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Organisationseinheit: |
BMG - II/A/4 (Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten) |
Sachbearbeiter/in: |
Dr. Sylvia Füszl |
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E-Mail: |
sylvia.fueszl@bmg.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4885 |
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Fax: |
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Geschäftszahl: |
BMG-92401/0001-II/A/4/2012 |
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Datum: |
02.04.2012 |
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Ihr Zeichen: |
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Novelle zum Arzneimittelgesetz, Allgemeines Begutachtungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens
18. Juni 2012.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an harald.aumair@bmg.gv.at unter dem Begriff „AMG-Novelle“ zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung wird auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner
Beilage/n: AMG-Novelle Pharmakovigilanz, Begutachtung
Erläuterungen AMG-Novelle-Pharmakovigilanz-Begutachtung Stand_ 08 05 2012
AMG-Novelle Pharmakovigilanz, Textgegenüberstellung
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