BKA-600.308/0002-V/1/2012                               Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird; Versendung zur BegutachtungEntwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird; Versendung zur Begutachtung

 

 

 

 

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bearbeiterin Frau Dr Elisabeth DUJMOVITS

Pers. E-mail Elisabeth.DUJMOVITS@bka.gv.at

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   die Österreichische Apothekerkammer

   die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

   die Kammer der Wirtschaftstreuhänder

   die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

   den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

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   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

   die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

   das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

   das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

   das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

   das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

   das Institut für Europarecht der Universität Wien

   das Institut für Europarecht der Universität Graz

   das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

   das Institut für Europarecht der Universität Salzburg

   das Institut für Europarecht der Universität Linz

   das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

   die Österreichische Universitätenkonferenz

   die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

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   die Österreichische Juristenkommission

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   die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

   das Österreichische Institut für Menschenrechte

   die Österreichische Liga für Menschenrechte

   die österreichische Sektion von amnesty international

   das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

   den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge

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den Verhandlungsausschuss der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

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   den Bund Österreichischer Frauenvereine

   die Aktion21 – Pro Bürgerbeteiligung

 

 

 

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird,

und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

12. April 2012

an die e‑mail-Adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.                Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar                     — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at,

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

29. Februar 2012

Für den Bundeskanzler:

HESSE

 

 

Elektronisch gefertigt

 



[1] Zustellung (auch) per Post.