Vorblatt

Problem:

Die Brucellose (Bangseuche), Leukose und IBR/IPV bei Rindern wurden bisher auf Grundlage entsprechender Gesetze bekämpft. Diese Bekämpfung hat zum Erfolg geführt: Österreich gilt als amtlich anerkannt frei von diesen drei Krankheiten. Daher sind die Gesetze zu deren (flächendeckender) Bekämpfung nicht mehr notwendig, es erfolgt bereits derzeit auf Grund dieser Gesetze nur mehr die Überwachung hinsichtlich des Auftretens dieser Krankheiten. Im Hinblick auf die erfolgreiche Bekämpfung der Brucellose bei Rindern, der Rinderleukose und der IBR/IPV ist die Aufrechterhaltung der bestehenden (zum Teil auch fachlich nicht mehr aktuellen) Bekämpfungsgesetze nicht mehr erforderlich.

Nunmehr erfolgt die Überwachung von Tierkrankheiten (auch auf dem Rindersektor) grundsätzlich auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes, welches auch als Grundlage für die Überwachung der oben genannten Krankheiten herangezogen werden kann. Durch die große Regelungsdichte ist der Zugang zur Materie für Normunterworfene derzeit erschwert.

Ziel:

Der vorliegende Entwurf dient einerseits der Deregulierung, indem die im Entwurf genannten Gesetze aufgehoben werden.

Anderseits dient der vorliegende Entwurf der Erhöhung der Rechtssicherheit, da damit die Überwachung von Krankheiten auf dem Rindersektor einheitlich durch Verordnungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes geregelt werden kann und in Folge die Rechtsgrundlagen für die Überwachung von Bangseuche, Rinderleukose und IBR/IPV mit der Überwachung anderer Krankheiten der Rinder auf Grundlage des bereits bestehenden Tiergesundheitsgesetzes zusammengeführt werden können.

Alternativen:

Beibehaltung des status quo, mit allen sich daraus ergebenden negativen Implikationen der Unübersichtlichkeit und der unterschiedlichen Regelung gleichartiger Tatbestände.

Inhalt:

Durch den vorliegenden Entwurf sollen jene Gesetze aufgehoben werden, welche derzeit die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Bangseuche, der Rinderleukose und der IBR/IPV bilden. Deren Überwachung soll ab 2013 mit einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes geregelt werden; der Entwurf zu dieser Verordnung wird derzeit ausgearbeitet und soll in Folge der allgemeinen Begutachtung unterzogen werden.

Der vorliegende Entwurf enthält überdies Übergangsbestimmungen, die klarstellen sollen, nach welchen Verfahren sich das Entschädigungsverfahren bei Tieren richtet, deren Tötung noch vor Außer-Kraft-Treten der im vorliegenden Entwurf genannten Gesetze angeordnet wurde.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

1. Finanzielle Auswirkungen:

Keine; die Übernahme der Bestimmungen der aufzuhebenden Gesetze in eine auf dem Tiergesundheitsgesetz basierenden und gleichzeitig mit der Aufhebung der Gesetze in Kraft tretenden Rindergesundheits-Überwachungsverordnung führt dazu, dass das Vorhaben für Bund und Länder kostenneutral ist.

2. Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Erhöhung der Rechtssicherheit, Rechtsvereinheitlichung, Deregulierung.

- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch die erhöhte Rechtssicherheit wird auf dem Rindersektor eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit für den Wirtschaftsstandort Österreich erreicht werden können.

- Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen:

Keine; durch die inhaltliche Neuregelung der durch den vorliegenden Entwurf aufzuhebenden Gesetze in einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung wird im Verhältnis der beiden Rechtsvorschriften bezüglich der Verwaltungskosten für Bürger/innen und Unternehmen ein Nullsaldo erreicht.

3. Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Keine.

4. Auswirkungen in konsumentenpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Keine.

6. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Keines.

7. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Durch den vorliegenden Entwurf sollen jene Gesetze aufgehoben werden, welche derzeit die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Bangseuche, der Rinderleukose und der IBR/IPV bilden. Deren Überwachung soll ab 2013 mit einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes geregelt werden; der Entwurf zu dieser Verordnung wird derzeit ausgearbeitet und soll in Folge der allgemeinen Begutachtung unterzogen werden.

Der vorliegende Entwurf enthält überdies Übergangsbestimmungen, die klarstellen sollen, nach welchen Verfahren sich das Entschädigungsverfahren bei Tieren richtet, deren Tötung noch vor Außer-Kraft-Treten der im vorliegenden Entwurf genannten Gesetze angeordnet wurde.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Diese Bestimmung enthält die Bezeichnung jener Gesetze, die mit dem vorliegenden Entwurf aufgehoben werden sollen.

Zu § 2:

Diese Bestimmung enthält Übergangsbestimmungen:

Einerseits wird klargestellt, dass die auf Grundlage der aufzuhebenden Gesetze ergangenen Tötungsanordnungen auch nach Außer-Kraft-Treten der betroffenen Gesetze ihre Gültigkeit behalten.

Anderseits werden Übergangsbestimmungen für das Entschädigungsverfahren für solche Rinder getroffen, deren Tötung vor In-Kraft-Treten des vorliegenden Entwurfes angeordnet wurde.

Die Übergangsbestimmungen des § 2 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfes sind wortidentisch mit dem Entschädigungsverfahren nach § 19 Bangseuchen-Gesetz, § 22 Rinderleukosegesetz und § 22 IBR/IPV-Gesetz und wurden aus Gründen der Rechtssicherheit in den vorliegenden Entwurf aufgenommen.