Sammelnovelle BLRG und EZG 2011
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
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Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
Vorblatt
Ziele
- Rechtssicherheit
Anpassung der Rechtslage an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Formale Anpassung
Legistische Klarstellungen und Anpassungen
Wesentliche Auswirkungen
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich des BLRG und EZG 2011. Das Vorhaben hat keine eigenen finanziellen Auswirkungen, weil die durch die Umstellung auf eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit hervorgerufenen Auswirkungen bereits auf der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beruhen.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union oder sind mit diesem vereinbar.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Zustimmung der Länder zur Kundmachung gemäß Art. 131 Abs. 4 letzter Satz B VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Sammelnovelle BLRG und EZG 2011
Problemanalyse
Problemdefinition
Anpassung des Bundesluftreinhaltegesetzes (BLRG) sowie des Emissionszertifikategesetzes 2011 (EZG 2011) an die geänderte Rechtslage infolge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Von der Möglichkeit, das Bundesverwaltungsgericht für bestimmte Angelegenheiten zuständig zu machen (Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. b B-VG), soll im EZG 2011 Gebrauch gemacht werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Keine Alternativen, da die Beibehaltung der bisherigen Behördenstruktur aufgrund der durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bewirkten Änderungen nicht möglich ist.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Keine.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Die getroffenen Anordnungen sind einer Evaluierung nicht zugänglich, weil es sich bei den Änderungen ausschließlich um formale Anpassungen handelt.
Ziele
Ziel 1: Rechtssicherheit
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Unvollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 |
Vollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Wirkungsziel Nr. 3 - Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
Maßnahmen
Maßnahme 1: Formale Anpassung
Beschreibung der Maßnahme:
Die Anpassungen bewirken die Einführung von Beschwerde- und Revisionsrechten des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes gemäß Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. b B-VG für bestimmte, besonders bedeutsame und komplexe Angelegenheiten.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Unvollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 |
Vollständige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 |