Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Umweltförderung im Inland)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Umweltschutzinvestitionen, insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger im betrieblichen Bereich

- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen bis 2016

- Einstellung der bisherigen Umweltförderung im Ausland

Mit der Fortführung des Zusagerahmens für die Umweltförderung im Inland sowie der Fortführung der Sanierungsoffensive sollen die durch dieses Instrument angestrebten Beiträge zu den unionsrechtlichen klima- und energiepolitischen Zielsetzungen (EU 20-20-20-Ziele) gewährleistet werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Festlegung des jährlichen Zusagerahmens für die Jahre 2014 bis 2020 in Höhe von 90,238 Millionen Euro, wobei nicht ausgeschöpfte Mittel neuerlich zugesagt werden können.

- Fortsetzung der Sanierungsoffensive (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) bis einschließlich 2016

- Einstellung der Umweltförderung im Ausland

 

Wesentliche Auswirkungen

Mit diesem Instrument können die für dieses Instrument angestrebten Beiträge zu den EU 20-20-20 Zielen erbracht werden. Darüber hinaus werden wichtige positive makroökonomische Effekte, insbesondere in Bezug auf die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

22.447

58.318

118.571

107.175

 

Die Zahlungsverpflichtungen aus der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven und Abwicklungsaufwand) werden in ähnlicher Weise wie für die vergangenen Jahre erwartet.

Die Bedeckung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierungsoffensive erfolgt aus den im BFG bzw. BFRG für diese Zwecke vorgesehenen Budgets aus der UG 43 (einschließlich der korrespondierenden Rücklage) sowie der UG 40 (Umschichtung).

Die Bedeckung der Aufwendungen für die übrige Umweltförderung im Inland erfolgt aus den im BFG bzw. BFRG für diese Zwecke vorgesehenen Budgets aus der UG 43 (einschließlich der korrespondierenden Rücklage).

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen:

Über die Auswirkungen der Förderungen im Rahmen der Umweltförderungen im Inland einschließlich der Sanierungsoffensiven auf die Gleichstellung zwischen Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) führen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Zudem werden mit den Förderungen positive fiskalische Effekte erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) um ein Vielfaches übersteigen.

 

Umweltpolitische Auswirkungen:

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU 20-20-20-Ziele) erwartet.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Novelle zum Umweltförderungsgesetz - UFG (Umweltförderung im Inland)

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Umweltförderung im Inland hat sich als eines der wichtigsten Investitionsförderungsinstrumente im Hinblick auf die EU 20-20-20-Ziele etabliert: attraktive monetäre, klare, verlässliche und kalkulierbare Förderungsbedingungen sowie eine bedarfsorientierte inhaltlichen Ausrichtung der Förderpolitik und effiziente Abwicklungsstrukturen stellen sicher, dass die über dieses Förderungsinstrument ausgelösten Investitionen erhebliche Reduktionen bei Treibhausgasen, im Endenergieverbrauch sowie Steigerungen beim Einsatz erneuerbarer Energieträger im betrieblichen Bereich erzielen. Analoges gilt auch für die im Rahmen dieses Instrumentes erfolgreich abgewickelten Aktionen zur Förderung von thermischen Sanierungen im betrieblichen Bereich und im Wohnbau (Sanierungsoffensiven).

Das jährliche Zusagevolumen ist gemäß den aktuellen Bestimmungen des UFG für die Jahre 2009 bis 2013 mit insgesamt 90,238 Millionen Euro festgelegt, die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven ist mit Ende 2014 begrenzt.

Die Notwendigkeit zur Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten im Ausland mit dem Ziel, Schadstoffverfrachtungen nach Österreich zu reduzieren, hat in den vergangenen Jahren insbesondere durch den Beitritt der östlichen Nachbarstaaten zur Europäischen Union erheblich abgenommen. Dementsprechend ist die Nachfrage nach derartigen Förderungen vollständig zum Erliegen gekommen, sodass die Aufrechterhaltung dieses Förderinstrumentes nicht mehr länger erforderlich ist.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die sich aus den EU 20-20-20-Zielen als nationale Vorgaben abgeleiteten Zielsetzungen zur Treibhausgasreduktion, Reduktion des Endenergieverbrauchs sowie der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger bedingen zumindest eine Weiterführung der hiefür vorgesehenen Instrumente. Dies gilt umso mehr für die Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven), die sich als besonders wirksames und effizientes Instrument zur Verfolgung dieser Zielsetzungen etabliert hat.

Die fehlende gesetzliche Regelung für diese Instrumente für die kommenden Jahre (Umweltförderung im Inland: 2014 bis 2020), Sanierungsoffensive: 2015, 2016) könnte im worst-case-Szenario den vollständigen Entfall der mit diesen Instrumenten angestrebten Zielsetzungen bedeuten.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Für die ökologischen und ökonomischen Angaben wurden als Basis die Ergebnisse des "Evaluierungsbericht 2008 bis 2010" sowie des "Jahresbericht über die Umweltförderungen 2011" (beide Downloads unter http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) herangezogen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2014

Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Der Aufbau dieser Evaluierungen wird stets in der Weise gestaltet, dass nicht nur Aussagen zu der jeweils aktuellen Berichtsperiode getroffen werden, sondern gleichzeitig auch der Vergleich mit den Vorperioden angestellt wird. Die letzte Evaluierung wurde im Jahr 2011 für den Zeitraum 2008 bis 2012 durchgeführt (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html). Die nächsten Berichte werden für die Perioden 2011 bis 2013, 2014 bis 2016 usw. erstellt. Diese im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellenden Berichte werden aufgrund der Vorgaben im UFG dem Nationalrat vorgelegt.

Zusätzlich wird im Hinblick auf die Bedeutung der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) für die österreichische Beitragsleistung zu den EU 20-20-20-Zielen im Jahr 2016 eine Evaluierung im Hinblick auf die genannten Ziele durchgeführt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Umweltschutzinvestitionen, insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger im betrieblichen Bereich

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland in den Jahren 2014 bis 2020 reduzieren sich die mit diesem Mitteleinsatz in der Vergangenheit ausgelösten Investitionen im Maximalfall bis zum vollständigen Entfall.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. des UFG-Jahresberichts 2011 bewirkt ein Jahreszusagerahmen von 90,238 Millionen Euro durch die damit ausgelösten Investitionen rein rechnerisch die Schaffung bzw. Absicherung von über 6.100 Beschäftigungsverhältnisse sowie eine inländische Wertschöpfung von ca. 375 Millionen Euro (Wirkungsziel 1).

Ohne die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland in den Jahren 2014 bis 2020 reduzieren sich die mit diesem Mitteleinsatz in der Vergangenheit ausgelösten Investitionen im Maximalfall bis zum vollständigen Entfall.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. der Ergebnisse 2011 bzw. 2012 bewirkt ein Jahreszusagerahmen von 90,238 Millionen Euro rein rechnerisch

- eine CO2-Einsparung per anno von ca. 382.000 Tonnen bzw. ca. 7,8 Millionen Tonnen über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen

- zusätzlich geschaffene Kapazitäten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger im Ausmaß von über 3,6 PJ per anno bzw. 64,8 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von ca. 0,7 PJ bzw. 9,9 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen

(Wirkungsziel 2)

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

UG43 - Wirkungsziel 1: Stärkung der Umwelttechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum

UG43 - Wirkungsziel 2: Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie

UG43 - Wirkungsziel 4: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

 

Ziel 2: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen bis 2016

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne die Fortführung der Förderungen für thermische Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 reduzieren sich die Investitionen in thermische Sanierungsmaßnahmen - im Maximalfall bis zum vollständigen Entfall.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. des UFG-Jahresberichts 2011 bewirkt allein die Fortführung der Sanierungsoffensive für ein Jahr mit einem Gesamtbudget von 100 Millionen Euro rein rechnerisch die Schaffung bzw. Absicherung von ca. 9.700 Beschäftigungsverhältnisse sowie eine inländische Wertschöpfung von ca. 590 Millionen Euro (Wirkungsziel 1)

Ohne die Fortführung der Förderungen für thermische Sanierungsmaßnahmen bis 2016 reduzieren sich die Investitionen in thermische Sanierungsmaßnahmen - im Maximalfall bis zum vollständigen Entfall.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. Ergebnisse 2011 bzw. 2012 bewirkt ein einmaliger Jahreszusagerahmen von 100 Millionen Euro für thermische Sanierungsmaßnahmen rein rechnerisch

- eine CO2-Einsparung per anno von ca. 143.000 Tonnen bzw. ca. 4,3 Millionen Tonnen über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen sowie

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von ca. 0,8 PJ bzw. 24,8 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

UG43 - Wirkungsziel 1: Stärkung der Umwelttechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum

UG43 - Wirkungsziel 2: Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie

UG43 - Wirkungsziel 4: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

 

Ziel 3: Einstellung der bisherigen Umweltförderung im Ausland

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Weiterführung der Umweltförderung im Ausland ohne Nachfrage nach der Förderung verlangt auch eine administrative Aufrechterhaltung dieses Systems

Mit der - auch legistischen - Einstellung der Umweltförderung im Ausland kann dieser Förderungsbereich gänzlich eingestellt werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Festlegung des jährlichen Zusagerahmens für die Jahre 2014 bis 2020 in Höhe von 90,238 Millionen Euro, wobei nicht ausgeschöpfte Mittel neuerlich zugesagt werden können.

Beschreibung der Maßnahme:

Die bisherigen Aktivitäten im Rahmen der Umweltförderung im Inland insbesondere zur Erreichung der umgelegten EU 20-20-20-Ziele (Reduktion der Treibhausgasemissionen, Ausweitung des Einsatzes erneuerbaren Energieträger sowie Steigerung der Energieeffizienz) sollen auch in den Jahren 2014 bis 2020 fortgesetzt werden. Dabei ist kontinuierlich auf eine Anpassung der förderpolitischen Ausrichtung des Instrumentes zu achten. Durch die - in vielen Instrumenten wie z.B. im Klima- und Energiefonds bereits gegebene - Möglichkeit der Wiederzusage nachträglich frei werdender Mittel soll der Förderüberhang (Prognose per Jahresende 2013: über 100 Millionen Euro) mittelfristig reduziert werden können und gleichzeitig ein größerer förderpolitischer Handlungsspielraum zur Fokussierung aktueller umwelt- und klimapolitischer Herausforderungen z.B. Energieeffizienz steigernder Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Maßnahme 2: Fortsetzung der Sanierungsoffensive (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) bis einschließlich 2016

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderungsaktionen von thermischen Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden (Wohnbau und Betriebsgebäude) mit einem Sonderbudget von jeweils 100 Millionen Euro sollen im Rahmen der Umweltförderung im Inland fortgeführt werden.

 

Maßnahme 3: Einstellung der Umweltförderung im Ausland

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderungen im Ausland haben nicht zuletzt aufgrund des Beitritts der bisherigen Zielländer massiv an Bedeutung verloren, was auch durch die stetig sinkende Nachfrage nach diesen Förderungen eindeutig belegt ist. Die Aufrechterhaltung dieses Förderbereiches ist damit nicht länger erforderlich. Mit dem Wegfall der Möglichkeit für Förderzusagen im Rahmen der Umweltförderung im Ausland wird diesem Umstand Rechnung getragen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

22.447

58.318

118.571

107.175

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Werkleistungen

0

1.421

3.673

5.362

5.072

Transferaufwand

0

21.025

54.645

113.209

102.103

Aufwendungen gesamt

0

22.446

58.318

118.571

107.175

Nettoergebnis

0

-22.446

-58.318

-118.571

-107.175

 

Erläuterung

 

Die Abwicklung der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen - samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. - in der Antragsannahme, -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung sowie der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von einem erwarteten Fallaufkommen von jährlich ca. 2.300 Fällen und der bisherigen Bearbeitungsleistungen wird mit einem jährlichen Gesamtaufwand in der Umweltförderung im Inland von ca. 4,5% brutto eines Jahreszusagevolumens (bzw. 3,6% brutto bei der Sanierungsoffensive) gerechnet. Diese Abschätzung beruht jedoch auf den Erfahrungen beim Gesamtaufwand für die Umweltförderung im Inland (bzw. Sanierungsoffensive) in einem Abwicklungsjahr. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nichtausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen, als die mit einem nichtausgeschöpften Zusagerahmen verbundenen Reduktionen bei den Förderungsauszahlungen. Auf die Übersichtstabelle zu den Zahlungsflüssen wird verwiesen.

 

Der jährliche Zusagerahmen ist für die Jahre 2014 bis 2020 mit maximal 90,238 Millionen Euro festgelegt. Gegenüber den bisherigen Festlegungen zum Zusagerahmen soll nunmehr auch eine Wiederausnutzung möglich sein, was dazu führt, dass Kostenausfälle aus vergangenen Zusagerahmen - wie auch in anderen Instrumenten üblich - für neuerliche Zusagen genützt werden können. Das Zusagevolumen für die Sanierungsoffensiven 2015 und 2016 richtet sich - im Unterschied zur bisherigen Gestion in der Umweltförderung im Inland - nach der budgetären Dotation (sodass die Wiederausnutzung systembedingt möglich ist), wobei die Hälfte des Budgets für die Bedeckung der Förderungen aus der UG 43, die andere Hälfte aus der UG 40 bedeckt wird.

Bei der Ausschöpfung aller Zusagemöglichkeiten hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Einhaltung der im jeweiligen BFG bzw. BFRG zur UG 43 vorgegebenen Gesamtdotation (einschließlich bestehender Rücklagen) zu achten. Demgemäß stellen die in der Übersichtstabelle dargestellten erwarteten Zahlungsverläufe den Maximalrahmen dar, die sich - je nach Ausschöpfen aller Zusagemöglichkeiten - reduzieren können.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

0

22.447

58.318

118.571

107.175

gem. BFRG/BFG

0

121.385

118.000

118.000

118.000

durch Umschichtungen

0

0

50.000

50.000

50.000

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Die Mitteln der Sanierungsoffensive (100 Millionen Euro per anno) sind für thermische Sanierungsmaßnahmen im Wohnbau und in betrieblichen Gebäuden vorgesehen. In der Vergangenheit betrug der Anteil für den Wohnbausektor 70%, wobei die Aufteilung der Mittel 2015 und 2016 noch zu entscheiden ist. Als FörderungsempfängerInnen kommen Haus- oder WohnungseigentümerInnen sowie WohnobjektmieterInnen in Frage. Es liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor, da eine, mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde.

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor, da eine mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der Förderungen im Rahmen der Umweltförderungen im Inland einschließlich der Sanierungsoffensive auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen her werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

Beitrag der Leistungen zu der Reduktion von bestehenden Ungleichstellung von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Die maximale Förderobergrenze in der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensive) beträgt aktuell 1,5 Millionen Euro. Daneben können Unternehmen von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, etwa in Form von Energieeinsparungen oder aber bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

 

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit

Dem Einsatz von Umwelttechnologien im Rahmen der, von den gegebenen Förderungsmöglichkeiten umfassten Investitionen kann grundsätzlich ein überdurchschnittlicher Innovationsgehalt zugeschrieben werden. Die unternehmensbezogenen Förderungen unterstützen auch den Einsatz innovativer Umwelttechnologien im Produktionsprozess.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Die positiven fiskalischen Effekte, die die Kosten der Förderung um ein Vielfaches übersteigen, können zu einer verstärkten öffentlichen Nachfrage führen. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Auf die Ergebnisse für die Jahre 2008 bis 2010 im Rahmen des Evaluierungsberichts (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland kommen in der Regel Unternehmen zugute. Gefördert werden klima- und energiebezogene Investitionen, wobei der durchschnittliche Förderungssatz im Jahr 2011 bei 14,4% lag, was bedeutet, dass mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro ein Investitionsvolumen von rd. 7 Millionen Euro ausgelöst wurde. Ein Teil der Förderungen wird für Infrastrukturprojekte (insbesondere Nahwärmenetze) aufgewendet. Fördernehmer können auch Betriebe der öffentlichen Hand mit marktbestimmter Tätigkeit und teilweise auch Kommunen sein.

Für 2011 zeigt sich folgendes Gesamtbild:

Umweltförderung im Inland 2011

Projekte: 2.273

Investitionsvolumen: 574.528.234

eingesetztes Fördervolumen: 82.538.615

Sanierungsoffensive 2011 - Wohnbau

Projekte: 16.240

Investitionsvolumen: 636.218.096

eingesetztes Fördervolumen: 65.709.607

Sanierungsoffensive 2011 - Betriebe

Projekte: 779.240

Investitionsvolumen: 166.330.596

eingesetztes Fördervolumen: 30.023.604

Für die mit der UFG-Novelle neu geregelten Jahre in der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven) wird mit ähnlichen Effekten gerechnet.

Die Investitionen verteilen sich auf alle Sektoren, wobei (nur) jener Bereich der Sanierungsoffensiven für die Förderung im Wohnbau Investitionen in diesem Sektor auslöst.

Über die zeitliche Verteilung der Investitionen liegen keine Daten vor, insbesondere weil mit den Maßnahmen in der Regel bereits ab der Fördereinreichung begonnen werden kann, hingegen bestimmte Investitionen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Für die gegenständliche Darstellung wird daher der Einfachheit halber unterstellt, dass die Investitionen auch im Jahr der Förderzusagen getätigt werden.

Im Rahmen der Sanierungsoffensive sind in der Vergangenheit 70% der Mittel für den Wohnbau reserviert worden. Die restlichen 30% wurden für betriebliche Investitionen aufgewendet. Unter der Annahme, dass dieses Verhältnis auch für die Sanierungsoffensiven 2015 und 2016 beibehalten wird, werden ähnliche Ergebnisse erwartet.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Die Förderungen an Unternehmen und Private erhöhen direkt das verfügbare Einkommen dieser Haushalte. Indirekte positive Wirkungen werden von arbeitsmarktbezogenen Effekten sowie den positiven Effekte bei den Zuliefersektoren erwartet. Diese Effekte lassen sich nur schwer quantifizieren, da diese im entscheidenden Ausmaß von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Auf die Ergebnisse für die Jahre 2008 bis 2010 im Rahmen des Evaluierungsberichts (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für direkte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeit im Inland bedingen gegebenenfalls verstärkte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen. Dies gilt insbesondere für den Umwelttechnologiesektor.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2013

2014

2015

2016

2017

Investitionen privat

Wohnbau

0,0

0,0

636,2

636,2

0,0

Sonstige Investitionen

0,0

574,5

740,8

740,8

5.745,5

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

574,5

1.377,0

1.377,0

5.745,5

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2013

2014

2015

2016

2017

Wertschöpfung in Mio. €

0

1.005

2.581

2.974

10.955

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,33

0,86

0,99

3,64

Importe *)

0

195

577

690

2.210

Beschäftigung

0

12.909

35.815

41.193

141.236

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven) werden regelmäßig, im Zusammenhang mit der Evaluierung des gesamten Förderungssystems des Umweltförderungsgesetzes, berechnet und ausgewiesen.

Die diesen Studien zugrundeliegende Modell berechnet u.a. Wertschöpfung und Beschäftigungseffekte der, mit den genannten Förderungen ausgelösten Investitionen. Diese Berechnungen stellen daher ein spezifischeres Analyse-Modell dar. Vor diesem Hintergrund weichen die nachfolgenden Ergebnisse von den Ergebnissen im Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 ab. So wurde für die Umweltförderung im Inland je (ausgelöstem) Investitionsvolumen in Höhe von 1 Million Euro ein Beschäftigungseffekt von 10,57 sowie ein Wertschöpfungsmultiplikator von 0,65 ermittelt. Für die Förderungsaktion zur thermischen Sanierung ergab die Evaluierung für 1 Million Euro Investitionsvolumen einen Beschäftigungseffekt von 15,59 sowie einen Wertschöpfungsmultiplikator von 0,95. Auf die Ausführungen im Evaluierungsbericht (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Mit den Förderungen ist grundsätzlich mit einer Verstärkung der Kapitalnachfrage verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) kommen nahezu vollständig den privaten Haushalten (Betriebe sowie privater Wohnbau) zugute, daher profitieren ausschließlich diese Haushalte unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht quantifiziert vorliegen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2013

2014

2015

2016

2017

unselbständig Beschäftigte

0

11.358

32.253

37.169

124.687

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

1.557

4.815

5.520

17.141

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

7.463

20.472

23.371

81.139

                davon 50 und mehr Jahre

0

2.338

6.972

8.290

26.422

selbständig Beschäftigte

0

1.551

3.562

4.024

16.549

Gesamt

0

12.909

35.815

41.193

141.236

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Diesbezüglich liegen keine näheren Informationen vor.

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Einhaltung hoher Umweltstandards, aber auch hocheffizienter, oftmals innovativer Technologien sowie wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort aus.

 

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß den Ergebnissen des Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 positiv auf die öffentliche Haushalte aus. Demnach übersteigen die fiskalischen Effekte, d.h. die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, das ausgeschüttete Förderungsvolumen um ein Vielfaches. Auf die genauen Ausführungen im angegebenen Evaluierungsbericht 2008 bis 2010 (http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/ufi/ufi.html) wird verwiesen.

 

Umweltpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffoxide

Grundsätzlich können mit den Mitteln der Umweltförderung im Inland Investitionen zur Vermeidung und Verringerung sämtlicher Luftschadstoffe gefördert werden. Auf Basis von Hochrechnungen des Evaluierungsberichts für die Jahre 2008 bis 2010 werden mit dem vorgesehenen jährlichen Zusagerahmen in der Umweltförderung im Inland in der Höhe von 90,238 Millionen Euro insbesondere Emissionsreduktionen bei Staub in Höhe von 400 Tonnen per anno bzw. bei Schwefeldioxid ca. 70 Tonnen pro Jahr erwartet.

 

Auswirkungen auf Luftschadstoffe

 

Luftschadstoff

Betroffenheit

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Staub (PM10)

Abnahme

ganz Österreich

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Die Umweltförderung im Inland sowie die in deren Rahmen abgewickelten Sanierungsoffensiven sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik auf Bundesebene bzw. der österreichischen Politik zur Erbringung der nationalen Beiträge im Hinblick auf die EU 20-20-20-Ziele.

Auf Basis der Ergebnisse des Jahres 2011 wird erwartet, dass mit den Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland eine CO2-Einsparung per anno von ca. 382.000 Tonnen bzw. ca. 7,8 Millionen Tonnen über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen erzielt werden kann. Das ergäbe für die im Zeitraum 2014 bis 2020 geförderten Projekte eine Gesamteinsparung von rd. 54,6 Millionen Tonnen CO2 (über die Nutzungsdauer der Projekte).

Zusätzlich wird erwartet, dass mit den Sanierungsoffensiven 2015 und 2016 ein jährliche eine CO2-Einsparung per anno von ca. 143.000 Tonnen bzw. ca. 4,3 Millionen Tonnen über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen bewirkt wird, was in Summe eine CO2-Einsparung von rd. 8,6 Millionen Tonnen (über die Nutzungsdauer der Projekte) bedeutet.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

63.200.000

über die Nutzungsdauer der zwischen 2014 bis 2020 geförderten Projekte (einschließlich Sanierungsoffensiven) erzielte CO2-Reduktion in Tonnen

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Mit seiner Vielfalt und Dimension zielen die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven) auf eine Umstellung auf ein nachhaltiges, ressourcenschonendes Wirtschaftssystem ab, das dem gesamten Ökosystem zu Gute kommt.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Die Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) ist ein wesentlicher Eckpfeiler der österreichischen Energiepolitik auf Bundesebene bzw. der österreichischen Politik zur Erbringung der nationalen Beiträge im Hinblick auf die EU 20-20-20-Ziele.

Hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der UFG-Evaluierung 2008 - 2010 bzw. der Ergebnisse 2011 bzw. 2012 bewirkt ein Jahreszusagerahmen von 90,238 Millionen Euro rein rechnerisch

- eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von ca. 0,7 PJ bzw. 9,9 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen, umgerechnet für die Förderungen in den Jahren 2014 bis 2020 eine Gesamtendenergieeinsparung über die Nutzungsdauer der Projekte in Höhe von ca. 69,3 PJ. Hinzukommen erwartete Endenergieeinsparungen in Höhe von ca. 0,8 PJ bzw. 24,8 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen je 100 Millionen Euro im Rahmen der Sanierungsoffensive, was für die Förderungen in den Jahren 2015 und 2016 weitere Endenergieeinsparungen in Höhe von 1,6 PJ jährlich bzw. 49,6 PJ über die Nutzungsdauer ergibt.

Zudem werden zusätzliche Kapazitäten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger in Höhe von über 3,6 PJ per anno bzw. 64,8 PJ über die Nutzungsdauer der ausgelösten Investitionen erwartet, was umgerechnet für die Förderungen in den Jahren 2014 bis 2020 eine Gesamtendenergieeinsparung über die Nutzungsdauer der Projekte in Höhe von ca. 453,6 PJ entspricht.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

Nicht erneuerbare Energieträger

118.900

auf die Erläuterung wird verwiesen

Erneuerbare Energieträger

453.600

auf die Erläuterung wird verwiesen

 

Auswirkungen auf den Anfall von Abfällen

Mit den Mitteln der Umweltförderung im Inland werden auch Investitionen zur Vermeidung oder Reduktion gefährlicher betrieblicher Abfälle gefördert. Gemäß dem Evaluierungsbericht ergaben die im Zeitraum 2008 bis 2010 geförderten Projekte in diesem Schwerpunkt eine Gesamtreduktion von ca. 100.000 Tonnen an gefährlichen Abfällen per anno. Dem steht allerdings auch ein Anstieg an Bauabfällen (inklusive Bodenaushub) gegenüber, der allerdings damit einer geordneten Behandlung zugeführt wird. Die Reduktion von nicht gefährlichen Abfällen ist nicht unmittelbarer Gegenstand der Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland. Allerdings wird mit den Förderungen zu Steigerung der Ressourceneffizienz unmittelbar auch eine Reduktion des Anfalles an nicht gefährlichen Abfällen verbunden sein. Eine quantitative Abschätzung dieser Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.

 

Quantitative Auswirkungen auf Abfall

 

Gefährliche Abfälle

Größenordnung

Erläuterung

gefährliche Abfälle aller Art

100.000

auf die Erläuterung wird verwiesen

 

Quantitative Auswirkungen auf Abfall

 

Nicht gefährliche Abfälle

Größenordnung

Erläuterung

keine Angaben

1

auf die Erläuterung wird verwiesen

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Werkleistungen - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2014

Abwicklungskosten UFI

Bund

1

1.421.249

1.421.249

2015

Abwicklungskosten UFI + SO

Bund

1

3.673.391

3.673.391

2016

Abwicklungskosten UFI + SO

Bund

1

5.362.497

5.362.497

2017

Abwicklungskosten UFI + SO

Bund

1

5.071.604

5.071.604

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2014

Förderungen (inkl. Aufträge) UFI + SO

Bund

1

21.025.454

21.025.454

2015

Förderungen (inkl. Aufträge) UFI + SO

Bund

1

54.644.528

54.644.528

2016

Förderungen (inkl. Aufträge) UFI + SO

Bund

1

113.208.746

113.208.746

2017

Förderungen (inkl. Aufträge) UFI

Bund

1

102.103.018

102.103.018

 

Erläuterung:

2014: Die Auszahlungen wurden entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2015: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2016: Die Förderungen kommen insbesondere Unternehmen und sonstigen privaten Haushalten zugute. Eine nähere Aufteilung der Transferleistungen ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Im Übrigen wurden die Auszahlungen entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

2017: Die Auszahlungen wurden entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen berechnet.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

43.01.02

0

22.447

58.318

118.571

107.175

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

43.01.02

0

121.385

118.000

118.000

118.000

durch Entnahme von Rücklagen aus

43.01.02

0

0

0

0

0

durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen *) in

43.01.02

0

0

0

0

0

durch Umschichtungen aus

40.02.01

0

0

50.000

50.000

50.000

 

Erläuterung

Die ausgewiesenen Zahlungsbeträge stellen die unmittelbar aus den gegenständlichen Novellierungen der Regelungen zur Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensiven) abgeschätzten Zahlungen dar. Die im BFRG bzw. BFG vorgesehenen Dotationen für die Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensiven) umfassen auch die Zahlungsverpflichtungen aus vorangehenden Jahren. Zudem werden die Sanierungsoffensiven aus der Dotation des genannten Detailbudget für die Umweltförderung im Inland mit 50 Millionen Euro bedeckt, die restlichen Mittel der Sanierungsoffensive (ebenfalls 50 Millionen Euro) werden aus dem Detailbudget 40.02.01 im Vollzugsweg umgeschichtet. Soweit diese Mittel nicht ausreichen, werden die, bei den korrespondierenden Budgets bestehenden Rücklagen zur Bedeckung herangezogen oder sind reduzierte Abrechnungen oder Stornierungen (= verminderte Auszahlungen) anzurechnen. Sofern mit all diesen Maßnahmen die budgetären Vorgaben eingehalten werden würde, wird zudem auch die Ausschöpfung der Zusagemöglichkeiten entsprechend angepasst werden.