Organisationseinheit:

BMG - II/A/4 (Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten)

Sachbearbeiter/in:

Dr. Sylvia Füszl

E-Mail:

sylvia.fueszl@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4885

Fax:

Geschäftszahl:

BMG-92401/0001-II/A/4/2012

Datum:

02.04.2012

 

Ihr Zeichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Novelle zum Arzneimittelgesetz, Allgemeines Begutachtungsverfahren

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens

 

18. Juni 2012.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.

 

Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an harald.aumair@bmg.gv.at unter dem Begriff „AMG-Novelle“ zu übermitteln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

 


Der Gesetzesentwurf samt  Erläuterungen und Textgegenüberstellung wird auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu verständigen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner

 

 

 

Beilage/n:       AMG-Novelle Pharmakovigilanz, Begutachtung

Erläuterungen AMG-Novelle-Pharmakovigilanz-Begutachtung Stand_ 08 05 2012

AMG-Novelle Pharmakovigilanz, Textgegenüberstellung

 

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