|
|
Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien Favoritenstraße 7, 1040 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag.a iur. Beate Saurugger Tel: (01) 711 00 DW 6479 Fax: +43 (1) 711002423 Beate.Saurugger@bmask.gv.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse VII9@bmask.gv.at zu richten. |
Begutachtungs-Verteiler «Straße» «ON» «Postleitzahl» «Ort» «Land» |
GZ: BMASK-462.203/0008-VII/B/9/2013 |
Wien, 26.04.2013 |
Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) samt WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung und ersucht dazu um Stellungnahme bis
24. Mai 2013.
Es wird ersucht, die Stellungnahme per E-Mail an die Adresse VII9@bmask.gv.at
zu übersenden.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den übermittelten Entwurf keine Bedenken bestehen.
Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, ersucht das Bundesministe-rium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates per E-Mail an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übersenden und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Für die Ämter der Landesregierungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund ergeht der Hinweis, dass die gegenständliche Übermittlung gleichzeitig als Versendung aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Der Entwurf samt Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutzunter http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0175 veröffentlicht.
Begutachtungsentwurf
WFA, Erläuterungen
und Textgegenüberstellung
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Walter Neubauer
Elektronisch gefertigt.
|