Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Geschäftszahl:

BMUKK-13.480/0001-III/13/2013

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Christa Wohlkinger

 

Abteilung:

III/13

 

E-Mail:

christa.wohlkinger@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2332/53120-812332

 

Ihr Zeichen:

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

Begutachtung - Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 (HG) geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen)

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt in der Anlage den beschlussreifen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen) mit dem Ersuchen um Stellungnahme per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmukk.gv.at bzw. schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens

20. Februar 2013.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gegenständlicher Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes elektronisch verfügbar ist (http://ris.bka.gv.at/) bzw. auf der Ressorthomepage abge­rufen werden kann (http://www.bmukk.gv.at).

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des National­rates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden.

 

Gegenständlicher Entwurf wird den gegenbeteiligten Gebietskörperschaften unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsul­tationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, zur Stellungnahme bis längstens

 

20. Februar 2013.

 

 

Wien,

Für die Bundesministerin:

 

Elektronisch gefertigt

 

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Texteingabe ausschließlich oberhalb!

 

 

Hinweis:  Sollte sich ausschließlich dieser Platzhalter auf eine neue Seite verschieben, muss nach „Elektronisch gefertigt“ ein manueller Seitenumbruch (Strg+Enter) eingefügt werden, damit auch im PDF-Dokument eine korrekte Seitennummerierung berücksichtigt wird!