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Organisationseinheit: |
BMG - II/B/10 (Veterinärrecht, Tiergesundheit und Handel mit lebenden Tieren) |
Sachbearbeiter/in: |
Mag. Viktor Szontagh |
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E-Mail: |
viktor.szontagh@bmg.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4277 |
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Fax: |
+43 (1) 71344042359 |
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Geschäftszahl: |
BMG-74100/0108-II/B/10/2012 |
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Datum: |
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Ihr Zeichen: |
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«EMailAdresse» |
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Gesetz zur Aufhebung des Bangseuchengesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Bangseuchengesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes. Der Entwurf ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.
Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zum übermittelten Gesetzesentwurf bis längstens
23. Jänner 2013
Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen (auch) auf elektronischem Weg an
die Adresse
zu übermitteln.
Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Gesetzesentwurf wird samt Erläuterungen auch dem Präsidium des Nationalrats zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalsrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner
Beilage/n: