Sammelnovelle BLRG und EZG 2011

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Rechtssicherheit

Anpassung der Rechtslage an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Formale Anpassung

Legistische Klarstellungen und Anpassungen

 

Wesentliche Auswirkungen

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich des BLRG und EZG 2011. Das Vorhaben hat keine eigenen finanziellen Auswirkungen, weil die durch die Umstellung auf eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit hervorgerufenen Auswirkungen bereits auf der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beruhen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union oder sind mit diesem vereinbar.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung der Länder zur Kundmachung gemäß Art. 131 Abs. 4 letzter Satz B VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Sammelnovelle BLRG und EZG 2011

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Anpassung des Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG) sowie des Emissionszertifikategesetzes 2011 (EZG 2011) an die geänderte Rechtslage infolge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Von der Möglichkeit, das Bundesverwaltungsgericht für bestimmte Angelegenheiten zuständig zu machen (Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. b B-VG), soll im EZG 2011 Gebrauch gemacht werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Keine Alternativen, da die Beibehaltung der bisherigen Behördenstruktur aufgrund der durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bewirkten Änderungen nicht möglich ist.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015

Die getroffenen Anordnungen sind einer Evaluierung nicht zugänglich, weil es sich bei den Änderungen ausschließlich um formale Anpassungen handelt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Rechtssicherheit

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unvollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Vollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel Nr. 3 - Sicherung der Rechtsstaatlichkeit

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Formale Anpassung

Beschreibung der Maßnahme:

Die Anpassungen bewirken die Einführung von Beschwerde- und Revisionsrechten des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes gemäß Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. b B-VG für bestimmte, besonders bedeutsame und komplexe Angelegenheiten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unvollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Vollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012