ein für die Wirtschaft allgemein zugängliches Portal.

Zu § 5 Abs. 5:

Die formelle Prüfung erfolgt automationsunterstützt.

Zu § 7 Abs. 2:

Die Übergangsbestimmungen dienen dazu, alle Bundesdienststellen mit den technischen Erfordernissen für den Empfang von e-Rechnungen und die Verpflichteten mit den technischen Erfordernissen für die Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen auszustatten. Unter anderem werden Empfang und Datenstruktur in einer technischen Durchführungs-VO (§5 Abs. 1) näher geregelt. Die Übergangsfrist ist erforderlich für die Vorbereitungsarbeiten, um einen reibungslosen Übergang von Rechnungen in Papierformat zu e-Rechnungen zu gewährleisten. Es wird diverse Pilotversuche geben. Das System wird im Jahr 2013 für eine „freiwillige“ elektronische Rechnungslegung geöffnet sein.