Organisationseinheit:

BMG - II/B/10 (Veterinärrecht, Tiergesundheit und Handel mit lebenden Tieren)

Sachbearbeiter/in:

Mag. Viktor Szontagh

E-Mail:

viktor.szontagh@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4277

Fax:

+43 (1) 71344042359

Geschäftszahl:

BMG-74100/0108-II/B/10/2012

Datum:

 

 

Ihr Zeichen:

«EMailAdresse»

 

 

 

 

 

Gesetz zur Aufhebung des Bangseuchengesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Bangseuchengesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes. Der Entwurf ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zum übermittelten Gesetzesentwurf bis längstens

23. Jänner 2013

Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen (auch) auf elektronischem Weg an

die Adresse

legvet@bmg.gv.at

zu übermitteln.

 

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

 

Der Gesetzesentwurf wird samt Erläuterungen auch dem Präsidium des Nationalrats zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalsrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln und davon das Bundesministerium für Gesundheit zu informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner

 

 

 

Beilage/n: