Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Siedlungswasserwirtschaft)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
||
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
Vorblatt
Ziele
- Sicherstellung der weiteren kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Anreizförderung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Festlegung eines zusätzlichen Zusagerahmens für 2013 in Höhe von 45 Mio. Euro und eines Zusagerahmens für 2014 in Höhe von 100 Mio. Euro.
Wesentliche Auswirkungen
Die zusätzlichen Förderungsmittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft ermöglichen weitere notwendige Investitionen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Auszahlungen |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Die Mittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft werden im Wege des Finanzausgleichs aufgebracht. Die Kosten der UFG-Abwicklungsstelle werden aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds bedeckt. Die zusätzlichen Förderungszusagen aus dem Zusagerahmen 2013 und 2014 ergeben gemäß Berechnungen der UFG-Abwicklungsstelle zusätzliche Auszahlung sowie zusätzliche Abwicklungskosten der UFG-Abwicklungsstelle, die jedoch aufgrund von Einsparungen in den Auszahlungen von bereits zugesicherten Förderungen im BFG und BFRG abgedeckt sind. Die Kosten für die ressortinterne operative Verwaltungstätigkeit sind im BFG und BFRG bereits veranschlagt und führen zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bund. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten bei den Ländern.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft führt zu wesentlichen volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand erhöht, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Die Investitionen in die qualitativ hochwertige Wasserversorgung und die geordnete Abwasserentsorgung sichern die hohe Lebensqualität in allen Regionen in Österreich und führen zu erhöhter Attraktivität als Tourismus- und Wirtschaftsstandort.
Umweltpolitische Auswirkungen:
Durch die mit Förderungen ausgelösten zusätzlichen Investitionen in die Abwasserableitung und -reinigung verringert sich die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Schadstoffen und der ökologische und chemische Zustand der Gewässer wird weiter verbessert.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Siedlungswasserwirtschaft)
Problemanalyse
Problemdefinition
Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abwässer können vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Basis des Umweltförderungsgesetzes gefördert werden. Um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ist im Umweltförderungsgesetz dafür Vorsorge zu treffen, dass für die Förderung der diesbezüglichen Maßnahmen entsprechende Förderungsmittel zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die für die Jahre 2010 bis 2013 zur Verfügung stehenden Förderungsmittel bereits ausgeschöpft wurden, besteht gegenwärtig bereits ein erheblicher Förderungsrückstau der zu Verzögerungen bei der Umsetzung der erforderlichen Bauvorhaben in der Siedlungswasserwirtschaft geführt hat.
Zudem ist unter Bezugnahme auf die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (BGBl. I Nr. 56/2011), mit der die Verlängerung der bestehenden Finanzausgleichsperiode bis Ende 2014 festgeschrieben wurde, im Umweltförderungsgesetz dafür Vorsorge zu treffen, dass auch 2014 Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft zugesagt werden können.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Es müssen insbesondere im kommunalen Bereich weitere Investitionen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft getätigt werden. Die Finanzierung kann derzeit nur über das Instrument der Förderung Siedlungswasserwirtschaft gemäß Umweltförderungsgesetz gesichert werden. Aufgrund des aktuell ausgeschöpften Zusagerahmens würden die für 2013 und 2014 anstehenden Investitionen in die Wasserinfrastruktur unterbleiben, sodass damit zu rechnen ist, dass in den kommenden Jahren der weitere Ausbau und die Reinvestitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht sichergestellt werden können und damit weiters langfristig die wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen Österreichs nicht mehr erreicht werden. Der Verschiebung von Investitionen in die Zukunft ist zusätzlich mit erheblich höheren Folgekosten verbunden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017
Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen wird stets in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Die nächsten Berichte werden für die Periode 2011 bis 2013 bzw. 2014 bis 2016 erstellt wird. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt.
Die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der durch die gegenständliche Novelle angestrebten Förderungszusagen in der Siedlungswasserwirtschaft für das Jahr 2013 werden somit im nächsten Evaluierungsbericht (2011 bis 2013) behandelt werden, jene für das Jahr 2014 im Evaluierungsbericht 2014 bis 2016.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung der weiteren kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Anreizförderung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
In den Jahren 2013 und 2014 werden mit den verfügbaren Förderungsmitteln notwendige Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft von etwa 70 Mio. Euro ausgelöst. |
In den Jahren 2013 und 2014 werden mit erhöhten Förderungsmitteln notwendige Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft von etwa 790 Mio. Euro ausgelöst. |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
UG43 - Wirkungsziel 5: Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer
Maßnahmen
Maßnahme 1: Festlegung eines zusätzlichen Zusagerahmens für 2013 in Höhe von 45 Mio. Euro und eines Zusagerahmens für 2014 in Höhe von 100 Mio. Euro.
Beschreibung der Maßnahme:
Im Zuge der vorliegenden Novelle wird der Zusagerahmen für die Förderungen Siedlungswasserwirtschaft in Höhe von 45 Mio. Euro für 2013 und 100 Mio. Euro für 2014 festgelegt. Die zusätzlichen Förderungsmittel werden im Sinne der bestehenden förderungspolitischen Ausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft zugesagt. Die Bedeckung der Förderung erfolgt aus dem Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft gemäß Finanzausgleichsgesetz für einen Auszahlungszeitraum von bis zu 28 Jahren.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
2013 werden etwa 14 Mio. Euro, 2014 werden keine Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugesagt. |
2013 und 2014 wurden insgesamt ca. 159 Mio. Euro an Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugesagt. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Auszahlungen |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Erträge |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Werkleistungen |
324 |
882 |
522 |
522 |
360 |
Transferaufwand |
2.073 |
8.752 |
13.539 |
13.018 |
9.842 |
Aufwendungen gesamt |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Erläuterung
Die Mittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft werden im Wege des Finanzausgleichs aufgebracht. Die Mittelaufbringung erfolgt durch die Finanzausgleichspartner Bund/Länder/Gemeinden im gemäß Finanzausgleichsgesetz festgelegten Verhältnis von derzeit rd. 70:17:13 aus laufenden Steuereinnahmen. Dh. der Bund stellt ca. 70% der oben angeführten auszuzahlenden Förderungsmittel zur Verfügung.
Die Kosten der UFG-Abwicklungsstelle werden aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds aufgebracht.
Für die Abwicklung der zusätzlichen Förderungsfälle aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 entsteht bei der UFG-Abwicklungsstelle Aufwand, der im Rahmen des geltenden Abwicklungsvertrages zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der UFG-Abwicklungsstelle bezahlt wird. Die Prüfung der Angemessenheit und Richtigkeit der Kosten für die Leistungen der UFG-Abwicklungsstelle erfolgt jährlich im Auftrag des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.
Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie die Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung und wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen über einen Zeitraum von bis zu 28 Jahren ausbezahlt. Die Förderungszusagen aus dem zusätzlichen Zusagerahmen für 2013 und 2014 führt zu oben genannten Auszahlungsflüssen für den Bund.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen brutto |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
gem. BFRG/BFG |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die Auszahlung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft erfolgt in erster Linie in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen über einen maximalen Zeitraum von 28 Jahren. Änderungen der langfristigen Auszahlungsbeträge ergeben sich vor allem durch Änderungen der Verzinsung. Das Zinsniveau zum Zeitpunkt der vorliegenden UFG-Novelle ist sehr niedrig, die vorliegenden Berechnungen sehen jedoch Sicherheiten vor.
Voraussichtliche Auszahlungen in Tsd. €
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
7.319 |
7.263 |
7.187 |
7.111 |
7.036 |
6.962 |
6.889 |
6.816 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
6.745 |
6.674 |
6.604 |
6.534 |
6.465 |
6.391 |
6.307 |
6.203 |
2034 |
2035 |
2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
6.028 |
5.835 |
5.720 |
5.608 |
5.483 |
5.246 |
4.384 |
2.661 |
2042 |
|||||||
976 |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen
Die Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft umfassen bauliche Maßnahmen zur Errichtung und Erhaltung von Leitungsinfrastruktur und sonstigen Anlagen, wie insbesondere Kläranlagen, Wassergewinnungsanlagen, Pumpstationen etc. Durch die Förderung wird die Finanzierung der Projekte für Gemeinden und Verbände erleichtert und sichergestellt. Der mittlere Förderungssatz liegt bei etwa 20%, dh 1 Mio. Euro Förderung löst etwa 5 Mio. Euro an Investitionen aus. Die ausgelösten Investitionen erfolgen üblicherweise über einen Zeitraum von etwa 3 Jahren nach Zusicherung der Förderung (Baudauer).
Veränderung der Nachfrage
in Mio. Euro |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
|
Investitionen öffentlich |
Sonstiger Bau |
75,0 |
241,7 |
241,7 |
166,7 |
0,0 |
Gesamtinduzierte Nachfrage |
75,0 |
241,7 |
241,7 |
166,7 |
0,0 |
|
Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Wertschöpfung in Mio. € |
130 |
439 |
502 |
423 |
154 |
Wertschöpfung in % des BIP |
0,04 |
0,15 |
0,17 |
0,14 |
0,05 |
Importe *) |
31 |
105 |
123 |
105 |
40 |
Beschäftigung |
1.951 |
6.582 |
7.464 |
6.180 |
2.041 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Siedlungswasserwirtschaft werden regelmäßig, im Zusammenhang mit der Evaluierung des gesamten Förderungssystems des Umweltförderungsgesetzes, berechnet und ausgewiesen. Weiters liegt aktuell eine spezifische Studie des WIFO über die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Förderung Siedlungswasserwirtschaft vor.
Die in diesen Studien berechneten Multiplikatoren für Wertschöpfung und Beschäftigungseffekte von Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft liegen unter den hier zugrunde gelegten Werten.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage
Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft kommt in erster Linie den öffentlichen Haushalten zugute, daher profitieren ausschließlich die öffentlichen Haushalte unmittelbar von dem System. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den privaten Sektor gegeben, die allerdings nicht quantifiziert vorliegen.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage
Die in den gesamtwirtschaftlichen Effekten beschriebenen Arbeitsplatzeffekte bedeuten auch eine erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Veränderungen betreffen in erster Linie den Bausektor direkt sowie vorrangig Baunebengewerbe und unternehmensbezogene Dienstleistungen, in geringerem Maße damit im weiteren Zusammenhang stehende Sektoren.
Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren
Die Vorschriften der Förderung Siedlungswasserwirtschaft verlangen einen hohen technologischen Standard der sicherstellt, dass die Vorgabe der Versorgungssicherheit und Abwasserentsorgungsqualität eingehalten wird. Die Weiterentwicklung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft steht in engem Konnex und ständiger Rückkopplung mit der Technologieentwicklung im Wassersektor.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
Betroffene Personengruppe |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
unselbständig Beschäftigte |
1.794 |
6.051 |
6.856 |
5.669 |
1.859 |
davon 15 bis unter 25 Jahre |
293 |
984 |
1.099 |
889 |
254 |
davon 25 bis unter 50 Jahre |
1.106 |
3.724 |
4.194 |
3.431 |
1.053 |
davon 50 und mehr Jahre |
394 |
1.343 |
1.563 |
1.352 |
554 |
selbständig Beschäftigte |
157 |
531 |
608 |
511 |
182 |
Gesamt |
1.951 |
6.582 |
7.464 |
6.180 |
2.041 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Genauere Untersuchungen liegen nicht vor, es ist aber damit zu rechnen, dass die in den betroffenen Sektoren üblichen Veränderungseffekte auf die Beschäftigung wirksam werden.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Eine hohe Qualität der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Standortes Österreich dar. Die qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und die flächendeckende Infrastruktur, die mithilfe der Förderung SWW seit Jahrzehnten zu sozial verträglichen Gebühren bereitgestellt werden können, sind wesentliche Grundlagen der hohen Lebensqualität in Österreich, sowohl in dicht besiedelten Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum. Es werden damit soziale Sicherheit und ein hohes Gesundheitsniveau begründet, sowie regionale Benachteiligungen hintangehalten. Die hohe Qualität der Wasserinfrastruktur und -dienstleistungen sowie die hervorragende Qualität der Gewässer ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg Österreichs als Tourismusland und bietet hier auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten (Ökotourismus, etc.). Sauberes Wasser in ausreichender Menge als wichtiger Produktionsfaktor stellt für Österreich einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil bei der Standortwahl von Unternehmen bestimmter Branchen dar (zB Nahrungsmittel-, Getränkeindustrie).
Umweltpolitische Auswirkungen
Auswirkungen durch Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in Oberflächengewässer
Auswirkungen auf Seen/Fließgewässer
Stoffeinleitungen |
Emittierte Stoffe |
Betroffenes Gebiet |
Erläuterung |
Stickstoffverbindungen |
Nges |
Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein, Elbe |
durch Erhöhung des Anschlussgrades an Kanal und Kläranlagen sowie Verbesserung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen |
Phosphorverbindungen |
Pges |
Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein, Elbe |
durch Erhöhung des Anschlussgrades an Kanal und Kläranlagen sowie Verbesserung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen |
Durch die mit Förderungen ausgelösten zusätzlichen Investitionen in die Abwasserableitung und -reinigung verringert sich die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Schadstoffen und der ökologische und chemische Zustand der Gewässer wird weiter verbessert.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Werkleistungen - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle |
Bund |
1 |
324.000 |
324.000 |
2014 |
Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle |
Bund |
1 |
882.000 |
882.000 |
2015 |
Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle |
Bund |
1 |
522.000 |
522.000 |
2016 |
Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle |
Bund |
1 |
522.000 |
522.000 |
2017 |
Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle |
Bund |
1 |
360.000 |
360.000 |
Erläuterung:
2013: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.
2014: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.
2015: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.
2016: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.
2017: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.
Transferaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anzahl |
Aufwand |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Förderung Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
2.073.000 |
2.073.000 |
2014 |
Förderung Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
8.752.000 |
8.752.000 |
2015 |
Förderung Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
13.539.000 |
13.539.000 |
2016 |
Förderung Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
13.018.000 |
13.018.000 |
2017 |
Förderung Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
9.842.000 |
9.842.000 |
Erläuterung:
2013: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 die o.g. Zahlungsflüsse aus.
2014: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.
2015: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.
2016: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.
2017: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Ertrag |
Gesamt € |
2013 |
FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
2.397.000 |
2.397.000 |
2014 |
FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
9.634.000 |
9.634.000 |
2015 |
FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
14.061.000 |
14.061.000 |
2016 |
FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
13.540.000 |
13.540.000 |
2017 |
FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft |
Bund |
1 |
10.202.000 |
10.202.000 |
Erläuterung:
2013: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten
2014: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten
2015: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten
2016: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten
2017: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
DB 43.02.03 |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Die Bedeckung erfolgt |
||||||
gem. BFRG/BFG |
DB 43.02.03 |
2.397 |
9.634 |
14.061 |
13.540 |
10.202 |
Erläuterung der Bedeckung
Im BFG und BFRG sind die Auszahlungsobergrenzen für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft festgelegt. Aufgrund des deutlich niedrigeren Zinsniveaus als zum Zeitpunkt der Berechnungen 2010 angenommen, aber auch aufgrund von günstiger endabgerechneten Projekten und zeitlichen Verschiebungen bei der Umsetzung von geförderten Projekten kommt es zu geringeren Förderungsauszahlungen bei laufenden Förderfällen. Die Bedeckung der Auszahlungen für zusätzliche Förderungen ist daher innerhalb der festgelegten Auszahlungsobergrenzen möglich.