Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Anpassung der gesetzlichen Regelungen im LDG 1984 und UPG an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen an die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht)

- Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen an die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

Wesentliche Auswirkungen

Die mit der Einführung der Verwaltungsgerichte verbundenen finanziellen Auswirkungen sind bereits durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, verursacht und ausgewiesen, mit der gegenständlichen Maßnahme sind daher keine zusätzlichen Kostenauswirkungen verbunden.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, mit 1. Jänner 2014 wird der administrative Instanzenzug abgeschafft und die Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten vorgesehen. Die bisher in den Materiengesetzen vorgesehenen zweitinstanzlichen Behörden sind daher zu streichen, die bisher für die Anfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung vorgesehene Berufung ist durch die Beschwerde zu ersetzen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im Hinblick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bestehen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen keine Alternativen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die getroffenen Anordnungen sind einer Evaluierung nicht zugänglich, weil es sich bei den Änderungen ausschließlich um formale Anpassungen handelt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Anpassung der gesetzlichen Regelungen im LDG 1984 und UPG an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit ist im LDG 1984 noch ein administrativer Instanzenzug an die übergeordnete Behörde vorgesehen, der durch die Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit überholt ist. Der im UPG vorgesehene Ausschluss eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Landesschulrates widerspricht der durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehenen Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden.

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 sind sämtliche Materiengesetze mit dem Gesetz über die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu harmonisieren.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht)

Beschreibung der Maßnahme:

Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

 

Herstellung des rechtskonformen Zustandes