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Völkerrechtsbüro |
GZ. BMeiA-AT.8.15.02/0056-I.A/2012 |
SB/DW: Ges. MMag. Gregor Schusterschitz/3369 |
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E-Mail: gregor.schusterschitz@bmeia.gv.at |
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An: |
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Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) |
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Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden.
Es darf um allfällige Übermittlung einer Stellungnahme bis
25. April 2012
an die e mail-adresse abti2@bmeia.gv.at ersucht werden.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der (allfälligen) Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das BMeiA davon ausgehen, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Wien, am 2. März 2012
Für den Bundesminister:
H. Tichy m.p.