Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat

Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien

Favoritenstraße 7, 1040 Wien

DVR: 0017001

 

AUSKUNFT

Mag. Helga Oberhauser

Tel: (01) 711 00 DW 6323

Fax: +43 (1) 711002190

Helga.Oberhauser@bmask.gv.at

E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung

der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse

VII3@bmask.gv.at zu richten.

 

 

«Straße» «ON»

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«Land»

 

 

 

GZ: BMASK-461.201/0008-VII/A/3/2012

 

Wien, 14.08.2012

 

 

 

Betreff:

Begutachtungsverfahren und Konsultationsmechanismus:
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz geändert werden

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt den im Betreff genannten Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung. Sie finden den Entwurf und die Materialen auch im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/Begut/.

 

Es wird um Stellungnahme bis längstens

 

20. September 2012

per E-Mail an die Adresse: VII3@bmask.gv.at

 

ersucht. Weiters wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar per E-Mail an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Sollte bis zum oben angegebenen Termin keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird angenommen, dass kein Einwand gegen den vorliegenden Entwurf besteht.

 

Dieser Gesetzesentwurf wird gleichzeitig unter Berufung auf die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, übermittelt. Ein Verlangen gemäß Artikel 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Entwurfs gestellt werden. Ein derartiges Verlangen ist nur dann rechtzeitig gestellt, wenn es wahlweise bei folgenden Stellen

     Fax-Nr. (01) 711 00 - 2190

     VII@bmask.gv.at

vor Ablauf des letzten Tages der Frist einlangt. Ein vor Ablauf des letzten Tages der Frist eingebrachtes, aber erst nach Ablauf der Frist einlangendes Verlangen ist also verspätet und daher unbeachtlich.

Anlagen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

i.V. Mag.a Dr.in iur. Alexandra Marx

Elektronisch gefertigt.