Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Siedlungswasserwirtschaft)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Sicherstellung der weiteren kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Anreizförderung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Festlegung eines zusätzlichen Zusagerahmens für 2013 in Höhe von 45 Mio. Euro und eines Zusagerahmens für 2014 in Höhe von 100 Mio. Euro.

 

Wesentliche Auswirkungen

Die zusätzlichen Förderungsmittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft ermöglichen weitere notwendige Investitionen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

Auszahlungen

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

 

Die Mittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft werden im Wege des Finanzausgleichs aufgebracht. Die Kosten der UFG-Abwicklungsstelle werden aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds bedeckt. Die zusätzlichen Förderungszusagen aus dem Zusagerahmen 2013 und 2014 ergeben gemäß Berechnungen der UFG-Abwicklungsstelle zusätzliche Auszahlung sowie zusätzliche Abwicklungskosten der UFG-Abwicklungsstelle, die jedoch aufgrund von Einsparungen in den Auszahlungen von bereits zugesicherten Förderungen im BFG und BFRG abgedeckt sind. Die Kosten für die ressortinterne operative Verwaltungstätigkeit sind im BFG und BFRG bereits veranschlagt und führen zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bund. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten bei den Ländern.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft führt zu wesentlichen volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand erhöht, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Die Investitionen in die qualitativ hochwertige Wasserversorgung und die geordnete Abwasserentsorgung sichern die hohe Lebensqualität in allen Regionen in Österreich und führen zu erhöhter Attraktivität als Tourismus- und Wirtschaftsstandort.

 

Umweltpolitische Auswirkungen:

Durch die mit Förderungen ausgelösten zusätzlichen Investitionen in die Abwasserableitung und -reinigung verringert sich die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Schadstoffen und der ökologische und chemische Zustand der Gewässer wird weiter verbessert.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Siedlungswasserwirtschaft)

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abwässer können vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Basis des Umweltförderungsgesetzes gefördert werden. Um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ist im Umweltförderungsgesetz dafür Vorsorge zu treffen, dass für die Förderung der diesbezüglichen Maßnahmen entsprechende Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Tatsache, dass die für die Jahre 2010 bis 2013 zur Verfügung stehenden Förderungsmittel bereits ausgeschöpft wurden, besteht gegenwärtig bereits ein erheblicher Förderungsrückstau der zu Verzögerungen bei der Umsetzung der erforderlichen Bauvorhaben in der Siedlungswasserwirtschaft geführt hat.

Zudem ist unter Bezugnahme auf die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (BGBl. I Nr. 56/2011), mit der die Verlängerung der bestehenden Finanzausgleichsperiode bis Ende 2014 festgeschrieben wurde, im Umweltförderungsgesetz dafür Vorsorge zu treffen, dass auch 2014 Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft zugesagt werden können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es müssen insbesondere im kommunalen Bereich weitere Investitionen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft getätigt werden. Die Finanzierung kann derzeit nur über das Instrument der Förderung Siedlungswasserwirtschaft gemäß Umweltförderungsgesetz gesichert werden. Aufgrund des aktuell ausgeschöpften Zusagerahmens würden die für 2013 und 2014 anstehenden Investitionen in die Wasserinfrastruktur unterbleiben, sodass damit zu rechnen ist, dass in den kommenden Jahren der weitere Ausbau und die Reinvestitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht sichergestellt werden können und damit weiters langfristig die wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen Österreichs nicht mehr erreicht werden. Der Verschiebung von Investitionen in die Zukunft ist zusätzlich mit erheblich höheren Folgekosten verbunden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017

Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen wird stets in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Die nächsten Berichte werden für die Periode 2011 bis 2013 bzw. 2014 bis 2016 erstellt wird. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt.

Die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der durch die gegenständliche Novelle angestrebten Förderungszusagen in der Siedlungswasserwirtschaft für das Jahr 2013 werden somit im nächsten Evaluierungsbericht (2011 bis 2013) behandelt werden, jene für das Jahr 2014 im Evaluierungsbericht 2014 bis 2016.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung der weiteren kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Anreizförderung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

In den Jahren 2013 und 2014 werden mit den verfügbaren Förderungsmitteln notwendige Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft von etwa 70 Mio. Euro ausgelöst.

In den Jahren 2013 und 2014 werden mit erhöhten Förderungsmitteln notwendige Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft von etwa 790 Mio. Euro ausgelöst.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

UG43 - Wirkungsziel 5: Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Festlegung eines zusätzlichen Zusagerahmens für 2013 in Höhe von 45 Mio. Euro und eines Zusagerahmens für 2014 in Höhe von 100 Mio. Euro.

Beschreibung der Maßnahme:

Im Zuge der vorliegenden Novelle wird der Zusagerahmen für die Förderungen Siedlungswasserwirtschaft in Höhe von 45 Mio. Euro für 2013 und 100 Mio. Euro für 2014 festgelegt. Die zusätzlichen Förderungsmittel werden im Sinne der bestehenden förderungspolitischen Ausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft zugesagt. Die Bedeckung der Förderung erfolgt aus dem Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft gemäß Finanzausgleichsgesetz für einen Auszahlungszeitraum von bis zu 28 Jahren.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

2013 werden etwa 14 Mio. Euro, 2014 werden keine Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugesagt.

2013 und 2014 wurden insgesamt ca. 159 Mio. Euro an Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugesagt.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

Auszahlungen

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Erträge

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

Werkleistungen

324

882

522

522

360

Transferaufwand

2.073

8.752

13.539

13.018

9.842

Aufwendungen gesamt

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

 

Erläuterung

 

Die Mittel für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft werden im Wege des Finanzausgleichs aufgebracht. Die Mittelaufbringung erfolgt durch die Finanzausgleichspartner Bund/Länder/Gemeinden im gemäß Finanzausgleichsgesetz festgelegten Verhältnis von derzeit rd. 70:17:13 aus laufenden Steuereinnahmen. Dh. der Bund stellt ca. 70% der oben angeführten auszuzahlenden Förderungsmittel zur Verfügung.

Die Kosten der UFG-Abwicklungsstelle werden aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds aufgebracht.

 

Für die Abwicklung der zusätzlichen Förderungsfälle aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 entsteht bei der UFG-Abwicklungsstelle Aufwand, der im Rahmen des geltenden Abwicklungsvertrages zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der UFG-Abwicklungsstelle bezahlt wird. Die Prüfung der Angemessenheit und Richtigkeit der Kosten für die Leistungen der UFG-Abwicklungsstelle erfolgt jährlich im Auftrag des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

 

Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie die Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung und wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen über einen Zeitraum von bis zu 28 Jahren ausbezahlt. Die Förderungszusagen aus dem zusätzlichen Zusagerahmen für 2013 und 2014 führt zu oben genannten Auszahlungsflüssen für den Bund.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

gem. BFRG/BFG

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

 

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

 

Die Auszahlung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft erfolgt in erster Linie in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen über einen maximalen Zeitraum von 28 Jahren. Änderungen der langfristigen Auszahlungsbeträge ergeben sich vor allem durch Änderungen der Verzinsung. Das Zinsniveau zum Zeitpunkt der vorliegenden UFG-Novelle ist sehr niedrig, die vorliegenden Berechnungen sehen jedoch Sicherheiten vor.

 

Voraussichtliche Auszahlungen in Tsd. €

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

7.319

7.263

7.187

7.111

7.036

6.962

6.889

6.816

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

6.745

6.674

6.604

6.534

6.465

6.391

6.307

6.203

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

2041

6.028

5.835

5.720

5.608

5.483

5.246

4.384

2.661

2042

976

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Die Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft umfassen bauliche Maßnahmen zur Errichtung und Erhaltung von Leitungsinfrastruktur und sonstigen Anlagen, wie insbesondere Kläranlagen, Wassergewinnungsanlagen, Pumpstationen etc. Durch die Förderung wird die Finanzierung der Projekte für Gemeinden und Verbände erleichtert und sichergestellt. Der mittlere Förderungssatz liegt bei etwa 20%, dh 1 Mio. Euro Förderung löst etwa 5 Mio. Euro an Investitionen aus. Die ausgelösten Investitionen erfolgen üblicherweise über einen Zeitraum von etwa 3 Jahren nach Zusicherung der Förderung (Baudauer).

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2013

2014

2015

2016

2017

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

75,0

241,7

241,7

166,7

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

75,0

241,7

241,7

166,7

0,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2013

2014

2015

2016

2017

Wertschöpfung in Mio. €

130

439

502

423

154

Wertschöpfung in % des BIP

0,04

0,15

0,17

0,14

0,05

Importe *)

31

105

123

105

40

Beschäftigung

1.951

6.582

7.464

6.180

2.041

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Siedlungswasserwirtschaft werden regelmäßig, im Zusammenhang mit der Evaluierung des gesamten Förderungssystems des Umweltförderungsgesetzes, berechnet und ausgewiesen. Weiters liegt aktuell eine spezifische Studie des WIFO über die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Förderung Siedlungswasserwirtschaft vor.

Die in diesen Studien berechneten Multiplikatoren für Wertschöpfung und Beschäftigungseffekte von Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft liegen unter den hier zugrunde gelegten Werten.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft kommt in erster Linie den öffentlichen Haushalten zugute, daher profitieren ausschließlich die öffentlichen Haushalte unmittelbar von dem System. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den privaten Sektor gegeben, die allerdings nicht quantifiziert vorliegen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die in den gesamtwirtschaftlichen Effekten beschriebenen Arbeitsplatzeffekte bedeuten auch eine erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Veränderungen betreffen in erster Linie den Bausektor direkt sowie vorrangig Baunebengewerbe und unternehmensbezogene Dienstleistungen, in geringerem Maße damit im weiteren Zusammenhang stehende Sektoren.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Die Vorschriften der Förderung Siedlungswasserwirtschaft verlangen einen hohen technologischen Standard der sicherstellt, dass die Vorgabe der Versorgungssicherheit und Abwasserentsorgungsqualität eingehalten wird. Die Weiterentwicklung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft steht in engem Konnex und ständiger Rückkopplung mit der Technologieentwicklung im Wassersektor.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2013

2014

2015

2016

2017

unselbständig Beschäftigte

1.794

6.051

6.856

5.669

1.859

                davon 15 bis unter 25 Jahre

293

984

1.099

889

254

                davon 25 bis unter 50 Jahre

1.106

3.724

4.194

3.431

1.053

                davon 50 und mehr Jahre

394

1.343

1.563

1.352

554

selbständig Beschäftigte

157

531

608

511

182

Gesamt

1.951

6.582

7.464

6.180

2.041

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Genauere Untersuchungen liegen nicht vor, es ist aber damit zu rechnen, dass die in den betroffenen Sektoren üblichen Veränderungseffekte auf die Beschäftigung wirksam werden.

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Eine hohe Qualität der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Standortes Österreich dar. Die qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und die flächendeckende Infrastruktur, die mithilfe der Förderung SWW seit Jahrzehnten zu sozial verträglichen Gebühren bereitgestellt werden können, sind wesentliche Grundlagen der hohen Lebensqualität in Österreich, sowohl in dicht besiedelten Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum. Es werden damit soziale Sicherheit und ein hohes Gesundheitsniveau begründet, sowie regionale Benachteiligungen hintangehalten. Die hohe Qualität der Wasserinfrastruktur und -dienstleistungen sowie die hervorragende Qualität der Gewässer ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg Österreichs als Tourismusland und bietet hier auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten (Ökotourismus, etc.). Sauberes Wasser in ausreichender Menge als wichtiger Produktionsfaktor stellt für Österreich einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil bei der Standortwahl von Unternehmen bestimmter Branchen dar (zB Nahrungsmittel-, Getränkeindustrie).

 

Umweltpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen durch Abwasser- oder Schadstoffeinleitungen in Oberflächengewässer

 

Auswirkungen auf Seen/Fließgewässer

 

Stoffeinleitungen

Emittierte Stoffe

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Stickstoffverbindungen

Nges

Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein, Elbe

durch Erhöhung des Anschlussgrades an Kanal und Kläranlagen sowie Verbesserung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen

Phosphorverbindungen

Pges

Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein, Elbe

durch Erhöhung des Anschlussgrades an Kanal und Kläranlagen sowie Verbesserung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen

 

Durch die mit Förderungen ausgelösten zusätzlichen Investitionen in die Abwasserableitung und -reinigung verringert sich die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Schadstoffen und der ökologische und chemische Zustand der Gewässer wird weiter verbessert.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Werkleistungen - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2013

Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

324.000

324.000

2014

Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

882.000

882.000

2015

Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

522.000

522.000

2016

Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

522.000

522.000

2017

Abwicklungskosten SWW UFG-Abwicklungsstelle

Bund

1

360.000

360.000

 

Erläuterung:

2013: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.

2014: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.

2015: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.

2016: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.

2017: Die Abwicklung der Förderungsfälle Siedlungswasserwirtschaft aus dem zusätzlichen Zusagerahmen 2013 und 2014 erzeugt zusätzliche Aufwendungen bei der UFG-Abwicklungsstelle, deren Kosten gemäß bestehendem Abwicklungsvertrag berechnet und ausbezahlt werden. Die o.g. Kosten stellen eine Abschätzung der UFG-Abwicklungsstelle dar.

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2013

Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

2.073.000

2.073.000

2014

Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

8.752.000

8.752.000

2015

Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

13.539.000

13.539.000

2016

Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

13.018.000

13.018.000

2017

Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

9.842.000

9.842.000

 

Erläuterung:

2013: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 die o.g. Zahlungsflüsse aus.

2014: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.

2015: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.

2016: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.

2017: Die Förderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt in erster Linie Investitionen von Gemeinden für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Die Förderung wird in Form von degressiven Annuitätenzuschüssen für maximal 28 Jahre ausbezahlt. Gemäß Liquiditätsberechnungen der UFG-Abwicklungsstelle lösen die zusätzlichen Förderungszusagen im Jahr 2013 und 2014 die o.g. Zahlungsflüsse aus.

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Ertrag

Gesamt €

2013

FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

2.397.000

2.397.000

2014

FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

9.634.000

9.634.000

2015

FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

14.061.000

14.061.000

2016

FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

13.540.000

13.540.000

2017

FAG-Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft

Bund

1

10.202.000

10.202.000

 

Erläuterung:

2013: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten

2014: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten

2015: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten

2016: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten

2017: Transferzahlung vom Sonderkonto Siedlungswasserwirtschaft für die Auszahlungen an die Förderwerber bzw. aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Bedeckung der Abwicklungskosten

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

DB 43.02.03

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

DB 43.02.03

2.397

9.634

14.061

13.540

10.202

 

Erläuterung der Bedeckung

Im BFG und BFRG sind die Auszahlungsobergrenzen für die Förderung Siedlungswasserwirtschaft festgelegt. Aufgrund des deutlich niedrigeren Zinsniveaus als zum Zeitpunkt der Berechnungen 2010 angenommen, aber auch aufgrund von günstiger endabgerechneten Projekten und zeitlichen Verschiebungen bei der Umsetzung von geförderten Projekten kommt es zu geringeren Förderungsauszahlungen bei laufenden Förderfällen. Die Bedeckung der Auszahlungen für zusätzliche Förderungen ist daher innerhalb der festgelegten Auszahlungsobergrenzen möglich.