Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Sammelanschrift

laut Verteiler

 

per E-Mail

Geschäftszahl:

BMUKK-12.940/0002-III/2/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz und das Schülervertretungengesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Schulen); Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungs­lehrgänge, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz und das Schülervertretungengesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Schulen), mit dem Ersuchen um Stellungnahme per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmukk.gv.at bzw. schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens

 

20. Februar 2013.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gegenständlicher Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes elektronisch verfügbar ist (http://ris.bka.gv.at/) bzw. auf der Ressorthomepage abge­rufen werden kann (http://www.bmukk.gv.at).

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des National­rates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden.


Gegenständlicher Entwurf wird den gegenbeteiligten Gebietskörperschaften unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsul­tationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, zur Stellungnahme bis längstens

 

20. Februar 2013

 

übermittelt.

 

Beilage

 

Wien, 4. Februar 2013

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied

 

Elektronisch gefertigt

 

 

 

Verteiler:

 

das Präsidium des Nationalrates

Zur Kenntnis (Information der Parlamentarischen Klubs)

das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst

das Bundesministerium für Finanzen

das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

 

den Rechnungshof

die  Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, 1010 Wien

das Präsidium der Finanzprokuratur
       Singerstraße 17-19, 1011 Wien

 

das Amt der Burgenländischen Landesregierung

das Amt der Kärntner Landesregierung

das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

das Amt der Salzburger Landesregierung

das Amt der Steiermärkischen Landesregierung

das Amt der Tiroler Landesregierung

das Amt der Vorarlberger Landesregierung

das Amt der Wiener Landesregierung

das Amt der Wiener Landesregierung – Städtische Schulverwaltung – MA 56

 

die  Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer
       beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

den Österreichischen Gemeindebund
       Löwelstraße 6, 1010 Wien

den Österreichischen Städtebund
       Rathaus, 1010 Wien

 

den Landesschulrat für das Burgenland

den Landesschulrat für Kärnten

den Landesschulrat für Niederösterreich

den Landesschulrat für Oberösterreich

den Landesschulrat für Salzburg

den Landesschulrat für Steiermark

den Landesschulrat für Tirol

den Landesschulrat für Vorarlberg

den Stadtschulrat für Wien

 

die  Wirtschaftskammer Österreich

       Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

die  Bundesarbeitskammer
       Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien

die  Vereinigung österreichischer Industrieller
       Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien

den Österreichischen Gewerkschaftsbund
       Hohenstaufengasse 10-12, 1010 Wien

die  Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
       Teinfaltstraße 7, 1010 Wien

die  Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Bundessektion Pflichtschullehrer
       Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die  Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Bundessektion Höhere Schule
       Lackierergasse 7, 1090 Wien

die  Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Bundessektion Berufsschullehrer
       Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die  Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Bundessektion Lehrer an berufsbildenden
       mittleren und höheren Schulen
       Strozzigasse 2/4. Stock, 1080 Wien

die  Gewerkschaft öffentlicher Dienst - Bundessektion Landwirtschaftslehrer
      
Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die  Gewerkschaft öffentlicher Dienst – Bundesvertretung 3 – Unterrichtsverwaltung

       Teinfaltstraße 7/1 Stock, 1010 Wien

die  Gewerkschaft öffentlicher Dienst

       Bundesfachgruppe Pädagogische Hochschulen

       Schenkenstraße 4, 5. Stock, 1010 Wien

 

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die

Universitätslehrer/innen (Bedienstete gemäß § 154 BDG 1979 und §§ 50, 51, 55 und

57 Vertragsbedienstetengesetz 1948)

Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss für die beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung an den nachgeordneten Dienststellen und an den wissenschaftlichen Anstalten verwendeten Bundesbediensteten, Bedienstete der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrer/innen

Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss für die beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (ausgenommen Sektion V) sowie beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung - Zentralstelle und den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten im Bereich Unterricht und Kultur, ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen verwendeten Bundeslehrer/innen und Bundeserzieher/innen

Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für die Bundeslehrer/innen an allgemein bildenden Schulen und die Bundeserzieher/innen an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler dieser Schulen bestimmt sind

Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für die Bundeslehrer/innen an berufsbildenden Schulen und Anstalten der Lehrer/innenbildung und der Erzieher/innenbildung mit Ausnahme der lit.c und die Bundeserzieher/innen an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler dieser Schulen bestimmt sind

Strozzigasse 2, 4. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

für die Bundeslehrer/innen an Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1

Hochschulgesetz 2005 sowie an Einrichtungen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005

Strozzigasse 2, 4. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die

Bundeslehrer an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Stubenring 1, 1010 Wien

 

das Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
       Rotenturmstraße 2, 1010 Wien

das Erzbischöfliche Ordinariat Wien
       Rotenturmstraße 2, 1010 Wien

das Bischöfliche Ordinariat Eisenstadt

das Bischöfliche Ordinariat St. Pölten

das Bischöfliche Ordinariat Linz

das Erzbischöfliche Ordinariat Salzburg

das Bischöfliche Ordinariat Graz-Seckau in Graz

das Bischöfliche Ordinariat Gurk in Klagenfurt

das Bischöfliche Ordinariat Innsbruck in Innsbruck

das Bischöfliche Ordinariat Feldkirch
       Bahnhofstraße 13, 6800 Feldkirch

 

den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B.

       und den Evangelischen Oberkirchenrat A.B.

       Severin Schreiber-Gasse 1-3, 1180 Wien

die  Evangelische Kirche H.B. in Österreich

       Dorotheergasse 16, 1010 Wien

die  Altkatholische Kirche Österreichs
       Schottenring 17, 1010 Wien

die  Israelitische Kultusgemeinde
       Seitenstettengasse 4, Postfach 145, 1010 Wien

die  Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreichs
       z.H. Herrn Präsident Dr. Fuat SANAC
       Bernardgasse 5, 1070 Wien

die  Griechisch-orientalische Metropolis von Austria

       Exarchat von Ungarn und Mitteleuropa

       S.E. Metropolit Erzbischof Dr. Arsenios KARDAMAKIS

       Fleischmarkt 13, 1010 Wien

 

die  Bundes-Jugendvertretung
       Praterstraße 70/13, 1020 Wien

den Bundesverband der Elternvereinigungen an
       Mittleren und Höheren Schulen in Österreich
       z.H. Herrn DI Paul HOLLNAGEL
       1080 Wien, Strozzigasse 2, 4. Stock, Zi. 422

den Hauptverband katholischer Elternvereine Österreichs
       Strozzigasse 2, 1080 Wien

den Österreichischen Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen-            Dachverband
       Strozzigasse 2/4/421, 1080 Wien

den Österreichischen Familienbund
       Buchbergerstraße 88, 3100 St. Pölten

den Katholischen Familienverband Österreichs
       Spiegelgasse 3/9, 1010 Wien

die  Bundesorganisation der Kinderfreunde Österreichs
       Rauhensteingasse 5, 1011 Wien

das Forum Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich

den Freiheitlichen Familienverband Österreich

die  Bundesschülervertretung
       p.A. Abt. I/8a

       Minoritenplatz 5, 1014 Wien

den Asylgerichtshof

       Laxenburger Straße 36, 1100 Wien